Ab dem 1. April müssen Landbesitzer ihre Grundstücke aufräumen, um Waldbrände im Jahr 2025 zu verhindern.

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31.03.2025

Ab dem 1. April müssen Landbesitzer in Griechenland ihre Grundstücke aufräumen und eine Erklärung über die offizielle Plattform gov.gr abgeben. Diese Maßnahme, die vom Ministerium für Klimakrise und Zivilschutz eingeführt wurde, soll Waldbrände in der kommenden Feuersaison verhindern.

Strafen für die Nichtreinigung von Grundstücken oder die Nichtabgabe der Erklärung

Grundbesitzer, die diese Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Strafen rechnen. Die Konsequenzen sind:

  • Eine Geldstrafe von 1.000 € für die Nichtabgabe der Erklärung zur Grundstücksreinigung beim Nationalen Register.

  • Bis zu 2 Jahre Haft und eine Geldstrafe von bis zu 54.000 für die Abgabe einer falschen Erklärung.

  • Wird die Reinigung nicht durchgeführt, wird die Gemeinde das Grundstück auf Kosten des Eigentümers reinigen.

Ausnahmen von den Reinigungsanforderungen

Grundstückseigentümer mit gut gepflegten Gärten oder Landschaftsflächen rund um Gebäude, Wohnanlagen oder andere Grundstücke sind von den Reinigungsanforderungen ausgenommen.

Frist für die Einhaltung: Wie sieht der Zeitplan aus?

Die Reinigung der Grundstücke ist jedes Jahr vom 1. bis zum 30. April vorgeschrieben. Außerdem müssen Grundstückseigentümer diese gereinigten Flächen während der gesamten Brandsaison, die vom 1. Mai bis zum 31. Oktober dauert, instand halten. Das Ministerium für Klimakrise und Zivilschutz will alle Verfahren bis April abschließen, um die Bereitschaft für die Brandsaison sicherzustellen.

So reichen Sie die Erklärung zur Grundstücksreinigung ein

Grundstückseigentümer müssen ihre Reinigungserklärung über die offizielle Online-Plattform des Ministeriums für Klimakrise und Zivilschutz unter https://akatharista.apps.gov.gr einreichen. Die Plattform ist ab dem 1. April verfügbar.

Wer muss sein Grundstück reinigen?

Gemäß der Brandschutzverordnung Nr. 20/2024 (Staatsanzeiger 2695/B’/09-05-2024) sind folgende Gruppen für die Reinigung von Grundstücken verantwortlich:

  • Eigentümer, Nutzer, Nießbraucher, Mieter und Untermieter von nicht überdachten Grundstücken und Flächen in:

    • Genehmigten Stadtplänen.

    • Gebieten innerhalb von Siedlungsgrenzen ohne genehmigten Stadtplan.

    • Grundstücke, die sich in einem Umkreis von 100 Metern um die oben genannten Gebiete befinden, nach Genehmigung durch die Forstbehörde.

    • Nicht im Plan enthaltene Grundstücke mit Gebäuden, die nicht unter die Bestimmungen des Waldgesetzes fallen.

Richtlinien und Schritte zur Grundstücksreinigung

Um die Vorschriften einzuhalten, müssen Grundstückseigentümer folgende Reinigungsmaßnahmen durchführen:

  • Trockene oder abgebrochene Bäume, Äste und solche, die direkt mit Gebäuden in Kontakt stehen, müssen gefällt und entfernt werden.

  • Entferne brennbare Materialien wie trockene Blätter, Gras und heruntergefallene Äste vom Boden.

  • Baumkronen beschneiden, indem die Basishöhe erhöht und die unteren Äste entsprechend der Baumart und dem Alter des Baumes entfernt werden.

  • Dichte Sträucher, die den Boden bedecken und eine Brandgefahr darstellen können, ausdünnen.

  • Entsorgen Sie brennbare oder gefährliche Materialien und andere Abfälle auf verantwortungsvolle Weise.

  • Bringt Reinigungsrückstände zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle und vermeidet es, sie in öffentlichen Räumen zu entsorgen oder mit Hausmüll zu vermischen.

Mit Beginn der Feuersaison ist es für Grundstückseigentümer von entscheidender Bedeutung, ihrer Verantwortung zur Reinigung ihrer Grundstücke nachzukommen, um Waldbrände zu verhindern. Durch die Einhaltung der festgelegten Vorschriften und die fristgerechte Einreichung der erforderlichen Erklärungen vermeiden Grundstückseigentümer nicht nur Strafen, sondern tragen auch zur öffentlichen Sicherheit und zum Umweltschutz bei. Die Nichteinhaltung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen. Daher liegt es im Interesse jedes Grundstückseigentümers, umgehend zu handeln und sicherzustellen, dass seine Grundstücke ordnungsgemäß gereinigt und gepflegt werden.

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