1. Mehrwertsteueraufschub für Neubauten bis Ende 2026
Möglicherweise haben Sie bereits von einer „Mehrwertsteuerbefreiung“ in Griechenland gehört. Griechische Bauträger können für ihre Bauprojekte eine Mehrwertsteueraufschiebung beantragen. Gilt diese Regelung, zahlt der Käufer keine 24 % Mehrwertsteuer auf eine neue Wohnung in diesem Projekt. Stattdessen entrichtet der Käufer die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 %*, die deutlich niedriger ist. Dadurch wird der Erwerb einer neu errichteten Immobilie erschwinglicher. Die Aussetzung sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen. Sie wurde nun gemäß Gesetz 5246/2025 bis Ende 2026 verlängert. Ein Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie bauen statt kaufen. Wenn Sie ein Grundstück erwerben, um darauf ein Haus zu errichten, zahlen Sie die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 %* auf das Grundstück. Bei Baubeginn stellt der Bauunternehmer für jede Bauphase Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus. Die Mehrwertsteueraussetzung gilt nicht für diese Bauabrechnungen.*Wichtige
Aktualisierung: Der griechische Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hat angekündigt, dass die Grunderwerbsteuer für Käufe durch Nicht-EU-Bürger auf 15 % angehoben werden soll; die Änderung soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Durchführungsbestimmungen wurden noch nicht veröffentlicht, sodass der endgültige Geltungsbereich – einschließlich der Behandlung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien – noch nicht bestätigt ist.
2. ENFIA-Befreiung für historische Gebäude
Denkmalgeschützte Gebäude können vorbehaltlich einer Wertgrenze und weiterer Bedingungen von der ENFIA befreit sein. Der Schwellenwert kann sich ändern; erkundigen Sie sich daher bitte bei einem Steuerberater nach der aktuellen Grenze. Für Immobilien in bestimmten Regionen können zudem vorübergehende Befreiungen gelten.
Was ist die ENFIA?
Die ENFIA ist die wichtigste laufende Steuer, die Sie auf eine Immobilie in Griechenland entrichten. Sie richtet sich nach der Steuerzone der Immobilie und fällt daher in begehrten Lagen wie Mykonos, Santorini und im Zentrum von Athen höher aus, während sie auf dem Land niedriger ist. Bei ländlichen Immobilien beläuft sie sich oft auf etwa 3 bis 4 Euro pro bebautem Quadratmeter pro Jahr. Für ein 100 Quadratmeter großes Haus fallen daher je nach Lage etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr an. Bei unbebauten Grundstücken ist die ENFIA sehr gering.
Eine ENFIA-Ermäßigung von 20 % für versicherte Häuser
Wenn Ihr Haus einen Steuerwert von bis zu 500.000 € aufweist und gegen Feuer, Erdbeben und Überschwemmung versichert ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Ermäßigung der ENFIA um 20 %.
3. Aussetzung der Kapitalertragsteuer bis Ende 2026
Dies ist von Bedeutung, wenn Sie einen Verkauf planen. Die Kapitalertragsteuer wird auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet. In Griechenland wurde sie 2013 eingeführt, jedoch kurz darauf ausgesetzt, und diese Aussetzung wurde seitdem immer wieder verlängert. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als privater Verkäufer in Griechenland nicht auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie besteuert werden, sofern die Übertragung bis Ende 2026 erfolgt. Wenn Sie in einem anderen Land ansässig sind, können dennoch Kapitalertragsteuerpflichten in Ihrem Heimatland bestehen. Griechenland hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen.