26.02.2026
Griechenland verzeichnet 2025 Rekordzahlen im Tourismus
Blog21.08.2025
Ja, beim Kauf einer Immobilie im Ausland, einschließlich in Griechenland, fallen in der Regel Stempelsteuern an. Als ausländischer Käufer unterliegen Sie der griechischen Stempelsteuer in Höhe von 3,09 % des angegebenen Wertes der Immobilie sowie zusätzlichen Übertragungssteuern. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Aufenthaltsstatus, weshalb ein umfassendes Verständnis der griechischen Steuervorschriften für internationale Immobilientransaktionen unerlässlich ist. Die Stempelsteuer ist eine staatliche Abgabe, die in vielen Ländern weltweit auf Rechtsdokumente und Immobilientransaktionen erhoben wird. Beim Kauf einer Immobilie im Ausland müssen sich internationale Käufer mit den spezifischen steuerlichen Verpflichtungen des von ihnen gewählten Ziellandes auseinandersetzen. In Griechenland ist die Stempelsteuer Teil des umfassenderen Steuer ...
Ja, beim Kauf einer Immobilie im Ausland, einschließlich in Griechenland, fallen in der Regel Stempelsteuern an. Als ausländischer Käufer unterliegen Sie der griechischen Stempelsteuer in Höhe von 3,09 % des angegebenen Wertes der Immobilie sowie zusätzlichen Übertragungssteuern. Diese Verpflichtungen gelten unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Aufenthaltsstatus, weshalb ein gründliches Verständnis der griechischen Steuervorschriften für internationale Immobilientransaktionen unerlässlich ist.
Die Stempelsteuer ist eine staatliche Abgabe, die in vielen Ländern weltweit auf Rechtsdokumente und Immobilientransaktionen erhoben wird. Beim Kauf einer Immobilie im Ausland müssen sich internationale Käufer mit den spezifischen steuerlichen Verpflichtungen des von ihnen gewählten Ziellandes auseinandersetzen.
In Griechenland ist die Stempelsteuer Teil des umfassenderen Steuerrahmens für Immobilienübertragungen. Im Gegensatz zu einigen Ländern, in denen die Stempelsteuer je nach Status des Käufers variiert, gilt die griechische Stempelsteuer einheitlich für alle Immobilienkäufer, unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder aus dem Ausland stammen.
Das Konzept geht über eine einfache Transaktionsgebühr hinaus. Die Stempelsteuer legitimiert Immobilienübertragungen im griechischen Rechtssystem und gewährleistet eine ordnungsgemäße Dokumentation sowie die Erhebung staatlicher Einnahmen. Für internationale Käufer verhindert das Verständnis dieser Verpflichtungen unerwartete Kosten und rechtliche Komplikationen während des Kaufprozesses.
Auf jeden Fall. Ausländische Käufer in Griechenland müssen eine Stempelsteuer in Höhe von 3,09 % des angegebenen Wertes der Immobilie entrichten. Ihre Staatsangehörigkeit, Ihr Aufenthaltsstatus oder Ihre Visumskategorie befreien Sie nicht von dieser Verpflichtung.
Die Berechnung der Stempelsteuer erfolgt anhand des im Kaufvertrag angegebenen Wertes der Immobilie. Die griechischen Behörden verlangen diese Zahlung, bevor die Eigentumsübertragung im Rahmen des notariellen Verfahrens abgeschlossen wird. Eine Nichtbeachtung verhindert die Eintragung des rechtlichen Eigentums.
Ausländische Käufer sehen sich im Vergleich zu griechischen Einwohnern häufig mit zusätzlichen administrativen Anforderungen konfrontiert. Dazu gehören die Beantragung einer griechischen Steuernummer (AFM), die Eröffnung eines lokalen Bankkontos für Steuerzahlungen sowie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Übersetzung der Unterlagen ins Griechische.
Der Prozess erfordert die Abstimmung zwischen Ihrem Rechtsvertreter, dem Notar und den griechischen Steuerbehörden. Eine professionelle Beratung gewährleistet die Einhaltung aller Anforderungen und verhindert Verzögerungen beim Erwerb Ihrer Immobilie.
Stempelsteuer und Grunderwerbsteuer stellen bei griechischen Immobilientransaktionen unterschiedliche Verpflichtungen dar, obwohl Käufer diese getrennten Abgaben oft verwechseln.
