Griechenland steht vor einer neuen Ära der Immobilien- und Erbrechtsregelung. Zum ersten Mal seit über 80 Jahren bereitet die Regierung eine umfassende Reform des Erbrechts vor, die darauf abzielt, Verfahren zu vereinfachen, Fairness zu gewährleisten und die Nachlassverwaltung zu modernisieren.
Der Reformprozess
Die Reform, die von einem hochrangigen Rechtsausschuss unter der Leitung von Rechtsprofessor Apostolos Georgiadis ausgearbeitet wurde, wird nahezu jeden Artikel des Gesetzes aktualisieren. Sie wurde bereits am 22. Mai 2026 im Staatsanzeiger als Gesetz Nr. 5303/2026 veröffentlicht und tritt am 16. September 2026 in Kraft. Dieser neue Rechtsrahmen soll sowohl die Wünsche des Verstorbenen als auch die Rechte der Erben schützen und gleichzeitig digitale Instrumente einführen, um den Prozess zu straffen und den bürokratischen Aufwand zu verringern. Im Rahmen dieser Reform wurde bereits eine neue Plattform eingeführt. Die neue Plattform „diathikes.gr“ wird die für die Veröffentlichung eines Testaments erforderliche Zeit drastisch verkürzen und auf nur 3–7 Tage reduzieren, während dies bisher sogar über ein Jahr dauern konnte. Diese digitale Plattform zur Veröffentlichung von Testamenten ist seit dem 1. November 2025 in Betrieb. Für Immobilienbesitzer bedeutet dies einen schnelleren Zugang zu rechtlicher Klarheit, eine geringere Einbeziehung der Gerichte und weniger administrative Verzögerungen bei der Übertragung von Eigentumsrechten an Immobilien.
Wichtige Änderungen, die Immobilienbesitzer kennen sollten
Erbverträge: Ein völlig neues Instrument
Zum ersten Mal im griechischen Recht können Privatpersonen Erbverträge abschließen – das sind zu Lebzeiten geschlossene rechtliche Vereinbarungen, die klar festlegen, wie das Vermögen unter den Erben aufgeteilt werden soll.
Diese Verträge sind verbindlich und notariell beglaubigt, wodurch sichergestellt wird, dass alle Parteien ihnen im Voraus zustimmen.
Sie können sogar ausländischem Recht unterliegen, was sie besonders relevant für internationale Immobilienbesitzer mit Vermögenswerten in Griechenland macht.
Im Gegensatz zu Testamenten, die streng persönlich sind, können mehrere Personen einen einzigen Erbvertrag unterzeichnen.
Dieser Mechanismus wird dazu beitragen, künftige Streitigkeiten zu verringern, und es Familien mit Immobilienvermögen ermöglichen, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Keine persönliche Haftung für geerbte Schulden
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft Erbschulden. Nach der derzeitigen Regelung können Erben persönlich für die Schulden des Verstorbenen haftbar gemacht werden, was sie mitunter dazu zwingt, die Erbschaft gänzlich auszuschlagen. Das neue Gesetz ändert dies grundlegend. Genauer gesagt haften Erben nach dem neuen Gesetz nicht mehr persönlich für die Schulden eines Nachlasses, es sei denn, sie entscheiden sich ausdrücklich dafür. Das bedeutet, dass Banken und Gläubiger Forderungen nur noch gegenüber dem Nachlass selbst geltend machen können, nicht jedoch gegenüber dem persönlichen Vermögen des Erben. Für Erben von Immobilien schafft dies ein wesentlich sichereres finanzielles Umfeld; die Übernahme von Immobilien ist nicht mehr mit der Angst vor unerwarteten Verbindlichkeiten verbunden.
Ein wichtiger Hinweis: Erben, die eine Erbschaft nicht annehmen möchten, haben ab dem Zeitpunkt, an dem sie von der Erbfolge erfahren, vier Monate Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen. Für im Ausland lebende Personen beträgt diese Frist ein Jahr. Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, beginnt die Frist mit dem Datum der Veröffentlichung.
Anerkennung von Lebenspartnern
Eine weitere wesentliche Neuerung besteht darin, dass das neue Gesetz unverheiratete Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen als potenzielle Erben anerkennt. Haben beispielsweise zwei Personen mindestens drei Jahre lang zusammengelebt oder gemeinsame Kinder, kann der überlebende Lebenspartner den Nachlass des Verstorbenen erben (sofern keine näheren Verwandten vorhanden sind). Zudem erhalten Lebenspartner das Recht, nach dem Tod des Eigentümers ein Jahr lang mietfrei in der Hauptwohnung zu verbleiben. In einigen Fällen können Gerichte das Eigentumsrecht an der Immobilie sogar auf den überlebenden Lebenspartner übertragen. Diese Änderung bringt das griechische Erbrecht näher an europäische Standards heran und bietet rechtlichen Schutz für moderne Familienstrukturen.
