Elxis – Zu Hause in Griechenland

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Immobilienberatung in Griechenland

Möchten Sie ein Haus in Griechenland kaufen? Bei Elxis – At Home in Greece begleiten wir Sie Schritt für Schritt beim Kauf eines Hauses in Griechenland. Unser Expertenteam berät Sie bei Ihrer Investition, unterstützt Sie bei der Besichtigung von Immobilien, bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und bei den Preisverhandlungen. Möchten Sie ein Haus in Griechenland kaufen? Bei Elxis – At Home in Greece begleiten wir Sie Schritt für Schritt beim Kauf eines Hauses in Griechenland.

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Häufig gestellte Fragen

  • Warum ein Haus in Griechenland?

    In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Immobilien in Griechenland stetig gestiegen. Es gibt viele Gründe, die Griechenland zu einem idealen Land für ein Zweitwohnsitz (oder sogar einen Erstwohnsitz) machen.

    Klima

    Griechenland hat ein typisches Mittelmeerklima mit milden Wintern und trockenen Sommern sowie Sonnenschein fast das ganze Jahr über (320 Tage im Jahr). Die wärmste Zeit ist Ende Juli bis Anfang August mit Durchschnittstemperaturen zwischen 29 und 35 °C (84–95 °F), doch gerade in dieser Zeit sorgt der jährliche Nordwind von der Ägäis für eine Abkühlung.

    Große landschaftliche Vielfalt

    Griechenland verfügt über eine riesige Küstenlinie mit 3000 Inseln, von denen 138 bewohnt sind. Sie bieten wunderschöne Strände, kleine Buchten, Sonne und Meer. Der griechische Archipel ist ein Segelparadies par excellence. Ein Land voller Geschichte, Mythen und unzähliger archäologischer Stätten. Doch die große Anziehungskraft Griechenlands bleibt natürlich die Sonne und das Meer.

    Gute Erreichbarkeit

    Griechenland ist das Land mit den meisten Flughäfen in Europa (mehr als 45). Jeder Winkel des Landes ist täglich erreichbar, entweder direkt mit einem Charterflug oder mit einem Zwischenstopp in Athen. Mit dem Auto ist Griechenland über Italien leicht zu erreichen; von mehreren italienischen Häfen aus können Sie die Überfahrt mit dem Auto auf einer der vielen Luxusfähren antreten.

    Rechtliche Transparenz

    Das griechische Recht basiert teilweise auf deutschem und französischem Recht. Eigentum ist heilig, wie beispielsweise in den Niederlanden und Belgien. Der Schutz des Eigentums gilt als Grundrecht und ist in der Verfassung verankert. Wenn die rechtlichen Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt abgewickelt werden, ist der Käufer zu 100 % Eigentümer, ohne Einschränkungen, Vorbehalte oder Kleingedrucktes.

    Kleiner Maßstab

    Im Gegensatz zu Ländern wie Spanien und der Türkei verbietet das griechische Recht den Bau von Megaprojekten. So dürfen außerhalb der Dorfgrenzen auf einem Grundstück von mindestens 4.000 m² maximal 200 m² bebaut werden. Das zu errichtende Haus darf dabei nicht höher als 7,5 Meter sein. Diese strengen Bauvorschriften – in Kombination mit der Landschaft – haben dafür gesorgt, dass es in Griechenland keine Projekte mit Hunderten von Häusern gibt.

    Das stärkste Verkaufsargument für Griechenland ist vielleicht nicht direkt messbar, aber deshalb nicht weniger spürbar. Stellen Sie diese Frage einem durchschnittlichen Besucher in Griechenland, und Sie werden immer dieselbe Antwort erhalten: die griechische Gastfreundschaft. Zusammen mit all den oben genannten, eher rationalen Argumenten ist Griechenland für viele das ideale Land, um eine Zweitwohnung zu erwerben – auf dem herrlichen Festland oder auf einer der vielen wunderschönen Inseln mit Blick auf das unendliche azurblaue griechische Meer.

    Eine vollständige Liste der Vorteile eines Eigenheims in Griechenland finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden hier.

