Wer muss sich beim griechischen nationalen Kataster eintragen lassen?
Nach griechischem Recht ist jede natürliche oder juristische Person, die über Eigentumsrechte jeglicher Art verfügt, verpflichtet, diese Rechte beim Katasteramt eintragen zu lassen. Dies erfolgt durch Einreichung der entsprechenden Erklärungen und Unterlagen, darunter ein Antragsformular, der Eigentumsnachweis, ein Vermessungsplan sowie ein griechischer Personalausweis oder Reisepass. Nach der Eintragung erhält jede Immobilie einen 12-stelligen Code, den KAEK, der sie mit ihrem Eigentumsnachweis und ihrem Standort verknüpft und dazu beiträgt, künftige Eigentumsrechte und Ansprüche zu sichern.
Kann ich den Registrierungsvorgang selbst durchführen?
Bei korrekter Abwicklung kann der Vorgang schnell und unkompliziert sein, doch es gibt Fallstricke, die Sie beachten sollten.
„Das häufigste Problem, auf das wir stoßen, ist, dass sich viele Eigentümer ihrer Verpflichtung, ihre Immobilie beim Nationalen Kataster anzumelden, nicht bewusst sind. Wird der Vorgang nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, kann dies nach einigen Jahren schließlich zum Verlust des Eigentumsrechts führen, da alle ‚herrenlosen‘ Grundstücke auf den griechischen Staat übergehen“, sagt Kostas. Wenn Sie dies selbst erledigen, besteht eine Schwierigkeit darin, die Immobilie im Rahmen der Registrierung zu „lokalisieren“. Jede Immobilie muss auf der Katasterkarte genau verortet werden, und es ist hilfreich, wenn Sie sich dabei von einem Experten begleiten lassen.
Was geschieht bei einer Eintragung in das nationale Kataster?
„Zunächst muss geprüft werden, ob sich die Immobilie in einer Region befindet, die für die Eintragung in Frage kommt. Anschließend prüfen wir, ob der Eigentümer seiner Verpflichtung bereits nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, nehmen wir die Eintragung vor. Es gibt zwei Möglichkeiten der Eintragung: online oder persönlich“, erklärt Kostas.
Wie lange habe ich Zeit für die Eintragung?
Sobald die Katastereintragung in Ihrer Region möglich ist, beträgt die Frist für die Einreichung Ihrer Erklärung drei Monate, wenn Sie in Griechenland wohnen, und sechs Monate, wenn Sie im Ausland wohnen. Danach gilt die Erklärung als verspätet, und es kann eine Geldbuße verhängt werden. Wenn Sie gerade eine Immobilie erworben haben, gilt eine gesonderte Frist. Sie müssen den neuen Eigentumsstand innerhalb eines Monats nach Eintragung der Urkunde melden. Die Einführung des Katasters steht landesweit kurz vor dem Abschluss; die meisten Regionen werden voraussichtlich bis 2026 voll funktionsfähig sein. Auf der Website der Regierung sind die Fristen und zuständigen Ämter nach Regionen aufgelistet, allerdings ist die Seite nur auf Griechisch verfügbar.
Unterstützt Elxis bei der Eintragung ins nationale Kataster?
Bei Elxis verfügen wir über ein hauseigenes Team von 10 Rechtsanwälten, die den Vorgang abwickeln und sicherstellen können, dass alles von Anfang an korrekt abgewickelt wird. Wenn Sie unsere Rechtsdienstleistungen für Ihren Kauf in Anspruch nehmen, wird unser Rechtsanwalt Ihre Immobilie im nationalen Kataster eintragen lassen, sofern dies in Ihrer Region möglich ist. Unser erfahrenes, mehrsprachiges Rechtsteam begleitet internationale Immobilienkäufer seit 1991 bei der Suche nach ihrem idealen Zuhause in Griechenland. Sollten Sie weitere Fragen zum nationalen Kataster haben, können Sie sich gerne an uns wenden!