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Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für den Verkauf von Immobilien in Griechenland im Jahr 2026?

Marktinformationen

09.06.2026

Der Verkauf einer Immobilie in Griechenland setzt die Erfüllung klarer rechtlicher Voraussetzungen voraus: die richtigen Unterlagen, eine notarielle Urkunde, beglichene Steuern und ein lastenfreies Eigentumsrecht. Für im Ausland lebende Eigentümer liegt die Schwierigkeit selten in den Vorschriften selbst. Vielmehr besteht die Herausforderung darin, die Zusammenarbeit mit verschiedenen griechischen Behörden von einem anderen Land aus zu koordinieren. Hier erfahren Sie, wie der Prozess konkret abläuft und inwiefern die Unterstützung durch ein vor Ort ansässiges Rechtsteam den Ablauf verändert.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf von Immobilien in Griechenland

In Griechenland gilt das Zivilrecht, was bedeutet, dass jede Eigentumsübertragung über einen Notar abgewickelt wird. Ohne notarielle Urkunde findet kein Eigentumsübergang statt. In den letzten Jahren ist das System digitaler und dokumentationsorientierter geworden, insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen Gebäudeidentität und der Katastereintragung. Für Verkäufer im Ausland ist dies von Bedeutung, da die Unterlagen bei verschiedenen Behörden vorliegen: beim Finanzamt, bei der Gemeinde, beim Grundbuchamt oder Katasteramt und oft auch bei einem Ingenieur. Fehlende oder abgelaufene Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Wenn Sie diese vor der Inserierung in Ordnung bringen, bleibt der Verkaufsprozess im Gange.

Welche Dokumente benötigen Sie für den Verkauf?

Die Dokumente, die für die meisten Verkäufe erforderlich sind:

  • Eigentumsurkunde und die Eigentumsübertragungskette, aus der hervorgeht, wie Sie die Immobilie erworben haben

  • Elektronische Gebäudeidentität (Ηλεκτρονική Ταυτότητα Κτιρίου), erstellt von einem zugelassenen Ingenieur, einschließlich des Energieausweises

  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt

  • Kommunale Steuerbescheinigung

  • Katasterplan und topografischer Plan

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie Ihre griechische Steuernummer (AFM)

  • Die elektronische Gebäudeidentität ist seit 2022 für alle Übertragungen vorgeschrieben, und ohne sie können Sie einen Verkauf nicht abschließen. Der darin enthaltene Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig.


Die vollständige Liste variiert je nach Immobilie. Ältere Häuser, Immobilien mit Anbauten oder Grundstücke mit Grenzstreitigkeiten erfordern in der Regel zusätzliche Unterlagen. Einige Bescheinigungen laufen zudem ab und müssen erneuert werden, was häufig den Zeitplan bestimmt und nicht der Verkauf selbst.

So funktioniert das griechische Notarsystem

Immobilienübertragungen in Griechenland umfassen mehrere Phasen und den Austausch mit verschiedenen Fachleuten und Behörden. Dazu gehören die rechtliche Prüfung, technische Unterlagen, Steuererklärungen und Registrierungsverfahren. Traditionell erstellt und formalisiert der Notar den Vertrag, während die Beschaffung der Dokumente und die Koordination der administrativen Schritte häufig von den Parteien und ihren Beratern übernommen wird. Der Notar in Griechenland fungiert als auf Immobilienübertragungen spezialisierter Amtsträger, der für die Erstellung der Kaufurkunde verantwortlich ist und sicherstellt, dass das Verfahren dem griechischen Recht entspricht. Um notarielle Dienstleistungen für Immobilientransaktionen in Griechenland in Anspruch zu nehmen, wird ein Notar beauftragt, den Kaufvertrag in einer notariellen Urkunde zu formalisieren. Während der Eigentumsübertragung entwirft und beglaubigt der Notar die notarielle Urkunde, überprüft den objektiven Wert der Immobilie für Steuerberechnungen und kann für rechtliche Zwecke beglaubigte Kopien der Urkunde ausstellen. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern war die Rolle des Notars in Griechenland bislang eher begrenzt. Vor kurzem wurde jedoch ein neuer Rahmen eingeführt, nach dem die Rolle des Notars erheblich aufgewertet wird.

