Die 10 häufigsten Irrtümer beim Kauf einer Immobilie in Griechenland

Tipps zum Kauf

10.12.2024

Monemvasia, the Walled city in Peloponnese
„Ich muss griechischer Staatsbürger sein, um in Griechenland eine Immobilie zu kaufen, oder?“ „Brauche ich nicht ein griechisches Bankkonto, um in Griechenland eine Immobilie zu kaufen?“ „Ich habe einen privaten Kaufvertrag unterzeichnet … bedeutet das, dass mir das Haus jetzt gehört?“ In diesem Artikel stellen wir die häufigsten Missverständnisse vor, die wir von Kunden hören. Denken Sie daran: Das ist völlig normal, wenn Sie zum ersten Mal ein Haus in Griechenland kaufen!

1. „Ich brauche ein griechisches Bankkonto, um ein Haus in Griechenland zu kaufen“

Sie benötigen kein griechisches Bankkonto, um ein Haus in Griechenland zu kaufen. Sie können alle notwendigen Zahlungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf eines Hauses von einem Bankkonto in Ihrem Heimatland aus vornehmen.

2. „Ich muss EU-Bürger sein, um in Griechenland ein Haus zu kaufen“

Sie müssen weder griechischer noch europäischer Staatsbürger sein, um in Griechenland eine Immobilie zu kaufen. Sie können in Griechenland eine Immobilie kaufen, unabhängig von Ihrem Heimatland. Bitte beachten Sie, dass sich die Dauer Ihres jährlichen Aufenthalts in Griechenland je nach Ihrem Heimatland ändern kann. In bestimmten Regionen, die als „Grenzgebiete“ gelten, benötigen Sie möglicherweise eine zusätzliche Genehmigung, wenn Sie kein EU-Bürger sind. Lesen Sie hier mehr über den Kauf in Grenzgebieten. Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie sich so lange in Griechenland aufhalten, wie Sie möchten. Wenn Sie kein EU-Bürger sind, können Sie sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten 90 Tage in Griechenland aufhalten.

3. „Ich muss Griechisch sprechen, um in Griechenland ein Haus zu kaufen“

Die meisten unserer Kunden sprechen kein Griechisch. Sofern Sie nicht vorhaben, den gesamten Kaufprozess selbst abzuwickeln, müssen Sie kein Griechisch sprechen. Wenn Sie Ihrem griechischen Anwalt eine Vollmacht erteilen, kann dieser alle Schritte des Prozesses übernehmen, die Griechischkenntnisse erfordern.

4. „Immobilienmakler in Griechenland sprechen nur Griechisch“

Die meisten Immobilienmakler in Griechenland sprechen in der Regel Englisch. Nur bestimmte Immobilienunternehmen sprechen neben Griechisch und Englisch auch andere Sprachen. Bei Elxis – At Home in Greece stehen Ihnen muttersprachliche Englisch-, Niederländisch- und Deutschsprachige zur Verfügung, die alle Ihre Anfragen in Ihrer Sprache beantworten. Eine vollständige Übersicht über die verschiedenen Arten von Immobilienbüros in Griechenland finden Sie hier.

5. „In Griechenland gibt es keine Mehrwertsteuer“

Möglicherweise haben Sie schon einmal von einer „Mehrwertsteuerbefreiung“ in Griechenland gehört. Das bedeutet, dass ein Bauunternehmer oder Bauträger eine Befreiung beantragen kann, nicht jedoch, dass es in Griechenland keine Mehrwertsteuer gibt. Normalerweise müssen Bauunternehmen oder professionelle Bauunternehmer in Griechenland 24 % Mehrwertsteuer berechnen, wenn sie neu gebaute Häuser an ihre Erstbesitzer übergeben. Griechische Bauträger haben die Möglichkeit, bis Ende 2025 eine Mehrwertsteuerbefreiung für ihre Bauprojekte zu beantragen. In diesem Fall müssen die Käufer für ein Haus in einem solchen Projekt keine 24 % Mehrwertsteuer zahlen; stattdessen entrichtet der Käufer eine Übertragungssteuer in Höhe von 3,09 %. Dies ist eine Initiative der griechischen Regierung, um den Kauf von neu gebauten Immobilien zu erleichtern. Wenn Sie ein Grundstück mit der Absicht kaufen, ein Haus zu bauen, müssen Sie beim Kauf des Grundstücks eine Übertragungssteuer (3,09 %) entrichten. Wenn die Bauarbeiten beginnen, stellt der Bauunternehmer für alle Bauphasen Rechnungen (mit Mehrwertsteuer) aus. Für diese Rechnungen können Sie keine Mehrwertsteuerbefreiung erhalten. Gut zu wissen: Alle Immobilien auf unserer Website enthalten, sofern zutreffend, die Mehrwertsteuer. Methoni

