Kauf über ein Unternehmen: Die Vorteile
Ein Pauschalsatz für Mieteinnahmen
Einkünfte aus Immobilien, die sich im Besitz einer Gesellschaft befinden, werden als Unternehmensgewinn mit einem Pauschalsatz von 22 % besteuert. Bei einer Immobilie mit hohen Mieteinnahmen kann dies zu einer geringeren Steuerbelastung führen als bei den progressiven Steuersätzen, die eine Privatperson zahlen muss. Die Steuersätze für Privatpersonen beginnen bei 15 % auf die ersten 12.000 € und steigen bei höheren Einkünften auf 45 %, wobei ab 2026 für Einkünfte zwischen 12.000 € und 24.000 € ein Steuersatz von 25 % gilt.
Abzug der Betriebskosten
Ein Unternehmen kann die meisten Kosten für den Betrieb der Immobilie, wie Instandhaltung, Reinigung und Darlehenszinsen, steuerlich absetzen. Dies senkt das zu versteuernde Einkommen, was ein privater Eigentümer nicht in gleichem Umfang tun kann.
Abschreibung des Gebäudes
Eine Gesellschaft kann das Gebäude steuerlich mit 4 % pro Jahr abschreiben, wodurch sich der steuerpflichtige Gewinn im Laufe der Zeit verringert. Die Abschreibung bezieht sich ausschließlich auf den Wert des Gebäudes, nicht auf das Grundstück.
Flexibilität bei der Nachlassplanung
Der Besitz von Immobilien über eine Gesellschaft kann Ihnen mehr Spielraum bei der Planung der Vermögensübergabe an Ihre Erben verschaffen.
Kauf über eine Gesellschaft: Die Nachteile
Dividendensteuer
Zusätzlich zu den 22 % auf den Gewinn werden in Griechenland an Aktionäre ausgeschüttete Dividenden mit 5 % besteuert. Aktionäre, die ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben, können möglicherweise auch in ihrem Heimatland besteuert werden, wobei jedoch Spielraum besteht, die Ausschüttungen zeitlich so zu gestalten, dass dies gesteuert werden kann.
Mehrwertsteuer auf Kurzzeitvermietungen
Die Vermietung durch eine Gesellschaft ist naturgemäß eine gewerbliche Tätigkeit, sodass ihre Einnahmen aus Kurzzeitvermietungen der 13-prozentigen Mehrwertsteuer unterliegen. Eine Privatperson unterliegt nicht der Mehrwertsteuer, wenn sie eine oder zwei Immobilien ohne hotelähnliche Dienstleistungen vermietet. Bei drei oder mehr Immobilien oder sobald hotelähnliche Dienstleistungen wie tägliche Reinigung oder Frühstück angeboten werden, fällt die Privatperson ebenfalls unter die 13-prozentige Mehrwertsteuerregelung. Auf einigen Inseln gelten ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
Gründungs- und Betriebskosten
Ein Unternehmen trägt Rechts- und Buchhaltungskosten, unabhängig davon, ob die Immobilie Erträge erzielt oder nicht. Diese belaufen sich in der Regel auf 3.000 bis 5.000 Euro pro Jahr.
Kapitalertragsteuer
Verkauft ein Unternehmen eine Immobilie, wird der Gewinn als Geschäftseinkommen mit 22 % besteuert. Für Privatpersonen ist die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe bis Ende 2026 ausgesetzt, sodass ein privater Verkäufer in Griechenland nach derzeitigem Stand nicht auf den Gewinn besteuert wird.
Grundsteuer (ENFIA)
Ein Unternehmen zahlt die Haupt-ENFIA sowie eine Zusatzsteuer. Die Zusatzsteuer beträgt 0,55 % des Gesamtwerts der Immobilien des Unternehmens, wird jedoch für Immobilien, die das Unternehmen für seine eigene Geschäftstätigkeit nutzt, auf 0,1 % reduziert. Eine Privatperson zahlt die Haupt-ENFIA; ein Aufschlag fällt erst an, wenn der Gesamtwert ihres Immobilienbesitzes 500.000 € übersteigt.
Steuer bei Eigennutzung
Wenn das Unternehmen die Immobilie selbst nutzt, wird dies steuerlich so behandelt, als würde es eine fiktive Miete erzielen, die als Geschäftseinkommen angerechnet wird. Da derselbe Betrag auch abzugsfähig ist, sind die Auswirkungen auf die Steuerbelastung des Unternehmens in der Regel weitgehend neutral.
Sondersteuer auf Immobilien
Ein Unternehmen, das seine letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer nicht offenlegt, zahlt eine jährliche Sondersteuer auf Immobilien in Höhe von 15 % des Immobilienwerts. Unternehmen, die ihre Eigentümer gegenüber den griechischen Steuerbehörden offenlegen, sowie börsennotierte und regulierte Anlagevehikel sind davon befreit.
Verwaltungspflichten
Der Besitz von Immobilien über ein Unternehmen bedeutet regelmäßige Meldungen an das Handelsregister (GEMI) sowie die üblichen Pflichten, die mit der Führung eines Unternehmens einhergehen.