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Vier Punkte, die Sie bei Vertragsverhandlungen zum Verkauf Ihrer Immobilie in Griechenland beachten sollten

Immobilien

21.08.2026

Eva Karolidou

Der Verkauf einer Immobilie in Griechenland als ausländischer Eigentümer bringt eine Reihe von Entscheidungen mit sich, die sich möglicherweise von dem unterscheiden, was Sie aus anderen Teilen Europas gewohnt sind. In der Vertragsphase werden die meisten dieser Entscheidungen getroffen. Für einen Verkäufer lassen sich die wichtigsten Fragen auf einige wenige Punkte reduzieren: Wie viel Sie erhalten, wann das Geld bei Ihnen eintrifft, wann der Verkauf abgeschlossen ist und was geschieht, wenn es bei der Transaktion zu Problemen kommt. Wenn Sie diese Punkte im Vertrag korrekt regeln, lässt sich der weitere Ablauf wesentlich einfacher bewältigen. Ganz gleich, ob Sie ein Ferienhaus auf Kreta oder eine Immobilie an der Küste von Korfu verkaufen – die folgenden Punkte sollten Sie besonders beachten.

1. Zahlungsplan und Anzahlungsbedingungen

Die Zahlungsmodalitäten bilden den Kern jedes Kaufvertrags. In Griechenland leistet ein Käufer üblicherweise bei Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags (PPA) eine Anzahlung in Höhe von 5 % bis 10 % des Kaufpreises. Dadurch wird die Immobilie reserviert und vom Markt genommen.

Die Anzahlung regelt zudem die Folgen, falls eine der beiden Parteien vom Vertrag zurücktritt. Tritt der Käufer nach der Unterzeichnung zurück, verliert er in der Regel die Anzahlung. Tritt der Verkäufer zurück, muss er möglicherweise die Anzahlung zurückerstatten und einen weiteren Betrag in gleicher Höhe zahlen. Diese Regelung entspricht der griechischen Praxis und schützt beide Parteien.

Die Zahlung des Restbetrags ist in der Regel an klare Meilensteine geknüpft, wie beispielsweise den Abschluss vereinbarter Schritte und die endgültige Unterzeichnung beim Notar. Es empfiehlt sich, genaue Beträge, Termine und die Bedingungen für die Freigabe jeder Zahlung zu vereinbaren, damit später kein Raum für Unklarheiten bleibt.

2. Wie und wann Sie die Gelder erhalten

Als Verkäufer ist es hilfreich, nicht nur Klarheit darüber zu haben, wann Sie bezahlt werden, sondern auch, auf welche Weise. Dies ist für internationale Eigentümer von besonderer Bedeutung, da diese die Gelder häufig auf ein Konto außerhalb Griechenlands überweisen lassen müssen.

Zu den Punkten, die im Voraus geklärt werden sollten, gehören das Konto, auf das die Zahlung erfolgen soll, die Währung und die Überweisungsart. Bei gestaffelten Zahlungen kann in der Vereinbarung festgelegt werden, welche Bedingungen die jeweilige Freigabe auslösen. Die Restzahlung erfolgt in der Regel bei oder kurz nach der Unterzeichnung der notariellen Urkunde.

Die frühzeitige Vereinbarung dieser Details verhindert Verzögerungen in letzter Minute bei der Vertragsabwicklung, wenn beide Seiten lediglich darauf bedacht sind, dass die Überweisung erfolgt.

3. Zeitplan für die Abwicklung und Finanzierung durch den Käufer

Der Zeitplan ist einer der wichtigsten Punkte, die es zu klären gilt. Als Verkäufer möchten Sie eine realistische Vorstellung davon haben, wann der Verkauf abgeschlossen sein wird, anstatt auf unbestimmte Zeit warten zu müssen.

Die Finanzierung des Käufers hat hier direkten Einfluss. Ein Barzahler kann in der Regel zügig handeln. Ein Käufer, der auf eine griechische Hypothek angewiesen ist, benötigt möglicherweise mehr Zeit, und internationale Käufer müssen unter Umständen zusätzliche Schritte wie die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten bewältigen. Wenn ein Käufer angibt, dass er mehrere Monate benötigt, um die Finanzierung zu regeln, ist dies ein Punkt, über den offen verhandelt werden sollte: die Höhe des Betrags, die Art der Zahlung und der gewährte Zeitraum.

Auch die griechischen Verfahren verlaufen in ihrem eigenen Tempo. Die Vorbereitung der Unterlagen, die Terminvereinbarung beim Notar und etwaige Beglaubigungen nehmen allesamt Zeit in Anspruch. Wenn Sie den Verkauf aus der Ferne mittels einer Vollmacht abwickeln, ist es sinnvoll, etwas zusätzlichen Spielraum einzuplanen. Durch das Einbauen realistischer Puffer in die vereinbarten Termine bleibt der Zeitplan für beide Seiten realistisch.

4. Komplikationen und Ausstiegsszenarien

Selbst ein gut vorbereiteter Verkauf kann in Schwierigkeiten geraten; daher lohnt es sich, Ihre Position von Anfang an zu kennen. In der Vereinbarung kann festgelegt werden, was geschieht, wenn der Käufer nicht zahlen kann oder wenn eine der Parteien vom Vertrag zurücktreten muss.

Hier kommen die Anzahlung und etwaige Vertragsstrafen ins Spiel. Wenn Sie im Voraus wissen, wie eine Stornierung gehandhabt wird und welche Verpflichtungen im Falle eines solchen Ereignisses für beide Seiten bestehen, wird ein Großteil der Unsicherheit beseitigt. Vage Formulierungen begünstigen in der Regel denjenigen, der am ehesten bereit ist, zu streiten. Klare Bedingungen schützen beide Parteien.

Dies ist auch der eindeutigste Grund, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Unser hauseigenes Rechtsteam kümmert sich um den Vertrag, die Verhandlungen über die Anzahlung und die Konditionen sowie die gesamte Dokumentation, sodass Ihre Rechte und Pflichten klar dargelegt sind, bevor Sie sich zu irgendetwas verpflichten. Seit 1991 begleiten wir internationale Eigentümer bei Immobilienverkäufen in Griechenland.

Wenn Sie Ihre persönliche Situation besprechen möchten, steht Ihnen unser Rechtsteam gerne zur Verfügung.

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Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen, die Ihre individuelle Situation betreffen, empfehlen wir Ihnen, gegebenenfalls einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar zu konsultieren.

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