1. Der Anwalt
Der Anwalt des Käufers ist eine der wichtigsten und nützlichsten Ressourcen, über die Sie als ausländischer Immobilienkäufer in Griechenland verfügen können. Der Anwalt des Käufers ist in der Regel auf Immobilientransaktionen spezialisiert und stellt sicher, dass Ihre Interessen in jeder Phase gewahrt werden. In Griechenland ist die Rolle des Notars im Vergleich zu anderen Ländern eher begrenzt; während der Notar die Unterzeichnung der Kaufurkunde überwacht, ist es der Anwalt des Käufers, der für die rechtliche Due Diligence und die Wahrung der Interessen des Käufers während der gesamten Transaktion verantwortlich ist. Ihr Anwalt steht Ihnen während des gesamten Prozesses mit Rat und Tat zur Seite und hilft Ihnen, sich in notariellen Verfahren, rechtlichen Anforderungen und der Einhaltung von Vorschriften zurechtzufinden. Der Anwalt des Käufers unterstützt Sie bei folgenden Aufgaben:
Recherchen zur Sorgfaltsprüfung
Der Anwalt prüft die Eigentumsverhältnisse und das Vorhandensein von Belastungen (Hypotheken, Ansprüche Dritter usw.), um sicherzustellen, dass rechtlich alles in Ordnung ist (Due Diligence).
Sondergenehmigungen
Der Anwalt kann Sie hinsichtlich zusätzlicher Genehmigungen beraten, die in bestimmten Regionen Griechenlands erforderlich sind. Beispielsweise können für Ausländer, die in Grenzgebieten kaufen, Sondergenehmigungen erforderlich sein. Weitere Ausnahmen gelten für Waldflächen, Gebiete von militärischem Interesse und Natura-2000-Schutzgebiete.
Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen
Der Anwalt unterstützt Sie bei der Ausarbeitung und Prüfung des privaten Kaufvertrags, was einer der ersten Schritte beim Kauf einer Immobilie in Griechenland ist. Vor der Ausarbeitung des Vertrags stellt der Anwalt sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vorliegen, um die Rechtsgültigkeit und Durchsetzbarkeit der Transaktion zu gewährleisten. Der Anwalt kann Sie auch in Ihrem Namen hinsichtlich der Vertragsbedingungen beraten oder diese prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Übertragung des Eigentums an der Immobilie
Eine Vollmacht erteilt einem Bevollmächtigten bestimmte Befugnisse, sodass dieser in rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen in Ihrem Namen handeln kann. Wenn Käufer nicht persönlich in Griechenland anwesend sein können, können sie einem Bevollmächtigten eine Vollmacht erteilen, damit dieser die Urkunde in ihrem Namen unterzeichnet. Wenn Sie eine Vollmacht unterzeichnet haben, kann Ihr Anwalt die endgültige notarielle Kaufurkunde in Ihrem Namen unterzeichnen, wodurch das Eigentum an der Immobilie auf Ihren Namen übertragen wird, und er unterstützt Sie bei der Eintragung der notariellen Urkunde. Der Notar erstellt den endgültigen Kaufvertrag (notarielle Urkunde) nach Überprüfung aller erforderlichen Unterlagen und sorgt dafür, dass dieser in den öffentlichen Registern eingetragen wird.
Der Notar ist für die Erstellung der Kaufurkunde und die Einhaltung der griechischen Rechtsvorschriften bei der Transaktion verantwortlich, wickelt jedoch nicht die Zahlungsabwicklung ab; diese bleibt in der Verantwortung des Käufers. Griechische Notare führen keine Treuhandkonten und dürfen keine Kaufbeträge entgegennehmen; stattdessen erfolgen die Zahlungen direkt zwischen Käufer und Verkäufer während des Notartermins. Darüber hinaus kann der Anwalt bei der Eintragung der Urkunden im Grundbuchamt und/oder im griechischen Kataster behilflich sein. Das Verständnis der Rollen der einzelnen an der Immobilientransaktion beteiligten Fachleute gewährleistet einen reibungsloseren und effizienteren Ablauf beim Hauskauf in Griechenland.
Muss ich einen Anwalt beauftragen, um eine Immobilie in Griechenland zu kaufen?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, für Ihren Immobilienkauf in Griechenland einen Anwalt zu beauftragen, doch ist dies dringend ratsam, da er/sie alle Sorgfaltsprüfungen durchführt, den gesamten Prozess koordiniert und Sie von A bis Z begleitet.
2. Der Ingenieur
Der Ingenieur ist an vielen technischen Aspekten einer Immobilienübertragung in Griechenland beteiligt, darunter Verfahren im Zusammenhang mit Energieausweisen, Flächennutzungsplänen und Baugenehmigungen. Der Notar stimmt sich mit dem Ingenieur und dem Steuerberater des Verkäufers ab, um die für die Immobilientransaktion erforderlichen Bescheinigungen einzuholen. Zu den notwendigen Unterlagen für einen Immobilienkauf in Griechenland gehören die Due-Diligence-Prüfung, die Gebäude-ID, die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung und die Energieausweise. Ein Ingenieur ist beispielsweise erforderlich, wenn:
Erteilung einer Baugenehmigung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben, um ein Haus zu bauen, führt der Ingenieur alle Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass das Grundstück bebaubar ist, dass das Haus gemäß den Bauvorschriften errichtet wird und anderen lokalen Vorschriften entspricht.
Beantragung einer E-ID für eine Eigentumsübertragung
Die „E-ID“ (elektronische Immobilien-ID) ist eine elektronische Datei, die eine Vielzahl von Informationen über eine zum Verkauf stehende Immobilie enthält. Die E-ID muss von einem zugelassenen Ingenieur erstellt werden und umfasst Informationen wie Baupläne, die Baugenehmigung, die Energieeffizienz sowie Angaben darüber, ob Anbauten oder Umbauten am Haus vorgenommen wurden. Beachten Sie, dass die Beauftragung eines Ingenieurs in der Verantwortung des Verkäufers liegt, der sicherstellen muss, dass alle relevanten Dokumente vor der Unterzeichnung der endgültigen Kaufurkunde vorliegen. Der Ingenieur erstellt zudem das topografische Diagramm und die Grundrisse des Hauses, die für eine E-ID erforderlich sind.
Erstellung eines Energieausweises
Dies ist für diejenigen relevant, die bereits eine Immobilie in Griechenland besitzen. Bevor Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen, sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis (EPC) in den Mietvertrag oder die Kaufurkunde aufzunehmen. Für die Ausstellung eines Energieausweises wird eine Inspektion durch einen spezialisierten Ingenieur aus dem Verzeichnis der Energieinspektoren durchgeführt.