Griechenlands 7-Prozent-Pauschalsteuer für ausländische Rentner: Alles, was Sie wissen müssen

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05.03.2026

Older Couple in Greece

Im Jahr 2020 führte Griechenland eine steuerliche Sonderregelung ein, die darauf abzielt, ausländische Rentner anzuziehen. Das Angebot ist im Prinzip einfach: Verlegen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland und zahlen Sie bis zu 15 Jahre lang einen Pauschalsatz von 7 % auf Ihre ausländischen Renteneinkünfte. Für Rentner aus bestimmten Ländern kann dies eine erhebliche Verringerung ihrer Gesamtsteuerlast bedeuten – doch ob sich dies tatsächlich zu Ihrem Vorteil auswirkt, hängt stark von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Herkunftsland und dem jeweiligen Steuerabkommen ab, das Ihr Land mit Griechenland geschlossen hat.


Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Punkte des Programms – wie es funktioniert, für wen es gedacht ist und wie der Antragsprozess aussieht. Er ersetzt keine professionelle Steuerberatung, und wir werden klar darauf hinweisen, wo eine solche Beratung unerlässlich ist.


So funktioniert das Programm


Die 7-Prozent-Pauschalsteuer gilt für Renteneinkünfte aus dem Ausland, sobald Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Griechenland begründet haben. Um die Anspruchsberechtigung aufrechtzuerhalten, müssen Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Griechenland verbringen. Die Regelung gilt für 15 Jahre, und der Pauschalsatz gilt unabhängig von der Höhe Ihrer Rente – es gibt keine Steuerklassen, keine Progressivität, sondern nur einen einzigen Satz.


Auch andere Arten von ausländischen Einkünften können unter Umständen für den 7-Prozent-Satz in Frage kommen, dies geschieht jedoch nicht automatisch und muss individuell auf der Grundlage Ihrer Einkommensquellen und der geltenden Abkommensbestimmungen geprüft werden.

Balos Beach, Crete

Die Frage nach dem Steuerabkommen: Hier wird es kompliziert


Die 7-Prozent-Regelung steht nur Rentnern aus Ländern zur Verfügung, die ein Steuerabkommen mit Griechenland haben, das Bestimmungen zum Austausch von Steuerinformationen enthält. Dies ist keine nebensächliche Formalität – sie entscheidet sowohl darüber, ob Sie anspruchsberechtigt sind, als auch darüber, in welchem Umfang Sie tatsächlich davon profitieren.


Nehmen wir die Niederlande als Beispiel. Das niederländisch-griechische Steuerabkommen räumt Griechenland die ausschließliche Zuständigkeit für die Besteuerung von Renteneinkünften ein, sobald ein niederländischer Rentner seinen Wohnsitz verlegt und seinen steuerlichen Wohnsitz übertragen hat. Die Niederlande besteuern diese Einkünfte nicht. Das Ergebnis ist eine klare Regelung: ein Land, ein Steuersatz, keine Doppelbesteuerung.


Doch nicht jedes Land funktioniert so. Einige Länder – insbesondere die Vereinigten Staaten – besteuern ihre Bürger auf ihr weltweites Einkommen, unabhängig davon, wo sie leben. Für amerikanische Rentner bedeutet dies, dass die griechische 7-Prozent-Regelung die US-Steuerpflicht nicht aufhebt. Je nach Abkommensbestimmungen und Regeln zur Anrechnung ausländischer Steuern kann sie zwar noch einige Vorteile bieten, doch ist die Situation wesentlich komplexer.


Deshalb besteht der erste Schritt – noch vor allem anderen – darin, einen Steuerberater in Ihrem Heimatland zu konsultieren, der sowohl Ihr lokales Steuerrecht als auch dessen Wechselwirkungen mit griechischen Abkommen versteht.


Zwei Fragen, die Ihr Berater im Heimatland beantworten muss:


  • • Hat Ihr Land ein Steuerabkommen mit Griechenland, das Bestimmungen zum Informationsaustausch enthält?


  • • Unterscheidet dieses Abkommen zwischen Beamtenpensionen (die von einer Regierung gezahlt werden) und privaten oder betrieblichen Pensionen? Diese Unterscheidung beeinflusst, wie das Abkommen anzuwenden ist und welches Land die Besteuerungsrechte behält.


Voraussetzungen


Über die Anforderungen des Steuerabkommens hinaus müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein, um für die Regelung in Frage zu kommen:


  • • Sie dürfen in mindestens 5 der 6 Kalenderjahre unmittelbar vor Ihrem Antrag nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein.


  • • Sie müssen bereit sein, einen echten und vollständigen steuerlichen Wohnsitz in Griechenland zu begründen – einschließlich der Abmeldung als Steuerinländer in Ihrem Heimatland.


  • • Sie müssen sich jährlich mehr als 183 Tage in Griechenland aufhalten, um die Regelung jedes Jahr aufrechtzuerhalten.


