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Welche Schritte sind beim Kauf einer Immobilie in Griechenland zu beachten?

Tipps zum Kauf

19.09.2024

Sie stellen sich Ihr Traumhaus in Griechenland vor: Sonnenuntergänge über dem Mittelmeer, griechischer Kaffee auf dem Balkon, Abendessen auf der Terrasse. Dann kehren Sie in die Realität zurück und fragen sich, wie der Kauf eines Hauses in Griechenland konkret abläuft. Welche Dokumente muss ich unterschreiben und wann? Muss ich den Preis selbst aushandeln? Wenn ich ein Haus gefunden habe, wie kann ich sicher sein, dass es rechtmäßig ist? In diesem Artikel erklären wir Ihnen den Ablauf Schritt für Schritt.

1. Suche nach Immobilien in Griechenland

Ihr erster Schritt besteht darin, die Immobilie zu finden, die Sie kaufen möchten. Dies hängt von Ihren langfristigen Zielen, Ihrem Budget, der Region, in der Sie leben möchten, und davon ab, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder hauptsächlich zur Vermietung nutzen möchten. Sie können zwischen neuen Immobilien ab Plan, Bestandsimmobilien, Wohnungen, Villen, Dorfhäusern, Häusern am Meer, Häusern in den Bergen und vielem mehr wählen. Die Auswahl ist groß, nehmen Sie sich also Zeit, um Ihre langfristigen Ziele zu überdenken. Wenn Sie Hilfe bei der Ideenfindung wünschen, können Sie uns für eine unverbindliche Beratung kontaktieren.

2. Machen Sie eine Besichtigungsreise

Nichts geht über eine persönliche Besichtigung der Immobilie. Nachdem Sie eine Vorauswahl Ihrer Favoriten getroffen haben, besuchen Sie diese persönlich, um sich ein besseres Bild von der Umgebung, dem Zustand und der Ausstattung zu machen. So können Sie die Erreichbarkeit verschiedener Orte einschätzen und prüfen, ob die von Ihnen gewünschten Annehmlichkeiten in der Nähe liegen. Es ist nicht zwingend erforderlich, die Immobilie vor dem Kauf persönlich zu besichtigen, und eine virtuelle Besichtigung ist eine beliebte Alternative. Dennoch empfehlen wir, die Immobilie nach Möglichkeit zuerst zu besichtigen, denn Ihr Eindruck vor Ort ist entscheidend, insbesondere wenn Sie vorhaben, viel Zeit dort zu verbringen.

3. Einigen Sie sich auf einen Preis

Diese Phase kann für Erstkäufer einschüchternd wirken. Verhandlungen sind Teil des Prozesses, nehmen Sie es also nicht persönlich. Verkäufer beginnen in der Regel mit einem hohen Preis, und Käufer bieten zunächst unter dem, was sie tatsächlich zu zahlen bereit sind. Es ist hilfreich, dem Verkäufer einige durchdachte Fragen zu stellen: Wie viele Käufer interessieren sich für die Immobilie, und was sind deren Ziele?


Immobilienmakler sind hier gute Verbündete, da sie den Markt verstehen und den Wert einer Immobilie realistisch einschätzen können. Nach einigen Runden von Gegenangeboten werden Sie in der Regel einen Preis erreichen, der für beide Seiten passt.

4. Rechtliche Due Diligence

Für diesen Schritt benötigen Sie einen griechischen Anwalt. Zur Erinnerung: Unsere Kanzlei verfügt über eine hauseigene Rechtsabteilung mit 10 auf Immobilienrecht spezialisierten Anwälten. Der Anwalt prüft die Eigentumsverhältnisse und führt eine gründliche Recherche beim örtlichen Grundbuchamt durch, um sicherzustellen, dass die Immobilie in Ordnung ist und verkauft werden kann. Etwaige Belastungen, wie Hypotheken oder Ansprüche Dritter, werden an dieser Stelle recherchiert.

