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Griechisches Steuersystem für vermögende Privatpersonen

Marktinformationen

28.11.2025

Summer Holiday in Greece

Griechenland verfügt über ein spezielles Steuerprogramm, um vermögende Privatpersonen (HNWI) dazu zu bewegen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland zu verlegen. Ähnlich wie die Vergünstigungen für Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, ist dies im Vergleich zu den Steuersystemen anderer Länder, in denen das Einkommen von Spitzenverdienern mit bis zu 50 % besteuert werden kann, ein äußerst vorteilhaftes Angebot. Anstatt einen prozentualen Steuersatz auf ausländische Einkünfte zu zahlen, bietet Ihnen Griechenland die Möglichkeit, durch die Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Jahr auf die ausländischen Einkünfte zu entrichten. Sie können ein Familienmitglied für 20.000 Euro pro Jahr hinzufügen. Der Pauschalbetrag gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren. Ein ähnliches Steuersystem gibt es in Italien, wo Steuerzahler, die am „Res Non-Dom-Programm“ teilnehmen, ab 2026 eine Pauschale von 300.000 Euro pro Jahr auf ausländische Einkünfte für Neuzugezogene zahlen (anstatt 100.000 Euro im Jahr 2024) und können für jedes Familienmitglied zusätzlich 25.000 Euro zahlen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die antragstellende Person war in 7 der letzten 8 Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig. Der Antragsteller, ein Verwandter (Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie) oder eine juristische Person, an der der Antragsteller die Mehrheit der Anteile hält, muss mindestens 500.000 €* in Griechenland investieren. Die Investition kann in verschiedener Form erfolgen, beispielsweise in Form von Immobilien/beweglichem Vermögen oder Anteilen an einer juristischen Person in Griechenland. Der Investitionsbetrag muss mindestens 500.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden. *Die oben genannte Bedingung entfällt, wenn der Antragsteller bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer Investition in Griechenland oder über das Goldene Visum verfügt.

Wie funktioniert das griechische Steuersystem für vermögende Privatpersonen (HNWI)?

Wenn Sie sich für diese Steuerregelung entscheiden, muss der Antrag bis zum 31. März gestellt und die entsprechenden Unterlagen bis Mai eingereicht werden. Die Besteuerung im Rahmen dieser Regelung funktioniert wie folgt:

Sie zahlen einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Höhe des ausländischen Einkommens in diesem Jahr. Wenn ein Verwandter in den Genuss dieser Regelung kommen möchte, müssen zusätzlich 20.000 Euro pro Jahr gezahlt werden. Einkünfte aus dem Ausland müssen nicht an die Steuerbehörden gemeldet werden. Es ist zu beachten, dass im Ausland gezahlte Steuern auf Einkünfte, die unter diese Regelung fallen, nicht mit der Steuerschuld gemäß dieser Regelung verrechnet werden. Die betreffende Person ist zudem von der griechischen Erbschafts- und Schenkungssteuer für ausländische Vermögenswerte befreit. Einkünfte aus griechischen Quellen müssen jedoch jährlich in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden und werden als griechische Einkommensteuer besteuert. Obwohl die Regelung für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gilt, ist es möglich, in jedem Steuerjahr während dieses 15-Jahres-Zeitraums die Aufhebung des Status zu beantragen. Einen Überblick über weitere Steuerregelungen in Griechenland, wie z. B. die Besteuerung von Rentnern in Griechenland, finden Sie hier. Für weitere Informationen und eine ausführliche Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerfachmann zu wenden, der mit diesen Systemen vertraut ist.

Greece taxes

Haben Sie weitere Fragen?

Wenn Sie Niederländer sind und weitere Fragen zur Verlegung Ihres Steuerwohnsitzes nach Griechenland haben, wenden Sie sich bitte an Ralf Ramakers und sein Team bei M&R; Adviseurs für eine Beratung (es können Kosten anfallen). Herr Ralf Ramakers ist seit 27 Jahren als Steuerberater tätig und Mitglied des niederländischen Steuerberaterverbandes. Er ist auf Auswanderungsrecht für Niederländer spezialisiert, die nach Griechenland ziehen.



Erfahren Sie hier mehr über M&R; Adviseurs.

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