1. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
Das gängigste Ausweisdokument ist ein Reisepass. Dieser kann aus Ihrem Heimatland stammen und muss kein griechischer Reisepass oder Personalausweis sein. Bitte beachten Sie, dass die Dauer Ihres jährlichen Aufenthalts in Griechenland von Ihrer Staatsangehörigkeit abhängt. Als EU-Bürger können Sie sich so lange im Land aufhalten, wie Sie möchten. Wenn Sie kein EU-Bürger sind, dürfen Sie sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen insgesamt 90 Tage in Griechenland aufhalten.
2. Eine griechische Steuernummer
Eine griechische Steuernummer, die AFM, ist eine neunstellige Nummer, die für jeden, der in Griechenland Immobilien erwerben möchte, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, vorgeschrieben ist. Entgegen der landläufigen Meinung ist ein griechisches Bankkonto für den Kauf einer Immobilie in Griechenland nicht erforderlich. Sie können alle erforderlichen Zahlungen von Ihrem Heimatland aus vornehmen.
Wozu dient eine griechische Steuernummer?
Eine AFM wird für den Kauf einer Immobilie in Griechenland benötigt. Sie ist außerdem erforderlich, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, eine Steuererklärung abzugeben, einen Mietvertrag abzuschließen und ein Bankkonto zu eröffnen.
Wie erhalte ich eine griechische Steuernummer?
Falls Sie noch keine haben, machen Sie sich keine Sorgen. Das ist bei den meisten ausländischen Käufern der Fall, und Sie können sie während Ihrer Immobiliensuche beantragen. Üblicherweise wird für die Beantragung ein Steuerberater oder Anwalt hinzugezogen. Wenn Sie einem Anwalt von Elxis eine Vollmacht erteilt haben, kann dieser Ihre AFM für Sie beantragen, indem er Sie über unser Netzwerk von Steuerberatern beim Finanzamt vertritt. Sie stellen die Unterlagen bereit, und wir halten Sie auf dem Laufenden, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
3. Optional: Vollmacht
Eine Vollmacht (POA) ist für den Kauf einer Immobilie in Griechenland nicht erforderlich, aber sehr hilfreich, wenn Sie im Ausland leben oder kein Griechisch sprechen. Mit einer Vollmacht kann ein griechischer Anwalt Sie während des gesamten Kaufprozesses vertreten und in Ihrem Namen handeln, auch wenn Sie sich nicht in Griechenland aufhalten. So kann der Anwalt beispielsweise Ihre AFM beantragen und den endgültigen Kaufvertrag für Sie unterzeichnen. Ohne eine Vollmacht müssten Sie für viele der entscheidenden Schritte selbst nach Griechenland reisen.
4. Häufig gestellte Fragen
Was ist, wenn ich gemeinsam mit einer anderen Person kaufe?
Immobilien im Miteigentum werden auf den Namen von zwei oder mehr Personen gehalten, beispielsweise eines Paares, von Geschäftspartnern, Freunden oder Familienmitgliedern. Ein Grund für den gemeinsamen Kauf ist die Aufteilung der Kosten. Eine Partei kann sich später entscheiden, ihren Anteil zu verkaufen. Die Aufteilung kann 50:50 betragen, oder ein Eigentümer kann einen größeren Anteil halten. Jeder Eigentümer kann seinen eigenen Anteil verkaufen oder vererben, ohne die anderen zu konsultieren. In diesem Fall müssen Sie jeweils die oben aufgeführten Dokumente vorlegen.
Was ist, wenn ich eine Immobilie in einem Grenzgebiet kaufe?
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn Sie kein EU-Bürger sind. Wenn Sie in einer Grenzregion kaufen und kein EU-Bürger sind, sind im Vergleich zum Kauf an anderen Orten in Griechenland einige zusätzliche Dokumente erforderlich. Die genauen Anforderungen können je nach der Behörde, bei der Sie Ihren Antrag einreichen, variieren:
Ein kurzer Lebenslauf auf Griechisch mit beglaubigter Übersetzung
Eine von einer zuständigen Behörde oder einem Rechtsanwalt beglaubigte Kopie Ihres gültigen Reisepasses
Ihr Führungszeugnis mit beglaubigter Übersetzung
Eine Aufenthaltsgenehmigung, falls Sie in Griechenland oder einem anderen EU-Land ansässig sind
Angaben zur Immobilie (Beschreibung, Kaufzweck und topografische Karte)
Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
Die Unterschrift des Verkäufers