Welche Voraussetzungen gelten?
Die antragstellende Person war in 7 der letzten 8 Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig. Der Antragsteller, ein Verwandter (Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie) oder eine juristische Person, an der der Antragsteller die Mehrheit der Anteile hält, muss mindestens 500.000 €* in Griechenland investieren. Die Investition kann in verschiedener Form erfolgen, beispielsweise in Form von Immobilien/beweglichem Vermögen oder Anteilen an einer juristischen Person in Griechenland. Der Investitionsbetrag muss mindestens 500.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden. *Die oben genannte Bedingung entfällt, wenn der Antragsteller bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund einer Investition in Griechenland oder über das Goldene Visum verfügt.
Wie funktioniert das griechische Steuersystem für vermögende Privatpersonen (HNWI)?
Wenn Sie sich für diese Steuerregelung entscheiden, muss der Antrag bis zum 31. März gestellt und die entsprechenden Unterlagen bis Mai eingereicht werden. Die Besteuerung im Rahmen dieser Regelung funktioniert wie folgt:
Sie zahlen einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Höhe des ausländischen Einkommens in diesem Jahr. Wenn ein Verwandter in den Genuss dieser Regelung kommen möchte, müssen zusätzlich 20.000 Euro pro Jahr gezahlt werden. Einkünfte aus dem Ausland müssen nicht an die Steuerbehörden gemeldet werden. Es ist zu beachten, dass im Ausland gezahlte Steuern auf Einkünfte, die unter diese Regelung fallen, nicht mit der Steuerschuld gemäß dieser Regelung verrechnet werden. Die betreffende Person ist zudem von der griechischen Erbschafts- und Schenkungssteuer für ausländische Vermögenswerte befreit. Einkünfte aus griechischen Quellen müssen jedoch jährlich in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden und werden als griechische Einkommensteuer besteuert. Obwohl die Regelung für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gilt, ist es möglich, in jedem Steuerjahr während dieses 15-Jahres-Zeitraums die Aufhebung des Status zu beantragen. Einen Überblick über weitere Steuerregelungen in Griechenland, wie z. B. die Besteuerung von Rentnern in Griechenland, finden Sie hier. Für weitere Informationen und eine ausführliche Beratung empfehlen wir Ihnen, sich an einen Steuerfachmann zu wenden, der mit diesen Systemen vertraut ist.