Niederländische Steuersätze, falls ich im Jahr 2026 eine Immobilie in Griechenland besitze

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23.02.2025

Greek Islands

Dieser Artikel befasst sich mit den Steuersätzen für niederländische Eigentümer einer Immobilie in Griechenland. Wir beantworten häufig gestellte Fragen wie „Wie wird meine Immobilie in Griechenland in den Niederlanden besteuert?“ und „Werde ich sowohl in Griechenland als auch in den Niederlanden für meine Immobilie in Griechenland besteuert?“


Besteuerung von Kapitalerträgen in den Niederlanden

Als Einwohner der Niederlande unterliegen Sie der Besteuerung Ihres weltweiten Einkommens, einschließlich der Einkünfte aus Immobilien in Griechenland. Das niederländische Einkommensteuersystem umfasst drei „Boxen“. Einkünfte aus Kapitalanlagen, wie beispielsweise Immobilienvermögen, fallen unter die sogenannte „Box 3“, die auch Immobilien wie eine Wohnimmobilie in Griechenland abdeckt.


In den letzten Jahren steht Box 3 auf dem Prüfstand, da die Frage aufgekommen ist, ob das derzeitige System im Widerspruch zu Grundrechten steht, insbesondere zum Recht auf Eigentum. Es wurden Anpassungen am Steuersystem vorgenommen, und weitere Entwicklungen sind im Gange. Die Auswirkungen auf die niederländische Besteuerung Ihrer griechischen Immobilie sind jedoch begrenzt.


Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Griechenland liegt die Zuständigkeit für die Besteuerung der griechischen Immobilie bei Griechenland, da dort die Einkommensquelle liegt. Folglich müssen Einkünfte aus der griechischen Immobilie zwar in der Steuererklärung angegeben werden, es kann jedoch eine Doppelbesteuerungsentlastung beantragt werden.

Das derzeitige System

Derzeit werden Vermögenswerte in Box 3 in drei Kategorien eingeteilt: Ersparnisse, sonstige Vermögenswerte (wie Aktien, Anleihen, Wertpapiere, Zweitwohnungen, Kryptowährungen) und Darlehen. Je nach der Kategorie, zu der der Vermögenswert gehört, wird eine festgelegte Rendite angenommen.


Im Jahr 2024 wird für „sonstige Vermögenswerte“ eine feste Rendite von 6,04 % auf Basis des Vermögenswerts berechnet (6,17 % im Jahr 2023). Der Einkommensteuersatz für Box 3 ist im Jahr 2024 auf 36 % festgelegt (32 % im Jahr 2023).

Entwicklungen

Aufgrund des auf Annahmen basierenden Charakters der Box-3-Regelung, bei der feste Renditen anstelle der tatsächlichen Kapitalerträge zugrunde gelegt werden, müssen einige Steuerpflichtige möglicherweise auf ihr Kapital zurückgreifen, wenn ihre tatsächlichen Erträge unter die angenommenen Renditen fallen. Diese Umstände haben zu verschiedenen Gerichtsverfahren geführt, wobei die Urteile häufig zugunsten der Steuerpflichtigen ausfielen, indem ihre Steuerbemessungsgrundlage reduziert wurde, um die tatsächlichen Box-3-Einkünfte widerzuspiegeln.


Gegen diese Urteile wurde Berufung eingelegt, und der niederländische Oberste Gerichtshof steht kurz vor einer Entscheidung zu Fragen wie dem möglichen Konflikt mit dem Eigentumsrecht und der Definition des tatsächlichen Einkommens (einschließlich der Berücksichtigung nicht realisierter Wertsteigerungen).


Die Regierung kündigte an, ab 2027 ein neues Steuersystem einzuführen, das auf den tatsächlichen Erträgen aus Kapitalanlagen basiert. Ein Gesetzentwurf wurde der Öffentlichkeit im September 2023 vorgelegt und wird derzeit noch überarbeitet. Grundsätzlich werden bei Immobilienvermögen im Rahmen dieses Systems die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert, und Aufwendungen sind abzugsfähig. Der Veräußerungsgewinn wird beim Verkauf der Immobilie besteuert.

Weitere Hinweise zu Einkünften der Kategorie 3

Einkünfte der Box 3 aus Ersparnissen und Kapitalanlagen sind nur dann steuerpflichtig, wenn die Nettodifferenz zwischen dem Wert der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten die Steuerfreigrenzen überschreitet, die für das Jahr 2024 auf 57.000 € pro Person (bzw. 114.000 € für steuerliche Partner) festgelegt sind. Es wird erwartet, dass das für 2027 vorgeschlagene Steuersystem voraussichtlich eine Steuerfreigrenze einführen wird.


Wie werden Einkünfte aus Immobilien in Griechenland besteuert?


Mietsteuer

Bitte beachten Sie, dass dieser Abschnitt für Sie nicht relevant ist, wenn Sie nicht vorhaben, Ihre Immobilie in Griechenland zu vermieten. Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten möchten, müssen Sie in Griechenland Steuern auf die Mieteinnahmen zahlen. Für Privatpersonen gelten progressive Steuersätze für Mieteinnahmen, die pro Eigentümer auf die Bruttomieteinnahmen der Immobilie berechnet werden.


  • - Bis zu einem Mieteinkommen von 12.000 €: 15 Prozent

  • - Zwischen 12.001 € und 24.000 €: 25 Prozent

  • - Zwischen 24.001 € und 35.000 €: 35 Prozent

  • - 35.001 € und mehr: 45 Prozent


Vorteile des Miteigentums

Im Allgemeinen ist es für Paare vorteilhaft, eine Immobilie auf zwei Namen statt auf einen Namen zu kaufen, da die oben genannten Steuersätze pro Eigentümer gelten.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und den Niederlanden

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und den Niederlanden regelt die Besteuerung von Personen, die in einem Land ansässig sind und Einkünfte aus dem anderen Land beziehen. Gemäß diesem Abkommen werden Einkünfte aus Immobilien dem Herkunftsland zugeordnet, was internationalen Standards entspricht.


Im Wesentlichen werden zwar die weltweiten Einkünfte in der Steuererklärung angegeben, jedoch wird eine Entlastung für Einkünfte aus Immobilien in Griechenland gewährt. Folglich sollten niederländische Gebietsansässige, die einen Zweitwohnsitz in Griechenland besitzen, in dieser Hinsicht grundsätzlich nicht der niederländischen Einkommensteuer unterliegen.


Haben Sie weitere Fragen zu Steuern in den Niederlanden?

Bei Fragen zu Steuern auf Immobilien in Griechenland für niederländische Staatsbürger wenden Sie sich bitte an Taxand Nederland. Sie finden Taxand auch auf LinkedIn.

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