  • Warum Elxis?
    • Rechtliche Beratung von Anfang bis Ende

    • Fast 30 Jahre Erfahrung im griechischen Immobilienbereich: hervorragende Kenntnisse

    • Ihr Ansprechpartner auf Englisch, Niederländisch oder Deutsch

    • Englisch- (und niederländisch-)sprachige griechische Rechtsanwälte zu Ihren Diensten

    • Wir kümmern uns um die Beantragung einer griechischen Steuernummer, helfen bei der Eröffnung eines griechischen Bankkontos usw.

    • Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung des Verkaufs: Katastervermessung, notarielle Übertragung, Eintragung ins Grundbuch

    • Beratung in rechtlichen, steuerlichen und praktischen Fragen

  • Ist es sinnvoll, einen Immobilienmakler zu beauftragen?

    Als Ausländer ohne große Kenntnisse des lokalen Marktes ist es ratsam, die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen.

    In Griechenland sind verschiedene Arten von Immobilienmaklern tätig.

    • Die großen Maklerfirmen, die hauptsächlich in Athen ansässig sind und sich mit dem oberen Marktsegment befassen.

    • Die kleinen „traditionellen“ griechischen Immobilienmakler, oft sehr kompetente, aber nicht immer serviceorientierte Büros, die das Geschäft manchmal zu schnell abschließen wollen.

    • Maklerbüros in den touristischeren Gegenden, die hauptsächlich mit westeuropäischen Kunden arbeiten. Es ist notwendig, sich vor Ort über den Ruf und den Service des Immobilienmaklers zu erkundigen.

    • Die Vermittlungsagenturen im Heimatland des Käufers, die auf Griechenland spezialisiert sind. Elxis ist seit 1991 in diesem Bereich tätig und sorgt jedes Jahr für die große Zufriedenheit Dutzender Kunden. Der Vorteil dabei ist, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben, Antworten auf Ihre Fragen auf Englisch erhalten und alles mit unseren erfahrenen Maklern und Rechtsexperten besprechen können.

    Sie müssen einen klaren schriftlichen Vertrag mit einem zugelassenen Makler unterzeichnen, in dem die vereinbarte Maklerprovision in einer Sprache angegeben ist, die Sie verstehen. Unterzeichnen Sie niemals etwas auf Griechisch, wenn Sie nicht genau wissen, was darin steht.

    Die Maklergebühr ist frei verhandelbar; bei den meisten griechischen Immobilienmaklern liegt sie zwischen 2 % und 4 %.

  • Ein Haus gefunden, Preis vereinbart – wie geht es nun weiter?

    Wenn sich Verkäufer und Käufer auf den Kaufpreis geeinigt haben, muss der Verkäufer die Eigentumsurkunde (Kaufvertrag, Schenkungsurkunde oder Erbschaftsurkunde usw.) der Immobilie auf den Käufer übertragen. Der Käufer sollte einen Anwalt beauftragen, vorzugsweise einen, mit dem er in einer Sprache kommunizieren kann, die er versteht, und ihm die Eigentumsurkunden übergeben, damit dieser deren Echtheit bei einem zuständigen Grundbuchamt überprüfen kann.

    Die Prüfung der Eigentumsurkunden ist unerlässlich und muss mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt werden. Schließlich bildet sie die rechtliche Grundlage für Ihr Eigenheim. Die Prüfung umfasst eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Eigentumsurkunden und des Vorhandenseins etwaiger Pfandrechte an der Immobilie beim zuständigen Grundbuchamt. Diese Prüfung muss einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren abdecken (aufgrund von Verjährungsfristen). Darüber hinaus sollten auch etwaige bereits bestehende Pfandrechte überprüft werden, und schließlich wird die Recherche dem Käufer auch Aufschluss darüber geben, ob Ansprüche Dritter auf die Immobilie bestehen.

