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Können Sie griechische Immobilienunterlagen digital unterzeichnen?

Tipps zum Kauf

07.08.2026

Der Kauf einer Immobilie in Griechenland aus dem Ausland wirft eine berechtigte Frage auf: Können die Formalitäten mit einer digitalen Signatur erledigt werden, sodass Sie nicht extra einfliegen müssen, um persönlich zu unterschreiben? Bei einigen Dokumenten lautet die Antwort „Ja“. Bei denjenigen, die tatsächlich die Eigentumsübertragung regeln, ist dies jedoch nicht der Fall. Eine griechische Kaufurkunde wird vor einem Notar unterzeichnet, und dieser Schritt kann nicht digital erfolgen.


Kurz gesagt: Digitale Signaturen werden in Griechenland für private Dokumente wie bestimmte Vereinbarungen und Erklärungen akzeptiert. Für öffentliche Dokumente werden sie nicht akzeptiert. Dazu gehören die notarielle Kaufurkunde und die Vollmacht. Sie können nicht durch die digitale Unterzeichnung eines Dokuments Eigentümer einer griechischen Immobilie werden. Die Übertragung wird stets vor einem Notar vollzogen, entweder in Ihrer Anwesenheit oder mittels einer Vollmacht, die persönlich unterzeichnet wurde.

Warum kann die Kaufurkunde nicht digital unterzeichnet werden?

In Griechenland ist eine Immobilienübertragung eine öffentliche Urkunde. Der Notar fungiert als Vertreter des Staates, und die Urkunde wird in der Notarkanzlei erstellt. Eine notarielle Urkunde ist ein öffentliches Dokument, und öffentliche Dokumente dürfen nicht mit einer digitalen Signatur unterzeichnet werden. Dies gilt unabhängig davon, wo der Käufer wohnt oder welche Signaturplattform er nutzt. Es gibt keinen digitalen Weg zur endgültigen Urkunde. Die Unterzeichnung erfolgt beim Notar, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten.

Kann eine Vollmacht digital unterzeichnet werden?

Nein. Eine Vollmacht für einen Immobilienkauf ist ebenfalls ein öffentliches Dokument. Sie kann nicht digital unterzeichnet werden, auch nicht von Griechenland aus. Die Unterzeichnung einer Vollmacht erfordert die physische Anwesenheit. Dies kann vor einem Notar in Griechenland erfolgen. Es kann auch bei einem Notar oder einer griechischen Botschaft bzw. einem Konsulat in dem Land erfolgen, in dem Sie wohnen.

Müssen Sie zum Kauf nach Griechenland reisen?

Nicht unbedingt. Ihre Anwesenheit bei der Unterzeichnung der Urkunde selbst ist nicht erforderlich, wenn Sie jemanden beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln. Mit einer Vollmacht kann Ihr Anwalt Sie vertreten und den Kauf in Ihrem Namen abwickeln. Auf diese Weise wickeln viele internationale Käufer einen Kauf ab, ohne nach Griechenland reisen zu müssen. Der einzige Schritt, den Sie persönlich erledigen müssen, ist die Unterzeichnung der Vollmacht. Sobald diese vorliegt, kann der Rest der Übertragung für Sie abgewickelt werden. Bei Elxis wickelt unser hauseigenes Rechtsteam den Kauf üblicherweise auf diese Weise ab, sodass auch Kunden, die nicht reisen können, sicher kaufen können.

Welche Dokumente können in Griechenland digital unterzeichnet werden?

Digitale Signaturen haben in griechischen Transaktionen durchaus ihren Platz. Sie werden für private Dokumente akzeptiert. Dazu können private Vereinbarungen zwischen Parteien sowie verschiedene Erklärungen gehören. Nicht abgedeckt sind jedoch Dokumente, die einen Notar durchlaufen müssen. So kann der private Teil einer Transaktion digital abgewickelt werden, während die Übertragung selbst beim Notar verbleibt. Die Unterscheidung erfolgt zwischen privaten und öffentlichen Dokumenten, nicht zwischen „vorläufigen“ und „endgültigen“ Dokumenten.

So unterzeichnet ein Käufer im Ausland ein Dokument digital

Die digitale Signatur in Griechenland ist kein einheitlicher Vorgang. Die Vorgehensweise hängt von der Art des Dokuments ab, daher ist es hilfreich, zwischen den beiden Situationen zu unterscheiden. Private Vereinbarungen können in der Regel über eine Plattform für elektronische Signaturen unterzeichnet werden. Diese Tools sind für Dokumente dieser Art allgemein anerkannt, und ein Käufer im Ausland kann sie oft ohne besondere Registrierung unterzeichnen. 


Bei amtlichen Dokumenten und formellen Erklärungen verhält es sich anders. Diese müssen in der Regel über die staatliche Plattform Gov.gr unterzeichnet werden. Um diese nutzen zu können, muss sich ein Ausländer zunächst auf der Plattform registrieren. Diese Registrierung kann oft über eine griechische Botschaft oder ein Konsulat im Wohnsitzland veranlasst werden. Wer sich bereits in Griechenland aufhält, kann dies persönlich in einem sogenannten KEP, einem Bürgerdienstzentrum, erledigen, das in fast jeder Stadt zu finden ist. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können berechtigte Dokumente über Gov.gr unterzeichnet werden.

Fazit

Digitale Signaturen sind in Griechenland nützlich, unterliegen jedoch bei Immobilientransaktionen klaren Einschränkungen. Sie eignen sich für private Dokumente. Für notarielle Urkunden oder Vollmachten sind sie nicht geeignet. Das Eigentum an einer griechischen Immobilie kann nicht allein durch eine digitale Signatur übertragen werden. Für Käufer im Ausland bleibt der bewährte Weg unverändert. Eine persönlich unterzeichnete Vollmacht, wobei der Kauf beim Notar abgewickelt wird.


Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren. 

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