26.02.2026
Griechenland verzeichnet 2025 Rekordzahlen im Tourismus
Blog16.09.2025
Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland ist die Grunderwerbsteuer eine der größten einmaligen Kosten, die auf Sie zukommen. Wenn Sie wissen, wie sie funktioniert, worauf sie basiert und ob in Ihrem Fall Ausnahmen gelten, können Sie Ihre Ausgaben genauer einplanen und Überraschungen beim Notar vermeiden.
Der Grunderwerbssteuersatz beträgt 3 % des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie, wobei auf diese Grundsteuer eine zusätzliche kommunale Abgabe von 3 % erhoben wird, was insgesamt 3,09 % ergibt. Dieser Satz wird auf nationaler Ebene festgelegt und gilt einheitlich in allen Regionen Griechenlands, von Immobilien auf dem Festland bis hin zu Standorten auf den Inseln. Die Steuer wird vom Käufer entrichtet.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Grunderwerbsteuer für Bestandsimmobilien und Baugrundstücke gilt. Wenn Sie eine neu gebaute Immobilie von einem professionellen Bauträger erwerben, fällt anstelle der Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer von 24 % an. Griechische Bauträger haben derzeit die Möglichkeit, bis Ende 2026 eine Mehrwertsteuerbefreiung für ihre Bauprojekte zu beantragen; in diesem Fall zahlt der Käufer 3,09 % Grunderwerbsteuer anstelle von 24 % Mehrwertsteuer.
Die Grunderwerbsteuer wird auf den steuerpflichtigen Wert der Immobilie berechnet, der sich aus dem höheren der beiden folgenden Beträge ergibt: dem angegebenen Kaufpreis oder dem von den griechischen Steuerbehörden festgelegten objektiven Steuerwert. Der objektive Steuerwert wird vom Finanzministerium auf der Grundlage der Lage, Größe, des Alters und anderer Kriterien der Immobilie ermittelt und dient unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis als Mindeststeuerbemessungsgrundlage.
In der Praxis liegt der objektive Steuerwert bei Immobilien in ländlichen Gebieten und auf vielen Inseln oft unter dem tatsächlichen Marktpreis, was bedeutet, dass in der Regel der angegebene Kaufpreis als Berechnungsgrundlage dient.
Ein einfaches Beispiel: Wenn eine Immobilie einen objektiven Steuerwert von 300.000 € hat, der vereinbarte Kaufpreis jedoch 280.000 € beträgt, wird die Grunderwerbsteuer auf 300.000 € berechnet, was zu einer Steuerschuld von 9.270 € führt.
Verträge über den Erwerb einer Hauptwohnung oder eines Baugrundstücks können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, dürfen der Käufer, sein Ehepartner oder eines seiner minderjährigen Kinder nicht bereits eine Immobilie besitzen, die den Wohnbedarf der Familie deckt. Der Käufer muss zudem seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland haben oder beabsichtigen, sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf dort niederzulassen.
Die Freibeträge für einen Hauptwohnsitz betragen:
Unverheiratete Personen: bis zu 200.000 €
Unverheiratete Personen mit einer Behinderung von mindestens 67 %: bis zu 250.000 €
Verheiratete Personen: bis zu 250.000 €
Verheiratete Personen mit einer Behinderung von 67 % oder mehr: bis zu 275.000 €
Diese Beträge erhöhen sich um 25.000 € für jedes der ersten beiden Kinder und um 30.000 € für das dritte und jedes weitere Kind. Für Baugrundstücke gelten niedrigere Freibeträge: 50.000 € für unverheiratete Personen und 100.000 € für verheiratete Personen, mit geringeren Erhöhungen pro Kind.
Übersteigt der Immobilienwert den geltenden Schwellenwert, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Betrag an, der über dem Freibetrag liegt.
Die Befreiung gilt für griechische Staatsangehörige, EU- und EWR-Bürger, anerkannte Flüchtlinge sowie bestimmte Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsstatus in Griechenland.
