Einmalige Kosten zum Zeitpunkt des Kaufs
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer wird direkt vom Käufer entrichtet und beträgt 3,09 % des Kaufpreises oder des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Notargebühren
Bei jedem Immobilienkauf in Griechenland ist ein Notar erforderlich. Dieser erstellt die endgültige Urkunde und überwacht deren Unterzeichnung, entweder in Anwesenheit beider Parteien oder durch deren beauftragte Rechtsanwälte. Die Notargebühren betragen in der Regel etwa 2 % des Verkaufspreises oder des Steuerwerts der Immobilie, je nachdem, welcher Wert höher ist.
Grundbuchgebühren
Sobald die Urkunde unterzeichnet ist, erstellt der Notar eine Zusammenfassung und lässt die Transaktion beim örtlichen Grundbuchamt eintragen. Diese Gebühr beträgt etwa 0,5 % des Immobilienwerts und ist ein routinemäßiger Schritt bei jedem Kauf.
Anwaltskosten
Die Hinzuziehung eines Anwalts ist in Griechenland gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch dringend empfohlen. Ein Rechtsexperte überprüft, was genau Sie kaufen, klärt eventuelle Belastungen oder rechtliche Probleme und begleitet Sie durch den gesamten Prozess von Anfang bis Ende. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 1 % und 2 % des Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer), je nach Leistungsumfang. Bei Elxis übernimmt unser hauseigenes Rechtsteam diese Arbeit direkt. Käufer, die über uns erwerben, profitieren von einer rechtlichen Due-Diligence-Prüfung, ohne sich separat zwischen Anwälten und Maklern abstimmen zu müssen.
Provision des Immobilienmaklers
Ist ein Immobilienmakler an der Transaktion beteiligt, fällt eine Provision an. Die meisten Agenturen in Griechenland berechnen Käufern zwischen 2 % und 4 % des vereinbarten Kaufpreises (zuzüglich Mehrwertsteuer). Es lohnt sich, die Provisionsstruktur mit Ihrem Makler zu klären, bevor Sie fortfahren.