Ist Airbnb im Jahr 2026 in Griechenland noch erlaubt?
Ja. Kurzzeitvermietungen werden in ganz Griechenland weiterhin im Rahmen der bestehenden nationalen Rechtslage betrieben. Die Maßnahmen für 2026 gelten nur für bestimmte städtische Ballungsgebiete, nicht landesweit.
Betrifft dies die griechischen Inseln?
Im Allgemeinen nein. Die meisten griechischen Inseln, Küstenorte und Urlaubsgebiete bleiben davon unberührt. Kurzzeitvermietungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Immobilie ordnungsgemäß registriert ist und die Anforderungen der AADE sowie des Tourismusministeriums erfüllt.
Wie sieht es mit Paros, Santorini, Chania und Chalkidiki aus?
Diese Reiseziele werden derzeit aufgrund der hohen Nachfrage genauer geprüft, unterliegen jedoch keinem pauschalen Verbot. Bestehende Vermietungen laufen weiterhin normal, und Neuregistrierungen sind nach wie vor möglich. Etwaige künftige Maßnahmen dürften, sofern sie eingeführt werden, lokal begrenzt und datengestützt sein und nicht die gesamte Insel betreffen.
Kann ich weiterhin eine Immobilie kaufen und kurzfristig vermieten?
Ja, an den meisten Standorten. Wie bei jedem Immobilienkauf ist es wichtig, vor dem Kauf die spezifischen örtlichen Gegebenheiten und die Flächennutzungsplanung zu prüfen, insbesondere in beliebten Stadtzentren oder historischen Stadtvierteln.
Ist Griechenland nach wie vor attraktiv für Investitionen in Kurzzeitvermietungen?
Ja. Griechenland bleibt einer der beliebtesten Tourismusmärkte Europas, und Kurzzeitvermietungen sind in vielen Teilen des Landes weiterhin ein weit verbreitetes und tragfähiges Modell, insbesondere auf Inseln, in Urlaubsgebieten und in Vororten. Für unseren vollständigen Leitfaden zu Kurzzeitvermietungen in Griechenland klicken Sie hier.