Wenn Sie aus Großbritannien, Irland oder einem anderen Land kommen, in dem die Stempelsteuer ein fester Bestandteil des Immobilienkaufs ist, ist es völlig normal, sich zu fragen, ob beim Kauf einer Immobilie in Griechenland eine ähnliche Steuer anfällt.
Die kurze Antwort lautet: Nein, in Griechenland wird beim Kauf von Immobilien keine Stempelsteuer erhoben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Kauf einer Immobilie in Griechenland steuerfrei ist. Stattdessen sieht das griechische System eine andere Struktur von Transaktionssteuern und Gebühren vor, die man bereits zu Beginn des Kaufprozesses verstehen sollte, um die Kosten richtig einkalkulieren zu können.
Für internationale Käufer, die nach griechischen Immobilien zum Verkauf suchen, kann das Verständnis des Unterschieds zwischen Stempelsteuer und griechischen Immobiliensteuern dazu beitragen, Verwirrung zu vermeiden und einen reibungsloseren Kaufablauf zu gewährleisten.
Was Griechenland stattdessen hat: Grunderwerbsteuer
In Griechenland ist die wichtigste Steuer beim Kauf von Bestandsimmobilien die Grunderwerbsteuer (Φόρος Μεταβίβασης Ακινήτων). Der Standardsatz dieser Steuer beträgt 3,09 % des steuerpflichtigen Wertes der Immobilie. In den meisten Fällen wird dieser auf den höheren der beiden folgenden Werte berechnet: den vereinbarten Kaufpreis oder den von den griechischen Steuerbehörden im Rahmen des nationalen Bewertungssystems ermittelten objektiven (Steuer-)Wert. Wichtig ist, dass diese Steuer für alle Käufer gleichermaßen gilt, unabhängig davon, ob es sich um griechische Einwohner, EU-Bürger oder internationale Käufer handelt, die eine Ferienimmobilie oder eine Anlageimmobilie in Griechenland erwerben.
Für alle, die den Kauf einer Immobilie in beliebten Reisezielen wie Kreta, Korfu, dem Peloponnes oder auf den griechischen Inseln in Erwägung ziehen, ist diese Steuer ein wesentlicher Faktor für das Verständnis der tatsächlichen Kosten eines Immobilienkaufs in Griechenland.
Wie und wann wird die Grunderwerbsteuer entrichtet?
Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel bei Abschluss der Transaktion entrichtet. In den meisten Fällen zahlt der Käufer sie bei der Unterzeichnung der endgültigen notariellen Urkunde vor einem Notar. Die örtlichen Verfahren und behördlichen Anforderungen können jedoch je nach der konkreten Transaktion variieren. In einigen Fällen können griechische Steuervorschriften eine frühere Zahlung der Steuer vorschreiben, beispielsweise wenn die Übertragungssteuererklärung vor dem Abschluss bei den Steuerbehörden eingereicht wird. Aus diesem Grund werden der genaue Zeitpunkt und die Zuständigkeit letztendlich durch die örtlichen Rechts- und Steuerverfahren bestimmt. In der Praxis koordiniert Ihr Rechtsvertreter oder Anwalt diesen Prozess in Ihrem Namen und stellt sicher, dass die Steuer korrekt und zum richtigen Zeitpunkt entrichtet wird, damit die Eigentumsübertragung ohne Verzögerung erfolgen kann. Für internationale Käufer ist dieser strukturierte Prozess darauf ausgelegt, die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und administrative Risiken während der Transaktion zu minimieren.

Ein Hinweis zu Neubauten
Wenn Sie ein neu erbautes Haus in Griechenland kaufen, sieht die steuerliche Situation etwas anders aus. Wird eine fertiggestellte Neubauimmobilie direkt von einem Bauunternehmen verkauft, fällt anstelle der üblichen Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer in Höhe von 24 % an.
Allerdings gestattet die griechische Regierung Bauunternehmen, eine Befreiung von dieser Mehrwertsteuer zu beantragen, und in der Praxis machen viele davon Gebrauch. Es lohnt sich, den Mehrwertsteuerstatus jeder Neubauimmobilie, die Sie in Betracht ziehen, zu überprüfen, da dies die Gesamtkosten der Transaktion beeinflusst.
Für Käufer, die eine Immobilie vom Plan weg erwerben, läuft der Prozess wiederum anders ab. Anstatt eine fertiggestellte Immobilie zu kaufen, erwerben Sie zunächst das Baugrundstück, bevor mit dem Bau begonnen wird, und auf den Preis des Grundstücks wird die übliche Grunderwerbsteuer von 3,09 % erhoben. In diesem Fall fällt keine Mehrwertsteuer auf den gesamten Kaufpreis an. Eine ausführliche Erläuterung zur Anwendung der Mehrwertsteuer auf Immobilien in Griechenland finden Sie in unserem speziellen Steuerleitfaden.
Planung Ihrer Gesamtkaufkosten in Griechenland
Bei der Budgetplanung für einen Immobilienkauf in Griechenland ist es wichtig, mehr als nur den Kaufpreis zu berücksichtigen. Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Bestandteil der gesamten Anschaffungskosten.
Zu den zusätzlichen Kosten können Notargebühren, Anwaltskosten sowie Gebühren für die Eintragung im Grundbuch oder Kataster gehören. Diese variieren zwar je nach Immobilie und Komplexität der Transaktion, doch sollten Käufer im Allgemeinen mit zusätzlichen Gesamtkosten in Höhe von etwa 10 % des Kaufpreises rechnen.
Wenn Käufer diese Kosten im Voraus kennen, können sie realistisch planen und unerwartete Ausgaben während des Kaufprozesses vermeiden.
Immobilienkauf in Griechenland als ausländischer Käufer
Der griechische Immobilienmarkt stößt weiterhin auf großes Interesse bei internationalen Käufern, die auf den Inseln, in den Küstenregionen und auf dem griechischen Festland nach Ferienhäusern, Immobilien für den Ruhestand oder Investitionsmöglichkeiten suchen.
Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind gut strukturiert und transparent, auch wenn sie sich von den Systemen im Vereinigten Königreich, in Irland und anderen Teilen Nordeuropas unterscheiden. In Griechenland gibt es keine Stempelsteuer. Stattdessen zahlen Käufer in der Regel eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,09 % auf die meisten Bestandsimmobilien, zusätzlich zu den üblichen Rechts- und Transaktionskosten. Ein frühzeitiges Verständnis dieser Kosten trägt zu einer genauen Budgetplanung bei und vermeidet spätere unerwartete Ausgaben.
Die Zusammenarbeit mit erfahrenen lokalen Fachleuten stellt sicher, dass die rechtlichen und administrativen Aspekte, einschließlich Steueranmeldung, Due Diligence, Vertragsprüfung und Koordination der Zahlung der Grunderwerbsteuer, von Anfang an korrekt abgewickelt werden, was zu einem reibungsloseren und sichereren Transaktionsprozess führt.
Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu konkreten Fällen wird dringend empfohlen, je nach Bedarf einen Rechtsanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu konsultieren.