Unter bestimmten Umständen gelten ermäßigte Sätze der Grunderwerbsteuer. Die Übertragung von Immobilien sowie die Auflösung bestimmter Gesellschaftsformen (Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Kapitalgesellschaften) mit Übertragung von Immobilien an ihre Gesellschafter werden mit einem Viertel des Standardsatzes besteuert. Der Tausch von Immobilien gleichen Werts wird mit der Hälfte des Standardsatzes besteuert.
Immobilienübertragungen durch Schenkung oder elterliche Zuwendung unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Stattdessen gelten gesonderte Schenkungssteuersätze, die für Übertragungen innerhalb der Familie in der Regel günstiger sind. Eltern, die beispielsweise Immobilien an ihre Kinder übertragen, profitieren von einem Freibetrag von 800.000 € pro Elternteil.
Bevor der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wird, müssen beide Parteien eine gemeinsame Erklärung zur Grunderwerbsteuer beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Steuer muss dann innerhalb von drei Werktagen nach Einreichung der Erklärung oder nach Erlass des Steuerbescheids vollständig entrichtet werden.
Die Erklärungen werden digital über die Plattform myPROPERTY des einheitlichen digitalen Portals der griechischen öffentlichen Verwaltung eingereicht. In Fällen, in denen eine digitale Einreichung noch nicht möglich ist, bleibt die Einreichung in Papierform über die Anwendung „My Requests“ oder per Einschreiben weiterhin möglich.
Ihr Anwalt koordiniert in der Regel den gesamten Prozess, berechnet den genauen fälligen Betrag und stellt sicher, dass alle Fristen vor dem Notartermin eingehalten werden.
Die Grunderwerbsteuer ist eine von mehreren Kosten, die beim Kauf einer Immobilie in Griechenland anfallen. In der Regel sollten Käufer etwa 10 % des Kaufpreises einplanen, um alle einmaligen Transaktionskosten zu decken. Die wichtigsten Posten sind:
Grunderwerbsteuer: 3,09 % des steuerpflichtigen Wertes
Notargebühren: ca. 1,8–2 % des Immobilienwerts
Grundbuchgebühren: ca. 0,5 % des Immobilienwerts
Anwaltshonorare: 1–2 % zzgl. MwSt.
Maklerprovision: 2–4 % zuzüglich Mehrwertsteuer, falls zutreffend
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Fragen, die Ihre persönliche Situation betreffen, empfehlen wir Ihnen, gegebenenfalls einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar zu konsultieren.
26.02.2026
10.02.2026
Könnten Sie sich vorstellen, eine eigene Immobilie in Griechenland zu besitzen, in Küstennähe und mit dem mediterranen Lebensstil? Wenn Ihnen diese Vorstellung zusagt, ist die Second Home Expo in Antwerpen der perfekte Ort, um Ihre Reise zu beginnen.
Am 7. und 8. März 2026 wird die Antwerp Expo erneut Tausende von Besuchern, internationale Immobilienfachleute und Spezialisten für Zweitwohnsitze unter einem Dach begrüßen. Das Elxis-Team wird auf der Messe vertreten sein, um alle zu unterstützen, die am Kauf von Immobilien in Griechenland interessiert sind. Mit mehr als 100 Teilnahmen im Laufe der Jahre ist Elxis nach wie vor ein vertrauenswürdiger und vertrauter Partner bei dieser Veranstaltung, und wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Expo kostenlos zu besuchen.
Die Second Home Expo ist eine der führenden Messen Europas für Käufer, die in eine Ferienimmobilie, eine Mietimmobilie oder einen Lebensraum im Ausland investieren möchten. Mit einer einzigartigen Kombination aus Inspiration, fachkundiger Beratung und einer großen Auswahl an internationalen Immobilien bietet die Messe alles, was Sie benötigen, um Ihren ersten Schritt mit Zuversicht zu gehen.
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