Für den Betrieb von Ferienwohnungen sind eine ordnungsgemäße Genehmigung sowie die Einhaltung der griechischen Vorschriften für Kurzzeitvermietungen erforderlich. Die Immobilien müssen bei den griechischen Tourismusbehörden eine AMA (Immobilienregistrierungsnummer) einholen, bevor zahlende Gäste aufgenommen werden dürfen.
Zu den steuerlichen Verpflichtungen gehört die Angabe der Mieteinnahmen über die Online-Steuerplattform myAADE, wobei die einzelnen Miteigentümer für ihren anteiligen Teil der Mieteinnahmen verantwortlich sind. Mieteinnahmen werden nach einem progressiven Steuertarif besteuert: 15 % bis zu 12.000 €, 25 % zwischen 12.001 € und 24.000 €, 35 % zwischen 24.001 € und 35.000 € sowie 45 % ab 35.000 €.
Sicherheitsvorschriften verlangen, dass Immobilien bestimmte Standards erfüllen, darunter Brandschutzausrüstung, die Konformität der elektrischen Anlagen und ein angemessener Versicherungsschutz. In den Immobilien müssen Notfallkontaktdaten ausgehängt und Sicherheitshinweise in mehreren Sprachen bereitgestellt werden.
Für ausländische Investoren gilt bei Immobilienkäufen eine Grunderwerbsteuer von 3,09 %, die auf den höheren Wert aus Kaufpreis oder staatlich festgesetztem objektiven Wert berechnet wird. Käufer, die eine Hauptwohnung erwerben, können unter Umständen von dieser Steuer befreit werden, sofern sie nicht bereits eine Immobilie besitzen, die ihren Wohnbedürfnissen entspricht, und sie das Eigentum mindestens fünf Jahre lang behalten. Zur Feststellung der Anspruchsberechtigung wird professionelle Rechtsberatung empfohlen.
Das Verständnis dieser gesetzlichen Anforderungen und der damit verbundenen Kosten trägt dazu bei, einen erfolgreichen Betrieb von Ferienvermietungen sicherzustellen und gleichzeitig die griechischen Vorschriften einzuhalten. Für eine umfassende Beratung zu Immobilieninvestitionen und Vermietungsmanagement auf dem Peloponnes empfehlen wir, erfahrene Fachleute zu konsultieren, die Ihnen detaillierte, auf Ihre spezifischen Investitionsziele und Umstände zugeschnittene Beratung bieten können. Bitte zögern Sie nicht, unser Team zu kontaktieren, um persönliche Unterstützung bei Ihrer Immobilieninvestition in Griechenland zu erhalten.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Ihren Bedürfnissen einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.