Sie haben eine Immobilie in Griechenland geerbt und fragen sich, wie die damit verbundenen Rechtsvorschriften aussehen?
Jedes Land hat seine eigenen Erbschaftsvorschriften und Steuerregelungen. Eine Erbschaft anzunehmen, wenn sie aus dem Ausland kommt, mag nach einer komplexen Angelegenheit klingen. Deshalb beantworten wir hier einige der am häufigsten gestellten Fragen.
Wie wird Immobilieneigentum aus dem Ausland vererbt?
In der Regel richten sich die erbrechtlichen Verhältnisse nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes.
Der erste entscheidende Faktor im Erbschaftsverfahren ist das Vorhandensein eines Testaments. Wenn der verstorbene Erblasser ein Testament verfasst hat, kann das einschlägige anwendbare Recht in diesem Testament festgelegt werden. Im Allgemeinen und in den meisten Fällen wählt der Erblasser das Recht seiner eigenen Nationalität/Bürgerschaft.
Im Klartext: Ein niederländisches Testament, das von einem niederländischen Staatsbürger über griechischen Grundbesitz errichtet wurde, ist in Griechenland gültig. Die Annahme der Erbschaft durch die Erben muss von einem griechischen Notar vorgenommen werden, aber Wer erbt und was er erbt wird dann durch das niederländische Recht bestimmt.
Was geschieht, wenn es kein Testament gibt?
Liegt kein Testament vor, ist gemäß der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in den allermeisten Fällen das Erbrecht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten Wohnsitz hatte.
Wenn beispielsweise eine niederländische Frau mit einem europäischen Mann beliebiger Staatsangehörigkeit verheiratet ist und ihren ständigen Wohnsitz in den Niederlanden hat, ist das niederländische Recht anwendbar.
Wenn dieselbe Niederländerin ihren ständigen Wohnsitz in Griechenland hätte, wäre griechisches Erbrecht anzuwenden. Interessanterweise sieht das griechische Recht in Artikel 28 des griechischen Zivilgesetzbuches vor, dass sich die Erbschaftsverhältnisse nach dem Recht richten, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes hatte. Dies ist in diesem Fall wiederum das niederländische Recht.
In beiden Fällen ist also das niederländische Erbrecht anzuwenden.
Wie wird griechischer Immobilienbesitz vererbt, wenn die Erben im Ausland leben?
In Griechenland muss Immobilieneigentum durch eine notarielle Erbschaftsurkunde auf die Erben übertragen werden. Die Erben müssen eine griechische Steuernummer ("AFM") erhalten.
Außerdem müssen sie dem griechischen Notar eine Sterbeurkunde und einen Erbschein vorlegen, die in der Regel von einem öffentlichen Notar des Staates, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene besitzt, ausgestellt und mit einem Apostille-Stempel versehen wurden, sowie eine offizielle Übersetzung ins Griechische.
Der Notar gibt dann eine Erbschaftssteuererklärung ab, und das Finanzamt berechnet die Erbschaftssteuer. In den meisten Fällen fällt keine oder nur eine sehr geringe Erbschaftssteuer an, wenn Immobilieneigentum an nahe Verwandte weitergegeben wird. Der Immobilienwert, auf den die Erbschaftssteuer berechnet wird, ist nicht der (meist viel höhere) Handelswert, sondern der vom griechischen Finanzministerium festgelegte niedrigere "objektive Steuerwert ".
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in Griechenland?
Es gibt einen besonderen Erbschaftssteuerfreibetrag von 400.000 Euro für den überlebenden Ehepartner (nach 5 Jahren Ehe) und seine minderjährigen Kinder.
Um Ihnen Zeit und Ruhe zu ersparen, kann das Elxis-Anwaltsteam alle relevanten rechtlichen Angelegenheiten erledigen, die entsprechenden Unterlagen vorbereiten und das gesamte Verfahren durchführen.
Muss ich in Griechenland sein, um eine Erbschaft anzunehmen?
Nein! Man muss nicht nach Griechenland reisen und physisch anwesend sein, um eine Erbschaft anzunehmen. Es ist jedoch notwendig, dass eine Vollmacht unterschrieben wird, die die Anwälte von Elxis ermächtigt, die Interessen des/der Erben zu vertreten.
Gibt es eine Doppelbesteuerung des geerbten Nachlasses?
Viele europäische Länder haben bilaterale Verträge unterzeichnet, um Konflikte bei der Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise von der Erbschaftssteuer in Ihrem Wohnsitzland befreit sind, wenn sich die betreffende Immobilie im Ausland befindet. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an einen zuverlässigen Steuerberater in Ihrem Wohnsitzland.
Wenn Sie Fragen dazu haben, was ein zweites Haus in Griechenland für Ihre Erben bedeuten würde, zögern Sie nicht, sich an unsere erfahrenen Juristen zu wenden. Mit Elxis wird die Investition, die Sie jetzt tätigen, auch alle zukünftigen Generationen begeistern!