Griechenlands 7 %-Pauschalsteuer für ausländische Rentner: Alles, was du wissen musst

Markt-Einblicke

05.03.2026

Older Couple in Greece

2020 hat Griechenland ein Steuervergünstigungssystem eingeführt, um ausländische Rentner anzulocken. Das Angebot ist im Prinzip einfach: Verleg deinen Steuerwohnsitz nach Griechenland und zahl bis zu 15 Jahre lang einen Pauschalsteuersatz von 7 % auf deine ausländischen Renteneinkünfte. Für Rentner aus bestimmten Ländern kann das eine erhebliche Verringerung ihrer Gesamtsteuerlast bedeuten – aber ob es sich für dich tatsächlich lohnt, hängt stark von deiner persönlichen Situation, deinem Herkunftsland und dem spezifischen Steuerabkommen ab, das dein Land mit Griechenland hat.


Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte des Programms – wie es funktioniert, für wen es gedacht ist und wie der Antragsprozess aussieht. Er ersetzt keine professionelle Steuerberatung, und wir sagen dir ganz offen, wann eine solche Beratung wichtig ist.


So funktioniert das Programm


Die Pauschalsteuer von 7 % gilt für ausländische Renteneinkünfte, sobald du deinen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland begründet hast. Um die Berechtigung aufrechtzuerhalten, musst du mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen. Die Regelung gilt für 15 Jahre, und der Pauschalsatz gilt unabhängig von der Höhe deiner Rente – es gibt keine Steuerklassen, keine Progressivität, nur einen einzigen Steuersatz.


Auch andere Arten von ausländischen Einkünften können für den Steuersatz von 7 % in Frage kommen, aber das passiert nicht automatisch und muss individuell anhand deiner Einkommensquellen und der geltenden Vertragsbestimmungen geprüft werden.

Balos Beach, Crete

Die Frage des Steuerabkommens: Hier wird es kompliziert


Die 7 %-Regelung gilt nur für Rentner aus Ländern, die ein Steuerabkommen mit Griechenland haben, das den Austausch von Steuerinfos vorsieht. Das ist keine Kleinigkeit – es entscheidet, ob du die Voraussetzungen erfüllst und wie viel du tatsächlich davon profitierst.


Nehmen wir mal die Niederlande als Beispiel. Das niederländisch-griechische Steuerabkommen gibt Griechenland das alleinige Recht, Renteneinkünfte zu besteuern, sobald ein niederländischer Rentner umgezogen ist und seinen Steuerwohnsitz verlegt hat. Die Niederlande besteuern diese Einkünfte nicht. Das Ergebnis ist eine klare Regelung: ein Land, ein Steuersatz, keine Doppelbesteuerung.


Aber nicht jedes Land funktioniert so. Einige Länder – vor allem die USA – besteuern ihre Bürger auf ihr weltweites Einkommen, egal wo sie leben. Für amerikanische Rentner bedeutet das, dass die griechische 7 %-Regelung die US-Steuerpflicht nicht aufhebt. Je nach den Bestimmungen des Abkommens und den Regeln für ausländische Steuergutschriften kann es trotzdem einige Vorteile geben, aber die Sache ist deutlich komplizierter.


Deshalb solltest du als Erstes einen Steuerberater in deinem Heimatland konsultieren, der sowohl mit den lokalen Steuergesetzen als auch mit den griechischen Abkommen vertraut ist.


Zwei Fragen, die dein Berater in deinem Heimatland beantworten muss:


  • • Hat dein Land ein Steuerabkommen mit Griechenland, das Bestimmungen zum Informationsaustausch enthält?


  • • Unterscheidet dieses Abkommen zwischen Beamtenpensionen (die von einer Regierung gezahlt werden) und privaten oder betrieblichen Pensionen? Diese Unterscheidung beeinflusst, wie das Abkommen angewendet wird und welches Land das Besteuerungsrecht behält.


Voraussetzungen


Neben den Anforderungen des Steuerabkommens musst du die folgenden Bedingungen erfüllen, um dich für die Regelung zu qualifizieren:


  • • Du darfst in mindestens 5 der 6 Kalenderjahre unmittelbar vor deinem Antrag nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein.


  • • Du musst bereit sein, einen echten, vollständigen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland zu begründen – einschließlich der Abmeldung als Steuerinländer in deinem Heimatland.


  • • Du musst mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen, um die Regelung jedes Jahr aufrechtzuerhalten.


  • • EU-Bürger brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung. Da die Freizügigkeit gilt, kannst du dich ohne zusätzliche Unterlagen über die normale Registrierung hinaus in Griechenland aufhalten.


