Wie sich die Berechnung der jährlichen Grundsteuer ändert
Ab dem Jahr 2027 wird bei der Berechnung der jährlichen Grundsteuer (ENFIA) auch die elektronische Gebäude-ID berücksichtigt, sodass die Steuer auf der Grundlage der tatsächlichen Grundfläche der Gebäude berechnet wird. Bislang wird die ENFIA auf der Grundlage von Daten aus dem Grundbuch, der Eigentumsurkunde oder der Baugenehmigung ermittelt. Ist die tatsächliche Fläche der Immobilie größer als die im Grundbuch, in der Eigentumsurkunde oder in der Baugenehmigung angegebene Fläche oder hat sich die Nutzung der Immobilie geändert, so wird die Steuer auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche und der tatsächlichen Nutzung berechnet.
Insbesondere bei Gebäuden, für die eine elektronische Gebäudenummer vergeben wurde, gilt die in der elektronischen Gebäudenummer angegebene Fläche als maßgeblich, wenn die tatsächliche Fläche kleiner ist als die im Grundbuch, in der Eigentumsurkunde oder in der Baugenehmigung eingetragene Fläche. Die Verordnung legt zudem fest, dass bereits ausgestellte E9-Erklärungen, ENFIA-Bescheide und ENFIA-Bescheinigungen ihre Gültigkeit behalten. Darüber hinaus werden keine Strafen verhängt, wenn die tatsächliche Fläche, wie sie durch die elektronische Gebäudenummer belegt ist, kleiner ist als die im Grundbuch, in der Eigentumsurkunde oder in der Baugenehmigung eingetragene Fläche.