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Doppelte Vertretung auf dem griechischen Immobilienmarkt: Wie funktioniert das?

Tipps zum Kauf

10.06.2026

Giorgos Gavriilidis

Wenn Sie bereits Immobilien in den Niederlanden, Deutschland, Großbritannien oder den meisten anderen westeuropäischen Ländern gekauft oder verkauft haben, sind Sie wahrscheinlich an eine klare Struktur gewöhnt: Der Verkäufer hat seinen Makler, der Käufer hat seinen, und jeder vertritt seinen jeweiligen Kunden. In Griechenland laufen die Dinge anders, und es ist sehr wichtig, sich einen klaren Überblick zu verschaffen, bevor Sie sich entscheiden, eine Immobilientransaktion durchzuführen.

Was „doppelte Vertretung“ in Griechenland bedeutet

In vielen Ländern arbeitet ein Makler ausschließlich für eine Partei. In Griechenland definiert das Gesetz einen Immobilienmakler in erster Linie als Vermittler: einen Fachmann, der eine Transaktion zwischen zwei Parteien ermöglicht. Daher ist es rechtlich möglich, dass ein einzelner Makler im Rahmen derselben Transaktion sowohl mit dem Käufer als auch mit dem Verkäufer zusammenarbeitet. Dies ist eine anerkannte und gängige Praxis auf dem griechischen Immobilienmarkt und stellt keine Ausnahme dar.

Wer bezahlt den Makler?

Jede Seite bezahlt den Makler, der sie vertritt. Die Provision des Verkäufers geht bei Abschluss der Transaktion an dessen Makler; die Provision des Käufers geht auf derselben Grundlage an dessen Makler. Wenn ein und dieselbe Maklerfirma beide Seiten vertritt, bezahlt jede Seite dennoch für die für sie erbrachte Dienstleistung, da die Doppelvertretung nach griechischem Recht zulässig und nicht ungewöhnlich ist. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Markt, daher sollten die Bedingungen stets vereinbart werden, bevor weitere Schritte unternommen werden. Bevor Sie sich an eine Agentur binden, fragen Sie direkt nach, wie deren Provisionsstruktur aussieht, wer die Provision zahlt und wann sie fällig wird. Bei Elxis beträgt unsere Maklerprovision 3 % zzgl. MwSt. und wird erst bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion fällig, da wir nach dem Prinzip „No Cure, No Pay“ arbeiten.

Was zahlt der Käufer?

Neben der Maklerprovision sollten Käufer in Griechenland zum Zeitpunkt des Kaufs mit mehreren zusätzlichen einmaligen Kosten rechnen. Die Grunderwerbsteuer wird direkt vom Käufer entrichtet und beträgt 3,09 %* des Kaufpreises oder des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist. Für jeden Immobilienkauf in Griechenland ist ein Notar erforderlich. Dieser erstellt die endgültige Kaufurkunde und überwacht deren Unterzeichnung, entweder in Anwesenheit beider Parteien oder durch deren bevollmächtigte Rechtsanwälte. Die Notargebühren betragen in der Regel etwa 2 % des Verkaufspreises oder des Steuerwerts der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist. Sobald die Urkunde unterzeichnet ist, trägt der Notar die Transaktion im griechischen Kataster ein. Diese Gebühr beträgt etwa 0,5 % des Immobilienwerts und ist ein fester Bestandteil jedes Kaufs. Sowohl die Notargebühren als auch die Eintragungsgebühren für die Kaufurkunde gehen zu Lasten des Käufers. 


*Wichtige Aktualisierung: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger auf 15 % angehoben werden soll; die Änderung soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Durchführungsbestimmungen wurden noch nicht veröffentlicht, sodass der endgültige Geltungsbereich – einschließlich der Behandlung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien – noch nicht bestätigt ist. Die


Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ist in Griechenland gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Ein Rechtsexperte prüft, was Sie erwerben, untersucht das Objekt auf etwaige Belastungen oder rechtliche Probleme und begleitet Sie von Anfang bis Ende durch den gesamten Prozess. Die Honorare liegen in der Regel zwischen 1 % und 2 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach Umfang der erbrachten Leistungen. Bei Elxis übernimmt unser hauseigenes Rechtsteam diese Aufgaben direkt, sodass Käufer keine separate Koordination zwischen Rechtsanwälten und Maklern vornehmen müssen. Als allgemeine Faustregel gilt, dass Käufer zusätzlich 10 % des Kaufpreises einplanen sollten, um die einmaligen Transaktionskosten zu decken. 

Wir haben einen eigenen Artikel darüber verfasst, welche Kosten der Käufer zu tragen hat.

donations and parental gifts in Greece

Was zahlt der Verkäufer?

Wie bereits erwähnt, zahlt der Verkäufer nach Abschluss des Verkaufs eine Provision an den Makler, der ihn vertritt. Verkäufer sollten zudem bedenken, dass die Maklerprovision nicht die einzigen anfallenden Fachkosten darstellt. Je nach Transaktion müssen möglicherweise ein Sachverständiger, ein Rechtsanwalt, ein Steuerberater oder andere Berater separat beauftragt werden, die jeweils eigene Honorare berechnen.

Wir haben einen eigenen Artikel darüber, was der Verkäufer zu zahlen hat.

Was Sie fragen sollten, bevor Sie fortfahren

Unabhängig davon, auf welcher Seite einer Transaktion Sie stehen, sollten Sie vor einer Verpflichtung folgende Fragen mit jeder Agentur klären: Arbeitet bei dieser Transaktion derselbe Makler sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer? Wie hoch ist die Provision, die Sie zahlen müssen, und wann ist diese fällig? Sind diese Bedingungen klar in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt? Verfügt die Agentur über eine hauseigene Rechtsberatung, oder müssen Sie selbstständig einen eigenen Anwalt beauftragen?

Wenn Sie zu Beginn klare Antworten erhalten, vermeiden Sie spätere Missverständnisse.

Wie Elxis dabei vorgeht

Bei Elxis gehen wir bei der Auswahl der Immobilien, die wir in unser Portfolio aufnehmen, sehr selektiv vor. Jede von uns gelistete Immobilie weist Merkmale auf, die sie für unseren Käuferstamm – der sich über Westeuropa, die USA und Kanada erstreckt – wirklich attraktiv machen. Seit mehr als 35 Jahren fungieren wir als Brücke zwischen Käufern und Verkäufern sowie zwischen der griechischen Kultur und den Erwartungen internationaler Kunden. Unsere Gebührenstruktur und die Bedingungen unserer Vertretung werden zu Beginn jedes Mandats klar erläutert und schriftlich bestätigt. Wir verfügen über eine etablierte Marktpräsenz mit mehr als 28.000 Newsletter-Abonnenten, 250.000 Followern in den sozialen Medien und mehr als 150.000 monatlichen Besuchern auf unserer Website. Seit über drei Jahrzehnten nehmen wir zudem an renommierten internationalen Immobilienmessen teil, darunter die „Second Home Expo“ in den Niederlanden und Belgien sowie „A Place in the Sun“ in Großbritannien. Sollten Sie Fragen dazu haben, wie die Vertretung und die Provision in einer bestimmten Situation funktionieren, erklären wir Ihnen dies gerne, bevor Sie Entscheidungen treffen. 

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater. 

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