Warum sollten Sie sich für Kurzzeitvermietungen in Griechenland entscheiden?
Griechenland zieht eine sehr hohe Zahl von Besuchern an – über 30 Millionen pro Jahr, insbesondere im Sommer –, was Kurzzeitvermietungen zu einer lohnenden Einnahmequelle macht. Der Markt für Kurzzeitvermietungen ist in den letzten Jahren stark gewachsen, wobei immer mehr Unterkünfte und Betten zur Verfügung stehen. Daten von INSETE, dem Forschungsinstitut des griechischen Tourismusunternehmensverbands, zeigen einen anhaltenden Anstieg der Angebote und der Bettenverfügbarkeit im Vergleich zum Vorjahr. Im Vergleich zu Langzeitmieten können Kurzzeitvermietungen in touristisch stark frequentierten Gebieten wie Athen und den Inseln höhere Renditen bieten, wobei dies je nach Standort und Saison variiert. Kurzzeitvermietungen sind zudem flexibel: Sie können die Immobilie vermieten, wann Sie möchten, und sie selbst nutzen, wenn Sie sie benötigen. Sie müssen nicht einmal eine eigene Immobilie besitzen, um dies zu tun, da Sie die Immobilie eines anderen Eigentümers mit dessen offizieller schriftlicher Zustimmung zur Kurzzeitvermietung untervermieten können.
Die besten Standorte für Kurzzeitvermietungen in Griechenland
Zu den beliebten und rentablen Gebieten zählen Kreta, Korfu, Lefkada, Santorin und Mykonos, während aufstrebende Reiseziele wie Paros und Naxos an Beliebtheit gewinnen. Auch das Zentrum von Athen ist ein starker Markt für Kurzzeitvermietungen, allerdings gibt es hier eine wichtige Einschränkung. Neue AMA-Registrierungen (Immobilienregistrierungsnummer) sind derzeit in den ersten drei Bezirken der Stadt Athen verboten; dieses Verbot gilt bis Ende 2026. Das bedeutet, dass dort keine neuen Unterkünfte hinzugefügt werden können und ein Mietvertrag zwischen einem privaten Eigentümer und einem Verwalter für Kurzzeitvermietungen nicht verlängert werden kann. Daher sind neue Kurzzeitvermietungen vorerst in den betroffenen zentralen Gebieten nicht möglich, zu denen Plaka, Kolonaki, Koukaki, Syntagma, Monastiraki, Exarchia, Ilisia, Neapoli, Mets, Neos Kosmos, Agios Artemios, Pagrati, Votanikos, Metaxourgeio, Gazi, Petralona und Rouf.
Gesetzliche Anforderungen für Kurzzeitvermietungen in Griechenland
Nach griechischem Recht wird eine Kurzzeitmietwohnung wie folgt definiert:
Bevor Sie beginnen, ist es unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen:
Registrierung bei der AADE. Sie müssen die Immobilie bei der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) registrieren und eine Immobilienregistrierungsnummer (AMA) beantragen, die in jedem Inserat angegeben werden muss. Sobald Sie Ihre AMA erhalten haben, reichen Sie für jede Buchung eine Erklärung über den Kurzzeitaufenthalt ein und geben die Einnahmen in Ihrer Steuererklärung an. Die Erklärung für den Kurzzeitaufenthalt ist bis zum 20. des Monats nach der Abreise des Gastes fällig.
Besteuerung. Einkünfte aus Kurzzeitvermietungen unterliegen der Einkommensteuer (siehe untenstehende Sätze).
Lizenzierung für mehrere Einheiten. Wenn Sie mehr als zwei Immobilien betreiben, benötigen Sie möglicherweise eine Tourismuslizenz der griechischen Nationalen Tourismusorganisation, und die Steuerbehörden können von Ihnen verlangen, die Tätigkeit als Gewerbe zu betreiben.
Sicherheitsstandards. Die Unterkünfte müssen grundlegende Sicherheitsstandards erfüllen, einschließlich Brandschutzausrüstung und Notausgängen.
Zusätzliche Kosten, Steuern und Vorschriften
Wenn Sie Ihre Unterkunft auf einer Plattform wie Booking.com oder Airbnb inserieren, zahlen Sie eine Provision.
Plattformgebühren. Wenn Sie Ihre Unterkunft auf einer Plattform wie Airbnb oder Booking.com inserieren, zahlen Sie eine Provision oder Servicegebühr. Der genaue Satz und die Struktur unterscheiden sich je nach Plattform und ändern sich von Zeit zu Zeit; zusätzlich fällt Mehrwertsteuer an. Informieren Sie sich daher vor der Festlegung Ihrer Preise direkt bei der jeweiligen Plattform über die aktuellen Bedingungen. Generell gilt, dass die Provision von Booking.com in der Regel vom Eigentümer und nicht vom Gast getragen wird.
Einkommensteuer. Einkünfte aus Kurzzeitvermietungen werden pro Eigentümer besteuert. Ab 2026 gelten folgende Steuerklassen:
Der Steuersatz von 25 % für Einkünfte zwischen 12.001 € und 24.000 € wurde für das Jahr 2026 eingeführt und ersetzt den bisherigen Steuersatz von 35 % für diesen Bereich.