Beginnend am 1. AprilDie griechischen Landbesitzer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Grundstücke zu säubern und eine Erklärung über die offizielle Plattform gov.gr abzugeben. Mit dieser Maßnahme, die vom Ministerium für Klimakrise und Katastrophenschutz durchgeführt wird, sollen Waldbrände in der kommenden Feuersaison verhindert werden.

Sanktionen für die Nichtreinigung von Grundstücken oder die Nichtabgabe der Erklärung
Grundstückseigentümer, die diese Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Sanktionen rechnen. Zu den Konsequenzen gehören:
A 1.000 € Geldstrafe weil sie es versäumt haben, die Erklärung über die Reinigung des Grundstücks beim Nationalen Register einzureichen.
Bis zu 2 Jahre Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu €54,000 wegen Abgabe einer falschen Erklärung.
Wenn die Reinigung nicht durchgeführt wird, wird die die Gemeinde wird das Grundstück auf Kosten des Eigentümers reinigen.
Ausnahmen von der Reinigungspflicht
Grundeigentümer mit Gepflegte Gärten oder Grünanlagen rund um Gebäude, Wohnanlagen oder andere Grundstücke sind ausgenommen von den Reinigungsanforderungen.

Frist für die Einhaltung der Vorschriften: Was ist der Zeitplan?
Die Reinigung der Grundstücke ist vorgeschrieben ab 1. April bis 30. April jedes Jahr. Außerdem müssen die Landbesitzer diese gereinigten Flächen während des gesamten Brandsaison, die sich von 1. Mai bis 31. Oktober. Das Ministerium für Klimakrise und Katastrophenschutz beabsichtigt, alle Verfahren bis April abzuschließen, um für die Feuersaison gerüstet zu sein.
So reichen Sie die Erklärung zur Grundstücksreinigung ein
Grundstückseigentümer müssen ihre Reinigungserklärung über die offizielle Online-Plattform des Ministeriums für Klimakrise und Katastrophenschutz einreichen unter: https://akatharista.apps.gov.gr. Die Plattform ist ab sofort geöffnet 1. April.

Wer ist verpflichtet, sein Grundstück zu reinigen?
Gemäß der Brandschutzverordnung Nr. 20/2024 (Regierungsanzeiger 2695/B'/09-05-2024) sind die folgenden Gruppen für die Reinigung der Grundstücke zuständig:
Eigentümer, Nutzer, Nießbraucher, Mieter und Untermieter von nicht überdachten Grundstücken und Räumen in:
Genehmigte Stadtpläne.
Gebiete innerhalb von Siedlungsgrenzen ohne genehmigten Stadtplan.
Grundstücke in einem Umkreis von 100 Metern um die oben genannten Gebiete, nach Genehmigung durch die Forstbehörde.
Außerplanmäßige Grundstücke mit Gebäuden, die nicht unter die forstrechtlichen Vorschriften fallen.

Richtlinien und Schritte für die Grundstücksreinigung
Zur Einhaltung der Vorschriften müssen die Grundstückseigentümer die folgenden Reinigungsmaßnahmen durchführen:
Schneiden und Entfernen von trockenen oder abgebrochenen BäumenÄste und solche, die in direktem Kontakt mit Gebäuden stehen.
Entfernen Sie brennbare Materialien wie trockenes Laub, Gras und heruntergefallene Äste vom Boden.
Baumkronen beschneiden je nach Art und Alter des Baumes durch Erhöhung der Basishöhe und Auslichten der unteren Äste.
Ausdünnen von dichtem Strauchwerk die den Boden bedecken und ein Brandrisiko darstellen können.
Entsorgung von brennbaren oder gefährlichen Materialien und andere Abfälle auf verantwortungsvolle Weise.
Transport von Reinigungsrückständen zu einer zugelassenen Entsorgungsstelle zu bringen, wobei die Ablagerung auf öffentlichen Plätzen oder die Vermischung mit Hausmüll zu vermeiden ist.

Mit dem Herannahen der Feuersaison ist es für Grundstückseigentümer von entscheidender Bedeutung, ihrer Verantwortung nachzukommen und ihre Grundstücke zu reinigen, um Waldbrände zu verhindern. Durch die Einhaltung der Vorschriften und die rechtzeitige Einreichung der erforderlichen Erklärungen vermeiden die Grundstückseigentümer nicht nur Strafen, sondern tragen auch zur öffentlichen Sicherheit und zum Umweltschutz bei. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen und sogar Haftstrafen. Es liegt daher im ureigensten Interesse eines jeden Grundstückseigentümers, rechtzeitig zu handeln und dafür zu sorgen, dass seine Grundstücke ordnungsgemäß gereinigt und gepflegt werden.