Ab dem 1. April sind Grundstückseigentümer in Griechenland gesetzlich verpflichtet, ihre Grundstücke zu säubern und eine Erklärung über die offizielle Plattform gov.gr einzureichen. Diese vom Ministerium für Klimakrise und Zivilschutz eingeführte Maßnahme zielt darauf ab, Waldbrände während der bevorstehenden Brandsaison zu verhindern.
Strafen bei Nichtbeachtung der Rodungspflicht oder Nichtabgabe der Erklärung
Grundstückseigentümer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Strafen rechnen. Die Konsequenzen umfassen:
Eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 € für die Nichtvorlage der Erklärung zur Grundstückssicherung beim Nationalregister.
Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe von bis zu 54.000 € bei Abgabe einer falschen Erklärung.
Wird die Säuberung nicht durchgeführt, wird die Gemeinde das Grundstück auf Kosten des Eigentümers säubern.
Ausnahmen von den Reinigungsvorschriften
Grundstückseigentümer mit gepflegten Gärten oder Grünflächen rund um Gebäude, Wohnanlagen oder andere Immobilien sind von den Reinigungsvorschriften ausgenommen.
Frist für die Einhaltung: Wie sieht der Zeitplan aus?
Die Reinigung der Grundstücke ist jedes Jahr vom 1. bis zum 30. April verpflichtend. Darüber hinaus müssen Grundstückseigentümer diese gereinigten Flächen während der gesamten Waldbrandsaison, die vom 1. Mai bis zum 31. Oktober dauert, instand halten. Das Ministerium für Klimakrise und Zivilschutz beabsichtigt, alle Verfahren bis April abzuschließen, um die Bereitschaft für die Waldbrandsaison sicherzustellen.
So reichen Sie die Erklärung zur Grundstücksreinigung ein
Grundstückseigentümer müssen ihre Reinigungserklärung über die offizielle Online-Plattform des Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz unter https://akatharista.apps.gov.gr einreichen. Die Plattform ist ab dem 1. April zugänglich.
Wer ist zur Säuberung seines Grundstücks verpflichtet?
Gemäß der Brandschutzverordnung Nr. 20/2024 (Amtsblatt 2695/B’/09-05-2024) sind folgende Gruppen für die Säuberung von Grundstücken verantwortlich:
Eigentümer, Nutzer, Nießbraucher, Mieter und Untermieter von nicht überdachten Grundstücken und Flächen in:
genehmigten Stadtplänen.
Gebieten innerhalb von Siedlungsgrenzen ohne genehmigten Stadtplan.
Grundstücken, die sich in einem Umkreis von 100 Metern um die oben genannten Gebiete befinden, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Forstbehörde.
Grundstücken außerhalb des Bebauungsplans mit Gebäuden, die nicht unter die forstrechtlichen Vorschriften fallen.
Richtlinien und Schritte zur Grundstücksreinigung
Zur Einhaltung der Vorschriften müssen Grundstückseigentümer folgende Aufräumarbeiten durchführen:
Trockene oder abgebrochene Bäume und Äste sowie solche, die in direktem Kontakt mit Gebäuden stehen, fällen und entfernen.
Entfernen Sie brennbares Material wie trockenes Laub, Gras und heruntergefallene Äste vom Boden.
Baumkronen zurückschneiden, indem die Unterholzhöhe erhöht und die unteren Äste entfernt werden, je nach Baumart und -alter.
Dichte Sträucher, die den Boden bedecken und eine Brandgefahr darstellen können, ausdünnen.
Entsorgen Sie brennbare oder gefährliche Materialien und sonstigen Abfall auf verantwortungsvolle Weise.
Bringen Sie Reinigungsrückstände zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle und vermeiden Sie es, diese auf öffentlichen Flächen zu entsorgen oder mit Hausmüll zu vermischen.
Da die Brandsaison näher rückt, ist es für Grundstückseigentümer von entscheidender Bedeutung, ihrer Verantwortung zur Säuberung ihrer Grundstücke nachzukommen, um Waldbrände zu verhindern. Durch die Einhaltung der dargelegten Vorschriften und die fristgerechte Einreichung der erforderlichen Erklärungen vermeiden Grundstückseigentümer nicht nur Strafen, sondern tragen auch zur öffentlichen Sicherheit und zum Umweltschutz bei. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Daher liegt es im besten Interesse jedes Grundstückseigentümers, umgehend zu handeln und sicherzustellen, dass seine Grundstücke ordnungsgemäß gesäubert und gepflegt werden.