Airbnb-Regeln in Griechenland im Jahr 2026: Was Käufer und Immobilienbesitzer wissen sollten

Markt-Einblicke

05.03.2026

Athens

Airbnb-Regelungen in Griechenland: Ein gezielter Ansatz für 2026

Kurzzeitvermietungen sind immer noch ein wichtiger Teil der Tourismuslandschaft Griechenlands. Im Jahr 2026 wird die griechische Regierung aber weiterhin gezielte Vorschriften in bestimmten Stadtgebieten anwenden, wo sich die Kurzzeitvermietungen besonders konzentriert haben. Es ist wichtig, gleich zu sagen, dass diese Maßnahmen nicht für das ganze Land gelten. Die meisten Orte in Griechenland – darunter die meisten Inseln, Küstengebiete, Vororte und kleinere Städte – sind davon nicht betroffen. In einem aktuellen Artikel, den du hier findest, haben wir über das Wachstum der Kurzzeitvermietungen in Griechenland im Jahr 2025 nach Angaben von Eurostat berichtet.

Was hat sich 2026 wirklich verändert?

Airbnb-Registrierung in bestimmten Stadtgebieten 

In ein paar Stadtteilen von Athen und Thessaloniki, wo es viele Leute gibt, sind neue Registrierungen für Kurzzeitvermietungen (AMA – Αριθμός Μητρώου Ακινήτου) gerade eingeschränkt. In diesen Gebieten:

  • • ist die Airbnb-Registrierung an den aktuellen Eigentümer gebunden und nicht dauerhaft an die Immobilie.

  • • Wenn sich die Eigentumsverhältnisse durch Verkauf, elterliche Zuwendung oder Erbschaft ändern, wird die bestehende Registrierung gelöscht.

  • • Der neue Eigentümer kann die Immobilie weiterhin für Langzeitvermietungen oder den persönlichen Gebrauch nutzen. Diese Regel gilt nur in klar definierten Gebieten, in denen der Wohnungsdruck am höchsten ist.

Athen – Bestimmte Stadtteile 

Die Einschränkungen gelten weiterhin in Teilen des Zentrums von Athen, vor allem in Vierteln mit besonders hoher touristischer Nachfrage. Dazu gehören ausgewählte Gebiete innerhalb:

  • • Das historische und kommerzielle Zentrum der 1. Gemeinde (oft als Bezirk bezeichnet): Dazu gehören das kommerzielle Dreieck (Plaka, Monastiraki, Syntagma, Omonia), Kolonaki, Exarcheia, Ilisia, Neapoli und Koukaki.

  • • Der 2. Gemeinde: Dazu gehören Gebiete wie Mets, Neos Kosmos, Agios Artemios und Pagrati.

  • • Die 3. Gemeinde: Dazu gehören Petralona, Thiseio, Gazi, Votanikos, Metaxourgio und Rouf. Selbst innerhalb Athens sind viele Stadtteile weiterhin vollständig für Kurzzeitvermietungen geöffnet.

Thessaloniki – nur das historische Zentrum 

Ab März 2026 gelten ähnliche Maßnahmen für das historische und kommerzielle Zentrum der ersten Gemeinde Thessalonikis (oft als Bezirk bezeichnet). Die Aussetzung neuer Registrierungen gilt zunächst für ein Jahr, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dazu gehören der Aristoteles-Platz, die Achsen Egnatia und Tsimiski, Ladadika und das Gebiet um den Hafen, Rotonda, Kamara und Teile von Ano Poli sowie die Küste bis zum Weißen Turm. Auch hier ist nur ein kleiner Teil der Stadt betroffen, in dem sich die Angebote für Kurzzeitvermietungen stark konzentrieren.

Ein Jahr auf Bewährung, kein dauerhaftes Verbot

Das Jahr 2026 ist als Überprüfungszeitraum gedacht. Die Behörden schauen sich an, wie sich die Maßnahmen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Mietpreise in diesen bestimmten Stadtteilen auswirken. Alle zukünftigen Entscheidungen werden auf Daten basieren, und mögliche Anpassungen werden wahrscheinlich weiterhin geografisch begrenzt sein und nicht landesweit gelten.

