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Neue Vorschriften für Kurzzeitvermietungen in Griechenland: Was Immobilienkäufer wissen müssen

Marktinformationen

24.06.2026

Griechenland ist nach wie vor einer der lohnendsten Standorte in Europa, um eine Immobilie zu besitzen und zu vermieten, und die jüngsten Vorschriften für Kurzzeitvermietungen ändern daran kaum etwas, da die neuen Beschränkungen gezielt eingesetzt werden. Genauer gesagt konzentrieren sie sich auf die belebtesten Innenstadtbezirke von Athen und Thessaloniki, während die Inseln, die Küste und der breitere Markt weiterhin offen bleiben.

Wo Sie weiterhin kurzfristig vermieten können

Die derzeitigen Vorschriften gelten nur für bestimmte zentrale Stadtteile in Athen und Thessaloniki. Sie gelten nicht für den Rest des Landes, wo Kurzzeitvermietungen nach wie vor weit verbreitet sind. In anderen Gebieten gelten möglicherweise eigene lokale Vorschriften; daher lohnt es sich, die Situation für eine bestimmte Immobilie zu prüfen, bevor Sie weitermachen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Wo genau gelten die neuen Vorschriften?

Die Beschränkungen konzentrieren sich auf die am stärksten frequentierten städtischen Regionen. In Athen sind neue Anmeldungen für Kurzzeitvermietungen in den ersten drei Stadtbezirken bereits ausgesetzt; diese umfassen das historische Zentrum und Stadtteile wie Plaka, Monastiraki, Koukaki, Kolonaki, Pangrati und Metaxourgeio. Thessaloniki schlägt nun einen ähnlichen Weg ein. Gemäß einem neuen Gesetzentwurf des Ministeriums für Nationale Wirtschaft und Finanzen soll dieselbe Aussetzung ab dem 1. Juli bis Ende 2026 für den ersten Stadtbezirk der Stadt gelten. Dieses Gebiet umfasst das historische und geschäftliche Herz der Stadt: den Aristotelous-Platz, die Achsen Egnatia und Tsimiski, Ladadika und den Hafen, Rotonda, Kamara, Teile von Ano Poli sowie die Uferpromenade bis zum Weißen Turm. Die Aussetzung gilt bis Ende 2026 und kann verlängert werden.

Wie die Vorschriften einen Eigentümerwechsel behandeln

In diesen zentralen Zonen ist eine Registrierung für Kurzzeitvermietung nicht mehr an die Immobilie gebunden. Sie verbleibt bei dem Eigentümer, der sie innehat. Wird also eine registrierte Wohnung verkauft, verschenkt oder von den Eltern an die Kinder übertragen, wird die Registrierung aufgehoben, und der neue Eigentümer darf sie während des Moratoriums nicht zur Kurzzeitvermietung nutzen. Langzeitvermietung und das eigene Wohnen in der Immobilie sind weiterhin zulässig. Die Regelung für geerbte Immobilien wird derzeit noch finalisiert; sollten Sie also eine Immobilie in einer dieser Zonen erben, lohnt es sich, die geltenden Vorschriften zu prüfen, bevor Sie entsprechende Pläne schmieden.

Kauf mit Blick auf Mieteinnahmen

Für Käufer, die sich auf die kurzfristige Vermietung konzentrieren, ist die praktische Auswirkung einfach: Die Chancen liegen außerhalb der eingeschränkten Innenstadtzonen, und davon gibt es sehr viele. Viele dieser Gebiete sind genau die Orte, die Besucher überhaupt erst anziehen. Eine Wohnung in der Innenstadt kann dennoch eine sinnvolle Anschaffung für die Langzeitvermietung oder als längerfristige Investition sein. Entscheidend ist, die Immobilie auf Ihre Pläne abzustimmen, und dies sollten Sie unbedingt klären, bevor Sie sich festlegen.

Fazit

Der Markt für Kurzzeitvermietungen in Griechenland ist offen und aktiv – gerade an den Orten, die für die meisten Käufer am attraktivsten sind. Die neuen Vorschriften verlangen lediglich, dass Sie Ihren Standort unter Berücksichtigung der späteren Nutzung auswählen, was ohnehin überall eine bewährte Vorgehensweise ist.

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