Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Verkauf einer Immobilie in Griechenland für ausländische Eigentümer?

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12.01.2026

Greek property deed with euro banknotes, calculator, house key, and blueprints on mahogany desk with Aegean coastline background

Der Verkauf einer Immobilie in Griechenland als ausländischer Eigentümer erfordert die Kenntnis spezifischer steuerlicher Verpflichtungen, die sich auf Ihren Zeitplan und Ihren Erlös auswirken können. Zwar bleibt die Kapitalertragsteuer für Privatpersonen bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, dennoch müssen Sie die jährlichen ENFIA-Grundsteuern begleichen, die vorgeschriebenen Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen einholen und die doppelten Meldepflichten sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Heimatland erfüllen. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 % geht in der Regel zu Lasten des Käufers, beeinflusst jedoch die Verhandlungsdynamik. Erfahren Sie, wie Sie aufgelaufene Steuerverbindlichkeiten regeln, Ihre griechische Steueridentifikationsnummer aufrechterhalten und die Schwelle von drei Immobilien vermeiden, ab der eine Einstufung als gewerbliches Unternehmen mit progressiven Steuersätzen von bis zu 44 % greift.

Der Verkauf einer Immobilie in Griechenland als ausländischer Eigentümer ist mit verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen verbunden, die man kennen und ordnungsgemäß abwickeln muss. Ausländische Eigentümer zahlen keine Grunderwerbsteuer; dennoch hilft das Verständnis der Grunderwerbsteuerpflicht des Käufers dabei, abzuschätzen, wie sich diese auf die Preisverhandlungen auswirken könnte. Das Verständnis dieser steuerlichen Auswirkungen hilft Ihnen, effektiv zu planen und Verzögerungen während des Verkaufsprozesses zu vermeiden.

Welche Steuern zahlen ausländische Eigentümer beim Verkauf von Immobilien in Griechenland?

Ausländische Immobilienbesitzer, die griechische Immobilien verkaufen, müssen sicherstellen, dass alle ENFIA-Grundsteuerraten für das laufende Jahr – auch die noch nicht fälligen – vor Abschluss des Verkaufs vollständig bezahlt sind, ebenso wie mögliche Meldepflichten zur Einkommensteuer sowohl in Griechenland als auch in ihrem Heimatland. Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 % wird in der Regel vom Käufer und nicht vom Verkäufer getragen, was sich jedoch auf die Verhandlungsdynamik und den endgültigen Verkaufserlös auswirkt. Verkäufer müssen eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen, die belegt, dass keine ausstehenden Schulden gegenüber den griechischen Steuerbehörden bestehen, bevor die notarielle Übertragung erfolgen kann. Die Unterscheidung zwischen der steuerlichen Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden ist in erster Linie für die Einkommensteuererklärungspflichten von Bedeutung und nicht für den Verkauf selbst. Gebietsfremde müssen während der gesamten Dauer des Eigentums eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM) führen und sicherstellen, dass alle jährlichen ENFIA-Grundsteuerzahlungen auf dem neuesten Stand sind. Alle aufgelaufenen Grundsteuern aus früheren Jahren, einschließlich Strafen und Zinsen, müssen beglichen werden, bevor das Eigentum auf einen Käufer übergehen kann. Auch die kommunalen Steuern (TAP), die über die Stromrechnungen eingezogen werden, müssen vor dem Verkauf beglichen sein, da sie Teil der gesamten Steuerverpflichtungen der Immobilie sind. Diese Abgaben werden als kleiner Prozentsatz des objektiven Wertes der Immobilie berechnet und müssen beglichen werden, unabhängig davon, wann sie während Ihrer Eigentumszeit angefallen sind.

Wie wird die Kapitalertragsteuer für Nichtansässige berechnet, die griechische Immobilien verkaufen?

