Wo genau gelten die neuen Vorschriften?
Die Beschränkungen konzentrieren sich auf die am stärksten frequentierten städtischen Gebiete. In Athen sind neue Anmeldungen für Kurzzeitvermietungen in den ersten drei Stadtbezirken, die das historische Zentrum und Stadtteile wie Plaka, Monastiraki, Koukaki, Kolonaki, Pangrati und Metaxourgeio umfassen, bereits ausgesetzt. Thessaloniki schlägt nun einen ähnlichen Weg ein. Gemäß einem neuen Gesetzentwurf des Ministeriums für Nationale Wirtschaft und Finanzen soll diese Aussetzung ab dem 1. Juli bis Ende 2026 auch für den ersten Stadtbezirk der Stadt gelten. Dieses Gebiet umfasst das historische und geschäftliche Herz der Stadt: den Aristotelous-Platz, die Achsen Egnatia und Tsimiski, Ladadika und den Hafen, Rotonda, Kamara, Teile von Ano Poli sowie die Uferpromenade bis zum Weißen Turm. Die Aussetzung gilt bis Ende 2026 und kann verlängert werden.
Wie die Vorschriften einen Eigentümerwechsel regeln
In diesen zentralen Zonen ist eine Registrierung für Kurzzeitvermietung nicht mehr an die Immobilie gebunden. Sie verbleibt bei dem Eigentümer, der sie innehat. Wird also eine registrierte Wohnung verkauft, verschenkt oder von den Eltern an die Kinder übertragen, wird die Registrierung aufgehoben, und der neue Eigentümer darf sie während des Moratoriums nicht für Kurzzeitvermietungen nutzen. Langzeitvermietung und die eigene Nutzung der Immobilie sind weiterhin zulässig. Die Regelung für geerbte Immobilien wird derzeit noch finalisiert; sollten Sie also eine Immobilie in einer dieser Zonen erben, lohnt es sich, die geltenden Vorschriften zu prüfen, bevor Sie entsprechende Pläne schmieden.