Neue Vorschriften für Kurzzeitvermietungen in Griechenland

Marktinformationen

26.02.2024

Corfu Old Town

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 hat das griechische Parlament einige Vorschriften für Kurzzeitvermietungen geändert. Wir erklären Ihnen in verständlicher Sprache, welche Änderungen vorgenommen wurden und welche davon für Sie am wichtigsten sind, wenn Sie planen, Ihre Immobilie im Jahr 2024 zu vermieten.


Warum wurde dieses Gesetz verabschiedet?

Ein Ziel des Gesetzes ist es, ein Gleichgewicht zwischen Immobilienbesitzern und der Tourismusbranche insgesamt (Hotels, Bed & Breakfasts usw.) herzustellen. Darüber hinaus hofft die griechische Regierung, Mittel für öffentliche Projekte zu beschaffen.

Was sind die wichtigsten Änderungen?


1. Klimagebühr

Im Zeitraum von März bis Oktober wird für vermietete Immobilien eine Gebühr von 1,50 € pro Tag erhoben. Bei Einfamilienhäusern mit einer Fläche von mehr als 80 m² beträgt die Gebühr 10,00 € pro Tag.


Von November bis Februar wird eine Gebühr von 0,50 € pro Tag erhoben. Bei Einfamilienhäusern mit einer Fläche von mehr als 80 m² beträgt die Gebühr 4,00 € pro Tag.


Wer zahlt die Klimagebühr?

Die Klimagebühr wird vom Gast erhoben und vom Eigentümer der Immobilie an die Steuerbehörden abgeführt. Diese Gebühren sind bereits in Kraft, da sie am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind.


Warum gibt es eine Klimagebühr?

Laut Ankündigungen der Regierung werden durch diese Abgabe Einnahmen generiert, die in einen Sonderfonds für öffentliche Projekte fließen.

2. Beherbergungssteuer

Eine zusätzliche Beherbergungssteuer in Höhe von 0,5 % des Mietbetrags wird vom Gast erhoben und an die Steuerbehörden abgeführt. Diese Gebühr gilt seit dem 1. Januar 2024. Bislang mussten nur Tourismusunternehmen diese Steuer entrichten, nun gilt sie auch für Mietobjekte.


3. Begrenzung der Dauer von Kurzzeitvermietungen

Tatsächlich hat diese Änderung zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkungen. Vor einigen Jahren hatte die griechische Regierung eine Begrenzung der Kurzaufenthalte auf 90 Tage angekündigt, jedoch keine Regionen festgelegt, für die diese Begrenzung gelten sollte. Diese Begrenzung wurde nun mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf 60 Tage geändert, jedoch weiterhin ohne Angabe, für welche Regionen dies gelten könnte. Daher steht es Hausbesitzern wie bisher frei, ihre Immobilie 365 Tage im Jahr zu vermieten.


Weitere bewährte Verfahren für die Vermietung finden Sie in unserem vollständigen Artikel hier.

4. EOT-Lizenzen

Bei Immobilienprojekten muss eine EOT-Lizenz (ausgestellt von der griechischen nationalen Tourismusorganisation) eingeholt werden, wenn alle Wohnungen über ein System für Kurzzeitvermietungen vermietet werden. Um mehr über EOT-Lizenzen und deren Beantragung für eine Immobilie zu erfahren, lesen Sie hier weiter.

5. Steuer für Eigentümer mehrerer Immobilien

Ignorieren Sie diesen Abschnitt, wenn Sie nicht mehrere Immobilien besitzen. Wenn Sie als Privatperson drei oder mehr Immobilien zur Kurzzeitvermietung anbieten, müssen Sie eine Mehrwertsteuer (MwSt.) in Höhe von 13 % erheben. Falls Sie in diese Kategorie fallen, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich als Unternehmen registrieren zu lassen. Unternehmen haben den Vorteil, dass sie die von ihnen zu zahlende Mehrwertsteuer mit anderen geschäftlichen Aktivitäten verrechnen können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Rechtsteam unter [email protected].


Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich nicht drei Immobilien besitze?

Mieteinnahmen von Privatpersonen, die eine oder zwei Immobilien besitzen, die als Kurzzeitvermietungen genutzt werden, fallen weiterhin nicht unter die Mehrwertsteuerpflicht. Weitere Informationen zu den Steuern, die von Vermietern gezahlt werden, finden Sie in unserem vollständigen Steuerartikel hier.

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