Was bleibt unverändert 

Außerhalb dieser bestimmten Stadtgebiete:

  • • Kurzzeitvermietungen weiterhin nach den bestehenden nationalen Rahmenbedingungen.

  • • Neue Airbnb-Registrierungen sind weiterhin möglich.

  • • Inselziele, Küstengebiete, Ferienorte und Vororte sind nicht betroffen.

Paros, Santorini, Chania und Chalkidiki werden beobachtet 

Jüngste Medienberichte haben auch die zunehmende Aufmerksamkeit auf stark nachgefragte Reiseziele wie Paros, Santorini, Chania und Teile von Chalkidiki gelenkt, wo die Kurzzeitvermietungen in den letzten Jahren stark zugenommen haben. An dieser Stelle ist es wichtig zu betonen, dass diese Gebiete nicht von einem landesweiten Verbot von Kurzzeitvermietungen betroffen sind. Stattdessen werden sie aufgrund der starken saisonalen Nachfrage und des Drucks auf die lokale Wohnraumverfügbarkeit, insbesondere für Dauerbewohner und Saisonarbeiter, genauer beobachtet.

Praktisch gesehen:

  • • Bestehende Kurzzeitvermietungen in diesen Gebieten laufen weiter nach den nationalen Regeln.

  • • Neue Registrierungen sind weiterhin möglich, sofern die Vorschriften der AADE und des Ministeriums für Tourismus eingehalten werden.

  • • Zukünftige Einschränkungen, falls sie eingeführt werden, werden voraussichtlich lokal begrenzt und datengestützt sein und nicht insel- oder regionenweit gelten.


Für die meisten Käufer, die Ferienhäuser, Anlageimmobilien oder Lifestyle-Immobilien in Betracht ziehen, bleibt das regulatorische Umfeld vertraut und überschaubar. Griechenland stößt weiterhin auf großes Interesse bei internationalen Käufern, und Kurzzeitvermietungen sind in vielen Teilen des Landes nach wie vor eine praktikable Option. Mit der richtigen Sorgfalt und lokaler Beratung können Käufer weiterhin Immobilien finden, die perfekt zu ihren Investitions- oder Lifestyle-Zielen passen.

Häufig gestellte Fragen: Airbnb-Regeln in Griechenland – Ausgabe 2026

Ist Airbnb in Griechenland im Jahr 2026 noch erlaubt?

Ja. Kurzzeitvermietungen sind in ganz Griechenland unter den bestehenden nationalen Rahmenbedingungen weiterhin erlaubt. Die Maßnahmen für 2026 gelten nur für bestimmte städtische Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, nicht landesweit.

Betrifft das auch die griechischen Inseln?

Im Allgemeinen nein. Die meisten griechischen Inseln, Küstenorte und Urlaubsgebiete sind davon nicht betroffen. Kurzzeitvermietungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Immobilie ordnungsgemäß registriert ist und den Anforderungen der AADE und des Tourismusministeriums entspricht.

Was ist mit Paros, Santorini, Chania und Chalkidiki?

Diese Reiseziele werden derzeit aufgrund der hohen Nachfrage genauer geprüft, unterliegen jedoch keinem generellen Verbot. Bestehende Vermietungen werden weiterhin normal betrieben, und Neuregistrierungen sind weiterhin möglich. Etwaige künftige Maßnahmen werden, sofern sie eingeführt werden, voraussichtlich lokal begrenzt und datengestützt sein und nicht die gesamte Insel betreffen.

Kann ich immer noch eine Immobilie kaufen und kurzfristig vermieten?

Ja, an den meisten Orten. Wie bei jedem Immobilienkauf ist es wichtig, vor dem Kauf die spezifische Lage und die Flächennutzungsplanung zu prüfen, insbesondere in beliebten Stadtzentren oder historischen Stadtvierteln.

Ist Griechenland immer noch attraktiv für Investitionen in Kurzzeitvermietungen?

Ja. Griechenland ist nach wie vor einer der beliebtesten Tourismusmärkte Europas, und Kurzzeitvermietungen sind in vielen Teilen des Landes, vor allem auf Inseln, in Urlaubsgebieten und in Vororten, nach wie vor ein weit verbreitetes und rentables Modell. Unseren vollständigen Leitfaden zu Kurzzeitvermietungen in Griechenland findest du hier.

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