Rechtliche Aspekte beim Kauf einer Immobilie auf Ägina
Der Kauf einer Immobilie auf Ägina unterliegt denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie im übrigen Griechenland. Zu den wesentlichen Schritten gehören die Überprüfung des Eigentumsrechts, die Prüfung der Baugenehmigungen sowie die Beauftragung eines qualifizierten Rechtsanwalts und eines Ingenieurs, bevor eine Anzahlung geleistet oder ein Vorvertrag unterzeichnet wird.
Bei Immobilien auf der Insel sind die Eigentumsverhältnisse mitunter komplexer, insbesondere bei älteren Gebäuden oder Immobilien, die über mehrere Generationen hinweg den Besitzer gewechselt haben. In diesen Fällen ist eine gründliche Due-Diligence-Prüfung besonders wichtig. Außerdem muss ein zertifizierter Ingenieur die elektronische Gebäudeidentität erstellen, bevor eine Übertragung erfolgen kann.
Alle Immobilienkäufer benötigen eine griechische Steuernummer (AFM), und auf alle Käufe wird eine Übertragungssteuer in Höhe von 3,09 % des Kaufpreises oder des von der Regierung festgelegten objektiven Wertes erhoben, je nachdem, welcher Wert höher ist. Käufer sollten etwa 10 % des Kaufpreises einplanen, um alle einmaligen Transaktionskosten zu decken.
Der Immobilienmarkt von Ägina umfasst eine Reihe traditioneller und moderner Immobilientypen. Für Käufer, die am Golden-Visa-Programm interessiert sind, fällt Ägina nicht unter die Gebiete mit hoher Nachfrage, was bedeutet, dass die Mindestinvestition 400.000 € beträgt.