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Ein Umzug nach Griechenland bringt einen unerwarteten Vorteil mit sich

Aktuelles

23.06.2026

Der Umzug in ein neues Land bringt schon genug zu bedenken mit sich, darunter auch die Kosten. Für diejenigen, die sich dauerhaft in Griechenland niederlassen, gibt es in dieser Hinsicht einige erfreuliche Neuigkeiten. Die Einfuhr Ihres Hausrats und sogar Ihres Autos kann mit einer Befreiung von Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Kfz-Zulassungssteuer verbunden sein. Die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) hat kürzlich klarere Regeln dazu festgelegt, wie dies funktioniert. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Befreiung nicht ganz neu ist, doch ein wesentliches Detail hat sich geändert: Ein aktuelles Rundschreiben der AADE (Referenz E.2027/2026) legt die Voraussetzungen, die erforderlichen Nachweise und das Verfahren fest, mit dem Ziel, die Bearbeitung der Anträge in allen Zollämtern einheitlicher zu gestalten.

Was umfasst diese Regelung?

Die Regelung befreit berechtigte Umziehende von Zoll, Mehrwertsteuer und Kfz-Zulassungssteuer auf die mitgebrachten Gegenstände. Dazu gehören Möbel, Elektrogeräte, Haushaltsausstattung, persönliche Gegenstände und ein privater Pkw. Die Gegenstände müssen tatsächlich Teil Ihres Haushalts an Ihrem früheren Wohnort im Ausland gewesen sein und vor dem Umzug in Ihrem Besitz gewesen sein sowie von Ihnen genutzt worden sein.

Wer ist berechtigt?

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie gemäß den AADE-Bestimmungen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen vor dem Umzug mindestens zwei Jahre lang Ihren Hauptwohnsitz im Ausland gehabt haben

  • nachweisen können, dass Ihr tatsächlicher und dauerhafter Lebensmittelpunkt im Ausland lag

  • sich dauerhaft in Griechenland niederlassen


Beachten Sie, dass eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz allein nicht ausreicht; die Behörden betrachten das Gesamtbild, um festzustellen, wo sich der tatsächliche Lebensmittelpunkt Ihres Lebens befand, einschließlich Ihrer persönlichen und beruflichen Bindungen. Eine hilfreiche Änderung in den aktualisierten Vorschriften besteht darin, dass die Befreiung nun jeder einzelnen Person und nicht mehr dem gesamten Haushalt gewährt wird. Jedes Familienmitglied, das die Voraussetzungen erfüllt, kann aus eigenem Recht Anspruch darauf erheben.

Mitbringen Ihres Autos

Für die Einfuhr von Fahrzeugen gelten eigene Bedingungen. Pro Person darf ein Auto mitgebracht werden, das sich bereits vor dem Umzug mindestens sechs Monate lang in Ihrem Besitz befunden und von Ihnen genutzt worden sein muss. Ältere, emissionsintensive Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Nach der Ankunft in Griechenland muss das Auto innerhalb einer festgelegten Frist beim Zoll vorgeführt werden; es sind entsprechende Formalitäten zu erledigen, bevor es griechische Kennzeichen erhalten kann.

Ein wichtiger Hinweis für Umziehende aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern

Je nachdem, von wo aus Sie umziehen, sind unterschiedliche Aspekte der Zollbefreiung für Sie relevant.


Zollgebühren fallen nur für Waren und Fahrzeuge an, die von außerhalb der EU einreisen. Diese Befreiung ist relevant, wenn Sie beispielsweise aus den Vereinigten Staaten oder dem Vereinigten Königreich umziehen. Innerhalb der EU können Waren und Fahrzeuge bereits frei über die Grenzen transportiert werden, sodass es gar keine Zölle gibt, die erlassen werden müssten. Bei der Mehrwertsteuer verhält es sich ähnlich; sie kommt in der Regel bei Einfuhren von außerhalb der EU zum Tragen.


Bei Kraftfahrzeugen sieht die Sache anders aus: Die griechische Kfz-Zulassungssteuer fällt an, wenn ein Fahrzeug hier erstmals zugelassen wird, unabhängig davon, woher es stammt. Die Befreiung von dieser Steuer kann also eine beträchtliche Summe ausmachen, selbst wenn Sie aus einem anderen EU-Land umziehen und Ihr Auto mitbringen. Kurz gesagt: Die Zoll- und Mehrwertsteuerregelungen kommen vor allem Personen zugute, die von außerhalb der EU einreisen, während die Befreiung von der Kfz-Zulassungssteuer auch Personen helfen kann, die dauerhaft aus einem anderen EU-Land umziehen.

So beginnt der Prozess

Das wichtigste Dokument ist eine Umzugsbescheinigung, die auf Ihren Namen von der zuständigen griechischen Konsularbehörde an Ihrem bisherigen Wohnort ausgestellt wird. Das Datum dieser Bescheinigung markiert den offiziellen Zeitpunkt des Umzugs und sie ist zwölf Monate lang gültig; innerhalb dieses Zeitraums können Ihre persönlichen Gegenstände abgefertigt werden. Wenn Sie dies frühzeitig erledigen, verläuft der weitere Prozess reibungsloser.

Fazit

Es gibt viel, worauf Sie sich freuen können, wenn Sie Griechenland zu Ihrem ständigen Wohnsitz machen: lange, warme Sommer, das Meer immer in der Nähe und einen Tagesrhythmus, der weniger hektisch ist als der, den Sie hinter sich lassen. Die Befreiung für Ihren Hausrat und Ihr Fahrzeug erleichtert Ihnen den Umzug einfach und nimmt Ihnen einen Teil der praktischen Last ab.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und spiegelt den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wider. Steuer- und Zollvorschriften können sich ändern und hängen von den individuellen Umständen ab. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Fachmann.

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