Ein aktueller Vorfall hat gezeigt, dass das Parken von Wohnmobilen in Griechenland aufgrund des Gesetzes 5170/2025, das sich in erster Linie auf Kurzzeitvermietungen konzentriert, erheblich eingeschränkt ist. Während das Gesetz auf illegales Camping und informelle Touristenunterkünfte abzielt, haben seine Auswirkungen auf Wohnmobile zu starke Reaktionen.
Der Akrata-Zwischenfall
Kürzlich verhängte die griechische Polizei Bußgelder gegen Wohnmobilbesitzer, die ihre Fahrzeuge in der Küstenstadt Akrata (ein Dorf in Achaia auf dem Peloponnes) abgestellt hatten. Bei dieser Aktion wurden die neuen, strengeren Vorschriften für das Abstellen von Wohnmobilen im öffentlichen Raum deutlich. Nach dem Gesetz ist das Aufstellen von Wohnmobilen auf öffentlichen Plätzen verboten (was bereits vorher der Fall war), nun aber auch vom einfachen Abstellen in Gebieten wie archäologischen Stätten, Stränden, Wäldern und anderen allgemein zugänglichen öffentlichen Gebieten. Stattdessen müssen solche Fahrzeuge auf ausgewiesenen Autobahnen oder offiziellen Campingplätzen bleiben.
Wie viele Wohnmobile gibt es in Griechenland?
Derzeit leben in Griechenland schätzungsweise 2.100 Wohnmobile jährlichViele von ihnen kommen aus Ländern wie Italien, Deutschland, Frankreich und Österreich. Die Hellenischer Wohnmobilclubmit 530 registrierten Mitgliedern, hat bereits geforderte Klarstellungen vom griechischen Staat. Darüber hinaus hat der Club den Europäischen Verband der Wohnmobilisten (Fédération Internationale des Clubs de Motorhomes - FICM) informiert und erwägt rechtliche Schritte gegen die neu eingeführten Beschränkungen.

Antwort des Ministeriums für Tourismus
Als Reaktion auf die weit verbreitete Besorgnis und die Online-Debatte veröffentlichte das Ministerium für Tourismus eine ausführliche Klarstellung:
"Was gilt für das Gesetz 5170/2025 über Wohnwagen/Anhänger?"
Die fragliche Bestimmung regelt das Offensichtliche - was in anderen entwickelten Ländern, die öffentliche Güter im Zusammenhang mit Hygiene und Sicherheit schützen, bereits gilt und anwendbar ist. Das Gesetz verbietet die missbräuchliche Nutzung des öffentlichen Raums zum Schutz der natürlichen und kulturellen Umwelt.
Bürger und Touristen mit Wohnwagen können auf organisierten Campingplätzen parken - lizenzierten Betrieben, die Hygiene-, Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen. Damit wird sichergestellt, dass die missbräuchliche Belegung von Wäldern, Stränden, archäologischen Stätten und anderen öffentlichen Flächen durch Wohnmobile und Wohnwagen beendet wird. Die neue Bestimmung steht im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen, insbesondere mit Artikel 10 des Gesetzes 392/1976 und Artikel 7 des Gesetzes 4276/2014, die beide das informelle Aufstellen von Wohnwagen in sensiblen Gebieten verbieten.
Darüber hinaus erlaubt das Gesetz das kostenlose Abstellen eines Wohnwagens (Gastfreundschaft) gemäß Artikel 34 der Straßenverkehrsordnung (Gesetz 2696/1999), solange es nicht länger als 24 aufeinanderfolgende Stunden in Wohngebieten dauert. Darüber hinaus müssen die von den Gemeinden festgelegten eingezäunten Bereiche genutzt werden.
Wird es Änderungen geben?
Angesichts der negativen Reaktionen auf diese Entscheidung hat das Tourismusministerium eine Sitzung mit dem Präsidenten und den Vorstandsmitgliedern des Hellenic Motorhome Club abgehalten, um die aufgetretenen Probleme zu besprechen. Das Ministerium hat deutlich gemacht, dass es Änderungen geben wird.
Dies ist die Ankündigung, die das Ministerium für Tourismus veröffentlicht hat:
Das heutige Treffen im Tourismusministerium mit der Präsidentin Elizabeth Michailidou und den Vorstandsmitgliedern des Hellenic Motorhome Club, bei dem es um das Thema Parken und Abstellen von Wohnmobilen ging, verlief in einer positiven Atmosphäre.
Auf der Sitzung herrschte völlige Einigkeit über die Richtung der Gesetzgebung von Artikel 27 des Gesetzes 5170/2025.
Es wurde klargestellt, dass mit dieser Bestimmung das Halten und Parken von Wohnmobilen dort erlaubt ist, wo und wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt.
Es bestand Einigkeit darüber, dass der Schutz des öffentlichen Raums sowie der natürlichen und kulturellen Umwelt vor Missbrauch und willkürlicher Besetzung verstärkt werden muss.
Darüber hinaus erkennt das Tourismusministerium im Anschluss an den entsprechenden Vorschlag der ELAT die Notwendigkeit an, einen institutionellen Rahmen für die Bereitstellung spezieller vorübergehender Stellplätze für Wohnwagen (Camper Stop) zu schaffen, und wird die Durchführung einer entsprechenden Initiative durch die zuständigen Ministerien vorschlagen.
Schlussfolgerung
In der Erklärung des Tourismusministeriums wird der Zweck des Gesetzes 5170/2025 erläutert, das durch die Regelung des Parkens von Wohnwagen den öffentlichen Raum vor Missbrauch schützen soll. Das Gesetz erlaubt das Parken von Wohnwagen auf zugelassenen Campingplätzen und begrenzt das kostenlose Parken in Wohngebieten auf 24 Stunden. Das Ministerium ist offen für Änderungen auf der Grundlage von Rückmeldungen von Gruppen wie dem Hellenic Motorhome Club und erwägt die Einrichtung spezieller temporärer Parkflächen für Wohnwagen. Dieser Ansatz gewährleistet sowohl den Tourismus als auch den Schutz der natürlichen und kulturellen Stätten Griechenlands.