Der „One-Stop-Shop“-Rahmen

Artikel 15 des Gesetzes 5293/2026 legt fest, dass der Notar die zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung von Immobilienübertragungen ist. In diesem Rahmen ist der Notar dafür verantwortlich, den Vertrag in Absprache mit den Parteien zu erstellen und die für dessen Abschluss erforderlichen Schritte zu koordinieren. Der Notar ist zudem befugt, die erforderlichen Unterlagen über interoperable Systeme direkt von den Behörden abzurufen. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem Steuerbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen, die elektronische Identität der Immobilie sowie Katasterauszüge.

Steuerliche und administrative Pflichten

Das Gesetz weist dem Notar eine aktive Rolle bei der Abwicklung der mit der Transaktion verbundenen steuerlichen Verpflichtungen zu. Der Notar reicht die entsprechenden Steuererklärungen über die myPROPERTY-Plattform ein, basierend auf den von den Parteien bereitgestellten Informationen. Der Notar zieht die anfallenden Steuern ein und führt sie an die Steuerbehörden ab, einschließlich der Grunderwerbsteuer und, sofern zutreffend, der Erbschafts-, Schenkungs- oder elterlichen Schenkungssteuer. Der Notar ist zudem für die Erhebung und Zahlung der Gebühren verantwortlich, die für die Eintragung des Vertrags im Grundbuch oder Kataster erforderlich sind.

Abwicklung von Finanztransaktionen

In Griechenland führen Notare keine Treuhandkonten und dürfen den Kaufpreis nicht entgegennehmen. Stattdessen zahlt der Käufer in der Regel direkt an den Verkäufer. Der Käufer muss dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen, üblicherweise per Banküberweisung oder durch einen garantierten Scheck einer griechischen Bank. Dieser Prozess unterscheidet sich von vielen anderen Ländern, in denen Notare Gelder verwalten oder verwahren dürfen. Nach Unterzeichnung der Kaufurkunde hat der Käufer in der Regel einige Tage Zeit, die Zahlung abzuschließen, bevor die Transaktion endgültig vollzogen wird. Die Aufgabe des Notars besteht darin, zu überprüfen und zu dokumentieren, dass die Zahlung gemäß dem griechischen Immobilienrecht erfolgt ist.

Eintragung der Transaktion

Nach der Unterzeichnung des Vertrags und der Erledigung der erforderlichen Zahlungen reicht der Notar die notarielle Urkunde über interoperable Systeme zur Eintragung beim Grundbuchamt oder Katasteramt ein. Mit dieser Einreichung ist der formelle Prozess der Übertragung der Eigentumsrechte abgeschlossen.

Umsetzung des Rahmens

Die Bestimmungen bezüglich der Funktion des Notars als „One-Stop-Shop“ treten nicht automatisch mit Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft. Gemäß Gesetz 5293/2026 wird der Beginn dieses Systems durch einen gemeinsamen Ministerialbeschluss festgelegt, der den Zeitpunkt der Umsetzung, die technischen Details und den Anwendungsbereich festlegt. Bis zum Erlass dieses Beschlusses und der Aktivierung des Systems folgen Eigentumsübertragungen weiterhin der bestehenden Verfahrensstruktur.

Umfang der Reform

Das Gesetz 5293/2026 führt im Vergleich zur bestehenden Struktur ein stärker zentralisiertes Modell für die Koordination von Eigentumsübertragungen ein. Im derzeitigen System sind die Parteien und ihre Berater für die Beschaffung von Unterlagen, die Einreichung von Erklärungen und die Abstimmung mit verschiedenen Behörden verantwortlich, während sich die Rolle des Notars in erster Linie auf die Ausarbeitung und Beurkundung des Vertrags konzentriert. Im neuen Rahmen werden diese administrativen und verfahrenstechnischen Schritte in größerem Umfang in den Zuständigkeitsbereich des Notars verlagert. Der Notar ist damit beauftragt, die Vorbereitung der Transaktion, die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, die Einreichung und Entrichtung von Steuern sowie die Eintragung des Vertrags zu verwalten. Die Reform ändert nichts an den zugrunde liegenden rechtlichen und technischen Anforderungen für Immobilienübertragungen, sondern verändert lediglich die Art und Weise, wie diese Anforderungen koordiniert und umgesetzt werden.

Wie hoch sind Ihre tatsächlichen Steuerverbindlichkeiten beim Verkauf?

In diesem Punkt sind Verkäufer am häufigsten falsch informiert, daher lohnt es sich, genau zu sein.