  • • EU-Bürger benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung. Da die Freizügigkeit gilt, sind Sie berechtigt, sich in Griechenland aufzuhalten, ohne dass über die übliche Anmeldung hinaus weitere Unterlagen erforderlich sind.


  • • Nicht-EU-Bürger müssen vor der Antragstellung eine gültige griechische Aufenthaltsgenehmigung einholen. Je nach Ihrer Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter das Goldene Visum (für Personen, die eine qualifizierte Investition tätigen), spezielle Genehmigungen für Rentner und andere. Die richtige Genehmigung hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihren persönlichen Umständen ab und sollte frühzeitig im Verfahren mit Ihrem griechischen Berater besprochen werden – da die Erlangung Zeit in Anspruch nimmt und vorliegen muss, bevor der Antrag auf den 7 %-Satz gestellt werden kann.

Das Bewerbungsverfahren


Bewerbungen werden einmal jährlich zwischen dem 1. Januar und dem 31. März eingereicht. Es gibt kein fortlaufendes Zulassungsverfahren – verpassen Sie diesen Zeitraum, müssen Sie bis zum nächsten Jahr warten. Alle Bewerbungen werden zentral vom Finanzministerium in Athen bearbeitet.


Für die Bewerbung benötigen Sie:


  • • Eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM)

  • • Eine mit Apostille versehene und notariell beglaubigte Rentenbescheinigung

  • • Eine gelbe Registrierungskarte (für EU-Bürger) oder eine Aufenthaltsgenehmigung (für Nicht-EU-Bürger), da ein Aufenthalt in Griechenland von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen eine formelle Registrierung erfordert

  • • Eine Bestätigung über die Abmeldung als Steuerpflichtiger in Ihrem Heimatland


Die beiden Fachleute, die Sie benötigen


Dieser Prozess erfordert koordiniertes Fachwissen in zwei Ländern gleichzeitig. Sie benötigen:


  1. 1. Einen Berater in Ihrem Herkunftsland – jemanden, der die lokalen Abmeldevorschriften, etwaige Ausreisesteuerpflichten und die genaue praktische Funktionsweise des Steuerabkommens Ihres Landes mit Griechenland versteht.


  2. 2. Einen Berater in Griechenland – jemanden, der die AFM-Registrierung abwickeln, den Antrag vorbereiten und beim Finanzministerium einreichen sowie Sie durch die griechischen Aufenthaltsbestimmungen führen kann.


Die Beziehung zwischen diesen beiden Beratern – und die Qualität ihrer Zusammenarbeit – ist entscheidend. In der Übergangsphase, in der Sie von einem Steuerwohnsitz in einen anderen wechseln, treten häufig Fehler auf, und hier hat eine gute professionelle Beratung den größten Einfluss.

Older Couple in Greece

Eine realistische Einschätzung


Für die richtige Person in der richtigen Situation ist das 7-Prozent-Regime in Griechenland eine wirklich wertvolle Chance. Ein Rentner aus einem Land mit einem günstigen Steuerabkommen, der dauerhaft nach Griechenland zieht, könnte seinen effektiven Steuersatz im Vergleich zu dem, was er in seinem Heimatland zahlen würde, erheblich senken – und gleichzeitig einen Wohnsitz in einem Land mit relativ niedrigen Lebenshaltungskosten, einem warmen Klima und einem guten Zugang zur Gesundheitsversorgung in städtischen Gebieten erwerben.


Das Programm ist jedoch nicht für jeden von Vorteil. Es erfordert die uneingeschränkte Verpflichtung zur griechischen Steueransässigkeit. Es hängt vollständig von den Abkommensbeziehungen Ihres Landes mit Griechenland ab. Es ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Und der finanzielle Vorteil variiert enorm je nach Höhe und Art Ihrer Rente sowie Ihrem Herkunftsland.


Die Entscheidung verdient eine sorgfältige, individuelle Analyse – und keine allgemeine Annahme, dass sie für alle gleich funktioniert.


Wenn Sie diesen Schritt ernsthaft in Erwägung ziehen, wenden Sie sich zunächst an Ihren Berater im Heimatland, bevor Sie Entscheidungen über die Registrierung in Griechenland, die Anmietung von Immobilien oder den Zeitplan für den Umzug treffen. Sobald Ihre Situation ordnungsgemäß geprüft wurde und die Zahlen stimmen, können qualifizierte Fachleute auf beiden Seiten den Prozess von dort aus begleiten.

Haben Sie weitere Fragen?


Wenn Sie Niederländer sind und weitere Fragen zur Verlegung Ihres Steuerwohnsitzes nach Griechenland haben, wenden Sie sich bitte an Ralf Ramakers und sein Team bei M&R; Adviseurs für eine Beratung (es können Kosten anfallen).


Herr Ralf Ramakers ist seit 27 Jahren Steuerberater und Mitglied des niederländischen Steuerberaterverbandes. Er ist auf Auswanderungsrecht für Niederländer spezialisiert, die nach Griechenland ziehen.


Erfahren Sie hier mehr über M&R; Adviseurs.

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