  • • Nicht-EU-Bürger müssen vor der Antragstellung eine gültige griechische Aufenthaltsgenehmigung einholen. Je nach deiner Situation gibt es mehrere Möglichkeiten, darunter das Goldene Visum (für diejenigen, die eine qualifizierte Investition tätigen), spezielle Genehmigungen für Rentner und andere. Die richtige Genehmigung hängt von deiner Staatsangehörigkeit und deinen persönlichen Umständen ab und sollte frühzeitig mit deinem griechischen Berater besprochen werden, da die Beantragung Zeit in Anspruch nimmt und vor der Einreichung des 7 %-Antrags vorliegen muss.

Das Bewerbungsverfahren


Die Anträge werden einmal im Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eingereicht. Es gibt keine fortlaufende Zulassung – wer diesen Zeitraum verpasst, muss bis zum nächsten Jahr warten. Alle Anträge werden zentral vom Finanzministerium in Athen bearbeitet.


Für die Bewerbung brauchst du:


  • • Eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM)

  • • Eine Rentenbescheinigung, die mit einer Apostille versehen und notariell beglaubigt ist

  • • Eine gelbe Registrierungskarte (für EU-Bürger) oder eine Aufenthaltsgenehmigung (für Nicht-EU-Bürger), da ein Aufenthalt in Griechenland von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen eine formelle Registrierung erfordert

  • • Eine Bestätigung, dass du in deinem Heimatland nicht mehr als Steuerpflichtiger gemeldet bist


Die beiden Fachleute, die du brauchst


Dieser Prozess erfordert koordiniertes Fachwissen in zwei Ländern gleichzeitig. Du brauchst:


  1. 1. Einen Berater in deinem Herkunftsland – jemanden, der sich mit den lokalen Abmeldevorschriften, eventuellen Wegzugsteuern und der praktischen Umsetzung des Steuerabkommens zwischen deinem Land und Griechenland auskennt.


  2. 2. Einen Berater in Griechenland – jemanden, der die AFM-Registrierung übernehmen, den Antrag für das Finanzministerium vorbereiten und einreichen und dich durch die griechischen Aufenthaltsbestimmungen führen kann.


Die Beziehung zwischen diesen beiden Beratern – und wie gut sie zusammenarbeiten – ist wichtig. In der Übergangszeit, wenn du von einem Steuerwohnsitz zu einem anderen wechselst, passieren oft Fehler und da ist gute professionelle Beratung besonders wichtig.

Older Couple in Greece

Eine realistische Einschätzung


Für die richtige Person in der richtigen Situation ist das 7-Prozent-Steuersystem Griechenlands eine echt wertvolle Chance. Ein Rentner aus einem Land mit einem günstigen Steuerabkommen, der dauerhaft nach Griechenland zieht, könnte seinen effektiven Steuersatz im Vergleich zu dem, was er in seinem Heimatland zahlen würde, erheblich senken – und gleichzeitig einen Wohnsitz in einem Land mit relativ niedrigen Lebenshaltungskosten, einem warmen Klima und einem guten Zugang zur Gesundheitsversorgung in städtischen Gebieten erwerben.


Aber das Programm ist nicht für alle vorteilhaft. Es erfordert die vollständige Verpflichtung zur griechischen Steueransässigkeit. Es hängt ganz von den Abkommen deines Landes mit Griechenland ab. Es ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Und der finanzielle Vorteil variiert stark je nach Höhe und Art deiner Rente und deinem Herkunftsland.


Die Entscheidung erfordert eine sorgfältige, individuelle Analyse – und nicht die allgemeine Annahme, dass es für alle gleich funktioniert.


Wenn du diesen Schritt ernsthaft in Betracht ziehst, solltest du dich zunächst an einen Berater in deinem Heimatland wenden, bevor du Entscheidungen über die Registrierung in Griechenland, die Anmietung einer Immobilie oder den Zeitplan für den Umzug triffst. Sobald deine Situation richtig eingeschätzt wurde und die Zahlen Sinn ergeben, können qualifizierte Fachleute auf beiden Seiten den Prozess von dort aus begleiten.

Hast du noch Fragen?


Wenn du Niederländer bist und noch Fragen zur Verlegung deines Steuerwohnsitzes nach Griechenland hast, wende dich an Ralf Ramakers und sein Team bei M&R; Adviseurs für eine Beratung (möglicherweise fallen Kosten an).


Herr Ralf Ramakers ist seit 27 Jahren Steuerberater und Mitglied des niederländischen Steuerberaterverbandes. Er ist auf Auswanderungsrecht für Niederländer spezialisiert, die nach Griechenland ziehen.


Mehr über M&R; Adviseurs erfährst du hier.

Das könnte dir auch gefallen