1. Mehrwertsteueraufschub für Neubauten bis Ende 2026
Möglicherweise haben Sie schon einmal von einer „Mehrwertsteuerbefreiung“ in Griechenland gehört. Griechische Bauträger können für ihre Bauprojekte eine Mehrwertsteueraufschiebung beantragen. Gilt diese Regelung, zahlt der Käufer keine 24 % Mehrwertsteuer auf eine neue Immobilie in diesem Projekt. Stattdessen zahlt der Käufer die 3,09 %ige Grunderwerbsteuer, die deutlich niedriger ist. Dies macht den Kauf einer neu gebauten Immobilie erschwinglicher. Die Aussetzung sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen. Sie wurde nun gemäß Gesetz 5246/2025 bis Ende 2026 verlängert. Ein Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie bauen statt kaufen. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, um darauf ein Haus zu errichten, zahlen Sie die 3,09 %-ige Grunderwerbsteuer auf das Grundstück. Wenn die Bauarbeiten beginnen, stellt der Bauunternehmer für jede Bauphase Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus. Die Mehrwertsteueraufschiebung gilt nicht für diese Baurechnungen.
2. ENFIA-Befreiung für historische Gebäude
Denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Wertgrenzen und weiteren Bedingungen von der ENFIA befreit sein. Der Schwellenwert kann sich ändern; erkundigen Sie sich daher bei einem Steuerberater nach dem aktuellen Grenzwert. In bestimmten Regionen können auch vorübergehende Befreiungen für Immobilien gelten.
Was ist die ENFIA?
Die ENFIA ist die wichtigste laufende Steuer, die Sie für eine Immobilie in Griechenland entrichten. Sie richtet sich nach der Steuerzone der Immobilie und ist daher in begehrten Gegenden wie Mykonos, Santorini und im Zentrum von Athen höher und auf dem Land niedriger. Bei ländlichen Immobilien beläuft sich die Steuer oft auf etwa 3 bis 4 Euro pro bebautem Quadratmeter pro Jahr. Für ein 100 Quadratmeter großes Haus fallen daher je nach Lage etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr an. Für unbebaute Grundstücke ist die ENFIA sehr niedrig.
Eine ENFIA-Ermäßigung von 20 % für versicherte Häuser
Wenn Ihr Haus einen steuerpflichtigen Wert von bis zu 500.000 € hat und gegen Feuer, Erdbeben und Überschwemmung versichert ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine 20-prozentige Ermäßigung der ENFIA.
3. Aussetzung der Kapitalertragsteuer bis Ende 2026
Dies ist wichtig, wenn Sie einen Verkauf planen. Die Kapitalertragsteuer wird auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet. In Griechenland wurde sie 2013 eingeführt, aber kurz darauf ausgesetzt, und diese Aussetzung wurde seitdem immer wieder verlängert. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als privater Verkäufer in Griechenland nicht auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie besteuert werden, sofern die Übertragung bis Ende 2026 erfolgt. Wenn Sie in einem anderen Land ansässig sind, können Sie dennoch in Ihrem Heimatland zur Zahlung von Kapitalertragsteuer verpflichtet sein. Griechenland hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen.