Ab dem 1. Januar 2024 hat das griechische Parlament einige Regeln für Kurzzeitvermietungen geändert. Wir erklären Ihnen in einfachem Englisch, welche Änderungen vorgenommen wurden und welche Änderungen für Sie am wichtigsten sind, wenn Sie planen, Ihre Immobilie im Jahr 2024 zu vermieten.
Warum wurde dieses Gesetz verabschiedet?
Ein Ziel des Gesetzes ist es, ein Gleichgewicht zwischen Immobilieneigentümern und der gesamten Tourismusbranche (Hotels, Pensionen usw.) zu schaffen. In zweiter Linie hofft die griechische Regierung, Mittel für öffentliche Projekte zu erhalten.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
1. Klimagebühr
In der Zeit zwischen März und Oktober wird eine Gebühr von 1,50€/Tag für Mietobjekte erhoben. Bei freistehenden Objekten, die mehr als 80 qm groß sind, beträgt die Gebühr 10,00€/Tag.
Von November bis Februar wird eine Gebühr von 0,50€/Tag erhoben. Auf freistehenden Grundstücken mit mehr als 80 m² beträgt die Gebühr 4,00€/Tag.
Wer zahlt die Klimaabgabe?
Die Klimaabgabe wird vom Gast erhoben und vom Eigentümer der Immobilie an die Steuerbehörden gezahlt. Diese Gebühren sind bereits in Kraft, da sie seit dem 1. Januar 2024 gelten.
Warum gibt es eine Klimaabgabe?
Nach den Ankündigungen der Regierung wird diese Abgabe zu Einnahmen führen, die in einen Sonderfonds für öffentliche Projekte fließen.
2. Beherbergungssteuer
Eine zusätzliche Beherbergungssteuer in Höhe von 0.5% des Mietbetrags wird vom Gast erhoben und an die Steuerbehörden abgeführt. Diese Gebühr gilt seit dem 1. Januar 2024. Bisher mussten nur Tourismusbetriebe diese Steuer zahlen, doch nun wird sie auch auf Mietobjekte ausgedehnt.
3. Grenzwerte für Kurzzeitmietaufenthalte
Vor einigen Jahren hatte die griechische Regierung eine Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage angekündigt, aber keine Regionen festgelegt, für die diese Begrenzung gelten soll. Diese Begrenzung wurde nun auf 60 Tage ab dem 1. Januar 2024 geändert, aber immer noch ohne Angabe, für welche Regionen dies gelten soll. Daher steht es Hauseigentümern nach wie vor frei, ihr Eigentum für 365 Tage im Jahr zu vermieten.
Weitere Best Practices für die Vermietung finden Sie in unserem vollständigen Artikel hier.
4. EOT-Lizenzen
Bei Immobilienprojekten, bei denen alle Wohnungen über ein Kurzzeitvermietungssystem vermietet werden, muss eine EOT-Lizenz (ausgestellt von der Griechischen Nationalen Tourismusorganisation) eingeholt werden. Um mehr über EOT-Lizenzen zu erfahren und darüber, wie man eine solche für eine Immobilie erhält, lesen Sie weiter hier.
5. Steuer für Eigentümer von mehreren Immobilien
Ignorieren Sie diesen Abschnitt, wenn Sie nicht Eigentümer mehrerer Immobilien sind. Wenn Sie als Einzelperson drei oder mehr Immobilien für die kurzfristige Vermietung zur Verfügung haben, müssen Sie eine VAT (Mehrwertsteuer) von 13%. Wenn Sie in diese Kategorie fallen, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich als Unternehmen registrieren zu lassen. Unternehmen haben den Vorteil, dass sie die von ihnen zu zahlende Mehrwertsteuer mit anderen Geschäftsaktivitäten verrechnen können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Rechtsteam unter contact@elxis.com.
Welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich keine 3 Immobilien besitze?
Mieteinnahmen von Privatpersonen, die eine oder zwei Immobilien besitzen, die für kurzfristige Vermietungen genutzt werden, fallen weiterhin nicht unter die Mehrwertsteuer. Weitere Informationen über Steuern, die von Eigentümern von Mietobjekten gezahlt werden, finden Sie in unserem vollständigen Steuerartikel hier.