Direkt zum Inhalt

Immobilienkauf in Griechenland über eine Gesellschaft: Vor- und Nachteile sowie steuerliche Aspekte im Jahr 2026

Tipps zum Kauf

08.11.2024

Eine der ersten Entscheidungen beim Kauf einer Immobilie in Griechenland ist die Frage, ob Sie diese in Ihrem eigenen Namen oder über eine Gesellschaft erwerben möchten. Es lohnt sich, diese Frage frühzeitig zu klären, da sie Auswirkungen auf Ihre Steuerlast, Ihre laufenden Kosten und Ihre langfristige Planung hat. Es gibt keine allgemeingültige richtige Antwort. Bei einer einzelnen Ferienimmobilie ist der Kauf in Ihrem eigenen Namen in der Regel der einfachere und kostengünstigere Weg. Bei einer größeren Investition kann sich eine Gesellschaftsstruktur durch Steuerabzüge und Abschreibungen bezahlt machen. Welche Variante am besten geeignet ist, hängt von der Höhe Ihrer Investition und der geplanten Nutzung der Immobilie ab. Im Folgenden finden Sie einen ehrlichen Überblick darüber, welche Vorteile eine Gesellschaftsstruktur bietet und welche Kosten damit verbunden sind – gemäß den für das Jahr 2026 geltenden Vorschriften.

Kauf über ein Unternehmen: Die Vorteile

Ein Pauschalsatz für Mieteinnahmen

Einkünfte aus Immobilien, die sich im Besitz einer Gesellschaft befinden, werden als Unternehmensgewinn mit einem Pauschalsatz von 22 % besteuert. Bei einer Immobilie mit hohen Mieteinnahmen kann dies zu einer geringeren Steuerbelastung führen als bei den progressiven Steuersätzen, die eine Privatperson zahlen muss. Die Steuersätze für Privatpersonen beginnen bei 15 % auf die ersten 12.000 € und steigen bei höheren Einkünften auf 45 %, wobei ab 2026 für Einkünfte zwischen 12.000 € und 24.000 € ein Steuersatz von 25 % gilt.

Abzug der Betriebskosten

Ein Unternehmen kann die meisten Kosten für den Betrieb der Immobilie, wie Instandhaltung, Reinigung und Darlehenszinsen, steuerlich absetzen. Dies senkt das zu versteuernde Einkommen, was ein privater Eigentümer nicht in gleichem Umfang tun kann.

Abschreibung des Gebäudes

Eine Gesellschaft kann das Gebäude steuerlich mit 4 % pro Jahr abschreiben, wodurch sich der steuerpflichtige Gewinn im Laufe der Zeit verringert. Die Abschreibung bezieht sich ausschließlich auf den Wert des Gebäudes, nicht auf das Grundstück.

Flexibilität bei der Nachlassplanung

Der Besitz von Immobilien über eine Gesellschaft kann Ihnen mehr Spielraum bei der Planung der Vermögensübergabe an Ihre Erben verschaffen.

Kauf über eine Gesellschaft: Die Nachteile

Dividendensteuer

Zusätzlich zu den 22 % auf den Gewinn werden in Griechenland an Aktionäre ausgeschüttete Dividenden mit 5 % besteuert. Aktionäre, die ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, können möglicherweise auch in ihrem Heimatland besteuert werden, wobei jedoch Spielraum besteht, die Ausschüttungen zeitlich so zu gestalten, dass dies gesteuert werden kann.

Mehrwertsteuer auf Kurzzeitvermietungen

Die Vermietung durch eine Gesellschaft ist naturgemäß eine gewerbliche Tätigkeit, sodass ihre Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen der 13-prozentigen Mehrwertsteuer unterliegen. Eine Privatperson unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, wenn sie eine oder zwei Immobilien ohne hotelähnliche Dienstleistungen vermietet. Bei drei oder mehr Immobilien oder sobald hotelähnliche Dienstleistungen wie tägliche Reinigung oder Frühstück angeboten werden, fällt die Privatperson ebenfalls unter die 13-prozentige Mehrwertsteuerregelung. Auf einigen Inseln gelten ermäßigte Mehrwertsteuersätze.

Gründungs- und Betriebskosten

Ein Unternehmen trägt Rechts- und Buchhaltungskosten, unabhängig davon, ob die Immobilie Erträge erzielt oder nicht. Diese belaufen sich in der Regel auf 3.000 bis 5.000 Euro pro Jahr.

Kapitalertragsteuer

Verkauft ein Unternehmen eine Immobilie, wird der Gewinn als Geschäftseinkommen mit 22 % besteuert. Für Privatpersonen ist die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe bis Ende 2026 ausgesetzt, sodass ein privater Verkäufer in Griechenland nach derzeitigem Stand nicht auf den Gewinn besteuert wird.

Grundsteuer (ENFIA)

Ein Unternehmen zahlt die Haupt-ENFIA sowie eine Zusatzsteuer. Die Zusatzsteuer beträgt 0,55 % des Gesamtwerts der Immobilien des Unternehmens, wird jedoch für Immobilien, die das Unternehmen für seine eigene Geschäftstätigkeit nutzt, auf 0,1 % reduziert. Eine Privatperson zahlt die Haupt-ENFIA; ein Aufschlag fällt erst an, wenn der Gesamtwert ihres Immobilienbesitzes 500.000 € übersteigt.

Steuer bei Eigennutzung

Wenn das Unternehmen die Immobilie selbst nutzt, wird dies steuerlich so behandelt, als würde es eine fiktive Miete erzielen, die als Geschäftseinkommen angerechnet wird. Da derselbe Betrag auch abzugsfähig ist, sind die Auswirkungen auf die Steuerbelastung des Unternehmens in der Regel weitgehend neutral.

Sondersteuer auf Immobilien

Ein Unternehmen, das seine letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer nicht offenlegt, zahlt eine jährliche Sondersteuer auf Immobilien in Höhe von 15 % des Immobilienwerts. Unternehmen, die ihre Eigentümer gegenüber den griechischen Steuerbehörden offenlegen, sowie börsennotierte und regulierte Anlagevehikel sind davon befreit.

Verwaltungspflichten

Der Besitz von Immobilien über ein Unternehmen bedeutet regelmäßige Meldungen an das Handelsregister (GEMI) sowie die üblichen Pflichten, die mit der Führung eines Unternehmens einhergehen.

Privatperson oder Unternehmen: Ein Vergleich

  • Einkünfte aus Vermietung: Privatpersonen unterliegen progressiven Steuersätzen von 15 % bis 45 %. Unternehmen zahlen einen Pauschalsatz von 22 %.

  • Mehrwertsteuer bei Kurzzeitvermietung: Eine Privatperson ist bei einer oder zwei Immobilien ohne Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit; ab drei Immobilien oder bei Dienstleistungen im Hotelstil gilt der Satz von 13 %. Die Vermietung durch ein Unternehmen unterliegt dem Mehrwertsteuersatz von 13 %.

  • Kostenabzüge: Eine Privatperson kann nur wenige Kosten absetzen. Ein Unternehmen kann die meisten Betriebskosten sowie eine jährliche Abschreibung auf das Gebäude in Höhe von 4 % absetzen.

  • Veräußerungsgewinne: Für Privatpersonen wird die Besteuerung bis Ende 2026 ausgesetzt. Der Gewinn eines Unternehmens wird mit 22 % als Geschäftseinkommen besteuert.

  • Gewinnausschüttung: Für Privatpersonen fallen keine Steuern an. Ein Unternehmen zahlt 5 % Dividendensteuer auf Ausschüttungen.

  • Jährliche Betriebskosten: Für eine Privatperson sind diese abgesehen von der Steuer selbst minimal. Für ein Unternehmen betragen sie in der Regel 3.000 bis 5.000 €.

  • Grundsteuer (ENFIA): Eine Privatperson zahlt die Hauptsteuer, wobei erst ab einem Wert von 500.000 € ein Aufschlag anfällt. Ein Unternehmen zahlt die Hauptsteuer zuzüglich einer Zusatzsteuer von 0,55 %, die für Immobilien, die für den eigenen Geschäftsbetrieb genutzt werden, auf 0,1 % reduziert wird.

  • Verwaltung: Für Privatpersonen entfällt jeglicher Verwaltungsaufwand. Ein Unternehmen muss GEMI-Meldungen einreichen und die üblichen gesellschaftsrechtlichen Pflichten erfüllen.

