Willst du dein Haus in Griechenland vermieten? Kurz gesagt, dieses neue Programm belohnt dich dafür, dass du dein Haus langfristig vermietest. Es gibt eine Einkommensteuerbefreiung für Immobilien, die mal als leerstehend gemeldet waren (oder vorher für Kurzzeitvermietungen genutzt wurden), aber jetzt langfristig vermietet werden. Die Bedingungen für die Befreiung sind:
-Größe: Die Immobilie muss eine Fläche von bis zu 120 m² haben.
-Zeitraum: Es müssen zwischen dem 8. September 2024 und dem 31. Dezember 2026 Mietverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen werden. -Geschichte der
Immobilie: Um förderfähig zu sein, muss die Immobilie in den Jahren 2023, 2024 und 2025 leer gestanden haben oder nur für
Kurzzeitvermietungen genutzt worden sein. Die neuen Steuergesetze sind noch nicht bestätigt und könnten sich in den kommenden Monaten noch ändern. Informiere dich auf jeden Fall bei einem Steuerberater über die aktuellsten Details. Alle neuen Steuerbefreiungen für Hausbesitzer in Griechenland findest du hier.
Wie hoch sind meine Grundsteuern, wenn ich Niederländer bin?
Als Einwohner der Niederlande musst du dein weltweites Einkommen versteuern, auch das aus Immobilien in Griechenland. Das niederländische Einkommensteuersystem hat drei „Boxen”. Einkünfte aus Investitionen, wie z. B. Immobilienvermögen, fallen unter die sogenannte „Box 3”, die auch Immobilien wie einen Wohnsitz in Griechenland umfasst. In den letzten Jahren wurde die Box 3 kritisch hinterfragt, da die Frage aufkam, ob das derzeitige System gegen Grundrechte, insbesondere das Recht auf Eigentum, verstößt. Es wurden Anpassungen am Steuersystem vorgenommen, und weitere Entwicklungen sind im Gange. Die Auswirkungen auf die niederländische Steuer in Bezug auf Ihre griechische Immobilie sind jedoch begrenzt.Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Niederlanden und Griechenland liegt die Zuständigkeit für die Besteuerung der griechischen Immobilie bei Griechenland, da dort die Einkünfte erzielt werden. Folglich müssen die Einkünfte aus der griechischen Immobilie zwar in der Steuererklärung angegeben werden, es kann jedoch eine Doppelbesteuerungsentlastung beantragt werden.
Das derzeitige System
Derzeit werden Vermögenswerte in Box 3 in drei Kategorien eingeteilt: Ersparnisse, sonstige Vermögenswerte (wie Aktien, Anleihen, Wertpapiere, Zweitwohnungen, Kryptowährungen) und Darlehen. Je nach Vermögenskategorie wird eine vorab festgelegte Rendite angenommen.
Entwicklungen
Da das Box-3-System auf Annahmen basiert und feste Renditen anstelle der tatsächlichen Kapitalerträge zugrunde gelegt werden, müssen manche Steuerzahler möglicherweise ihr Kapital angreifen, wenn ihre tatsächlichen Erträge unter den angenommenen Renditen liegen. Diese Umstände haben zu verschiedenen Gerichtsverfahren geführt, in denen die Urteile oft zugunsten der Steuerzahler ausfielen, indem ihre Steuerbemessungsgrundlage reduziert wurde, um die tatsächlichen Box-3-Erträge widerzuspiegeln.Gegen diese Urteile wurde Berufung eingelegt, und der niederländische Oberste Gerichtshof wird in Kürze über Fragen wie den möglichen Konflikt mit dem Eigentumsrecht und die Definition des tatsächlichen Einkommens (einschließlich der Berücksichtigung nicht realisierter Wertsteigerungen) entscheiden. Die Regierung hat angekündigt, ab 2027 ein neues Steuersystem einzuführen, das auf den tatsächlichen Erträgen aus Investitionen basiert. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im September 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und wird derzeit noch überarbeitet. Grundsätzlich werden bei Immobilienvermögen die tatsächlichen Mieteinnahmen besteuert und Ausgaben sind abzugsfähig. Der Kapitalgewinn wird bei Verkauf der Immobilie besteuert.
Weitere Hinweise zu Einkünften
aus Box 3 Einkünfte aus Box 3 aus Ersparnissen und Investitionen sind nur dann steuerpflichtig, wenn die Nettodifferenz zwischen dem Wert der Vermögenswerte und den Schulden die Steuerfreibeträge übersteigt, die für 2026 auf 59.357 € pro Person (oder 118.714 € für Steuerpartner) festgelegt sind. Es wird erwartet, dass das für 2027 vorgeschlagene Steuersystem wahrscheinlich einen Steuerfreibetrag einführen wird.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und den Niederlanden
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und den Niederlanden regelt die Besteuerung von Personen, die in einem Land wohnen und Einkünfte aus dem anderen Land haben. Nach diesem Abkommen werden Einkünfte aus Immobilien dem Herkunftsland zugewiesen, was internationalen Standards entspricht. Im Wesentlichen werden zwar die weltweiten Einkünfte in der Steuererklärung berücksichtigt, aber für Einkünfte aus griechischen Immobilien wird eine Steuererleichterung gewährt. Daher sollten niederländische Einwohner, die einen Zweitwohnsitz in Griechenland haben, grundsätzlich nicht der niederländischen Einkommensteuer unterliegen.