Planen Sie, Ihre Immobilie in Griechenland zu vermieten? Kurz gesagt: Dieses neue Programm belohnt Sie dafür, dass Sie Ihre Immobilie für Langzeitvermietungen nutzen. Es wird eine Einkommensteuerbefreiung für Immobilien geben, die zuvor als leerstehend gemeldet waren (oder zuvor für Kurzzeitvermietungen genutzt wurden), nun aber für Langzeitvermietungen genutzt werden. Die Bedingungen für die Befreiung lauten:
Größe: Die Immobilie muss eine Fläche von bis zu 120 m² haben
Zeitraum: Dreijahresmietverträge müssen zwischen dem 8. September 2024 und dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden
Vorgeschichte der Immobilie: Um förderfähig zu sein, muss die Immobilie in den Jahren 2023, 2024 und 2025 leerstehend gewesen sein oder ausschließlich für Kurzzeitvermietungen genutzt worden sein
Die neuen Steuergesetze sind noch nicht endgültig bestätigt und können sich in den kommenden Monaten noch ändern. Bitte konsultieren Sie unbedingt einen Steuerberater, um die aktuellsten Informationen zu erhalten. Weitere Informationen zu allen neuen Steuerbefreiungen für Immobilienbesitzer in Griechenland finden Sie hier.
Wie hoch sind meine Grundsteuern, wenn ich Niederländer bin?
Als Einwohner der Niederlande unterliegen Sie der Besteuerung Ihres weltweiten Einkommens, einschließlich der Einkünfte aus Immobilien in Griechenland. Das niederländische Einkommensteuersystem umfasst drei „Boxen“. Einkünfte aus Kapitalanlagen, wie z. B. Immobilienvermögen, fallen unter die sogenannte „Box 3“, die auch Immobilien wie einen Wohnsitz in Griechenland abdeckt.
In den letzten Jahren steht Box 3 auf dem Prüfstand, da die Frage aufgekommen ist, ob das derzeitige System im Widerspruch zu Grundrechten steht, insbesondere zum Recht auf Eigentum. Es wurden Anpassungen am Steuersystem vorgenommen, und weitere Entwicklungen sind im Gange. Die Auswirkungen auf die niederländische Besteuerung Ihrer griechischen Immobilie sind jedoch begrenzt. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Griechenland liegt die Zuständigkeit für die Besteuerung der griechischen Immobilie bei Griechenland, da dort die Einkommensquelle liegt. Folglich müssen Einkünfte aus der griechischen Immobilie zwar in der Steuererklärung angegeben werden, es kann jedoch eine Entlastung von der Doppelbesteuerung beantragt werden.
Das derzeitige System
Derzeit werden Vermögenswerte in Box 3 in drei Kategorien eingeteilt: Ersparnisse, sonstige Vermögenswerte (wie Aktien, Anleihen, Wertpapiere, Zweitwohnungen, Kryptowährungen) und Darlehen. Je nach der Vermögenskategorie, zu der ein Vermögenswert gehört, wird eine festgelegte Rendite angenommen.
Entwicklungen
Aufgrund des auf Annahmen basierenden Charakters des Box-3-Systems, bei dem feste Renditen anstelle der tatsächlichen Kapitalerträge zugrunde gelegt werden, müssen einige Steuerzahler möglicherweise auf ihr Kapital zurückgreifen, wenn ihre tatsächlichen Erträge unter den angenommenen Renditen liegen. Diese Umstände haben zu verschiedenen Gerichtsverfahren geführt, wobei die Urteile oft zugunsten der Steuerzahler ausfielen, indem die Steuerbemessungsgrundlage reduziert wurde, um die tatsächlichen Box-3-Einkünfte widerzuspiegeln.
Gegen diese Urteile wurde Berufung eingelegt, und der niederländische Oberste Gerichtshof steht kurz vor einer Entscheidung über Fragen wie den möglichen Konflikt mit dem Eigentumsrecht und die Definition des tatsächlichen Einkommens (einschließlich der Berücksichtigung nicht realisierter Wertsteigerungen).
Die Regierung kündigte an, ab 2027 ein neues Steuersystem einzuführen, das auf den tatsächlichen Erträgen aus Kapitalanlagen basiert. Ein Gesetzentwurf wurde der Öffentlichkeit im September 2023 vorgelegt und wird derzeit noch überarbeitet. Grundsätzlich werden bei Immobilienvermögen im Rahmen dieses Systems die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert, und Aufwendungen sind abzugsfähig. Der Veräußerungsgewinn wird beim Verkauf der Immobilie besteuert.
Weitere Hinweise zu Einkünften der Box 3
Einkünfte der Box 3 aus Spar- und Anlagevermögen sind nur dann steuerpflichtig, wenn die Nettodifferenz zwischen dem Wert der Vermögenswerte und den Verbindlichkeiten die Steuerfreibeträge übersteigt, die für 2026 auf 59.357 € pro Person (bzw. 118.714 € für Steuerpartner) festgelegt sind. Es wird erwartet, dass das für 2027 vorgeschlagene Steuersystem wahrscheinlich einen Steuerfreibetrag einführen wird.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und den Niederlanden
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und den Niederlanden regelt die Besteuerung von Personen, die in einem Land ansässig sind und Einkünfte aus dem anderen Land beziehen. Gemäß diesem Abkommen werden Einkünfte aus Immobilien dem Herkunftsland zugeordnet, was internationalen Standards entspricht. Im Wesentlichen werden zwar weltweite Einkünfte in der Steuererklärung angegeben, jedoch wird eine Entlastung für Immobilienerträge aus griechischen Quellen gewährt. Folglich sollten niederländische Gebietsansässige, die einen Zweitwohnsitz in Griechenland besitzen, in dieser Hinsicht grundsätzlich nicht der niederländischen Einkommensteuer unterliegen.