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Muss ich für Immobilien in Griechenland Stempelsteuer zahlen?

Tipps zum Kauf

07.08.2025

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Wenn Sie aus Großbritannien, Irland oder einem anderen Land kommen, in dem die Stempelsteuer ein fester Bestandteil des Immobilienkaufs ist, ist es völlig normal, sich zu fragen, ob beim Kauf einer Immobilie in Griechenland eine ähnliche Steuer anfällt.

Die kurze Antwort lautet: Nein, in Griechenland wird beim Kauf von Immobilien keine Stempelsteuer erhoben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kauf einer Immobilie in Griechenland steuerfrei ist. Stattdessen sieht das griechische System eine andere Struktur von Transaktionssteuern und -gebühren vor, die Sie bereits zu Beginn des Kaufprozesses verstehen sollten, um Ihre Finanzen richtig einzuplanen. Für internationale Käufer, die auf der Suche nach zum Verkauf stehenden Immobilien in Griechenland sind, kann das Verständnis des Unterschieds zwischen der Stempelsteuer und den griechischen Immobiliensteuern dazu beitragen, Verwirrung zu vermeiden und einen reibungsloseren Kaufablauf zu gewährleisten.

Was Griechenland stattdessen hat: Grunderwerbsteuer

In Griechenland ist die wichtigste Steuer beim Erwerb von Bestandsimmobilien die Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης Ακινήτων). Der Standardsatz dieser Steuer beträgt 3,09 %* des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie. In den meisten Fällen wird dieser Wert auf der Grundlage des höheren Betrags aus dem vereinbarten Kaufpreis und dem von den griechischen Steuerbehörden im Rahmen des nationalen Bewertungssystems ermittelten objektiven (Steuer-)Wert berechnet. Wichtig ist, dass diese Steuer für alle Käufer gleichermaßen gilt, unabhängig davon, ob es sich um in Griechenland ansässige Personen, EU-Bürger oder internationale Käufer handelt, die eine Ferienimmobilie oder eine Anlageimmobilie in Griechenland erwerben

.*Wichtige Aktualisierung: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger auf 15 % angehoben werden soll, wobei die Änderung voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten wird. Die Durchführungsbestimmungen wurden noch nicht veröffentlicht, sodass der endgültige Geltungsbereich – einschließlich der Behandlung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien – noch nicht bestätigt ist.

Für alle, die den Kauf einer Immobilie in beliebten Reisezielen wie Kreta, Korfu, dem Peloponnes oder auf den griechischen Inseln in Erwägung ziehen, ist diese Steuer ein wesentlicher Faktor, um die tatsächlichen Kosten eines Immobilienkaufs in Griechenland zu verstehen.

Wie und wann wird die Grunderwerbsteuer entrichtet?

Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel bei Abschluss der Transaktion entrichtet. In den meisten Fällen zahlt der Käufer sie bei der Unterzeichnung der endgültigen notariellen Urkunde vor einem Notar. Die örtlichen Verfahren und behördlichen Anforderungen können jedoch je nach der konkreten Transaktion variieren. In einigen Fällen können griechische Steuervorschriften eine frühere Zahlung der Steuer vorschreiben, beispielsweise wenn die Übertragungssteuererklärung vor dem Abschluss bei den Steuerbehörden eingereicht wird. Aus diesem Grund werden der genaue Zeitpunkt und die Zuständigkeit letztendlich durch die örtlichen Rechts- und Steuerverfahren bestimmt. In der Praxis koordiniert Ihr Rechtsvertreter oder Anwalt diesen Prozess in Ihrem Namen und stellt sicher, dass die Steuer korrekt und zum richtigen Zeitpunkt entrichtet wird, damit die Eigentumsübertragung ohne Verzögerung erfolgen kann. Für internationale Käufer ist dieser strukturierte Prozess darauf ausgelegt, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und administrative Risiken während der Transaktion zu minimieren.

