Der griechische Immobilienmarkt stößt weiterhin auf großes Interesse bei internationalen Käufern, die nach Ferienhäusern, Immobilien für den Ruhestand oder Investitionsmöglichkeiten auf den Inseln, in den Küstenregionen und auf dem griechischen Festland suchen.
Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind gut strukturiert und transparent, unterscheiden sich jedoch von den Systemen im Vereinigten Königreich, in Irland und anderen Teilen Nordeuropas. In Griechenland gibt es keine Stempelsteuer. Stattdessen zahlen Käufer in der Regel eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 %* auf die meisten Bestandsimmobilien, zusätzlich zu den üblichen Rechts- und Transaktionskosten. Ein frühzeitiges Verständnis dieser Kosten trägt zu einer genauen Budgetplanung bei und vermeidet spätere unerwartete Ausgaben.
*Wichtige Aktualisierung: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger auf 15 % angehoben werden soll; die Änderung soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Durchführungsvorschriften wurden noch nicht veröffentlicht, sodass der endgültige Geltungsbereich – einschließlich der Behandlung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien – noch nicht bestätigt ist.
Die Zusammenarbeit mit erfahrenen lokalen Fachleuten stellt sicher, dass die rechtlichen und administrativen Aspekte – einschließlich Steueranmeldung, Due Diligence, Vertragsprüfung und Koordination der Zahlung der Grunderwerbsteuer – von Anfang an korrekt abgewickelt werden, was zu einem reibungsloseren und sichereren Transaktionsablauf führt.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.