Die Frage des Steuerabkommens: Hier wird es kompliziert
Die 7 %-Regelung gilt nur für Rentner aus Ländern, die ein Steuerabkommen mit Griechenland haben, das den Austausch von Steuerinfos vorsieht. Das ist keine Kleinigkeit – es entscheidet, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie viel du tatsächlich davon profitierst.
Nehmen wir mal die Niederlande als Beispiel. Das niederländisch-griechische Steuerabkommen gibt Griechenland das alleinige Recht, Renteneinkünfte zu besteuern, sobald ein niederländischer Rentner umgezogen ist und seinen Steuerwohnsitz verlegt hat. Die Niederlande besteuern diese Einkünfte nicht. Das Ergebnis ist eine klare Regelung: ein Land, ein Steuersatz, keine Doppelbesteuerung.
Aber nicht jedes Land funktioniert so. Einige Länder – vor allem die USA – besteuern ihre Bürger auf ihr weltweites Einkommen, egal wo sie leben. Für amerikanische Rentner bedeutet das, dass die griechische 7 %-Regelung die US-Steuerpflicht nicht aufhebt. Je nach den Bestimmungen des Abkommens und den Regeln für ausländische Steuergutschriften kann es trotzdem einige Vorteile geben, aber die Sache ist deutlich komplizierter.
Deshalb solltest du als Erstes einen Steuerberater in deinem Heimatland konsultieren, der sowohl mit den lokalen Steuergesetzen als auch mit den griechischen Abkommen vertraut ist.
Zwei Fragen, die dein Berater in deinem Heimatland beantworten muss:
• Hat dein Land ein Steuerabkommen mit Griechenland, das Bestimmungen zum Informationsaustausch enthält?
• Unterscheidet dieses Abkommen zwischen Beamtenpensionen (die von einer Regierung gezahlt werden) und privaten oder betrieblichen Pensionen? Diese Unterscheidung beeinflusst, wie das Abkommen angewendet wird und welches Land das Besteuerungsrecht behält.
Voraussetzungen
Neben den Anforderungen des Steuerabkommens musst du die folgenden Bedingungen erfüllen, um dich für die Regelung zu qualifizieren:
• Du darfst in mindestens 5 der 6 Kalenderjahre unmittelbar vor deinem Antrag nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein.
• Du musst bereit sein, einen echten, vollständigen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland zu begründen – einschließlich der Abmeldung als Steuerinländer in deinem Heimatland.
• Du musst mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen, um die Regelung jedes Jahr aufrechtzuerhalten.
• EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Da die Freizügigkeit gilt, kannst du dich ohne zusätzliche Unterlagen über die normale Registrierung hinaus in Griechenland aufhalten.
• Nicht-EU-Bürger müssen vor der Antragstellung eine gültige griechische Aufenthaltsgenehmigung einholen. Je nach deiner Situation gibt es mehrere Möglichkeiten, darunter das Goldene Visum (für diejenigen, die eine qualifizierte Investition tätigen), spezielle Genehmigungen für Rentner und andere. Die richtige Genehmigung hängt von deiner Staatsangehörigkeit und deinen persönlichen Umständen ab und sollte frühzeitig mit deinem griechischen Berater besprochen werden, da die Beantragung Zeit in Anspruch nimmt und vor der Einreichung des 7 %-Antrags vorliegen muss.