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Wie verkauft man ein Haus in Griechenland vom Ausland aus?

Marktinformationen

23.06.2026

Der Verkauf einer Immobilie in Griechenland, während Sie in einem anderen Land leben, kann sich wie ein Wirrwarr aus Papierkram in einer Sprache anfühlen, die Sie nicht verstehen. Was die meisten Eigentümer am meisten überrascht, ist, wie wenig davon tatsächlich Ihre persönliche Anwesenheit erfordert. Sie können ein Haus in Griechenland vom Ausland aus verkaufen, ohne überhaupt dorthin reisen zu müssen. Der Verkauf erfolgt über eine Vollmacht, wobei ein Rechtsvertreter vor Ort in Ihrem Namen handelt. Wenn Ihre Unterlagen in Ordnung sind und sich ein Team um die rechtlichen Aspekte kümmert, kann der gesamte Vorgang von Ihrem Heimatland aus abgewickelt werden.

Warum sich der Verkauf aus dem Ausland schwieriger anfühlt, als er eigentlich sein sollte

Das griechische System funktioniert anders, als es die meisten westeuropäischen Eigentümer gewohnt sind. Verfahren, Formalitäten und Fristen folgen einer ganz eigenen Logik. Ein Großteil der offiziellen Unterlagen liegt ausschließlich auf Griechisch vor, und juristische Fachbegriffe lassen sich selten einwandfrei übersetzen. Alles, was Sie im Ausland unterzeichnen, bedarf einer ordnungsgemäßen Übersetzung und in den meisten Fällen einer Apostille. Auch die griechische Verwaltung arbeitet in ihrem eigenen Tempo. Eine Bescheinigung kann vor Abschluss des Verkaufs ablaufen und muss dann neu ausgestellt werden. Dies aus einem anderen Land heraus und in einer anderen Sprache zu regeln, ist der Aspekt, den Eigentümer häufig unterschätzen. Hinzu kommt die Preisgestaltung. Ohne aktuelle Kenntnisse der lokalen Gegebenheiten ist es schwer zu beurteilen, welchen Wert Ihre Immobilie heute hat oder welche Anfragen ernsthaft sind. All dies macht einen Fernverkauf jedoch nicht unrealistisch. Es macht die richtige Vertretung vor Ort zum entscheidenden Faktor.

Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Verkauf aus dem Ausland?

Ein Verkauf in Griechenland kann erst abgeschlossen werden, wenn die Unterlagen zur Immobilie vollständig und auf dem neuesten Stand sind. Als Verkäufer benötigen Sie in der Regel:

  • Eigentumsurkunden und Nachweise über die Eigentumsgeschichte. Diese bestätigen das rechtmäßige Eigentum und die Grundstücksgrenzen, einschließlich aller im Laufe der Jahre vorgenommenen Änderungen.

  • Die elektronische Gebäudeidentität (E-ID). Diese elektronische Datei fasst die Pläne und Bescheinigungen der Immobilie zusammen, darunter den topografischen Plan, den Energieausweis und das Gutachten des Ingenieurs. Sie ist seit 2021 für Immobilienübertragungen vorgeschrieben. Da sie zwei Monate lang gültig ist, wird sie oft kurz vor Abschluss des Verkaufs neu ausgestellt.

  • ENFIA-Bescheinigung. Diese bestätigt, dass die Grundsteuer entrichtet wurde.

  • Steuer- und Versicherungsbescheinigungen. Zum Nachweis, dass Sie keine ausstehenden Schulden haben, die den Verkauf verhindern würden.

  • Gültiger Ausweis und Ihre AFM, die griechische Steuernummer.


Bei gemeinsamem Eigentum unterzeichnet jeder Eigentümer die Urkunde oder erteilt einer anderen Person eine Vollmacht, in seinem Namen zu unterzeichnen. Einige dieser Bescheinigungen sind befristet und müssen neu ausgestellt werden, wenn sie während des Verfahrens ablaufen. Allein diese Tatsache verursacht mehr Verzögerungen als alles andere, weshalb es so wichtig ist, alle Unterlagen frühzeitig zusammenzustellen.

Können Sie wirklich verkaufen, ohne einen Fuß nach Griechenland zu setzen?

Ja, dies ist mittels einer Vollmacht möglich. Damit können Sie jemanden benennen, der für Sie unterschreibt und handelt, sodass Sie bei der Übertragung nicht anwesend sein müssen. Unser Rechtsteam entwirft das Dokument so, dass es genau die richtigen Befugnisse enthält. Es gibt drei Möglichkeiten, eine Vollmacht zu unterzeichnen:

  • Bei einem griechischen Konsulat in Ihrem Heimatland

  • Bei einem Notar in Ihrem Heimatland

  • Oder bei einem Notar in Griechenland



Wenn Sie die Vollmacht in Ihrem Heimatland unterzeichnen und notariell beglaubigen lassen, wird sie anschließend mit einer Apostille versehen, damit sie in Griechenland anerkannt wird. In Griechenland angekommen, wird sie offiziell übersetzt und beglaubigt. Anschließend kann Ihr Anwalt in Ihrem Namen den Vertrag unterzeichnen, die Bedingungen vereinbaren und die Übertragung beim Notar abschließen. Bei Elxis liegt dies in den Händen unseres hauseigenen Rechtsteams. Dieselben Anwälte, die die Due-Diligence-Prüfung durchführen, sind auch im Besitz der Vollmacht und vertreten Sie beim Notar, sodass keine Koordination zwischen verschiedenen Anwälten und Maklern erforderlich ist. Unser Akquiseteam kümmert sich um die immobilienbezogenen Aspekte, prüft die Eignung des Objekts und bereitet es für den Verkauf vor. Sie bleiben während des gesamten Prozesses eingebunden. Dank Videoanrufen, der digitalen Prüfung von Dokumenten und dem direkten Kontakt mit dem Team treffen Sie die Entscheidungen, während die praktischen Schritte in Griechenland umgesetzt werden.

