Wie sieht es mit den Steuern aus?
Der Verkauf einer griechischen Immobilie als Nichtansässiger kann sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Heimatland steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen, wobei diese beiden Länder durch Doppelbesteuerungsabkommen miteinander verbunden sind. Die genaue Situation hängt von Ihren persönlichen Umständen ab, davon, wie lange Sie die Immobilie bereits besitzen, und davon, wo Sie steuerlich ansässig sind. Hier lohnt es sich wirklich, professionellen Rat einzuholen, anstatt sich auf Faustregeln zu verlassen. Unser Rechtsteam kann Ihnen den richtigen Spezialisten vermitteln, damit Sie Ihre Situation vollständig verstehen, bevor Sie sich zu einem Verkauf verpflichten, und es bei der Abwicklung keine Überraschungen gibt.
Wer sollte den Verkauf abwickeln?
Bei einem Fernverkauf sind die Personen, die Sie vertreten, wichtiger als alles andere. Einige Punkte sollten Sie unbedingt prüfen. Achten Sie auf echte Erfahrung mit grenzüberschreitenden Verkäufen und ein klares Verständnis dafür, was internationale Käufer erwarten. Die Kommunikation in Ihrer eigenen Sprache verhindert Übersetzungsfehler genau dort, wo sie am meisten kosten. Elxis arbeitet mit Muttersprachlern in Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Griechisch zusammen. Erkundigen Sie sich auch, wie das Unternehmen Käufer anspricht. Ein erfolgreicher Verkauf bedeutet, ernsthafte internationale Käufer zu erreichen – und nicht nur lokal zu inserieren.
Fazit
Der Verkauf Ihrer griechischen Immobilie aus dem Ausland hängt von drei Dingen ab: vollständigen, aktuellen Unterlagen, einer Vollmacht, damit Sie nicht reisen müssen, und einem Team, das die rechtlichen und praktischen Aspekte für Sie regelt. Beginnen Sie frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen und lassen Sie alle im Ausland unterzeichneten Dokumente übersetzen und beglaubigen. Legen Sie den Preis der Immobilie auf der Grundlage aktueller Marktdaten fest, nicht aufgrund von Hoffnungen. Bleiben Sie auch aus der Ferne in die Entscheidungen eingebunden. Seit 1991 begleiten wir internationale Eigentümer beim Immobilienkauf in Griechenland – mit einem hauseigenen Rechtsteam, das den gesamten Prozess von der Vollmacht bis zum Notar abwickelt. Viele unserer Verkäufer haben ihre Immobilie vor Jahren über uns erworben, sodass die Beziehung einfach fortbesteht. Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, besprechen wir das gerne mit Ihnen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine griechische Immobilie verkaufen, ohne nach Griechenland zu reisen?
Ja. Eine Vollmacht ermöglicht es einem Rechtsvertreter, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterzeichnen und die Übertragung beim Notar abzuschließen, sodass Sie nicht anreisen müssen.
Benötige ich einen Anwalt, um eine Immobilie in Griechenland zu verkaufen?
Seit 2014 ist ein Rechtsanwalt für eine Eigentumsübertragung in Griechenland gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf ist dies jedoch nach wie vor dringend ratsam, da die Due-Diligence-Prüfung, der Vertrag und die Vollmacht in die Zuständigkeit des Rechtsanwalts fallen. Bei Elxis wird dies von unserem hauseigenen Rechtsteam übernommen.
Was ist die elektronische Gebäudeidentität?
Es handelt sich um eine von einem Bauingenieur erstellte elektronische Datei, die die Pläne und Bescheinigungen einer Immobilie zusammenfasst. Seit 2021 ist sie für jede Immobilienübertragung in Griechenland vorgeschrieben.
Wie lange dauert es, ein Haus in Griechenland zu verkaufen?
Als grobe Richtlinie gilt ein Zeitraum von zwei bis vier Monaten, abhängig von der Immobilie, der Region und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Muss ich in Griechenland Steuern zahlen, wenn ich als Nichtansässiger verkaufe?
Möglicherweise bestehen für Sie steuerliche Verpflichtungen sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Heimatland, wobei diese durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden. Die genaue Situation hängt von Ihren individuellen Umständen ab, weshalb eine spezifische fachliche Beratung empfehlenswert ist.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen empfehlen wir Ihnen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.