Wie sieht es außerhalb von Stadtgebieten aus?
Außerhalb von Wohngebieten dürfen Wohnmobile nur in ausgewiesenen Bereichen oder auf dem Straßenrand anhalten oder parken, sofern dies sicher und zulässig ist.
Diese Regel gilt nicht nur für Wohnmobile, sondern für alle Fahrzeuge, unabhängig von Größe oder Gewicht. Die Durchsetzung muss einheitlich erfolgen; die Behörden dürfen keine Bußgelder gegen Wohnmobile verhängen, während sie Privatfahrzeuge, die unter denselben Bedingungen geparkt sind, ignorieren.
Die gleiche Logik gilt für Strände außerhalb von Wohngebieten: Sie müssen die allgemeinen Verkehrsregeln und die ausgeschilderten Vorschriften befolgen.
Parken in der Nähe von archäologischen Stätten und auf Parkplätzen
Wohnmobile dürfen in der Nähe von archäologischen Stätten nur parken, wenn es einen ausgewiesenen Parkplatz gibt oder entlang öffentlicher Straßen, sofern die allgemeinen Parkvorschriften eingehalten werden. In nicht eingezäunten oder eindeutig gesperrten archäologischen Stätten mit „Zutritt verboten“-Schildern sind Zufahrt und Parken nicht gestattet, auch nicht in der Nähe. Das Parken auf kommunalen oder privaten Parkplätzen ist gestattet, sofern nicht anders angegeben. Wenn ein Wohnmobil einen Parkplatz sicher anfahren und dort parken kann, unterliegt es den üblichen Verkehrsregeln und darf nicht anders behandelt werden als andere Fahrzeuge, es sei denn, Schilder weisen darauf hin.
Dürfen Sie im Wohnmobil übernachten?
Ja, die neue Straßenverkehrsordnung erkennt Wohnmobile als Spezialfahrzeuge an, die für Übernachtungen ausgelegt sind. Solange Ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt ist, dürfen Sie darin übernachten. Das Einrichten eines „Außenlagers“ ist jedoch nicht gestattet. Dazu gehört das Aufstellen von Gartenmöbeln, Markisen, Trittstufen, Stützen oder anderen Gegenständen, die den Boden berühren. Diese Handlungen werden als Einrichtung eines Campingplatzes ausgelegt, was außerhalb organisierter Einrichtungen verboten ist. Das Parken am Waldrand ist erlaubt, solange der Platz sicher ist und sich nicht auf befahrenen Straßen befindet. Auf Autobahnen oder Schnellstraßen ist das Anhalten nur an ausgeschilderten Rastplätzen gestattet.
Welche Strafen drohen?
Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Geldstrafen zwischen 300 € und 3.000 € pro Fahrzeug oder Person führen. In schwerwiegenderen Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden.