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Steuerbefreiungen für Wohnimmobilien in Griechenland

Marktinformationen

20.12.2024

Restaurant in Greece

Eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Grundsteuer macht den Kauf und Besitz von Immobilien in Griechenland für ausländische Käufer attraktiver. Mehrere davon wurden Ende 2024 eingeführt und seitdem verlängert. Hier erfahren Sie, wie der aktuelle Stand bei den einzelnen Maßnahmen ist.

1. Mehrwertsteueraufschub für Neubauten bis Ende 2026

Möglicherweise haben Sie schon einmal von einer „Mehrwertsteuerbefreiung“ in Griechenland gehört. Griechische Bauträger können für ihre Bauprojekte eine Mehrwertsteueraufschiebung beantragen. Gilt diese Regelung, zahlt der Käufer keine 24 % Mehrwertsteuer auf eine neue Immobilie in diesem Projekt. Stattdessen zahlt der Käufer die 3,09 %ige Grunderwerbsteuer, die deutlich niedriger ist. Dies macht den Kauf einer neu gebauten Immobilie erschwinglicher. Die Aussetzung sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen. Sie wurde nun gemäß Gesetz 5246/2025 bis Ende 2026 verlängert. Ein Punkt, den Sie beachten sollten, wenn Sie bauen statt kaufen. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, um darauf ein Haus zu errichten, zahlen Sie die 3,09 %-ige Grunderwerbsteuer auf das Grundstück. Wenn die Bauarbeiten beginnen, stellt der Bauunternehmer für jede Bauphase Rechnungen mit Mehrwertsteuer aus. Die Mehrwertsteueraufschiebung gilt nicht für diese Baurechnungen.

2. ENFIA-Befreiung für historische Gebäude

Denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Wertgrenzen und weiteren Bedingungen von der ENFIA befreit sein. Der Schwellenwert kann sich ändern; erkundigen Sie sich daher bei einem Steuerberater nach dem aktuellen Grenzwert. In bestimmten Regionen können auch vorübergehende Befreiungen für Immobilien gelten.

Was ist die ENFIA?

Die ENFIA ist die wichtigste laufende Steuer, die Sie für eine Immobilie in Griechenland entrichten. Sie richtet sich nach der Steuerzone der Immobilie und ist daher in begehrten Gegenden wie Mykonos, Santorini und im Zentrum von Athen höher und auf dem Land niedriger. Bei ländlichen Immobilien beläuft sich die Steuer oft auf etwa 3 bis 4 Euro pro bebautem Quadratmeter pro Jahr. Für ein 100 Quadratmeter großes Haus fallen daher je nach Lage etwa 300 bis 400 Euro pro Jahr an. Für unbebaute Grundstücke ist die ENFIA sehr niedrig.

Eine ENFIA-Ermäßigung von 20 % für versicherte Häuser

Wenn Ihr Haus einen steuerpflichtigen Wert von bis zu 500.000 € hat und gegen Feuer, Erdbeben und Überschwemmung versichert ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine 20-prozentige Ermäßigung der ENFIA.

3. Aussetzung der Kapitalertragsteuer bis Ende 2026

Dies ist wichtig, wenn Sie einen Verkauf planen. Die Kapitalertragsteuer wird auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkaufspreis einer Immobilie berechnet. In Griechenland wurde sie 2013 eingeführt, aber kurz darauf ausgesetzt, und diese Aussetzung wurde seitdem immer wieder verlängert. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als privater Verkäufer in Griechenland nicht auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie besteuert werden, sofern die Übertragung bis Ende 2026 erfolgt. Wenn Sie in einem anderen Land ansässig sind, können Sie dennoch in Ihrem Heimatland zur Zahlung von Kapitalertragsteuer verpflichtet sein. Griechenland hat mit vielen Ländern Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung geschlossen.

4. Einkommensteuerbefreiung für Langzeitvermietungen

Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu vermieten, belohnt diese Maßnahme den Wechsel zur Langzeitvermietung. Sie bietet eine Einkommensteuerbefreiung für Mieteinnahmen aus Immobilien, die zuvor leer standen oder für Kurzzeitvermietungen genutzt wurden und nun langfristig vermietet werden. Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • Der Mietvertrag muss eine Laufzeit von mindestens drei Jahren haben.

  • Der Mietvertrag muss zwischen dem 8. September 2024 und dem 31. Dezember 2026 unterzeichnet werden.

  • Die Immobilie muss im qualifizierenden Zeitraum vor Beginn des Mietvertrags leer gestanden haben oder ausschließlich für Kurzzeitvermietungen genutzt worden sein.



Die Befreiung erlischt, wenn die Immobilie innerhalb des Dreijahreszeitraums erneut leer steht oder für Kurzzeitvermietungen genutzt wird. Sie kann fortbestehen, wenn die Immobilie im Rahmen eines weiteren langfristigen Mietvertrags neu vermietet wird. Es gelten weitere Anspruchsvoraussetzungen; lassen Sie Ihre Situation daher von einem Steuerfachmann prüfen.

Zusammenfassung

Zusammen senken diese Maßnahmen die Kosten für den Kauf, den Besitz und die Vermietung von Immobilien in Griechenland. Die Mehrwertsteueraufschiebung hält die Kaufkosten für Neubauten niedrig, die ENFIA-Erleichterungen senken die jährliche Steuer für bestimmte Immobilien, die Kapitalertragsaufschiebung bedeutet, dass private Verkäufer bis Ende 2026 nicht auf ihre Gewinne besteuert werden, und die Mietsteuerbefreiung belohnt die langfristige Vermietung. Seit 1991 unterstützen wir internationale Käufer bei der Suche nach ihrem Traumhaus in Griechenland und helfen Ihnen gerne dabei, zu verstehen, wie diese Regelungen auf Ihre Pläne zutreffen.



Haftungsausschluss: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen KEINE rechtliche oder finanzielle Beratung dar. Die Aussetzung der 15-prozentigen Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe für Privatpersonen in Griechenland gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2026. Die griechischen Steuerbehörden können einen Verkauf jedoch weiterhin als gewerbliche Tätigkeit einstufen, wenn bestimmte Kriterien vorliegen, wie beispielsweise die Absicht, Gewinn zu erzielen oder die Immobilie schnell weiterzuverkaufen; in diesem Fall unterliegt der Gewinn den üblichen Einkommensteuersätzen und möglicherweise der Mehrwertsteuer. Wenn beispielsweise eine Immobilie speziell zum Verkauf und nicht zur persönlichen Nutzung gebaut oder gekauft wurde und nie vom Eigentümer bewohnt wurde, kann das Finanzamt den Gewinn als Geschäftseinkommen behandeln. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich bezüglich Ihrer konkreten Situation an einen qualifizierten griechischen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, bevor Sie Entscheidungen in Bezug auf Immobilien treffen.

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