Wie lange dauert der Verkauf?

Das hängt von der Immobilie, der Region und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Als grobe Richtlinie können Sie mit einem Zeitraum zwischen zwei und vier Monaten rechnen. Sobald sich ein Käufer verpflichtet hat, folgt der rechtliche Abschluss. Dieser umfasst die Vertragsvorbereitung, die Due-Diligence-Prüfung, etwaige Finanzierungen und die endgültige Übertragung beim Notar. Da Teile des Zeitplans vom Notar und vom Finanzamt abhängen, halten wir Sie über jeden einzelnen Schritt auf dem Laufenden, anstatt feste Termine zu versprechen, auf die wir keinen Einfluss haben. Wettbewerbsfähige Preise, ehrliche Fotos und von Anfang an vollständige Unterlagen sind entscheidend für einen reibungslosen Verkauf. Die meisten Verzögerungen sind auf fehlende Dokumente, einen unrealistischen Preis oder Komplikationen beim Eigentumsrecht zurückzuführen.

Wie sieht es mit den Steuern aus?

Der Verkauf einer griechischen Immobilie als Nichtansässiger kann sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Heimatland steuerliche Verpflichtungen nach sich ziehen, wobei diese beiden Länder durch Doppelbesteuerungsabkommen miteinander verbunden sind. Die genaue Situation hängt von Ihren persönlichen Umständen ab, davon, wie lange Sie die Immobilie bereits besitzen, und davon, wo Sie steuerlich ansässig sind. Hier lohnt es sich wirklich, professionellen Rat einzuholen, anstatt sich auf Faustregeln zu verlassen. Unser Rechtsteam kann Ihnen den richtigen Spezialisten vermitteln, damit Sie Ihre Situation vollständig verstehen, bevor Sie sich zu einem Verkauf verpflichten, und es bei der Abwicklung keine Überraschungen gibt.

Wer sollte den Verkauf abwickeln?

Bei einem Fernverkauf sind die Personen, die Sie vertreten, wichtiger als alles andere. Einige Punkte sollten Sie unbedingt prüfen. Achten Sie auf echte Erfahrung mit grenzüberschreitenden Verkäufen und ein klares Verständnis dafür, was internationale Käufer erwarten. Die Kommunikation in Ihrer eigenen Sprache verhindert Übersetzungsfehler genau dort, wo sie am meisten kosten. Elxis arbeitet mit Muttersprachlern in Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Griechisch zusammen. Erkundigen Sie sich auch, wie das Unternehmen Käufer anspricht. Ein erfolgreicher Verkauf bedeutet, ernsthafte internationale Käufer zu erreichen – und nicht nur lokal zu inserieren.

Fazit

Der Verkauf Ihrer griechischen Immobilie aus dem Ausland hängt von drei Dingen ab: vollständigen, aktuellen Unterlagen, einer Vollmacht, damit Sie nicht reisen müssen, und einem Team, das die rechtlichen und praktischen Aspekte für Sie regelt. Beginnen Sie frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen und lassen Sie alle im Ausland unterzeichneten Dokumente übersetzen und beglaubigen. Legen Sie den Preis der Immobilie auf der Grundlage aktueller Marktdaten fest, nicht aufgrund von Hoffnungen. Bleiben Sie auch aus der Ferne in die Entscheidungen eingebunden. Seit 1991 begleiten wir internationale Eigentümer beim Immobilienkauf in Griechenland – mit einem hauseigenen Rechtsteam, das den gesamten Prozess von der Vollmacht bis zum Notar abwickelt. Viele unserer Verkäufer haben ihre Immobilie vor Jahren über uns erworben, sodass die Beziehung einfach fortbesteht. Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, besprechen wir das gerne mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine griechische Immobilie verkaufen, ohne nach Griechenland zu reisen?

Ja. Eine Vollmacht ermöglicht es einem Rechtsvertreter, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterzeichnen und die Übertragung beim Notar abzuschließen, sodass Sie nicht anreisen müssen.

Benötige ich einen Anwalt, um eine Immobilie in Griechenland zu verkaufen?

Seit 2014 ist ein Rechtsanwalt für eine Eigentumsübertragung in Griechenland gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf ist dies jedoch nach wie vor dringend ratsam, da die Due-Diligence-Prüfung, der Vertrag und die Vollmacht in die Zuständigkeit des Rechtsanwalts fallen. Bei Elxis wird dies von unserem hauseigenen Rechtsteam übernommen.

Was ist die elektronische Gebäudeidentität?

Es handelt sich um eine von einem Bauingenieur erstellte elektronische Datei, die die Pläne und Bescheinigungen einer Immobilie zusammenfasst. Seit 2021 ist sie für jede Immobilienübertragung in Griechenland vorgeschrieben.

Wie lange dauert es, ein Haus in Griechenland zu verkaufen?

Als grobe Richtlinie gilt ein Zeitraum von zwei bis vier Monaten, abhängig von der Immobilie, der Region und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Muss ich in Griechenland Steuern zahlen, wenn ich als Nichtansässiger verkaufe?

Möglicherweise bestehen für Sie steuerliche Verpflichtungen sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Heimatland, wobei diese durch Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden. Die genaue Situation hängt von Ihren individuellen Umständen ab, weshalb eine spezifische fachliche Beratung empfehlenswert ist.



Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen empfehlen wir Ihnen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.

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