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Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Griechenland?

Blog

16.09.2025

Greece property taxes

Beim Kauf einer Immobilie in Griechenland ist die Grunderwerbsteuer eine der größten einmaligen Kosten, die auf Sie zukommen. Wenn Sie wissen, wie sie funktioniert, worauf sie basiert und ob in Ihrem Fall Ausnahmen gelten, können Sie Ihre Ausgaben genauer einplanen und Überraschungen beim Notar vermeiden.

Wie hoch ist der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer in Griechenland?

Der Grunderwerbssteuersatz beträgt 3 % des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie, wobei auf diese Grundsteuer eine zusätzliche kommunale Abgabe von 3 % erhoben wird, was insgesamt 3,09 % ergibt. Dieser Satz wird auf nationaler Ebene festgelegt und gilt einheitlich in allen Regionen Griechenlands, von Immobilien auf dem Festland bis hin zu Standorten auf den Inseln. Die Steuer wird vom Käufer entrichtet.


Es ist wichtig zu wissen, dass die Grunderwerbsteuer für Bestandsimmobilien und Baugrundstücke gilt. Wenn Sie eine neu gebaute Immobilie von einem professionellen Bauträger erwerben, fällt anstelle der Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer von 24 % an. Griechische Bauträger haben derzeit die Möglichkeit, bis Ende 2026 eine Mehrwertsteuerbefreiung für ihre Bauprojekte zu beantragen; in diesem Fall zahlt der Käufer 3,09 % Grunderwerbsteuer anstelle von 24 % Mehrwertsteuer.

Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?

Die Grunderwerbsteuer wird auf den steuerpflichtigen Wert der Immobilie berechnet, der sich aus dem höheren der beiden folgenden Beträge ergibt: dem angegebenen Kaufpreis oder dem von den griechischen Steuerbehörden festgelegten objektiven Steuerwert. Der objektive Steuerwert wird vom Finanzministerium auf der Grundlage der Lage, Größe, des Alters und anderer Kriterien der Immobilie ermittelt und dient unabhängig vom vereinbarten Kaufpreis als Mindeststeuerbemessungsgrundlage.


In der Praxis liegt der objektive Steuerwert bei Immobilien in ländlichen Gebieten und auf vielen Inseln oft unter dem tatsächlichen Marktpreis, was bedeutet, dass in der Regel der angegebene Kaufpreis als Berechnungsgrundlage dient.


Ein einfaches Beispiel: Wenn eine Immobilie einen objektiven Steuerwert von 300.000 € hat, der vereinbarte Kaufpreis jedoch 280.000 € beträgt, wird die Grunderwerbsteuer auf 300.000 € berechnet, was zu einer Steuerschuld von 9.270 € führt.

Gibt es Ausnahmen?

Ausnahme für Erstkäufer

Verträge über den Erwerb einer Hauptwohnung oder eines Baugrundstücks können unter bestimmten Voraussetzungen von der Grunderwerbsteuer befreit sein. Um diese Befreiung in Anspruch nehmen zu können, dürfen der Käufer, sein Ehepartner oder eines seiner minderjährigen Kinder nicht bereits eine Immobilie besitzen, die den Wohnbedarf der Familie deckt. Der Käufer muss zudem seinen ständigen Wohnsitz in Griechenland haben oder beabsichtigen, sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf dort niederzulassen.


Die Freibeträge für einen Hauptwohnsitz betragen:

  • Unverheiratete Personen: bis zu 200.000 €

  • Unverheiratete Personen mit einer Behinderung von mindestens 67 %: bis zu 250.000 €

  • Verheiratete Personen: bis zu 250.000 €

  • Verheiratete Personen mit einer Behinderung von 67 % oder mehr: bis zu 275.000 €


Diese Beträge erhöhen sich um 25.000 € für jedes der ersten beiden Kinder und um 30.000 € für das dritte und jedes weitere Kind. Für Baugrundstücke gelten niedrigere Freibeträge: 50.000 € für unverheiratete Personen und 100.000 € für verheiratete Personen, mit geringeren Erhöhungen pro Kind.


Übersteigt der Immobilienwert den geltenden Schwellenwert, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Betrag an, der über dem Freibetrag liegt.


Die Befreiung gilt für griechische Staatsangehörige, EU- und EWR-Bürger, anerkannte Flüchtlinge sowie bestimmte Drittstaatsangehörige mit langfristigem Aufenthaltsstatus in Griechenland.


Ermäßigte Sätze


Unter bestimmten Umständen gelten ermäßigte Sätze der Grunderwerbsteuer. Die Übertragung von Immobilien sowie die Auflösung bestimmter Gesellschaftsformen (Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Kapitalgesellschaften) mit Übertragung von Immobilien an ihre Gesellschafter werden mit einem Viertel des Standardsatzes besteuert. Der Tausch von Immobilien gleichen Werts wird mit der Hälfte des Standardsatzes besteuert.


Übertragungen innerhalb der Familie


Immobilienübertragungen durch Schenkung oder elterliche Zuwendung unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Stattdessen gelten gesonderte Schenkungssteuersätze, die für Übertragungen innerhalb der Familie in der Regel günstiger sind. Eltern, die beispielsweise Immobilien an ihre Kinder übertragen, profitieren von einem Freibetrag von 800.000 € pro Elternteil.

Wann und wie wird die Grunderwerbsteuer entrichtet?

Bevor der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wird, müssen beide Parteien eine gemeinsame Erklärung zur Grunderwerbsteuer beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Steuer muss dann innerhalb von drei Werktagen nach Einreichung der Erklärung oder nach Erlass des Steuerbescheids vollständig entrichtet werden.


Die Erklärungen werden digital über die Plattform myPROPERTY des einheitlichen digitalen Portals der griechischen öffentlichen Verwaltung eingereicht. In Fällen, in denen eine digitale Einreichung noch nicht möglich ist, bleibt die Einreichung in Papierform über die Anwendung „My Requests“ oder per Einschreiben weiterhin möglich.


Ihr Anwalt koordiniert in der Regel den gesamten Prozess, berechnet den genauen fälligen Betrag und stellt sicher, dass alle Fristen vor dem Notartermin eingehalten werden.

Welche weiteren Kosten sollte ich einkalkulieren?

Die Grunderwerbsteuer ist eine von mehreren Kosten, die beim Kauf einer Immobilie in Griechenland anfallen. In der Regel sollten Käufer etwa 10 % des Kaufpreises einplanen, um alle einmaligen Transaktionskosten zu decken. Die wichtigsten Posten sind:


  • Grunderwerbsteuer: 3,09 % des steuerpflichtigen Wertes

  • Notargebühren: ca. 1,8–2 % des Immobilienwerts

  • Grundbuchgebühren: ca. 0,5 % des Immobilienwerts

  • Anwaltshonorare: 1–2 % zzgl. MwSt.

  • Maklerprovision: 2–4 % zuzüglich Mehrwertsteuer, falls zutreffend


Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Fragen, die Ihre persönliche Situation betreffen, empfehlen wir Ihnen, gegebenenfalls einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar zu konsultieren.

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