Der derzeitige Ablauf von Immobilienübertragungen
Immobilienübertragungen in Griechenland umfassen mehrere Phasen und erfordern die Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten und Behörden. Dazu gehören die rechtliche Prüfung, die technische Dokumentation, Steuererklärungen und Registrierungsverfahren. Traditionell erstellt und formalisiert der Notar den Vertrag, während die Zusammenstellung der Unterlagen und die Koordination der administrativen Schritte häufig von den Parteien und ihren Beratern übernommen werden.
Das „One-Stop-Shop“-Konzept
Artikel 15 des Gesetzes 5293/2026 bestimmt den Notar als zentrale Anlaufstelle für die Abwicklung von Immobilienübertragungen. In diesem Rahmen ist der Notar dafür verantwortlich, den Vertrag in Absprache mit den Parteien zu erstellen und die für dessen Abschluss erforderlichen Schritte zu koordinieren. Der Notar ist zudem befugt, die erforderlichen Unterlagen über interoperable Systeme direkt von den Behörden abzurufen. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem Steuerbescheinigungen, Versicherungsbescheinigungen, die elektronische Identität der Immobilie sowie Katasterauszüge.
Steuerliche und administrative Zuständigkeiten
Das Gesetz weist dem Notar eine aktive Rolle bei der Abwicklung der mit der Transaktion verbundenen steuerlichen Verpflichtungen zu. Der Notar reicht die entsprechenden Steuererklärungen über die myPROPERTY-Plattform ein, basierend auf den von den Parteien bereitgestellten Informationen. Der Notar zieht die anfallenden Steuern ein und führt sie an die Steuerbehörden ab, einschließlich der Grunderwerbsteuer und, sofern zutreffend, der Erbschafts-, Schenkungs- oder elterlichen Schenkungssteuer. Der Notar ist zudem für die Erhebung und Zahlung der Gebühren verantwortlich, die für die Eintragung des Vertrags im Grundbuch oder Kataster erforderlich sind.