Airbnb-Vorschriften in Griechenland im Jahr 2026: Was Käufer und Immobilienbesitzer wissen sollten

Marktinformationen

05.03.2026

Athens

Airbnb-Vorschriften in Griechenland: Ein gezielter Ansatz für das Jahr 2026

Kurzzeitvermietungen sind nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der griechischen Tourismuslandschaft. Im Jahr 2026 wendet die griechische Regierung jedoch weiterhin gezielte Vorschriften in bestimmten städtischen Gebieten an, in denen sich die Kurzzeitvermietung besonders stark konzentriert hat. Es ist wichtig, von vornherein darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahmen nicht landesweit gelten. Die überwiegende Mehrheit der Orte in Griechenland – darunter die meisten Inseln, Küstengebiete, Vororte und kleinere Städte – bleibt davon unberührt. In einem kürzlich erschienenen Artikel, den Sie hier finden, haben wir das Wachstum bei Kurzzeitvermietungen in Griechenland im Jahr 2025 gemäß Eurostat-Daten erwähnt.

Was sich im Jahr 2026 tatsächlich geändert hat

Airbnb-Registrierung in ausgewiesenen Stadtgebieten 

In einer kleinen Anzahl von dicht besiedelten Stadtbezirken in Athen und Thessaloniki sind Neuregistrierungen für Kurzzeitvermietungen (AMA – Αριθμός Μητρώου Ακινήτου) derzeit eingeschränkt. In diesen Zonen:

  • • ist die Airbnb-Registrierung an den aktuellen Eigentümer gebunden und nicht dauerhaft an die Immobilie.

  • • Ändert sich die Eigentumsverhältnisse durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft, wird die bestehende Registrierung gelöscht.

  • • Der neue Eigentümer darf die Immobilie weiterhin zur Langzeitvermietung oder zur persönlichen Nutzung nutzen. Diese Regelung gilt nur in klar definierten Gebieten, in denen der Wohnungsdruck am höchsten ist.

Athen – Bestimmte Stadtteile im Zentrum 

Die Beschränkungen gelten weiterhin in Teilen des Zentrums von Athen, vor allem in Stadtvierteln mit außergewöhnlich hoher touristischer Nachfrage. Dazu gehören ausgewählte Bereiche innerhalb:

  • • Das historische und kommerzielle Zentrum der 1. Stadtgemeinde (oft als Bezirk bezeichnet): Dazu gehören das Geschäftsdreieck (Plaka, Monastiraki, Syntagma, Omonia), Kolonaki, Exarcheia, Ilisia, Neapoli und Koukaki.

  • • Die 2. Stadtgemeinde: Umfasst Gebiete wie Mets, Neos Kosmos, Agios Artemios und Pagrati.

  • • Die 3. Stadtgemeinde: Umfasst Petralona, Thiseio, Gazi, Votanikos, Metaxourgio und Rouf. Selbst innerhalb Athens bleiben viele Stadtteile für Kurzzeitvermietungen uneingeschränkt zugänglich.

Thessaloniki – Nur das historische Zentrum 

Ab März 2026 gelten ähnliche Maßnahmen für das historische und geschäftliche Zentrum der ersten Gemeindegruppe von Thessaloniki (oft als Bezirk bezeichnet). Die Aussetzung neuer Registrierungen gilt zunächst für ein Jahr, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Dies umfasst den Aristotelous-Platz, die Achsen Egnatia und Tsimiski, Ladadika und das Gebiet um den Hafen, Rotonda, Kamara und Teile von Ano Poli sowie die Uferpromenade bis zum Weißen Turm. Auch hier betrifft dies nur einen kleinen Teil der Stadt, in dem sich die Angebote für Kurzzeitvermietungen stark konzentrieren.

Ein Jahr zur Überprüfung, kein dauerhaftes Verbot

Das Jahr 2026 gilt als Überprüfungszeitraum. Die Behörden beobachten die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum und die Mietpreise in diesen spezifischen Stadtvierteln. Zukünftige Entscheidungen werden auf Daten basieren, und mögliche Anpassungen werden voraussichtlich weiterhin geografisch begrenzt sein und nicht flächendeckend oder landesweit erfolgen.

Was unverändert bleibt 

Außerhalb dieser spezifischen Stadtgebiete:

  • • Kurzzeitvermietungen unterliegen weiterhin den bestehenden nationalen Rahmenbedingungen.

