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Vollmacht für Immobilientransaktionen in Griechenland – Erläuterungen

Tipps zum Kauf

28.08.2026

Eine Vollmacht stellt ein entscheidendes rechtliches Instrument für internationale Immobilienkäufer und -verkäufer dar. Dieses Rechtsdokument ermächtigt eine andere Person, bei Immobilientransaktionen in Ihrem Namen zu handeln, wodurch Ihre persönliche Anwesenheit während des Verkaufsprozesses entfällt. Ganz gleich, ob Sie als deutscher Rentner ein Ferienhaus auf Kreta erwerben oder als niederländische Familie Ihre Immobilie auf Korfu verkaufen möchten – eine Vollmacht ermöglicht es Ihnen, einen Immobilienverkauf abzuschließen, während Sie in Ihrem Heimatland verbleiben.

Welche Rolle spielt sie beim Immobilienverkauf?

Eine Vollmacht für den Verkauf griechischer Immobilien ist ein rechtsverbindliches Dokument, das eine bestimmte Person – in der Regel einen Rechtsanwalt – ermächtigt, in Ihrem Namen in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu handeln. Dieses Dokument gewährt umfassende Befugnisse zur Unterzeichnung von Verträgen, zur Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und zur Abwicklung der endgültigen Eigentumsübertragung. Im griechischen Immobilienrecht unterscheidet sich diese Art der Vollmacht erheblich von allgemeinen Vollmachtsdokumenten.


Sie muss speziell auf Immobilientransaktionen zugeschnitten sein und detaillierte Bestimmungen über den Umfang der erteilten Befugnisse sowie die konkreten Handlungen enthalten, die der Bevollmächtigte vornehmen darf. Der bevollmächtigte Bevollmächtigte erhält das Recht, Sie in allen Aspekten des Verkaufs zu vertreten, einschließlich der Unterzeichnung von Vorverträgen und der Beurkundung der endgültigen Kaufurkunde. Diese umfassende Vollmacht gewährleistet, dass der Verkauf reibungslos ablaufen kann, ohne dass Ihre persönliche Anwesenheit in irgendeiner Phase erforderlich ist, während Sie die Gesamtkontrolle über wichtige Entscheidungen wie den endgültigen Verkaufspreis behalten.

Wie können Sie eine Vollmacht unterzeichnen?

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Vollmacht zu unterzeichnen: 

  • Bei einer griechischen Botschaft/einem griechischen Konsulat in Ihrem Heimatland

  • Bei einem Notar in Ihrem Heimatland

  • Oder bei einem Notar in Griechenland



Wenn Sie die Vollmacht bei einer Botschaft/einem Konsulat oder bei einem griechischen Notar unterzeichnen, ist das Dokument in griechischer Sprache verfasst, sodass ein amtlich bestellter Dolmetscher anwesend sein muss, um Ihnen den Inhalt zu übersetzen. Dieses Dokument ist dann in Griechenland einsatzbereit. Wenn Sie die Vollmacht bei einem Notar in Ihrem Heimatland unterzeichnen, wird sie in Ihrer eigenen Sprache abgefasst und anschließend mit einer Apostille versehen, damit sie in Griechenland anerkannt wird. In Griechenland angekommen, wird sie offiziell übersetzt und beglaubigt. Anschließend kann Ihr Anwalt in Ihrem Namen den Vertrag unterzeichnen, die Bedingungen vereinbaren und die Übertragung beim Notar abschließen.

So gehen wir bei Elxis vor

Die meisten Agenturen lagern juristische Aufgaben aus. Wir tun dies nicht. Dieselben Rechtsanwälte, die die Due-Diligence-Prüfung durchführen, verfügen auch über die Vollmacht und vertreten Sie beim Notar, sodass keine Abstimmung zwischen verschiedenen Rechtsanwälten und Maklern erforderlich ist. Sie bleiben während des gesamten Prozesses eingebunden. Dank Videokonferenzen, der digitalen Prüfung von Dokumenten und dem direkten Kontakt mit dem Team treffen Sie die Entscheidungen, während die praktischen Schritte in Griechenland umgesetzt werden.


Da wir ein rechtsorientiertes, international ausgerichtetes Immobilienunternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Begleitung ausländischer Käufer und Verkäufer durch die Komplexitäten des griechischen Marktes sind, sind unsere Struktur, unsere Dienstleistungen und unser Fachwissen speziell auf internationale Transaktionen zugeschnitten. In der Praxis erstellt unser Rechtsteam die Vollmacht mit den bereits festgelegten Befugnissen. Wir koordinieren den Prozess von Anfang bis Ende und senden Ihnen das Dokument zur Unterzeichnung zu – ganz so, wie es für Sie am besten passt. Die Bearbeitung dieser Art von Unterlagen gehört zu unseren Routineaufgaben, und wir begleiten internationale Immobilienbesitzer bereits seit 1991 durch den Prozess in Griechenland.


Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Ihren Bedürfnissen einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren. 

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