    Nachdem die Eigentumsurkunden geprüft und für ordnungsgemäß befunden wurden, wird vom Käufer ein Notar beauftragt. Auf der Grundlage der vorliegenden Eigentumsurkunde und der Angaben der Vertragsparteien (für den Käufer genügen die Angaben des Identitätsnachweises und eine griechische Steuernummer) erstellt der Notar einen Entwurf der Kaufurkunde und berechnet die Höhe der Steuern und sonstigen Kosten. Der Käufer (oder sein Anwalt) zahlt die Steuern vor der Unterzeichnung der Urkunde und legt dem Notar einen Zahlungsnachweis vor, der der Urkunde beigefügt wird.

    Nach Unterzeichnung der Urkunde händigt der Notar dem Anwalt des Käufers eine Kopie der Urkunde aus. Dieser sorgt dann dafür, dass diese Kopie beim Grundbuchamt hinterlegt („übertragen“) wird. Ab diesem Zeitpunkt, d. h. sobald die Urkunde in die öffentlichen Register des örtlichen Grundbuchamtes eingetragen ist, ist der Käufer auch formal der rechtmäßige Eigentümer der Immobilie.

    Elxis hat sich in diesem Bereich seit mehr als 30 Jahren bewährt. Die rechtlichen Grundlagen eines Hauses sind genauso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger als seine tatsächlichen Fundamente. Wir sind uns sehr wohl bewusst, dass unsere Kunden uns oft ihr gesamtes Vermögen anvertrauen, um ihr Traumhaus in Griechenland zu verwirklichen. Und das nehmen wir nicht auf die leichte Schulter. Sollte bei unserer Überprüfung der Eigentumsverhältnisse auch nur der geringste Verdacht aufkommen, ziehen wir es vor, diese Transaktion scheitern zu lassen, anstatt auf „schnellen Gewinn“ zu setzen. Daher gehen die Beziehungen, die wir mit der überwiegenden Mehrheit unserer Kunden aufbauen, über eine rein geschäftliche Beziehung hinaus. Unsere Kunden sind jederzeit willkommen, sich auch noch Jahre nach ihrem Kauf in jeder Angelegenheit an uns zu wenden. Für sie mag es eine neue Angelegenheit sein, für uns ist es tägliche Praxis.

    Erfahren Sie in unserem umfassenden Leitfaden mehr über jeden Schritt des Kaufprozesses.

  • Benötige ich eine griechische Steuernummer?

    Ja. Die Steuernummer (AFM) ist für alle (juristischen) Personen, die in Griechenland Immobilien erwerben möchten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, zwingend erforderlich.

    Das Verfahren zur Beantragung ist recht einfach. Eine Steuernummer wird von den Steuerbehörden gegen Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments und nach Ausfüllen eines speziellen Antragsformulars kostenlos ausgestellt.

    Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilt haben, können wir die Steuernummer in Ihrem Namen beantragen.

    Lesen Sie mehr über griechische Steuernummern in unserem vollständigen Leitfaden.

  • Gibt es eine jährliche Grundsteuer?

    Die Grundsteuer wurde in Griechenland vor einigen Jahren eingeführt und wird auf der Grundlage der Größe des Hauses und des Grundstücks berechnet.

    Bei Häusern wird diese Steuer anhand der Größe und Lage des Hauses sowie des Grundstücks, auf dem das Haus steht, berechnet. Für die meisten (Ferien-)Häuser beträgt diese Steuer 3 bis 4 Euro pro Quadratmeter bebauter Fläche (für ein Haus von etwa 100 m² zahlen Sie somit 300 bis 400 Euro an jährlicher Grundsteuer). Die jährliche Steuerbescheinigung für diese Steuer (ENFIA ist die griechische Abkürzung) kann online von der Website der griechischen Steuerbehörden heruntergeladen werden. Sie benötigen einen Benutzernamen und ein Passwort, die bei den Steuerbehörden beantragt werden müssen. Der Vertreter, der Ihre Steuerangelegenheiten in Griechenland regelt (in der Regel ein Steuerberater), verfügt über diese Zugangsdaten oder kann sie für Sie beantragen.

    Eine vollständige Übersicht über die Steuern auf Immobilien in Griechenland finden Sie hier.