  • • Neue Airbnb-Registrierungen sind weiterhin möglich.

  • • Inselziele, Küstengebiete, Ferienorte und Vororte sind nicht betroffen.

Paros, Santorini, Chania und Chalkidiki werden beobachtet 

Jüngste Medienberichte haben zudem die erhöhte Aufmerksamkeit auf stark nachgefragte Reiseziele wie Paros, Santorini, Chania und Teile von Chalkidiki gelenkt, wo die Vermietung von Kurzzeitunterkünften in den letzten Jahren rasant zugenommen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es wichtig zu verdeutlichen, dass diese Gebiete keinem pauschalen landesweiten Verbot von Kurzzeitvermietungen unterliegen. Stattdessen werden sie aufgrund der starken saisonalen Nachfrage und des Drucks auf die lokale Wohnraumverfügbarkeit – insbesondere für Dauerbewohner und Saisonarbeiter – genauer beobachtet.

Konkret bedeutet dies:

  • • Bestehende Kurzzeitvermietungen in diesen Gebieten unterliegen weiterhin den nationalen Rahmenbedingungen.

  • • Neue Registrierungen sind weiterhin möglich, sofern die Vorschriften der AADE und des Ministeriums für Tourismus eingehalten werden.

  • • Sollten künftig Einschränkungen eingeführt werden, ist davon auszugehen, dass diese lokal begrenzt und datengestützt sein werden, anstatt insel- oder regionenweite Verbote darzustellen.


Für die meisten Käufer, die Ferienhäuser, Anlageimmobilien oder Lifestyle-Objekte in Betracht ziehen, bleibt das regulatorische Umfeld vertraut und überschaubar. Griechenland stößt weiterhin auf großes Interesse bei internationalen Käufern, und Kurzzeitvermietungen bleiben in vielen Teilen des Landes eine praktikable Option. Mit der gebotenen Sorgfalt und lokaler Beratung können Käufer nach wie vor Immobilien finden, die perfekt zu ihren Investitions- oder Lifestyle-Zielen passen.

FAQ: Airbnb-Regeln in Griechenland – Ausgabe 2026

Ist Airbnb im Jahr 2026 in Griechenland noch erlaubt?

Ja. Kurzzeitvermietungen werden in ganz Griechenland weiterhin im Rahmen der bestehenden nationalen Rechtslage betrieben. Die Maßnahmen für 2026 gelten nur für bestimmte städtische Ballungsgebiete, nicht landesweit.

Betrifft dies die griechischen Inseln?

Im Allgemeinen nein. Die meisten griechischen Inseln, Küstenorte und Urlaubsgebiete bleiben davon unberührt. Kurzzeitvermietungen sind weiterhin erlaubt, sofern die Immobilie ordnungsgemäß registriert ist und die Anforderungen der AADE sowie des Tourismusministeriums erfüllt.

Wie sieht es mit Paros, Santorini, Chania und Chalkidiki aus?

Diese Reiseziele werden derzeit aufgrund der hohen Nachfrage genauer geprüft, unterliegen jedoch keinem pauschalen Verbot. Bestehende Vermietungen laufen weiterhin normal, und Neuregistrierungen sind nach wie vor möglich. Etwaige künftige Maßnahmen dürften, sofern sie eingeführt werden, lokal begrenzt und datengestützt sein und nicht die gesamte Insel betreffen.

Kann ich weiterhin eine Immobilie kaufen und kurzfristig vermieten?

Ja, an den meisten Standorten. Wie bei jedem Immobilienkauf ist es wichtig, vor dem Kauf die spezifischen örtlichen Gegebenheiten und die Flächennutzungsplanung zu prüfen, insbesondere in beliebten Stadtzentren oder historischen Stadtvierteln.

Ist Griechenland nach wie vor attraktiv für Investitionen in Kurzzeitvermietungen?

Ja. Griechenland bleibt einer der beliebtesten Tourismusmärkte Europas, und Kurzzeitvermietungen sind in vielen Teilen des Landes weiterhin ein weit verbreitetes und tragfähiges Modell, insbesondere auf Inseln, in Urlaubsgebieten und in Vororten. Für unseren vollständigen Leitfaden zu Kurzzeitvermietungen in Griechenland klicken Sie hier.

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