Handschriftliche Testamente bleiben bestehen – jedoch mit Sicherheitsvorkehrungen
Traditionelle handschriftliche Testamente (auch als idiographische Testamente bezeichnet) werden weiterhin anerkannt. Um Betrug und Fälschungen entgegenzuwirken, führt das Gesetz jedoch strengere Überprüfungsmaßnahmen ein, darunter eine obligatorische Handschriftanalyse, wenn die Person, die das Testament vorlegt, kein naher Familienangehöriger ist. Die neuen Vorschriften sehen zudem Schutzmaßnahmen für pflegebedürftige Personen vor. Ein handschriftliches Testament, das von einer Person während ihres Aufenthalts in einem Krankenhaus oder einer Seniorenpflegeeinrichtung – entweder während der Pflege oder innerhalb von drei Monaten nach ihrem Tod – verfasst wurde, ist ungültig, wenn darin Personen als Erben benannt werden, die mit ihrem Pflegeanbieter in Verbindung stehen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Erbe ein Verwandter ist, der nach den Gesetzen der gesetzlichen Erbfolge erben würde.
Entschädigung für unbezahlte Pflege
Mit dem neuen Gesetz können Personen, die in den letzten drei Lebensjahren des Verstorbenen mindestens sechs Monate lang unbezahlte Pflege geleistet haben, nun eine Entschädigung erhalten – in Form von Geld oder als Sachleistung –, die im Verhältnis zu der von ihnen erbrachten Pflege steht.
Der Pflichtteil kann nun in bar ausgezahlt werden
Nach griechischem Recht ist der Pflichtteil (νόμιμη μοίρα), auch als Pflichtteilsanspruch bezeichnet, der Teil eines Nachlasses, den das Gesetz für nahe Familienangehörige wie Kinder und den überlebenden Ehegatten schützt, selbst wenn der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Der Pflichtteil entspricht in der Regel der Hälfte des Anteils, den der Erbe bei einer gesetzlichen Erbfolge erhalten hätte.
Der neue Rechtsrahmen behält diesen Prozentsatz bei, führt jedoch eine wichtige Änderung ein: Der Pflichtteil kann nun in bar statt als Anteil am Nachlass ausgezahlt werden. Dies ist insbesondere für Immobilienbesitzer von Bedeutung, da das bisherige System dazu führen konnte, dass mehrere Erben Miteigentümer einer Immobilie wurden, was deren Verwaltung, Nutzung und Verkauf erheblich erschwerte. Diese Änderung kann dazu beitragen, dass Immobilien als Ganzes erhalten bleiben, während gleichzeitig die Erbrechte der Kinder und des Ehepartners des Verstorbenen gewahrt werden.
Die Stellung des überlebenden Ehegatten
Auch der überlebende Ehegatte erhält im Rahmen dieser neuen Regelung durch die gesetzliche Erbfolge eine klarer definierte Stellung. Genauer gesagt hat er Anspruch auf 1/3 des Nachlasses, wenn er gemeinsam mit einem Kind erbt, und auf 1/4, wenn er gemeinsam mit zwei oder mehr Kindern erbt. Bei einer Erbfolge gemeinsam mit Verwandten zweiten Grades (den Eltern und Geschwistern des Verstorbenen) bleibt der Anteil des Ehepartners bei der Hälfte, und sind keine weiteren Verwandten vorhanden, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass. Er hat zudem Anspruch auf Haushaltsgegenstände wie Möbel oder persönliche Gegenstände, die entweder allein von ihm oder gemeinsam mit dem Verstorbenen genutzt wurden.
Eine zweite Chance bei versäumten Fristen
Die neue Reform führt zudem eine „Zweite-Chance“-Regelung für diejenigen ein, die die Fristen versäumt haben, um sich vor geerbten Schulden zu schützen. Mit Hilfe des Nachlassverzeichnisses haftet ein Erbe für die Schulden des Verstorbenen nur bis zur Höhe des Wertes dessen, was er erbt. Jeder, der von einer Person geerbt hat, die am oder vor dem 22. Mai 2026 verstorben ist, das Inventarverfahren jedoch nicht innerhalb der geltenden Frist abgeschlossen hat, hat bis zum 22. November 2026 Zeit, beim Gericht die Bestellung eines Verwalters und von Sachverständigen zur Durchführung des Verfahrens zu beantragen.
Diese Maßnahme ist insbesondere für Erben hilfreich, die die entsprechenden Fristen nicht kannten oder eine Erbschaft mit erheblichen Schulden erhalten haben.

Eine Neugestaltung, die ein flexibleres und ausgewogeneres System schafft
Das neue Erbrecht wird die rechtlichen Verfahren vereinfachen, den tatsächlichen Willen der Eigentümer wahren und Risiken für die Erben minimieren. Mit digitalen Tools, einem Schutz vor Schulden und klareren Erbrechten passt Griechenland sein Immobilienrecht an moderne europäische Standards an. Da das neue Gesetz im September 2026 in Kraft tritt, werden sowohl Immobilienbesitzer als auch Käufer dazu aufgefordert, sich von Rechtsexperten beraten zu lassen und sich auf ein transparenteres, effizienteres und faireres System vorzubereiten, das Erbschaft und Immobilienbesitz in Griechenland regelt.
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