Immobilienübertragungen in Griechenland: Die sich wandelnde Rolle des Notars als zentrale Anlaufstelle

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23.04.2026

Eva Karolidou

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Das Gesetz 5293/2026 schafft einen Rahmen, der die Rolle des Notars bei Eigentumsübertragungen in Griechenland neu definiert. Der Notar wird als „zentrale Anlaufstelle“ für die Abwicklung von Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung von Eigentumsrechten bestimmt. Die Bestimmungen gelten für Übertragungen aufgrund von Verkauf, Schenkung, elterlicher Schenkung oder Erbschaft.

Der derzeitige Ablauf von Immobilienübertragungen

Immobilienübertragungen in Griechenland umfassen mehrere Phasen und erfordern die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten und Behörden. Dazu gehören die rechtliche Prüfung, die technische Dokumentation, Steuererklärungen und Registrierungsverfahren. Traditionell erstellt und formalisiert der Notar den Vertrag, während die Zusammenstellung der Unterlagen und die Koordination der administrativen Schritte häufig von den Parteien und ihren Beratern übernommen werden.

Das „One-Stop-Shop“-Konzept

Artikel 15 des Gesetzes 5293/2026 bestimmt den Notar als zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung von Immobilienübertragungen. In diesem Rahmen ist der Notar dafür verantwortlich, den Vertrag in Absprache mit den Parteien zu erstellen und die für dessen Abschluss erforderlichen Schritte zu koordinieren. Der Notar ist zudem befugt, die erforderlichen Unterlagen über interoperable Systeme direkt von den Behörden abzurufen. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem Steuerbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen, die elektronische Identität der Immobilie sowie Katasterauszüge.

Steuerliche und administrative Zuständigkeiten

Das Gesetz weist dem Notar eine aktive Rolle bei der Abwicklung der mit der Transaktion verbundenen steuerlichen Verpflichtungen zu. Der Notar reicht die entsprechenden Steuererklärungen über die myPROPERTY-Plattform ein, basierend auf den von den Parteien bereitgestellten Informationen. Der Notar zieht die anfallenden Steuern ein und führt sie an die Steuerbehörden ab, einschließlich der Grunderwerbsteuer und, sofern zutreffend, der Erbschafts-, Schenkungs- oder elterlichen Schenkungssteuer. Der Notar ist zudem für die Erhebung und Zahlung der Gebühren verantwortlich, die für die Eintragung des Vertrags im Grundbuch oder Kataster erforderlich sind.

Abwicklung von Finanztransaktionen

Der Rahmen sieht vor, dass der Notar die Zahlung des Kaufpreises abwickeln kann. Sofern dies von den Parteien vereinbart und in der notariellen Urkunde festgelegt wurde, kann der Kaufpreis auf ein spezielles Treuhandkonto eingezahlt werden, das vom Notar geführt wird. Die Einzahlung auf dieses Konto gilt als Zahlung, und der Notar leitet den Betrag gemäß den Vertragsbedingungen an den Verkäufer weiter.

Eintragung der Transaktion

Nach Unterzeichnung des Vertrags und Abschluss der erforderlichen Zahlungen reicht der Notar die notarielle Urkunde über interoperable Systeme zur Eintragung beim Grundbuchamt oder Katasteramt ein. Mit dieser Einreichung ist der formelle Prozess der Übertragung der Eigentumsrechte abgeschlossen.

Umsetzung des Rahmens

Die Bestimmungen bezüglich der Funktion des Notars als „One-Stop-Shop“ treten nicht automatisch mit Inkrafttreten des Gesetzes in Kraft. Gemäß Gesetz 5293/2026 wird der Beginn dieses Systems durch einen gemeinsamen Ministerialbeschluss festgelegt, der den Zeitpunkt der Umsetzung, die technischen Details und den Anwendungsbereich festlegt. Bis zum Erlass dieses Beschlusses und der Aktivierung des Systems erfolgen Eigentumsübertragungen weiterhin nach der bestehenden Verfahrensstruktur.

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Umfang der Reform

Das Gesetz 5293/2026 führt im Vergleich zur bestehenden Struktur ein stärker zentralisiertes Modell für die Koordination von Eigentumsübertragungen ein. Nach dem derzeitigen System sind die Parteien und ihre Berater für die Beschaffung von Unterlagen, die Einreichung von Erklärungen und die Abstimmung mit verschiedenen Behörden verantwortlich, während sich die Rolle des Notars in erster Linie auf die Ausarbeitung und Beurkundung des Vertrags konzentriert. Nach dem neuen Rahmen werden diese administrativen und verfahrenstechnischen Schritte in größerem Umfang in den Zuständigkeitsbereich des Notars verlagert. Der Notar ist damit beauftragt, die Vorbereitung der Transaktion, die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen, die Einreichung und Entrichtung von Steuern sowie die Eintragung des Vertrags zu verwalten. Die Reform ändert nichts an den zugrunde liegenden rechtlichen und technischen Anforderungen für Eigentumsübertragungen, sondern verändert lediglich die Art und Weise, wie diese Anforderungen koordiniert und umgesetzt werden.

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