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Doppelte Vertretung auf dem griechischen Immobilienmarkt: Wie funktioniert das?

Tipps zum Kauf

10.06.2026

Giorgos Gavriilidis

Wenn Sie bereits Immobilien in den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien oder den meisten anderen westeuropäischen Ländern gekauft oder verkauft haben, sind Sie wahrscheinlich an eine klare Struktur gewöhnt: Der Verkäufer hat seinen Makler, der Käufer hat seinen, und jeder vertritt seinen jeweiligen Kunden. In Griechenland laufen die Dinge anders, und es ist sehr wichtig, sich einen klaren Überblick zu verschaffen, bevor Sie sich entscheiden, eine Immobilientransaktion durchzuführen.

Was Doppelvertretung in Griechenland bedeutet

In vielen Ländern arbeitet ein Makler ausschließlich für eine Partei. In Griechenland definiert das Gesetz einen Immobilienmakler in erster Linie als Vermittler: einen Fachmann, der eine Transaktion zwischen zwei Parteien ermöglicht. Daher ist es rechtlich möglich, dass ein einzelner Makler im Rahmen derselben Transaktion sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer zusammenarbeitet. Dies ist eine anerkannte und gängige Praxis auf dem griechischen Immobilienmarkt und keine Ausnahme.

Wer bezahlt den Makler?

Jede Seite bezahlt den Makler, der sie vertritt. Die Provision des Verkäufers geht bei Abschluss an dessen Makler; die Provision des Käufers geht auf derselben Grundlage an dessen Makler. Wenn ein einziges Maklerbüro beide Seiten vertritt, bezahlt jede Seite dennoch für die ihr erbrachte Dienstleistung, da die Doppelvertretung nach griechischem Recht zulässig und nicht ungewöhnlich ist. Die Höhe der Provisionen variiert auf dem Markt, daher sollten die Bedingungen immer vereinbart werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Bevor Sie sich an eine Agentur binden, fragen Sie direkt nach, wie deren Provision strukturiert ist, wer sie bezahlt und wann sie fällig wird. Bei Elxis beträgt unsere Maklerprovision 3 % zzgl. MwSt. und wird erst bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion fällig, da wir auf der Basis „no cure, no pay“ arbeiten.

Was zahlt der Käufer?

Neben der Maklerprovision sollten Käufer in Griechenland zum Zeitpunkt des Kaufs mit mehreren zusätzlichen einmaligen Kosten rechnen. Die Grunderwerbsteuer wird direkt vom Käufer gezahlt und beträgt 3,09 % des Kaufpreises oder des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist. Für jeden Immobilienkauf in Griechenland ist ein Notar erforderlich. Dieser bereitet die Unterzeichnung der endgültigen Urkunde vor und überwacht diese, entweder in Anwesenheit beider Parteien oder durch deren beauftragte Anwälte. Die Notargebühren betragen in der Regel etwa 2 % des Verkaufspreises oder des Steuerwerts der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist. Sobald die Urkunde unterzeichnet ist, meldet der Notar die Transaktion beim griechischen Katasteramt an. Diese Gebühr beträgt etwa 0,5 % des Immobilienwerts und ist ein fester Bestandteil jedes Kaufs. Sowohl die Notargebühren als auch die Eintragungsgebühren für die Kaufurkunde gehen zu Lasten des Käufers.


Die Hinzuziehung eines Anwalts ist in Griechenland gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Ein Rechtsexperte prüft, was Sie kaufen, untersucht die Immobilie auf etwaige Belastungen oder rechtliche Probleme und begleitet Sie durch den gesamten Prozess von Anfang bis Ende. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 1 % und 2 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach Leistungsumfang. Bei Elxis übernimmt unser hauseigenes Rechtsteam diese Arbeit direkt, sodass Käufer keine separate Koordination zwischen Anwälten und Maklern vornehmen müssen. Als Faustregel gilt, dass Käufer zusätzlich 10 % des Kaufpreises einplanen sollten, um einmalige Transaktionskosten zu decken. 

Wir haben einen eigenen Artikel darüber, was der Käufer zu zahlen hat.

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Was zahlt der Verkäufer?

Wie bereits erwähnt, zahlt der Verkäufer nach Abschluss des Verkaufs eine Provision an den Makler, der ihn vertritt. Verkäufer sollten zudem bedenken, dass die Maklerprovision nicht die einzigen anfallenden Fachkosten darstellt. Je nach Transaktion müssen möglicherweise ein Sachverständiger, ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder andere Berater separat beauftragt werden, die jeweils ihre eigenen Honorare berechnen.

Wir haben einen eigenen Artikel darüber, was der Verkäufer zu zahlen hat.

Was Sie fragen sollten, bevor Sie fortfahren

Unabhängig davon, auf welcher Seite einer Transaktion Sie stehen, sollten Sie vor einer Verpflichtung folgende Fragen an jede Agentur stellen: Arbeitet derselbe Makler bei dieser Transaktion sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer zusammen? Wie hoch ist die Provision, die Sie zahlen müssen, und wann ist die Zahlung fällig? Sind diese Bedingungen klar in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt? Verfügt die Agentur über eine interne Rechtsberatung, oder müssen Sie selbstständig einen eigenen Anwalt beauftragen?

Klare Antworten zu Beginn vermeiden spätere Missverständnisse.

Wie Elxis dies handhabt

Bei Elxis sind wir bei der Auswahl der Immobilien, die wir in unser Portfolio aufnehmen, sehr wählerisch. Jede Immobilie, die wir listen, weist Eigenschaften auf, die sie für unseren Kundenstamm, der sich über Westeuropa, die USA und Kanada erstreckt, wirklich attraktiv machen. Seit über 35 Jahren fungieren wir als Brücke zwischen Käufern und Verkäufern sowie zwischen der griechischen Kultur und den Erwartungen internationaler Kunden. Unsere Gebührenstruktur und die Bedingungen unserer Vertretung werden zu Beginn jedes Auftrags klar erläutert und schriftlich bestätigt. Wir verfügen über eine etablierte Marktpräsenz mit mehr als 28.000 Newsletter-Abonnenten, 250.000 Followern in den sozialen Medien und mehr als 150.000 monatlichen Besuchern auf unserer Website. Seit über drei Jahrzehnten nehmen wir zudem an renommierten internationalen Immobilienmessen teil, darunter die Second Home Expo in den Niederlanden und Belgien sowie A Place in the Sun in Großbritannien. Sollten Sie Fragen dazu haben, wie die Vertretung und die Provision in einer bestimmten Situation funktionieren, erklären wir Ihnen dies gerne, bevor Sie Entscheidungen treffen. 

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. 

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