Die Stempelsteuer in Höhe von 3,09 % gilt für die rechtlichen Unterlagen von Immobilienübertragungen. Diese Steuer bestätigt den Kaufvertrag und die damit verbundenen rechtlichen Dokumente im griechischen Rechtssystem.
Die Grunderwerbsteuer hingegen ist die primäre Steuer beim Erwerb von Immobilien. Für die meisten Wohnimmobilien beträgt diese 3,09 % des angegebenen Wertes. Bei neuen Immobilien (die innerhalb der letzten fünf Jahre erbaut wurden) fällt jedoch anstelle der Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer in Höhe von 24 % an.
Beide Steuern verwenden den angegebenen Wert der Immobilie als Berechnungsgrundlage. Internationale Käufer können sich keiner dieser Verpflichtungen entziehen, unabhängig von der beabsichtigten Nutzung der Immobilie oder der Dauer des Eigentums.
Der Zeitpunkt der Zahlung unterscheidet sich bei diesen Steuern geringfügig. Die Zahlung der Grunderwerbsteuer erfolgt in der Regel während des Notartermins, während die Stempelsteuer separat über die griechischen Steuerbehörden abgewickelt werden kann.
Die griechische Stempelsteuer beträgt 3,09 % des angegebenen Kaufwerts Ihrer Immobilie. Dieser Satz gilt für internationale Käufer einheitlich in allen griechischen Regionen und für alle Immobilienarten.
Mehrere Faktoren beeinflussen die endgültige Höhe Ihrer Stempelsteuer. Der angegebene Wert der Immobilie bildet die primäre Berechnungsgrundlage, einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten wie Möbel oder Einrichtungsgegenstände, die im Kaufpreis enthalten sind.
Der Standort der Immobilie innerhalb Griechenlands hat keinen Einfluss auf die Stempelsteuersätze, im Gegensatz zu einigen Ländern mit regionalen Abweichungen. Ob Sie nun auf Kreta, Korfu oder dem griechischen Festland kaufen – der Satz von 3,09 % bleibt unverändert.
Zusätzliche Verwaltungsgebühren können mit der Zahlung der Stempelsteuer einhergehen. Dazu gehören Banküberweisungsgebühren, Währungsumrechnungskosten für ausländische Käufer sowie Honorare für die rechtliche Vertretung während des Zahlungsvorgangs.
Berücksichtigen Sie die kumulierte Steuerbelastung bei der Budgetplanung für Ihren Immobilienkauf in Griechenland. Stempelsteuer, Grunderwerbsteuer, Anwaltshonorare und Notarkosten erhöhen den Kaufpreis Ihrer Immobilie in der Regel um 8–12 %.
Bei griechischen Immobilientransaktionen gibt es begrenzte Stempelsteuerbefreiungen, wobei die meisten gleichermaßen für inländische und internationale Käufer gelten, anstatt spezifische Vorteile für ausländische Käufer zu bieten.
Investoren im Rahmen des Golden-Visa-Programms erhalten trotz ihrer erheblichen Investitionsanforderungen keine Befreiungen von der Stempelsteuer. Das Programm bietet zwar Vorteile hinsichtlich des Aufenthaltsrechts, führt jedoch nicht zu einer Ermäßigung der üblichen Steuern beim Immobilienerwerb.
Einige Befreiungen gelten für bestimmte Immobilientypen oder Transaktionsumstände. Die Übertragung von geerbten Immobilien kann zu ermäßigten Sätzen berechtigen, wobei jedoch oft komplexe Dokumentationsanforderungen gelten.
Der Kauf von landwirtschaftlichen Flächen kommt manchmal für eine Sonderbehandlung in Frage, doch Beschränkungen des ausländischen Eigentums an landwirtschaftlichen Grundstücken schränken diese Möglichkeit für die meisten internationalen Käufer ein.
Professionelle Rechtsberatung ist entscheidend, wenn Sie mögliche Befreiungen prüfen. Das Antragsverfahren erfordert umfangreiche Unterlagen und kann langwierige Genehmigungsverfahren durch die griechischen Steuerbehörden mit sich bringen.
Die Zahlung der Stempelsteuer erfolgt während des Abwicklungsprozesses, in der Regel im gleichen Zeitrahmen wie Ihr Notartermin zur Eigentumsübertragung.
