Neue Regeln für Kurzzeitvermietungen in Griechenland
Markt-Einblicke
26.02.2024
Ab dem 1. Januar 2024 hat das griechische Parlament ein paar Regeln für Kurzzeitvermietungen geändert. Wir erklären dir in einfachen Worten, was sich geändert hat und welche Änderungen für dich am wichtigsten sind, wenn du vorhast, deine Immobilie im Jahr 2024 zu vermieten.
Warum wurde dieses Gesetz verabschiedet?
Ein Ziel des Gesetzes ist es, ein Gleichgewicht zwischen Immobilienbesitzern und der Tourismusbranche insgesamt (Hotels, Bed & Breakfasts usw.) herzustellen. Außerdem hofft die griechische Regierung, Mittel für öffentliche Projekte zu sammeln.
Chania, Kreta
Was sind die wichtigsten Änderungen?
1. Klimagebühr
Von März bis Oktober wird für gemietete Immobilien eine Gebühr von 1,50 € pro Tag erhoben. Für freistehende Immobilien mit einer Fläche von mehr als 80 m² beträgt die Gebühr 10,00 € pro Tag.
Von November bis Februar wird eine Gebühr von 0,50 € pro Tag erhoben. Für freistehende Immobilien mit einer Fläche von mehr als 80 m² beträgt die Gebühr 4,00 € pro Tag.
Wer zahlt die Klimasteuer?
Die Klimasteuer wird vom Gast erhoben und vom Eigentümer der Immobilie an die Steuerbehörden abgeführt. Diese Gebühren sind bereits in Kraft, da sie seit dem 1. Januar 2024 gelten.
Warum gibt es eine Klimasteuer?
Laut den Ankündigungen der Regierung werden mit dieser Gebühr Einnahmen erzielt, die in einen Sonderfonds für öffentliche Projekte fließen.
2. Beherbergungssteuer
Eine zusätzliche Beherbergungssteuer in Höhe von 0,5 % des Mietpreises wird vom Gast erhoben und an die Steuerbehörden abgeführt. Diese Gebühr gilt seit dem 1. Januar 2024. Bisher mussten nur Tourismusunternehmen diese Steuer zahlen, jetzt gilt sie auch für Mietobjekte.
3. Begrenzung der Aufenthaltsdauer bei Kurzzeitvermietungen
Tatsächlich hat diese Änderung zum jetzigen Zeitpunkt keine Auswirkungen. Vor ein paar Jahren hat die griechische Regierung eine Begrenzung für Kurzzeitvermietungen auf 90 Tage angekündigt, aber keine Regionen festgelegt, für die diese Begrenzung gilt. Diese Begrenzung wurde jetzt auf 60 Tage ab dem 1. Januar 2024 geändert, aber es gibt immer noch keine Angaben dazu, für welche Regionen dies gelten könnte. Daher können Hausbesitzer ihre Immobilien wie bisher 365 Tage im Jahr vermieten.
Weitere bewährte Verfahren für die Vermietung findest du in unserem vollständigen Artikel hier.
4. EOT-Lizenzen
Bei Immobilienprojekten muss eine EOT-Lizenz (ausgestellt von der griechischen Tourismusorganisation) beantragt werden, wenn alle Wohnungen über ein System für Kurzzeitvermietungen vermietet werden. Weitere Informationen zu EOT-Lizenzen und wie Sie eine solche Lizenz für eine Immobilie erhalten, finden Sie hier.
5. Steuer für Eigentümer mehrerer Immobilien
Ignorier diesen Abschnitt, wenn du nicht mehrere Immobilien besitzt. Wenn du eine Privatperson bist und drei oder mehr Immobilien für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung hast, musst du eine Mehrwertsteuer von 13 % berechnen. Wenn du in diese Kategorie fällst, solltest du vielleicht in Betracht ziehen, dich als Unternehmen registrieren zu lassen. Unternehmen haben den Vorteil, dass sie die von ihnen zu zahlende Mehrwertsteuer mit anderen Geschäftsaktivitäten verrechnen können. Für weitere Infos wende dich bitte an unser Rechtsteam unter [email protected].
Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich nicht drei Immobilien besitze?
Mieteinnahmen von Privatpersonen, die eine oder zwei Immobilien besitzen, die als Kurzzeitvermietungen genutzt werden, fallen weiterhin nicht unter die Mehrwertsteuer. Weitere Infos zu den Steuern, die Vermieter zahlen müssen, findest du in unserem ausführlichen Artikel zum Thema Steuern hier.
Für diejenigen, die eine langfristige Vermietung in Betracht ziehen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Im Folgenden findest du alles, was du über zu erwartende Einnahmen, Unterlagen, Steuern und Möglichkeiten der Immobilienverwaltung wissen musst.