Warum kann die Kaufurkunde nicht digital unterzeichnet werden?
In Griechenland ist eine Immobilienübertragung eine öffentliche Urkunde. Der Notar fungiert als Vertreter des Staates, und die Urkunde wird in der Notarkanzlei erstellt. Eine notarielle Urkunde ist ein öffentliches Dokument, und öffentliche Dokumente dürfen nicht mit einer digitalen Signatur unterzeichnet werden. Dies gilt unabhängig davon, wo der Käufer wohnt oder welche Signaturplattform er nutzt. Es gibt keinen digitalen Weg zur endgültigen Urkunde. Die Unterzeichnung erfolgt beim Notar, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.
Kann eine Vollmacht digital unterzeichnet werden?
Nein. Eine Vollmacht für einen Immobilienkauf ist ebenfalls ein öffentliches Dokument. Sie kann nicht digital unterzeichnet werden, auch nicht von Griechenland aus. Die Unterzeichnung einer Vollmacht erfordert die physische Anwesenheit. Dies kann vor einem Notar in Griechenland erfolgen. Es kann auch bei einem Notar oder einer griechischen Botschaft bzw. einem Konsulat in dem Land erfolgen, in dem Sie wohnen.
Müssen Sie zum Kauf nach Griechenland reisen?
Nicht unbedingt. Ihre Anwesenheit bei der Unterzeichnung der Urkunde selbst ist nicht erforderlich, wenn Sie jemanden beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln. Mit einer Vollmacht kann Ihr Anwalt Sie vertreten und den Kauf in Ihrem Namen abwickeln. Auf diese Weise wickeln viele internationale Käufer einen Kauf ab, ohne nach Griechenland reisen zu müssen. Der einzige Schritt, den Sie persönlich erledigen müssen, ist die Unterzeichnung der Vollmacht. Sobald diese vorliegt, kann der Rest der Übertragung für Sie abgewickelt werden. Bei Elxis wickelt unser hauseigenes Rechtsteam den Kauf üblicherweise auf diese Weise ab, sodass auch Kunden, die nicht reisen können, sicher kaufen können.
Welche Dokumente können in Griechenland digital unterzeichnet werden?
Digitale Signaturen haben in griechischen Transaktionen durchaus ihren Platz. Sie werden für private Dokumente akzeptiert. Dazu können private Vereinbarungen zwischen Parteien sowie verschiedene Erklärungen gehören. Nicht abgedeckt sind jedoch Dokumente, die einen Notar durchlaufen müssen. So kann der private Teil einer Transaktion digital abgewickelt werden, während die Übertragung selbst beim Notar verbleibt. Die Unterscheidung erfolgt zwischen privaten und öffentlichen Dokumenten, nicht zwischen „vorläufigen“ und „endgültigen“ Dokumenten.