Inheritance Law

Ein Hinweis zu Neubauten

Wenn Sie eine Neubauimmobilie in Griechenland erwerben, stellt sich die steuerliche Situation etwas anders dar. Wird eine fertiggestellte Neubauimmobilie direkt von einem Bauunternehmen verkauft, fällt anstelle der üblichen Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer in Höhe von 24 % an. Allerdings gestattet die griechische Regierung Bauunternehmen, eine Befreiung von dieser Mehrwertsteuer zu beantragen, wovon viele in der Praxis auch Gebrauch machen. Es lohnt sich, den Mehrwertsteuerstatus jeder Neubauimmobilie, die Sie in Betracht ziehen, zu überprüfen, da dies die Gesamtkosten der Transaktion beeinflusst.

Für Käufer, die eine Immobilie „vom Plan weg“ erwerben, verläuft der Prozess wiederum anders. Anstatt eine fertiggestellte Immobilie zu kaufen, erwerben Sie zunächst das Baugrundstück, bevor mit dem Bau begonnen wird, und auf den Preis des Grundstücks entfällt die übliche Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 %*. In diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer auf den gesamten Kaufpreis an. Eine ausführliche Erläuterung zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf Immobilien in Griechenland finden Sie in unserem speziellen Steuerleitfaden

.*Wichtige Aktualisierung: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger auf 15 % angehoben werden soll; die Änderung soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Durchführungsvorschriften wurden noch nicht veröffentlicht, sodass der endgültige Geltungsbereich – einschließlich der Behandlung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien – noch nicht bestätigt ist.

Planung Ihrer Gesamtkaufkosten in Griechenland

Bei der Budgetplanung für einen Immobilienkauf in Griechenland ist es wichtig, mehr als nur den Kaufpreis zu berücksichtigen. Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Bestandteil der gesamten Anschaffungskosten. Zu den zusätzlichen Kosten können Notargebühren, Anwaltskosten sowie Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch oder in das Kataster gehören. Diese variieren zwar je nach Immobilie und Komplexität der Transaktion, doch sollten Käufer im Allgemeinen mit zusätzlichen Gesamtkosten in Höhe von etwa 10 % des Kaufpreises rechnen. Wenn Käufer diese Kosten im Voraus kennen, können sie realistisch planen und unerwartete Ausgaben während des Kaufprozesses vermeiden.

Immobilienkauf in Griechenland als ausländischer Käufer

Der griechische Immobilienmarkt stößt weiterhin auf großes Interesse bei internationalen Käufern, die nach Ferienhäusern, Immobilien für den Ruhestand oder Investitionsmöglichkeiten auf den Inseln, in den Küstenregionen und auf dem griechischen Festland suchen.

Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind gut strukturiert und transparent, unterscheiden sich jedoch von den Systemen im Vereinigten Königreich, in Irland und anderen Teilen Nordeuropas. In Griechenland gibt es keine Stempelsteuer. Stattdessen zahlen Käufer in der Regel eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 %* auf die meisten Bestandsimmobilien, zusätzlich zu den üblichen Rechts- und Transaktionskosten. Ein frühzeitiges Verständnis dieser Kosten trägt zu einer genauen Budgetplanung bei und vermeidet spätere unerwartete Ausgaben.

*Wichtige Aktualisierung: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger auf 15 % angehoben werden soll; die Änderung soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Durchführungsvorschriften wurden noch nicht veröffentlicht, sodass der endgültige Geltungsbereich – einschließlich der Behandlung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien – noch nicht bestätigt ist.

Die Zusammenarbeit mit erfahrenen lokalen Fachleuten stellt sicher, dass die rechtlichen und administrativen Aspekte – einschließlich Steueranmeldung, Due Diligence, Vertragsprüfung und Koordination der Zahlung der Grunderwerbsteuer – von Anfang an korrekt abgewickelt werden, was zu einem reibungsloseren und sichereren Transaktionsablauf führt.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.

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