Der Zahlungszeitplan ist in die griechischen Verfahren zur Eigentumsübertragung integriert. Ihr Rechtsvertreter koordiniert die Zahlung der Stempelsteuer mit anderen Anforderungen zur Abwicklung und stellt sicher, dass alle Verpflichtungen vor der Eintragung des Eigentums erfüllt sind.
Die griechischen Steuerbehörden verlangen die Zahlung über bestimmte Kanäle, in der Regel per Banküberweisung von griechischen Konten. Internationale Käufer müssen häufig Bankbeziehungen in Griechenland aufbauen, um diese Zahlungen zu ermöglichen.
Verzögerungen bei der Zahlung der Stempelsteuer können den Abschluss Ihres Immobilienkaufs auf unbestimmte Zeit verschieben. Griechische Notare können die Eigentumsübertragung erst vornehmen, wenn alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt und dokumentiert sind.
Wenn Sie Ihr Haus in Griechenland später verkaufen, sind ordnungsgemäße Stempelsteuerunterlagen aus Ihrem Kauf unerlässlich. Unser Leitfaden zum Verkauf Ihres Hauses erklärt, wie sich die ursprünglichen Kaufunterlagen auf zukünftige Verkaufsverfahren auswirken.
Die griechische Stempelsteuer stellt für alle internationalen Immobilienkäufer eine obligatorische Verpflichtung in Höhe von 3,09 % des angegebenen Immobilienwerts dar. Es gibt keine Ausnahmen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthaltsstatus.
Planen Sie bei der Planung Ihres Immobilienkaufs in Griechenland neben der Stempelsteuer auch Übertragungssteuern, Anwaltskosten und andere Abschlusskosten ein. Die kombinierte Steuerlast verursacht in der Regel erhebliche Kosten, die über den Kaufpreis der Immobilie hinausgehen.
Professionelle rechtliche Beratung gewährleistet die Einhaltung der griechischen Steuervorschriften und verhindert kostspielige Verzögerungen bei der Abwicklung des Immobilienkaufs. Die Komplexität internationaler Immobilientransaktionen erfordert erfahrene Unterstützung während des gesamten Prozesses.
Eine ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Stempelsteuerzahlung ist für zukünftige Immobilientransaktionen, einschließlich potenzieller Verkäufe oder der Nachlassplanung, unerlässlich. Die Führung vollständiger Unterlagen schützt Ihre Investition langfristig.
Wenn Sie Ihre steuerlichen Verpflichtungen kennen, bevor Sie sich zum Kauf einer Immobilie in Griechenland verpflichten, ermöglicht dies eine angemessene Finanzplanung und eine realistische Budgetierung. Für eine individuelle Beratung zu Ihrer spezifischen Situation und umfassende Unterstützung während Ihrer Immobilientransaktion in Griechenland wenden Sie sich bitte an unser erfahrenes Team.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.
26.02.2026
10.02.2026
Könnten Sie sich vorstellen, eine eigene Immobilie in Griechenland zu besitzen, in Küstennähe und mit dem mediterranen Lebensstil? Wenn Ihnen diese Vorstellung zusagt, ist die Second Home Expo in Antwerpen der perfekte Ort, um Ihre Reise zu beginnen.
Am 7. und 8. März 2026 wird die Antwerp Expo erneut Tausende von Besuchern, internationale Immobilienfachleute und Spezialisten für Zweitwohnsitze unter einem Dach begrüßen. Das Elxis-Team wird auf der Messe vertreten sein, um alle zu unterstützen, die am Kauf von Immobilien in Griechenland interessiert sind. Mit mehr als 100 Teilnahmen im Laufe der Jahre ist Elxis nach wie vor ein vertrauenswürdiger und vertrauter Partner bei dieser Veranstaltung, und wir freuen uns, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Expo kostenlos zu besuchen.
Die Second Home Expo ist eine der führenden Messen Europas für Käufer, die in eine Ferienimmobilie, eine Mietimmobilie oder einen Lebensraum im Ausland investieren möchten. Mit einer einzigartigen Kombination aus Inspiration, fachkundiger Beratung und einer großen Auswahl an internationalen Immobilien bietet die Messe alles, was Sie benötigen, um Ihren ersten Schritt mit Zuversicht zu gehen.
23.07.2025
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