Die Grunderwerbsteuer (3,09 %) wird vom Käufer und nicht vom Verkäufer gezahlt. Sie wird auf den höheren Wert aus dem objektiven Wert und dem Verkaufspreis berechnet. Als Verkäufer ist es nützlich, dies zu wissen, da es sich auf das Gesamtbudget des Käufers auswirkt, aber es handelt sich nicht um Kosten, die Ihnen entstehen.


Die Kapitalertragsteuer auf einen Immobilienverkauf ist derzeit nicht aktiv. Für private Verkäufer gilt sie derzeit nicht, sodass Sie bei einem normalen Privatverkauf keine griechische Kapitalertragsteuer auf Ihren Gewinn zahlen.


Was Sie als Verkäufer jedoch begleichen müssen, sind etwaige ausstehende ENFIA-Zahlungen (die jährliche Grundsteuer) und kommunale Abgaben. Diese werden durch die Steuer- und Gemeindebescheinigungen bestätigt, die der Notar vor der Unterzeichnung verlangt.


Die Mehrwertsteuer gilt nur für den Erstverkauf eines Neubaus durch einen Bauträger, sodass sie bei einem typischen Wiederverkauf einer bestehenden Immobilie keine Rolle spielt.


Wenn Sie in einem anderen Land steuerlich ansässig sind, haben Sie möglicherweise weiterhin Verpflichtungen in Ihrem Heimatland. Griechenland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, daher lohnt es sich, Ihre Situation dort mit einem lokalen Berater zu klären.

Verkauf ohne Anwesenheit in Griechenland

Ja, Sie können aus der Ferne verkaufen. Eine Vollmacht ermöglicht es Ihrem Anwalt in Griechenland, den Verkauf in Ihrem Namen abzuwickeln, sodass Sie dafür nicht anreisen müssen. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt werden, und wenn sie im Ausland unterzeichnet wird, muss sie gemäß dem Haager Übereinkommen mit einer Apostille versehen und ins Griechische übersetzt werden. Sie können sie auch bei einem griechischen Konsulat oder bei einem griechischen Notar unterzeichnen, falls Sie sich gerade im Land aufhalten. Das Dokument muss genau festlegen, was Ihr Bevollmächtigter tun darf: die Immobilie verkaufen, den Preis aushandeln, die Urkunde unterzeichnen und die steuerlichen Formalitäten erledigen. Bei Elxis erstellt unser hauseigenes Rechtsteam die Vollmacht und vertritt Sie bis zum Abschluss des Geschäfts, wodurch ein vollständig aus der Ferne abgewickelter Verkauf möglich wird.

Die Prüfungen, die die Käuferseite durchführt

Vor dem Abschluss überprüft der Anwalt des Käufers, ob die Immobilie unbelastet ist. Dazu gehören eine Eigentumsrecherche im Grundbuchamt, die Überprüfung auf Hypotheken oder andere Belastungen, die Steuerfreigabe, gültige Baugenehmigungen und die Katasterlage. Sie können diesen Schritt beschleunigen, indem Sie alles bereits vor der Inserierung bereitstellen. Ein vollständiges Dokumentenpaket, bei dem alle Fragen zu Grundstücksgrenzen oder Genehmigungen im Voraus geklärt sind, ist in der Regel der entscheidende Faktor, der einen reibungslosen Verkauf von einem ins Stocken geratenen unterscheidet. Es schafft zudem Vertrauen beim Käufer.

Wichtige Erkenntnisse

Ein vorschriftsmäßiger Verkauf in Griechenland hängt von vier Faktoren ab: vollständigen und aktuellen Unterlagen, der notariellen Urkunde, beglichenen Steuern und Abgaben sowie einem lastenfreien Eigentumsrecht. Für Eigentümer im Ausland ersetzt eine Vollmacht die physische Anwesenheit, und ein vor Ort tätiges Rechtsteam übernimmt die Koordination. Planen Sie ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Unterlagen ein, da die Erneuerung abgelaufener Bescheinigungen in der Regel den größten Zeitaufwand darstellt. Ein unkomplizierter Verkauf erstreckt sich in der Regel über mehrere Monate von der ersten Inserierung bis zur Unterzeichnung, je nach Immobilie und Marktlage. Wenn Sie aus dem Ausland verkaufen und die rechtlichen Aspekte von Anfang bis Ende abwickeln lassen möchten, kann unser Rechtsteam dies für Sie übernehmen. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihre Situation besprechen können.


Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte je nach Bedarf an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar.

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