8. Die größte Reform des Erbrechts seit 80 Jahren (in Kraft ab September 2026)
Griechenland hat zudem eine umfassende Modernisierung seines Erbrechts verabschiedet, die auf Fairness, Klarheit und deutlich weniger Bürokratie abzielt. Die wichtigsten Punkte:
Erbverträge (neu). Rechtsverbindliche Vereinbarungen, die zu Lebzeiten getroffen werden. Sie können ausländischem Recht unterliegen, was für Familien mit mehreren Immobilien oder internationalen Erben von Vorteil ist.
Ende der persönlichen Haftung für geerbte Schulden. Erben haften nicht mehr persönlich für die Schulden des Verstorbenen, es sei denn, sie entscheiden sich dafür, diese zu übernehmen. Gläubiger können Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen, nicht gegen das eigene Vermögen des Erben.
Anerkennung von Lebenspartnern. Unverheiratete Partner können nach dreijährigem Zusammenleben oder bei gemeinsamen Kindern Erbrechte erwerben, wodurch das griechische Recht näher an die EU-Normen herangeführt wird.
Digitale Transformation. Die neue Plattform diathikes.gr verkürzt die Zeit bis zur Veröffentlichung eines Testaments von Monaten auf drei bis sieben Tage.
Für Eigentümer bedeuten diese Änderungen reibungslosere Erbschaftsverfahren, geringere rechtliche Risiken und größere langfristige Sicherheit bei der Weitergabe von Vermögenswerten.
9. Aktualisierte Vorschriften für Wohnmobile
Die griechischen Vorschriften für Wohnmobile sind nun klarer, was die Park- und Übernachtungsmöglichkeiten für Reisende betrifft. Das Parken ist in ausgewiesenen Bereichen, auf kommunalen oder privaten Parkplätzen sowie auf zugelassenen Campingplätzen gestattet. Übernachtungen sind nur im Fahrzeuginneren erlaubt, ohne dass ein externes Lager aufgeschlagen wird. Wohnmobile mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern dürfen sich nicht länger als 24 Stunden in Wohngebieten aufhalten, und das Parken in der Nähe von Stränden, Wäldern oder archäologischen Stätten ist nur dort erlaubt, wo dies durch Beschilderung gestattet ist. Die Bußgelder für Verstöße liegen zwischen 300 € und 3.000 €.
10. Neue Bauvorschriften für kleine Siedlungen
Ein im Jahr 2025 erlassenes Präsidialdekret aktualisiert die Bauvorschriften für Siedlungen mit weniger als 2.000 Einwohnern. Es unterteilt Dörfer in Entwicklungszonen und Siedlungstypen, für die jeweils eigene Bauvorschriften, Mindestgrundstücksgrößen und Vorschriften zur Straßenfront gelten. Küstengebiete unterliegen nun strengeren Schutzbestimmungen, darunter ein vorgeschriebener Abstand von 15 Metern zur Küstenlinie für Neubauten. Die Ausweitung von Siedlungsgrenzen wird streng kontrolliert und ist nur dort zulässig, wo ein dokumentiertes Bevölkerungswachstum dies rechtfertigt, nicht jedoch aufgrund touristischer Nachfrage. Bestehende Häuser sind im Allgemeinen nicht betroffen, doch sollte jeder, der einen Neubau plant, einen zugelassenen Ingenieur konsultieren, da diese Vorschriften zukünftige Optionen erheblich beeinflussen können.
Wie sich diese Änderungen auf Immobilienkäufer und -eigentümer auswirken
Zusammengenommen deuten diese Reformen in den Bereichen Steuern, Goldenes Visum und Erbschaft auf einen transparenteren, moderneren und investorenfreundlicheren Rahmen in Griechenland hin. Sowohl für internationale Käufer als auch für Hausbesitzer trägt ein frühzeitiges Verständnis der Änderungen zu einer besseren Planung, reibungsloseren Transaktionen und langfristiger Sicherheit bei. Kurz gesagt: Es wird erwartet, dass der griechische Immobilienmarkt im Jahr 2026 in eine Phase der Reife und Stabilität eintreten wird.