Wie man die Vor- und Nachteile abwägt

Beide Wege sind mit echten Abwägungen verbunden. Bei Mieteinnahmen wird eine natürliche Person progressiv besteuert, während ein Unternehmen einen Pauschalsatz von 22 % zahlt. Was die Kosten betrifft, fallen für eine natürliche Person außer der Steuer selbst kaum weitere Kosten an, während ein Unternehmen jährliche Betriebskosten in Höhe von 3.000 bis 5.000 € zu tragen hat. Die Gesellschaft gleicht dies durch abzugsfähige Aufwendungen, eine jährliche Abschreibung von 4 % auf das Gebäude und mehr Freiheit bei der Verrechnung von Kosten mit den Einnahmen aus. Ausgeschüttete Unternehmensgewinne unterliegen zudem der 5-prozentigen Dividendensteuer, die für Privatpersonen nicht anfällt. Als grobe Richtlinie gilt: Eine Gesellschaft ist in der Regel bei größeren Investitionen sinnvoll, bei denen die Abzüge und Abschreibungen die zusätzlichen Kosten und den Verwaltungsaufwand aufwiegen können. Bei einer einzelnen Ferienimmobilie ist es meist einfacher und kostengünstiger, diese auf Ihren eigenen Namen zu erwerben. Die richtige Entscheidung hängt von Ihren individuellen Zahlen und Plänen ab; daher lohnt es sich, vor Ihrer Entscheidung eine maßgeschneiderte Beratung einzuholen.

Häufig gestellte Fragen

Ist es besser, eine Immobilie in Griechenland als Privatperson oder über eine Gesellschaft zu erwerben?

Eine einzelne Ferienimmobilie lässt sich in der Regel einfacher und kostengünstiger auf Ihren eigenen Namen erwerben. Eine Gesellschaft eignet sich eher für größere Investitionen, bei denen Steuerabzüge und Abschreibungen die zusätzlichen Kosten und den Verwaltungsaufwand überwiegen können.

Wie werden Mieteinnahmen für eine Gesellschaft in Griechenland besteuert?

Als Unternehmensgewinn mit einem Pauschalsatz von 22 %, wobei die meisten Betriebskosten sowie eine jährliche Abschreibung von 4 % auf das Gebäude abzugsfähig sind.

Müssen Privatpersonen in Griechenland Mehrwertsteuer auf Kurzzeitvermietungen zahlen?

Nicht, solange nur eine oder zwei Immobilien ohne hotelähnliche Dienstleistungen vermietet werden. Bei drei oder mehr Immobilien oder sobald solche Dienstleistungen erbracht werden, gilt der Mehrwertsteuersatz von 13 %.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten für den Besitz griechischer Immobilien über eine Gesellschaft?

Die Rechts- und Buchhaltungskosten belaufen sich in der Regel auf 3.000 bis 5.000 Euro pro Jahr, zuzüglich der ENFIA. Eine Gesellschaft zahlt die Haupt-ENFIA sowie eine Zusatzsteuer in Höhe von 0,55 %, die für Immobilien, die sie für ihre eigene Geschäftstätigkeit nutzt, auf 0,1 % reduziert wird.

Muss eine Gesellschaft beim Verkauf einer Immobilie in Griechenland Kapitalertragsteuer zahlen?

Ja. Der Gewinn einer Gesellschaft wird als Geschäftseinkommen mit 22 % besteuert. Für Privatpersonen ist die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe bis Ende 2026 ausgesetzt.

Was ist die Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland?

Eine jährliche Steuer in Höhe von 15 % des Immobilienwerts für Unternehmen, die ihre letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer nicht offenlegen. Unternehmen, die ihre Eigentümer gegenüber den griechischen Steuerbehörden offenlegen, sind davon befreit.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die Aussetzung der Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe durch Privatpersonen gilt bis Ende 2026 und kann sich ändern. Die Steuerbehörden können einen Verkauf in bestimmten Fällen auch als gewerbliche Tätigkeit einstufen, beispielsweise wenn eine Immobilie speziell zum Verkauf errichtet oder erworben und vom Eigentümer nie genutzt wurde; in diesem Fall kann der Gewinn als gewerbliches Einkommen und nicht als Veräußerungsgewinn besteuert werden. Steuersätze, Freibeträge und Vorschriften können sich ändern und hängen von Ihren individuellen Umständen ab. Bitte lassen Sie sich von einem qualifizierten griechischen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Ihrer persönlichen Situation beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Suchen Sie ein Haus in Griechenland?

Kontaktieren Sie uns!

Das könnte Ihnen auch gefallen