Wer muss sich beim griechischen Katasteramt registrieren lassen?
Nach griechischem Recht ist jede natürliche oder juristische Person, die über Immobilienrechte jeglicher Art verfügt, verpflichtet, ihre Eigentumsrechte beim griechischen Katasteramt zu registrieren, indem sie die entsprechenden Erklärungen und Unterlagen einreicht, darunter ein Antragsformular, den Eigentumsnachweis, eine Vermessungsurkunde sowie Angaben zum griechischen Personalausweis oder Reisepass.
Nach Abschluss des Verfahrens wird jeder Immobilie eine 12-stellige Codenummer, die „KAEK“, zugewiesen, die sich auf den Eigentumsnachweis und den Standort bezieht und dazu beiträgt, künftige Eigentumsrechte und Ansprüche zu gewährleisten und zu sichern.
Kann ich den Registrierungsprozess selbst durchführen?
Bei ordnungsgemäßer Abwicklung lässt sich der Vorgang schnell und einfach durchführen, allerdings gibt es potenzielle Fallstricke, die Hausbesitzer beachten müssen.
„Das häufigste Problem, auf das wir stoßen, ist, dass viele Eigentümer sich ihrer Verpflichtung, ihre Immobilie beim Nationalen Kataster anzumelden, nicht bewusst sind. Wird der Prozess nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, kann dies nach einigen Jahren zum Verlust des Eigentums führen, da alle ‚verlorenen‘ Grundstücke an den griechischen Staat übergehen“, sagte Kostas.
Wenn Sie sich entscheiden, diesen Prozess selbst durchzuführen, besteht eine Schwierigkeit darin, die zu registrierende Immobilie zu „lokalisieren“. Jede Immobilie muss auf der Katasterkarte „ausgemacht“ werden. Es ist wichtig, sich bei diesem Prozess von einem Experten beraten zu lassen.