Könnten Sie den Ablauf eines Verfahrens unter Einbeziehung eines griechischen Notars näher erläutern?
Erstellung der notariellen Kaufurkunde
Wenn Sie in Griechenland eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Kaufurkunde. Der Ingenieur des Verkäufers erstellt eine elektronische Gebäude-ID (E-ID) für die Immobilie, die alle erforderlichen Daten dazu enthält. Parallel dazu arbeitet der Notar mit dem Steuerberater des Verkäufers zusammen, um das Steuerformular E-9 des Verkäufers zu aktualisieren und etwaige Änderungen zu berücksichtigen. Der Notar prüft zu diesem Zeitpunkt in der Regel auch, ob der Verkäufer Schulden gegenüber dem Staat hat.
Unterzeichnung der endgültigen Unterlagen
Der Notar erstellt die Erklärung zur Grunderwerbsteuer und reicht sie beim Finanzamt ein. Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat, kann der endgültige Vertrag unterzeichnet werden. Bei der Unterzeichnung müssen Sie persönlich anwesend sein oder einen gesetzlichen Vertreter entsenden, den Sie durch eine Vollmacht bevollmächtigt haben.
Wie viel kostet die Inanspruchnahme eines Notars in Griechenland?
Bei Immobilienverkäufen sind die Mindestnotargebühren gesetzlich in Griechenland festgelegt. Notare berechnen in der Regel etwa 1 % des Kaufpreises oder des objektiven Wertes, je nachdem, welcher Wert höher ist, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Gebühr richtet sich nach einer gestaffelten Skala, sodass der Prozentsatz bei höherwertigen Immobilien geringer ausfällt. Die Kosten für die Unterzeichnung einer Vollmacht bei einem Notar in Griechenland betragen je nach Notar etwa 100 bis 150 Euro. Eine Vollmacht kann auch von einem ausländischen Notar ausgestellt werden; in diesem Fall ist eine beglaubigte griechische Übersetzung erforderlich.
Was kann ein Notar in Griechenland noch tun?
Notare und Online-Auktionen
Notare in Griechenland können auch Online-Auktionen für Immobilien durchführen. Wir werden darauf nicht im Detail eingehen, da dies für die meisten Transaktionen nicht relevant ist.
Notare und die Gründung eines Unternehmens
Notare in Griechenland können auch Unternehmen für Privatpersonen gründen.
Notare und die Zahlung von Steuern
Wir haben bereits erwähnt, dass Notare in Griechenland keine Steuern zahlen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: wenn der Verkäufer Schulden gegenüber dem griechischen Staat hat. In diesem Fall überweist der Käufer am Tag der Unterzeichnung den Betrag in Höhe der Schulden des Verkäufers auf das Bankkonto des Notars, und der Notar hat drei Tage Zeit, diesen an den Staat abzuführen.
Notare und die Annahme einer Erbschaft
In Griechenland wird Immobilienbesitz durch eine notarielle Urkunde über die Annahme der Erbschaft an die Erben übertragen. Seit 2024 dürfen auch Rechtsanwälte an diesem Verfahren teilnehmen, doch dies kommt selten vor, und die Annahme der Erbschaft erfolgt nach wie vor überwiegend durch einen Notar.
Der Ablauf:
Die Erben melden den Todesfall bei der Steuerbehörde.
Die Erben besorgen sich eine Sterbeurkunde beim Standesamt.
Die Erben besorgen sich ein Erbschein, der vom Gericht oder – seit 2024 – von einem dafür bestellten Rechtsanwalt ausgestellt wird.
Die Erben suchen den Notar mit den erforderlichen Unterlagen auf, darunter die Sterbeurkunde und das Erbschein.
Der Notar reicht eine Erbschaftssteuererklärung ein, und das Finanzamt berechnet die Erbschaftssteuer.
Die Urkunde wird unterzeichnet.
Was geschieht, wenn die Erben im Ausland leben?
Wenn die Erben im Ausland wohnen, legen sie dem griechischen Notar außerdem eine Sterbeurkunde sowie eine Erbbescheinigung vor, die von einem Notar im Staatsangehörigkeitsland des Verstorbenen ausgestellt wurde, mit Apostille versehen ist und über eine beglaubigte griechische Übersetzung verfügt.
Was geschieht, wenn ich das geerbte Haus verkaufen möchte?
Falls Sie das geerbte Haus in Zukunft verkaufen möchten, lassen Sie es von einem Ingenieur begutachten, um die Quadratmeterzahl zu bestätigen. Sollten Sie das Haus später verkaufen und die Angaben zum Haus nicht mit der Quadratmeterzahl in der Annahmeurkunde und der Steuererklärung übereinstimmen, können Ihnen Geldbußen auferlegt werden.
Notare und elterliche Schenkungen
Eine elterliche Schenkung ist die unmittelbare Übertragung von Eigentum von einer Person auf eine andere, in der Regel von einem Elternteil auf ein Kind oder ein anderes Familienmitglied. Sie wird nach griechischem Steuerrecht begünstigt, da Sie die bei normalen Eigentumsübertragungen anfallende Grunderwerbsteuer nicht entrichten müssen. Der steuerfreie Freibetrag für solche Schenkungen beträgt 800.000 Euro. Elternschenkungen erfolgen in der Regel im Rahmen einer Nießbrauchregelung. Das notarielle Verfahren für eine Elternschenkung entspricht dem beim Kauf einer Immobilie, wobei die Notargebühren und die Kosten für die Eintragung im Grundbuch auf der Grundlage des objektiven Wertes der Immobilie berechnet werden.