Die Kapitalertragsteuer auf Immobilienverkäufe in Griechenland ist für Privatpersonen derzeit bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt, was bedeutet, dass ausländische Immobilienbesitzer, die ihre griechische Immobilie verkaufen, während dieses Zeitraums keine Kapitalertragsteuer schulden. Diese Aussetzung gilt bereits seit vielen Jahren und kommt privaten Verkäufern weiterhin zugute, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus oder der Dauer des Immobilienbesitzes.Sollte die Aussetzung enden, würde die Kapitalertragsteuer theoretisch auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet, wobei dokumentierte Renovierungskosten, Notargebühren und andere kaufbezogene Ausgaben abzugsfähig wären. Dieser Rahmen wurde jedoch seit längerer Zeit nicht mehr aktiv auf den Verkauf von Immobilien durch Privatpersonen angewendet, und die griechische Regierung hat die Aussetzung konsequent verlängert. Es ist anzumerken, dass diese Befreiung nur für Privatpersonen gilt. Für Unternehmen und juristische Personen werden Gewinne aus Immobilienverkäufen als gewöhnliche Geschäftseinkünfte mit einem Körperschaftsteuersatz von 22 % auf die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem steuerlichen Buchwert der Immobilie besteuert, unabhängig von der Haltedauer. Dieser Körperschaftsteuersatz wurde 2021 von 24 % gesenkt und gilt für alle Immobilientransaktionen von Unternehmen. Die griechischen Steuerbehörden überwachen die Muster bei Immobilienverkäufen. Der Verkauf von drei oder mehr Immobilien innerhalb eines beliebigen rollierenden Zweijahreszeitraums kann dazu führen, dass die Tätigkeit als gewerbliches Handeln eingestuft wird, es sei denn, es handelt sich eindeutig um geerbte oder innerhalb der Familie übertragene Immobilien; in diesem Fall unterliegen die Verkäufe progressiven Einkommensteuersätzen zwischen 9 % und 44 % anstelle der ausgesetzten Kapitalertragsteuerregelung. Dieser Schwellenwert gilt auch für geerbte oder geschenkte Immobilien, die innerhalb des Zeitraums verkauft werden.

Benötige ich eine griechische Steueridentifikationsnummer, um meine Immobilie zu verkaufen?

Jeder Immobilienverkäufer in Griechenland muss über eine griechische Steueridentifikationsnummer (AFM) verfügen, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit oder seinem Aufenthaltsstatus. Diese Anforderung ist für alle Immobilientransaktionen zwingend vorgeschrieben und kann nicht aufgehoben werden. Die AFM dient als Ihre dauerhafte Identifikation innerhalb des griechischen Steuersystems und bleibt während Ihres gesamten Immobilienbesitzes und darüber hinaus gültig. Ausländische Eigentümer, die vor Jahren eine Immobilie erworben haben, verfügen bereits über eine AFM, die bei ihrem ursprünglichen Kauf ausgestellt wurde. Falls Sie Ihre AFM verlegt haben oder sie in Ihren Kaufunterlagen nicht finden können, können Sie sie über die Online-Plattform der griechischen Steuerbehörde (myAADE) abrufen oder sich direkt an ein griechisches Finanzamt wenden. Auch Ihr Notar oder Ihr Rechtsvertreter kann Ihnen dabei helfen, diese Informationen aus den Unterlagen der Steuerbehörde abzurufen. Die AFM spielt über den Verkauf selbst hinaus eine entscheidende Rolle. Sie verbindet Sie mit allen steuerlichen Verpflichtungen, einschließlich der jährlichen ENFIA-Grundsteuerbescheide, der Gemeindesteuern und etwaiger Anforderungen zur Einkommensteuererklärung. Beim Verkauf benötigt der Notar Ihre AFM, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu überprüfen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen einzuholen und die Eigentumsübertragungsurkunde ordnungsgemäß zu vollziehen. Ohne eine gültige AFM kann das notarielle Verfahren nicht fortgesetzt werden.Für im Ausland lebende Verkäufer erleichtert die AFM auch die Erteilung einer Vollmacht, falls Sie für den Verkauf nicht nach Griechenland reisen möchten. Ihr Rechtsvertreter kann anhand ordnungsgemäß beglaubigter Unterlagen in Ihrem Namen handeln, doch Ihre persönliche AFM bleibt die Grundlage für alle steuerlichen Verfahren während der gesamten Transaktion.

Was ist eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung und warum brauche ich sie?

Eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung, offiziell als „Bescheinigung über die Schuldenfreiheit“ bezeichnet, ist ein von den griechischen Steuerbehörden ausgestelltes Dokument, das bestätigt, dass Sie keine ausstehenden Steuerverbindlichkeiten haben. Diese Bescheinigung ist für den Abschluss eines Immobilienverkaufs in Griechenland absolut unerlässlich, da es Notaren gesetzlich untersagt ist, Eigentumsübertragungsurkunden ohne sie auszustellen. Die Bescheinigung bestätigt, dass alle immobilienbezogenen Steuern bis zum Datum des Verkaufs beglichen wurden. Die Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt insbesondere die Zahlung der ENFIA-Grundsteuer, der Gemeindesteuern (TAP), etwaiger Einkommenssteuern im Zusammenhang mit Immobilienvermietung sowie anderer Verpflichtungen, die mit Ihrer AFM verbunden sind. Sie bestätigt nicht nur, dass die Steuern auf dem neuesten Stand sind, sondern auch, dass keine Strafen, Zinsen oder Verwaltungsbußen offen stehen. Die griechischen Steuerbehörden führen vor der Ausstellung der Bescheinigung eine umfassende Überprüfung Ihres Steuerkontos durch. Die Bearbeitungszeiten variieren stark, abhängig von der Auslastung des Finanzamtes und davon, ob offene Fragen bestehen. Das Antragsverfahren beginnt über Ihr AFM-Konto auf der myAADE-Plattform oder über einen Steuervertreter. Wir empfehlen, diesen Prozess rechtzeitig vor dem geplanten Abschlussdatum Ihres Verkaufs einzuleiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Sollte die Steuerbehörde bei der Überprüfung der Steuerfreiheit ausstehende Verpflichtungen feststellen, müssen Sie diese Beträge zuzüglich etwaiger aufgelaufener Zinsen begleichen, bevor die Bescheinigung ausgestellt werden kann. Diese Anforderung überrascht oft ausländische Eigentümer, denen möglicherweise versäumte ENFIA-Zahlungen aus früheren Jahren oder andere aufgelaufene Gebühren nicht bewusst sind. Professionelle rechtliche Unterstützung kann dabei helfen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und effizient zu lösen, bevor sie Ihren Verkauf verzögern.

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Verkauf in Griechenland?

Bei griechischen Immobilientransaktionen zahlt in der Regel der Käufer die 3,09 %ige Grunderwerbsteuer auf Wiederverkaufsobjekte, nicht der Verkäufer. Diese gängige Praxis unterscheidet sich von einigen Ländern, in denen die Verkäufer die Kosten der Grunderwerbsteuer tragen. Dennoch ist es für Verkäufer wichtig, diese Struktur zu verstehen, da sie sich direkt auf die Verhandlungsdynamik und den Nettoerlös auswirkt, den Sie aus dem Verkauf erhalten. Die Grunderwerbsteuer wird auf den höheren Wert aus dem vereinbarten Kaufpreis oder dem von der Regierung festgelegten objektiven Wert der Immobilie berechnet. Käufer müssen diese Steuer vor der notariellen Vertragsunterzeichnung beim örtlichen Finanzamt entrichten, und die Zahlungsquittung wird Teil der dauerhaften Immobilienunterlagen. Dieser Zeitablauf bedeutet, dass die Steuerpflicht vor der Eigentumsübertragung beglichen ist. Während Verkäufer die Grunderwerbsteuer nicht direkt zahlen, berücksichtigen Käufer diese Kosten in ihrem Gesamtbudget für den Erwerb, was den Preis beeinflussen kann, den sie für Ihre Immobilie zu zahlen bereit sind. In wettbewerbsintensiven Märkten können Käufer niedrigere Kaufpreise aushandeln, um ihre Grunderwerbssteuerpflicht auszugleichen. Das Verständnis dieser Dynamik hilft Ihnen, realistische Preisvorstellungen zu entwickeln und effektiv zu verhandeln. Der Satz von 3,09 % gilt für die meisten Transaktionen mit Bestandsimmobilien und stellt einen der wettbewerbsfähigsten Grunderwerbssteuersätze in Europa dar. Für Neubauimmobilien gelten andere Regeln: Käufer zahlen 24 % Mehrwertsteuer anstelle der Grunderwerbssteuer, wobei diese Mehrwertsteuer derzeit bis zum 31. Dezember 2025 ausgesetzt ist. In Griechenland gibt es keine regionalen Unterschiede bei den Grunderwerbssteuersätzen; der Satz von 3,09 % gilt einheitlich in allen Gebieten, einschließlich der Inseln und der Festlandregionen.

Wie melde ich den Verkauf einer griechischen Immobilie den Steuerbehörden in meinem Heimatland?

