Neue griechische Regeln machen Tausende von Golden-Visa-Anträgen möglich
21.11.2025

Eine neue Entscheidung vom Ministerium bringt endlich Bewegung in die Golden-Visa-Anträge, die noch hängen. Hier ist, was wir wissen:
Am 11. November 2025 hat die griechische Regierung einen neuen Ministerialbeschluss (Nr. 214926/2025) im Staatsanzeiger veröffentlicht, der endlich Tausende von anhängigen Golden-Visa-Anträgen freigibt. Nach Monaten der Ungewissheit sind die Regeln jetzt klar, vor allem für Immobilien, die gerade renoviert werden, für Geschäftsgebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden, und für denkmalgeschützte Immobilien.
Für internationale Käufer, Bauträger und Hausbesitzer ist das die wichtigste Änderung am Golden-Visa-Programm seit den Änderungen vom letzten Jahr. Tausende ausländische Investoren und Immobilienbesitzer haben auf diese Regelung gewartet, weil sie monatelang weder Käufe tätigen noch bereits eingereichte Anträge abschließen konnten. Im Folgenden erklären wir in einfachen, praktischen Worten, was sich tatsächlich geändert hat, warum Anträge eingefroren wurden und was das für die Zukunft bedeutet.

Warum die Anträge hingen blieben
In den letzten sechs Monaten konnten viele Investoren nicht weitermachen, weil die Regierung noch nicht klar gesagt hatte, wie bestimmte Arten von Immobilien in die neuen Golden-Visa-Regeln passen. Das betraf:
- Gewerbliche Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden
- Denkmalgeschützte Gebäude (διατηρητέα)
- Immobilien, die gerade renoviert werden
- Grundstücke, die für Neubauten vorgesehen sind
Infolgedessen blieben 13.499 Anträge in der Schwebe, fast 80 % davon in Attika. Anwälte stellten neue Anträge zurück, Bauträger setzten den Verkauf aus, und viele Käufer reichten „Platzhalter”-Anträge ein, nur um sich einen Platz in der Warteschlange zu sichern, da sie wussten, dass ihre Anträge erst nach Veröffentlichung des neuen Regelwerks genehmigt werden würden.
Was ändert sich durch die neue Entscheidung (einfacher Überblick)
Die neue gemeinsame Entscheidung der Minister für Wirtschaft und Finanzen, Entwicklung sowie Migration und Asyl erklärt endlich, wie diese Immobilien für das Goldene Visum in Frage kommen können. Hier ist, was jetzt erlaubt ist:
1. Gebäude mit einer Nutzungsänderung (z. B. Büro → Wohnhaus)
Immobilien wie ehemalige Büros oder Industrieflächen können jetzt am Programm teilnehmen, sofern sie legal in Wohnraum umgewandelt wurden. Ein zertifizierter Ingenieur muss bestätigen, dass die Umwandlung gemäß den neuen Vorschriften ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bei alten Industriegeländen ist ein zusätzlicher Nachweis erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren keine Fabrikaktivitäten stattgefunden haben.
2. Denkmalgeschützte Gebäude
Auch diese können in Frage kommen. Der Notar muss lediglich auf die offizielle Eintragung des Gebäudes (die FEK- oder Regierungsanzeigenummer) verweisen und bestätigen, dass der Denkmalstatus noch gültig ist. Auch restaurierte oder erweiterte denkmalgeschützte Gebäude sind jetzt eindeutig abgedeckt.

3. Grundstück kaufen und Haus bauen
Dies ist eine wichtige Neuerung, die den Weg für individuell gebaute Häuser im Rahmen des Programms ebnet. Der Kauf eines Grundstücks und der Bau eines Wohnhauses gelten nun als gültige Investition, wenn:
- Du eine Baugenehmigung hast
- der Gesamtwert (Grundstück + Bau) den Schwellenwert für das Goldene Visum erreicht.
Wir erinnern dich daran, dass die neuen Schwellenwerte für das Goldene Visum je nach Region 800.000 € oder 400.000 € betragen. 800.000 € gelten für Attika, Thessaloniki, Mykonos, Santorini und Inseln mit mehr als 3.100 Einwohnern. 400.000 € gelten für Immobilien in allen anderen Gebieten des Landes, einschließlich der kleineren Inseln. Für besondere Kategorien, wie denkmalgeschützte Gebäude oder Immobilien, deren Nutzung zu Wohnzwecken geändert wird, gilt eine Obergrenze von 250.000 €.
Wenn die Investition den Kauf einer Wohnung betrifft und nicht die Umnutzung oder den Umbau, muss die Immobilie außerdem mindestens 120 Quadratmeter groß sein.
4. Verlängerung einer Golden Visa-Aufenthaltsgenehmigung
Um die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, müssen die Hausbesitzer bestätigen, dass
- dass sie die Immobilie noch besitzen
- Sie wird nicht für Kurzzeitvermietungen (wie Airbnb) genutzt
- Bei Immobilien mit Nutzungsänderung wird sie nur als Wohnsitz genutzt
5. Klare, moderne Unterlagen
Die Entscheidung standardisiert alle erforderlichen Dokumente, wodurch der Prozess schneller und weniger interpretationsbedürftig wird. Dazu gehören notarielle Erklärungen, Eigentumsnachweise, technische Gutachten (falls erforderlich), Versicherungen, das Steuerformular E9 (Immobilienerklärung) und die Antragsgebühr. Diese Entscheidung bringt etwas, was das Golden-Visa-Programm gebraucht hat: Klarheit und Vorhersehbarkeit. Käufer, Makler, Bauträger, Ingenieure und Anwälte wissen jetzt genau:
- welche Immobilien in Frage kommen
- welche Unterlagen benötigt werden
- wie man ohne Verzögerungen vorgehen kann 

Ausblick: Ein offenerer und zuverlässigerer Weg zur Aufenthaltsgenehmigung
Die neueste Entscheidung ist ein wichtiger Moment für das Golden-Visa-Programm. Mit klareren Regeln, schnelleren Verfahren und einer breiteren Zulassungsberechtigung wird Griechenland wieder zu einem der zugänglichsten und attraktivsten Ziele für eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investitionen in Europa. Für Investoren, die Stabilität, Lebensqualität und langfristigen Wert suchen, ist der Weg jetzt einfacher, stabiler und transparenter als je zuvor.
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Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt KEINE Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu bestimmten Fällen empfehlen wir dir dringend, je nach Bedarf einen Anwalt, Steuerberater oder Notar zu konsultieren. Unser erfahrenes und spezialisiertes internes Anwaltsteam kann dich sicher durch den Prozess begleiten. Du kannst dich gerne an uns wenden.
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