Immobilienkauf in Griechenland: Eigentumsformen

Tipps zum Kauf

07.02.2024

Nafplion

Sie träumen schon seit Jahren von Ihrem Eigenheim in Griechenland – davon, wo es liegen wird, von den Mahlzeiten in den Tavernen und von der Sommersonne. Nun kommt einer der praktischen Aspekte beim Kauf eines Eigenheims in Griechenland auf Sie zu: Welche Art von Eigentumsrecht Sie wählen möchten.

Eigentumsformen

In Bezug auf das Eigentumsrecht sind einige Kategorien zu unterscheiden: horizontales vs. vertikales Eigentum, Alleineigentum vs. Miteigentum sowie Nießbrauch vs. bloßes Eigentum.

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Horizontales vs. vertikales Eigentumsrecht

Diese Begriffe beziehen sich darauf, wie eine bestimmte Immobilie oder ein Grundstück unter den Eigentümern aufgeteilt ist. Sie legen fest, auf welche Teile der Immobilie oder des Grundstücks Sie Zugriff haben und in welchen Teilen Sie zusätzliche Einrichtungen errichten dürfen.


Horizontales Eigentum

Beim Kauf einer horizontal geteilten Immobilie erhält der Käufer einen Teil eines Gebäudes (in der Regel eine Wohnung oder einen Keller) sowie einen Anteil an den Gemeinschaftsflächen des Gebäudes (Treppenhaus, Parkplatz, Garten usw.). Für unsere niederländischen Leser ist dies als „appartementsrecht“ bekannt. Der prozentuale Anteil an den Gemeinschaftsflächen ist nicht bei jeder horizontal geteilten Immobilie gleich.


Wenn Sie eine zusätzliche Einrichtung wie einen Pool, eine Pergola oder einen Grill in einem Gemeinschaftsbereich errichten möchten, benötigen Sie möglicherweise die Zustimmung der anderen Miteigentümer. Dazu benötigen Sie wahrscheinlich eine spezielle Genehmigung, die als „kleine Baugenehmigung“ bezeichnet wird. Je nach Art der geplanten Arbeiten ist hierfür die Zustimmung entweder aller Eigentümer oder einer Mehrheit der Eigentümer erforderlich. Die genauen Bedingungen für jede Genehmigung werden von einem Ingenieur geprüft.

Vertikales Eigentum

Vertikale Eigentumsformen lassen sich mit Grundstücken vergleichen. Anders als beim horizontalen Eigentum gibt es keine „gemeinsamen“ Bereiche, die auf mehrere horizontale Eigentumsanteile aufgeteilt sind. Stattdessen besitzen die Eigentümer vertikaler Immobilien sowohl das Gebäude als auch das umliegende Gelände. Im Allgemeinen gelten vertikale Immobilien als wesentlich unabhängiger, da Sie keinerlei Miteigentumsverhältnisse eingehen. Hiervon gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise wenn ein gemeinsamer Parkplatz, ein Tennisplatz oder ein Netz von Spazierwegen vorhanden ist.


Hinweis zu horizontalem/vertikalem Eigentum

Wahrscheinlich gibt es eine Regelung, die vom allerersten Eigentümer des Grundstücks festgelegt wurde, der die Aufteilung der Grundstücke vorgenommen hat. Diese Regelung kann Einschränkungen für bestimmte Eigentümer enthalten. Es ist ratsam, vor dem Kauf einer horizontalen oder vertikalen Immobilie diese Regelung von Ihrem Anwalt prüfen zu lassen

Alleineigentum vs. Miteigentum

Diese Begriffe beziehen sich darauf, wie eine einzelne Immobilie auf zwei oder mehr Eigentümer aufgeteilt wird. Dies betrifft Sie, wenn Sie planen, gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, einem Familienmitglied oder einem Kollegen eine Immobilie zu erwerben.


Alleineigentum

Das Alleineigentum ist die einfachste Option, bei der eine Person allein Eigentümer der Immobilie ist. Diese Person kann die Immobilie verkaufen, verschenken und vererben, ohne die Zustimmung einer anderen Person einholen zu müssen.


Miteigentum

Immobilien im Miteigentum werden im Namen von zwei oder mehr Parteien gehalten, beispielsweise von Ehepartnern, Geschäftspartnern, Freunden und Familienmitgliedern. Ein Grund für das Miteigentum an einer Immobilie ist, dass eine Partei ihren Anteil später verkaufen möchte. Die Aufteilung kann zu gleichen Teilen erfolgen, oder ein Partner kann einen größeren Anteil an der Immobilie besitzen. Jeder Eigentümer kann über seinen Anteil an der Immobilie verfügen, ihn verkaufen oder vererben, ohne die anderen Eigentümer zu konsultieren.

Nießbrauch

Der Nießbrauch ist ein Rechtsanspruch, der einer Person das vorübergehende Recht einräumt, das Eigentum eines anderen zu nutzen und daraus Erträge zu erzielen. Stellen Sie sich einen Vater vor, der eine Mietimmobilie besitzt, und dessen Sohn oder Tochter, die diese Immobilie später selbst besitzen werden. Der Vater überträgt das bloße Eigentum an das Kind und behält das Nießbrauchsrecht für sich. Auf diese Weise ist der Vater weiterhin derjenige, der die Immobilie nutzt und Einnahmen (Früchte) daraus erzielt (z. B. durch Vermietung), während das Kind das bloße Eigentum besitzt. Das bedeutet, dass das Kind bei Beendigung des Nießbrauchs zum vollständigen Eigentümer der Immobilie wird.


Solange das Nießbrauchsrecht besteht, müssen alle Eigentümer (Nießbraucher und bloßer Eigentümer) der Übertragungsurkunde zustimmen, falls die Eigentümer die Immobilie verkaufen möchten. Die Einräumung eines Nießbrauchsrechts an einer Immobilie muss vor einem Notar erfolgen. Je nach Wunsch des Eigentümers kann der Notar eine bestimmte Laufzeit festlegen oder das Recht auf Lebenszeit gewähren, was die häufigste Wahl ist.


Das Verständnis der verschiedenen Eigentumsformen in Griechenland, wie z. B. das horizontale und vertikale Eigentum, kann Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen und sicherzustellen, dass Ihre Investition Ihrem Lebensstil und Ihren finanziellen Zielen entspricht.


Für weitere Informationen zum Nießbrauch wenden Sie sich bitte an unser Rechtsteam unter [email protected].

Was sind die Schritte beim Kauf einer Immobilie in Griechenland?

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