Wie verhält es sich mit der doppelten Vertretung?
Nach griechischem Recht ist es zulässig, dass ein einzelner Makler bei derselben Transaktion sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer als Vermittler auftritt. In diesem Fall zahlt jede Partei eine Provision an den Makler. Da sich dies von den Gepflogenheiten in vielen anderen Ländern unterscheidet, ist es wichtig, dass Sie die Gebührenregelung verstehen, bevor Sie etwas unterzeichnen. Wenn Sie daran interessiert sind, Ihr Haus zu verkaufen, empfiehlt es sich, den Makler direkt nach der Struktur seiner Provision zu fragen, bevor Sie Ihre Immobilie zum Verkauf anbieten.
Was zahlt der Verkäufer tatsächlich?
Der Verkäufer zahlt dem Makler, der ihn vertritt, eine Provision, sobald der Verkauf abgeschlossen ist, genauso wie der Käufer dem Makler, der ihn vertritt, eine Provision zahlt, ebenfalls bei Abschluss der Transaktion. Wenn eine Agentur beide Seiten vertritt (Doppelvertretung), zahlt jede Partei dennoch eine separate Provision für die ihr erbrachten Dienstleistungen. Die Höhe der Provisionen variiert auf dem griechischen Markt, daher sollten die Bedingungen immer schriftlich vereinbart werden, bevor Sie weitermachen. Es lohnt sich, jede Agentur direkt zu fragen, wie ihre Provision strukturiert ist und wann sie fällig wird, und sicherzustellen, dass die Antwort von Anfang an schriftlich bestätigt wird. Bei Elxis beträgt die Immobilienprovision 3 % zzgl. MwSt. und ist erst bei erfolgreichem Abschluss des Verkaufs zu zahlen. Die Bewertung, die Vermarktung, die Besichtigungen und die Verhandlungen, die diesem Zeitpunkt vorausgehen, werden ohne Vorabkosten durchgeführt. Verkäufer sollten auch bedenken, dass die Maklerprovision nicht die einzigen anfallenden professionellen Kosten darstellt. Je nach Transaktion müssen möglicherweise ein Anwalt, ein Ingenieur, ein Buchhalter oder andere Berater separat beauftragt werden, die jeweils ihre eigenen Honorare berechnen.