Ausländische Verkäufer unterliegen einer doppelten Meldepflicht, sodass Sie den Immobilienverkauf sowohl in Griechenland als auch in Ihrem Wohnsitzland angeben müssen. Auch wenn die Kapitalertragsteuer in Griechenland derzeit ausgesetzt ist, müssen Sie die Transaktion dennoch über Ihren AFM an die griechischen Steuerbehörden melden. In Ihrem Heimatland gelten möglicherweise andere Vorschriften, die Sie dazu verpflichten, den Verkauf in Ihrer jährlichen Steuererklärung anzugeben, unabhängig von der steuerlichen Behandlung in Griechenland. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und wichtigen europäischen Ländern, darunter Deutschland, die Niederlande und Belgien, verhindern in der Regel, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Diese Abkommen übertragen das primäre Besteuerungsrecht in der Regel an das Land, in dem sich die Immobilie befindet (Griechenland), wobei Ihr Heimatland Steuergutschriften oder Steuerbefreiungen für in Griechenland gezahlte Steuern gewährt. Meldepflichten bestehen jedoch auch dann, wenn keine zusätzlichen Steuern anfallen. Die Führung einer umfassenden Dokumentation während der gesamten Besitzdauer und des Verkaufsprozesses ist für beide Länder von entscheidender Bedeutung. Bewahren Sie Belege über Ihren ursprünglichen Kaufpreis, Notargebühren, Renovierungskosten, jährliche ENFIA-Zahlungen und den endgültigen Verkaufserlös auf. Diese Unterlagen unterstützen eine korrekte Meldung und helfen dabei, die Transaktionsdetails nachzuweisen, falls eine der Steuerbehörden um Klarstellung bittet.Die Komplexität der grenzüberschreitenden Steuerberichterstattung variiert erheblich je nach dem Steuersystem Ihres Heimatlandes und den spezifischen Umständen Ihres Verkaufs. Die deutschen und niederländischen Steuerbehörden verfolgen beispielsweise unterschiedliche Ansätze beim Verkauf von Immobilien im Ausland, obwohl beide Länder Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland haben. Professionelle Steuerberatung durch Experten, die sowohl mit dem griechischen als auch mit dem Steuersystem Ihres Heimatlandes vertraut sind, trägt dazu bei, die Einhaltung der Vorschriften in beiden Ländern sicherzustellen. Einen vollständigen Überblick über den rechtlichen und administrativen Prozess finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zum Verkauf Ihrer Immobilie.

Was passiert, wenn ich unbezahlte Grundsteuern aus früheren Jahren habe?

Ausstehende Grundsteuern aus früheren Jahren müssen vor Abschluss des Verkaufs vollständig beglichen werden, da ausstehende Verbindlichkeiten die Ausstellung der für die Eigentumsübertragung erforderlichen Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung verhindern. Die häufigste ausstehende Steuer ist die ENFIA (jährliche Grundsteuer), doch können sich auch kommunale Steuern (TAP), die über Stromrechnungen und andere immobilienbezogene Abgaben erhoben werden, ansammeln, wenn Sie sich über längere Zeiträume nicht in Griechenland aufgehalten haben. Strafen und Zinsen auf überfällige Steuerbeträge werden monatlich mit einem Satz von 1 % berechnet, wodurch sich der geschuldete Gesamtbetrag im Laufe der Zeit erheblich erhöht. Beispielsweise würden für nicht gezahlte ENFIA-Steuern aus dem Jahr vor drei Jahren erhebliche aufgelaufene Zinsen zusätzlich zum ursprünglichen Steuerbetrag anfallen. Die griechischen Steuerbehörden berechnen diese Strafen automatisch, wenn Sie eine Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, und nennen einen Gesamtbetrag, der alle aufgelaufenen Gebühren umfasst. Der Prozess zur Begleichung von Steuerrückständen beginnt mit der Einholung eines detaillierten Kontoauszugs über die Online-Plattform myAADE oder über einen Steuervertreter. Dieser Kontoauszug listet alle ausstehenden Verbindlichkeiten auf, berechnet die aufgelaufenen Zinsen und nennt den für die Freigabe erforderlichen Gesamtbetrag. Die Zahlung kann in der Regel über das myAADE-System oder bei griechischen Banken erfolgen, wobei die Steuerbehörden sofort eine elektronische Bestätigung erhalten. Professionelle rechtliche Unterstützung erweist sich bei der Klärung aufgelaufener Steuerverbindlichkeiten als besonders wertvoll. Wir helfen ausländischen Verkäufern, potenzielle Probleme frühzeitig im Verkaufsprozess zu erkennen, genaue Abrechnungsbeträge von den Steuerbehörden einzuholen, Zahlungen aus dem Ausland zu erleichtern und sicherzustellen, dass Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen unverzüglich ausgestellt werden. Dieser proaktive Ansatz verhindert Überraschungen in letzter Minute, die Ihren Verkaufszeitplan durcheinanderbringen oder Sie unter dem Druck wartender Käufer zu überstürzten Zahlungen zwingen könnten.