6. „In Griechenland ist es beim Kauf eines Hauses nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen“

Ein Anwalt ist eine der wichtigsten und nützlichsten Ressourcen, über die Sie als ausländischer Immobilienkäufer in Griechenland verfügen können. Der Anwalt hilft Ihnen, sich in vielen Bereichen des Hauskaufs zurechtzufinden, insbesondere im juristischen Fachjargon, der Sie oft sagen lässt: „Das ist mir alles griechisch.“ Der Anwalt unterstützt Sie bei folgenden Punkten:

Überprüfung der Eigentumsverhältnisse

Der Anwalt prüft die Abfolge der Eigentumsrechte und das Vorhandensein von Belastungen (Hypotheken, Ansprüche Dritter usw.), um sicherzustellen, dass rechtlich alles in Ordnung ist (Due Diligence).

Sondergenehmigungen

Der Anwalt kann Sie zu zusätzlichen Genehmigungen beraten, die in bestimmten Regionen Griechenlands erforderlich sind. Beispielsweise können für Ausländer, die in Grenzgebieten kaufen, Sondergenehmigungen erforderlich sein. Weitere Ausnahmen gelten für Waldflächen, Gebiete von militärischem Interesse und Natura-2000-Schutzgebiete.

Prüfung und Verhandlung von Kaufverträgen

Der Anwalt kann den privaten Kaufvertrag vorbereiten, einen der ersten Schritte beim Kauf einer Immobilie in Griechenland. Der Anwalt kann Sie auch in Ihrem Namen hinsichtlich der Vertragsbedingungen beraten oder diese prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Übertragung des Eigentums an der Immobilie

Wenn Sie eine Vollmacht unterzeichnet haben, kann Ihr Anwalt die endgültige Kaufurkunde in Ihrem Namen unterzeichnen, wodurch das Eigentum an der Immobilie auf Ihren Namen übertragen wird. Darüber hinaus kann der Anwalt Ihnen bei der Eintragung der Urkunden im Grundbuchamt und/oder im griechischen Kataster behilflich sein. Letztendlich ist es ein Irrglaube, dass Immobilienübertragungsprozesse Routineangelegenheiten sind und immer reibungslos verlaufen. In der Realität können Schritte wie die Eintragung ins Grundbuch, die Überprüfung von Belastungen und Katasteraktualisierungen zu bürokratischen Verzögerungen führen – insbesondere in abgelegenen Gebieten. Ein proaktiver Ansprechpartner vor Ort oder ein Rechtsberater kann Ihnen Zeit und Kopfzerbrechen ersparen.

 7. „Wenn ich selbst ein Haus gefunden habe, kann ich mich für die rechtliche Abwicklung nicht an Elxis wenden“

Mehr als ein Drittel unserer Kunden hat sein Traumhaus selbst gefunden und uns anschließend gebeten, den Kauf zu begleiten und abzuwickeln. Wir unterstützen Sie bei den ersten Gesprächen mit dem Verkäufer und kümmern uns um die Abwicklung mittels privater Vereinbarung, Katastervermessung und notarieller Urkunde.

8. „Ich muss in Griechenland sein, um eine Immobilie zu kaufen“

Sie müssen nicht in Griechenland sein, um ein Haus zu kaufen. Wenn Sie eine Vollmacht (POA) unterzeichnen, kann Ihr Anwalt Sie während des gesamten Kaufprozesses vertreten und alle notwendigen Schritte in Ihrem Namen unternehmen, auch wenn Sie nicht in Griechenland sind. Ihr Anwalt kann beispielsweise eine griechische Steuernummer beantragen und den endgültigen Vertrag in Ihrem Namen unterzeichnen.

9. „Ich kann eine Vollmacht online unterzeichnen“

Leider ist es nicht möglich, eine Vollmacht online zu unterzeichnen. Sie können eine Vollmacht entweder beim griechischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder bei einem örtlichen Notar in Griechenland unterzeichnen. In einigen Ländern, wie Belgien und den Niederlanden, können Sie eine Vollmacht auch bei einem örtlichen Notar unterzeichnen.

10. „Jeder Anwalt in Griechenland kann einen Immobilienkauf abwickeln“

Wenn Sie in Griechenland eine Immobilie kaufen, benötigen Sie einen Anwalt, der auf die rechtliche Abwicklung von Immobilienkäufen und -verkäufen spezialisiert ist.

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