5. Unterzeichnung eines privaten Kaufvertrags

Sobald Sie sich auf den Preis geeinigt haben, können Sie einen privaten Kaufvertrag (PPA) unterzeichnen. Ein PPA legt die Bedingungen fest, unter denen Käufer und Verkäufer die Übertragung der Immobilie vereinbaren. Er sieht bei jedem Kauf etwas anders aus. Nach der Unterzeichnung sind beide Parteien vertraglich gebunden und das Haus wird vom Markt genommen. Der PPA wird in der Regel von den Anwälten des Käufers und des Verkäufers entworfen, und beide Parteien können anschließend Änderungen vornehmen, wenn sie die Bedingungen anpassen möchten. Bei der Unterzeichnung leistet der Käufer eine Anzahlung, um die Immobilie zu reservieren, in der Regel zwischen 5 % und 10 % des Kaufpreises.

6. Unterzeichnung einer Vollmacht

Die Vollmacht (POA) ist ein wichtiger Schritt beim Kauf eines Hauses in Griechenland. Mit einer Vollmacht kann Ihr Anwalt Sie während des gesamten Kaufprozesses vertreten und in Ihrem Namen handeln, auch wenn Sie sich nicht in Griechenland befinden. So kann Ihr Anwalt beispielsweise Ihre griechische Steuernummer einholen und den endgültigen Vertrag für Sie unterzeichnen. Sie können eine Vollmacht entweder beim griechischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder bei einem Notar in Griechenland unterzeichnen.

7. Beantragen Sie eine griechische Steuernummer

Um eine Immobilie in Griechenland zu erwerben, benötigen Sie eine lokale Steuernummer, die AFM. Diese ermöglicht Ihnen den Zugang zum griechischen TAXIS-System im Internet, über das Sie Ihre Grundsteuern melden und entrichten. Das Verfahren ist einfach. Eine Steuernummer wird von den Steuerbehörden gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und eines ausgefüllten Antragsformulars kostenlos ausgestellt. Wenn Sie uns eine Vollmacht erteilt haben, können wir die Steuernummer in Ihrem Namen beantragen. Beachten Sie, dass ein griechisches Bankkonto keine Voraussetzung für den Kauf einer Immobilie in Griechenland ist.

8. Beide Parteien unterzeichnen die endgültigen Unterlagen

Der Verkäufer muss dem Notar eine Reihe von Dokumenten vorlegen, damit dieser die endgültige Kaufurkunde erstellen kann. Dazu gehören unter anderem Energieausweise, topografische Pläne, Steuerbescheinigungen und kommunale Bescheinigungen. Sobald die Unterlagen vollständig sind, erstellt der Notar eine Erklärung zur Grunderwerbsteuer und reicht diese beim Finanzamt ein. Sobald der Käufer die Grunderwerbsteuer entrichtet hat, kann die endgültige Urkunde unterzeichnet werden. Bei der Unterzeichnung müssen Sie persönlich anwesend sein oder einen gesetzlichen Vertreter entsenden, den Sie durch eine Vollmacht bevollmächtigt haben müssen. Nach der Unterzeichnung händigt der Notar dem Anwalt des Käufers eine Kopie der Urkunde aus, der diese je nach Standort der Immobilie beim Grundbuchamt oder beim griechischen Katasteramt einreicht. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Urkunde in diese öffentlichen Register sind Sie formell der rechtmäßige Eigentümer.

9. Zahlung abschließen

In den meisten Fällen zahlt der Käufer am Tag der Unterzeichnung. Wenn die Transaktion zwischen zwei Banken im selben Land stattfindet (zum Beispiel von einer griechischen zu einer griechischen oder von einer niederländischen zu einer niederländischen Bank), geht das Geld in der Regel noch am selben Tag beim Verkäufer ein. Befinden sich die Banken in verschiedenen Ländern (z. B. von den Niederlanden nach Griechenland), enthält die Kaufurkunde in der Regel eine Klausel, die es dem Käufer erlaubt, innerhalb von 10 Werktagen nach der Unterzeichnung zu zahlen. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass der Käufer nicht innerhalb von 10 Tagen zahlt, ist der Verkäufer berechtigt, sofern die Klausel in der notariellen Urkunde enthalten ist, das Eigentum zurückzuerlangen und die Anzahlung einzubehalten. Sobald der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist, wird eine Entlastungsurkunde unterzeichnet. Die genauen Bedingungen und Zeitpunkte variieren je nach Situation und etwaigen zusätzlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Schließlich wird die Immobilie nach der Unterzeichnung im Steuerformular E-9 des Käufers eingetragen.

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