Kann ich meine Steuerpflicht beim Verkauf einer griechischen Immobilie als Ausländer minimieren?

Rechtliche Steuerplanungsstrategien für ausländische Verkäufer konzentrieren sich in erster Linie auf ordnungsgemäße Dokumentation und zeitliche Abstimmung statt auf komplexe Vermeidungsmodelle, da die Kapitalertragsteuer für Einzelverkäufer weiterhin ausgesetzt ist. Die wichtigste Strategie besteht darin, während der gesamten Besitzdauer umfassende Aufzeichnungen über alle immobilienbezogenen Ausgaben zu führen, einschließlich Renovierungskosten, Anwaltshonorare, Notargebühren und Modernisierungskosten. Zwar gelten diese Abzüge aufgrund der Aussetzung der Kapitalertragsteuer derzeit nicht, doch schützt Sie die Aufbewahrung der Unterlagen, falls sich die Steuervorschriften ändern. Zeitliche Überlegungen sind vor allem wichtig, um die Schwelle von drei Immobilien zu vermeiden, die eine Einstufung als gewerbliche Tätigkeit auslöst. Wenn Sie mehrere griechische Immobilien besitzen, verhindert eine zeitliche Staffelung der Verkäufe über den rollierenden Zweijahreszeitraum hinweg die automatische Neueinstufung, die die Erlöse progressiven Einkommensteuersätzen von 9 % bis 44 % unterwerfen würde. Diese Planung ist besonders wichtig für Investoren, die im Laufe der Jahre mehrere Immobilien erworben haben. Zu wissen, welche Ausgaben abzugsfähig sind, hilft Ihnen, auch während der Aussetzungsphase ordnungsgemäße Aufzeichnungen zu führen. Dokumentierte Kosten für Immobilienverbesserungen, bauliche Renovierungen, Notargebühren, Rechtskosten und beim Kauf gezahlte Übertragungssteuern könnten die steuerpflichtigen Gewinne potenziell verringern, falls die Kapitalertragsteuer wieder eingeführt wird. Routinemäßige Instandhaltungsarbeiten und kosmetische Modernisierungen gelten in der Regel nicht als abzugsfähige Verbesserungen, bauliche Arbeiten, Anbauten und größere Systemaufrüstungen hingegen in der Regel schon.Die Unterscheidung zwischen legitimer Steueroptimierung und illegaler Steuerhinterziehung ist entscheidend. Eine ordnungsgemäße Dokumentation, genaue Berichterstattung und die Einhaltung aller Meldepflichten stellen eine angemessene Steuerplanung dar. Die Unterbewertung von Verkaufspreisen, die Erfindung fiktiver Ausgaben oder die Nichtmeldung von Transaktionen stellen Steuerhinterziehung dar, die schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich zieht, darunter Strafen in Höhe des doppelten Betrags der hinterzogenen Steuer zuzüglich Zinsen sowie mögliche strafrechtliche Anklagen. Professionelle Steuerberatung ist besonders wertvoll in komplexen Situationen, die mehrere Immobilien, gesellschaftsrechtliche Eigentumsverhältnisse oder erhebliche Kapitalgewinne betreffen. Steuerberater, die sowohl mit dem griechischen Steuerrecht als auch mit dem System Ihres Heimatlandes vertraut sind, können legitime Optimierungsstrategien identifizieren, die speziell auf Ihre Umstände zugeschnitten sind, und gleichzeitig die vollständige Einhaltung der Vorschriften in beiden Rechtsordnungen sicherstellen. Der Verkauf Ihrer griechischen Immobilie ist mit verschiedenen steuerlichen Verpflichtungen und administrativen Anforderungen verbunden, die aus dem Ausland betrachtet überwältigend erscheinen können. Unser mehrsprachiges Rechtsteam kümmert sich um den gesamten Prozess, von der Einholung von Steuerunbedenklichkeitsbescheinigungen und der Begleichung ausstehender Verpflichtungen bis hin zur Koordination mit Notaren und der Sicherstellung einer vorschriftsmäßigen Dokumentation für griechische und internationale Steuerbehörden. Wenn Sie den Verkauf Ihrer griechischen Immobilie in Erwägung ziehen und professionelle Beratung hinsichtlich der steuerlichen und rechtlichen Anforderungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Team, um eine auf Ihre spezifische Situation zugeschnittene persönliche Unterstützung zu erhalten.Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.

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