15 % Grunderwerbsteuer für Immobilienkäufer aus Nicht-EU-Ländern
Es wurde angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger von 3 % auf 15 % erhöht werden soll; die Änderung soll voraussichtlich ab 2027 gelten. Derzeit beträgt die Grunderwerbsteuer 3,09 % des Kaufpreises (einschließlich des kommunalen Zuschlags) und ist vom Käufer zu entrichten. Diese Änderung gilt ausschließlich für Wohnimmobilien, nicht jedoch für Gewerbeimmobilien, Grundstücke oder andere Arten von Immobilien. Es wird zudem davon ausgegangen, dass sie für Transaktionen gilt, an denen natürliche Personen beteiligt sind, nicht jedoch juristische Personen. Nach bisherigen Berichten sind Käufer aus der EU, dem EWR (zu dem Island, Norwegen und Liechtenstein gehören) sowie Personen mit langfristigem Wohnsitz in Griechenland davon nicht betroffen sein; weitere Einzelheiten werden jedoch erwartet, sobald die Maßnahme endgültig festgelegt ist.
Laut dem Staatssekretär für Wirtschaft und Finanzen, Dimitris Markopoulos, wurden diese Änderungen als Reaktion auf die Anliegen der lokalen Gemeinden und deren Bedürfnisse vorgenommen, mit dem Ziel, den Druck durch die internationale Nachfrage zu mindern und die Erschwinglichkeit für lokale Käufer zu verbessern. Für Nicht-EU-Bürger, die den Kauf einer Immobilie in Griechenland in Erwägung ziehen, ist daher der Zeitpunkt des Kaufs von Bedeutung, da für Käufe, die vor Inkrafttreten der neuen Reform abgeschlossen werden, weiterhin die bestehenden Regelungen zur Grunderwerbsteuer gelten.
Ausweitung der ENFIA-Befreiung auf kleinere Ortschaften
Ab 2027 werden auch mehr Immobilienbesitzer in kleinen Ortschaften von der Abschaffung der ENFIA, der jährlichen griechischen Grundsteuer, profitieren. Die Maßnahme wurde ursprünglich eingeführt, um die Belastung in kleineren und abgelegeneren Gemeinden zu verringern, in denen Bevölkerungsrückgang und eine geringere Nachfrage nach Immobilien drängende Probleme darstellen. Nach den derzeitigen Vorschriften gilt die Befreiung für Ortschaften mit bis zu 1.500 Einwohnern, wobei in Westmakedonien und bestimmten Grenzregionen eine höhere Obergrenze von 1.700 Einwohnern gilt.
Ab 2027 wird die Einwohnergrenze in allen Gemeinden Griechenlands auf 2.000 Einwohner und in Westmakedonien auf 2.200 Einwohner angehoben, wodurch die Maßnahme auf 131 weitere Gemeinden und 62.000 Immobilien ausgeweitet wird. Dies umfasst Ortschaften vom griechischen Festland bis zu den Inseln sowie sogar Gebiete von großem touristischem Interesse, wie beispielsweise Gemeinden auf Mykonos, Santorin und Rhodos.
Diese Ausweitung ist insbesondere für Immobilienbesitzer in kleineren und abgelegeneren Ortschaften von Bedeutung und ist Teil der umfassenderen Bemühungen der Regierung, diese Gemeinden zu unterstützen und am Leben zu erhalten.