Wohnmobilurlaub in Griechenland: Was du wissen musst

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05.08.2025

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Urlaub mit dem Wohnmobil ist echt cool, weil man sich frei fühlen und der Natur ganz nah sein kann. Aber nach den neuesten Gesetzesänderungen in Griechenland solltest du genau wissen, wo du parken und übernachten darfst und was nicht mehr erlaubt ist, um Bußgelder oder Missverständnisse zu vermeiden.

Was hat sich 2025 geändert?

Durch Gesetzesänderungen des Tourismusministeriums und die Aktualisierung der griechischen Straßenverkehrsordnung sind 2025 neue Regeln in Kraft getreten. Ziel ist es, die Nutzung von Wohnmobilen zu regeln, die Umwelt zu schützen und unbefugtes Parken zu verhindern, vor allem in Strandnähe und in Naturschutzgebieten.

Es gab einige Beschwerden über falsche Durchsetzung in legalen Parkzonen, wie z. B. kommunalen Parkplätzen, aber jetzt wurden Klarstellungen herausgegeben, um Verwirrung zu vermeiden.

Wo darf man legal parken?

Wie in den vergangenen Jahren können Wohnmobile auf zugelassenen, organisierten Campingplätzen, die alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Standards erfüllen, parken und übernachten. Dies ist nach wie vor die sicherste und unkomplizierteste Option.

Privatpersonen oder Geschäftsinhaber dürfen nicht mehr als ein Wohnmobil beherbergen, es sei denn, sie verfügen über eine offizielle Lizenz. Die kostenlose Beherbergung eines Fahrzeugs ist erlaubt, aber die Beherbergung von mehr als einem Fahrzeug gilt als gewerbliche Tätigkeit, für die eine Genehmigung erforderlich ist.

Was gilt in Wohngebieten?

Nach den jüngsten Klarstellungen der griechischen Polizei dürfen Wohnmobile (mit Motor oder Anhänger) mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern in Städten oder Wohngebieten nicht länger als 24 Stunden hintereinander geparkt bleiben.

Wenn dein Fahrzeug weniger als 7,5 Meter lang ist, gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Parken, vorausgesetzt, du verstößt nicht gegen andere Verkehrs- oder Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung.

Diese Regel gilt auch für Strände, die zu Wohngebieten gehören: Das Parken ist nur dort erlaubt, wo Schilder oder örtliche Vorschriften dies zulassen.

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Wie sieht es außerhalb von Stadtgebieten aus?

Außerhalb von Wohngebieten dürfen Wohnmobile nur in ausgewiesenen Bereichen oder am Straßenrand halten oder parken, wo dies sicher und legal ist.

Diese Regel gilt nicht nur für Wohnmobile, sondern für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Gewicht. Die Durchsetzung muss einheitlich sein; die Behörden dürfen keine Bußgelder für Wohnmobile verhängen, während sie Privatfahrzeuge, die unter den gleichen Bedingungen geparkt sind, ignorieren.

Das Gleiche gilt für Strände außerhalb von Wohngebieten: Man muss sich an die allgemeinen Verkehrsregeln und die ausgeschilderten Hinweise halten.

Parken in der Nähe von archäologischen Stätten und auf Parkplätzen

Wohnmobile dürfen in der Nähe von archäologischen Stätten nur parken, wenn es einen ausgewiesenen Parkplatz gibt oder wenn sie an öffentlichen Straßen stehen und die allgemeinen Parkregeln eingehalten werden. In nicht umzäunten oder eindeutig gesperrten archäologischen Stätten mit „Zutritt verboten”-Schildern sind das Befahren und Parken nicht erlaubt, auch nicht in der Nähe.

Das Parken auf kommunalen oder privaten Parkplätzen ist erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Wenn ein Wohnmobil sicher auf einen Parkplatz auffahren und dort parken kann, unterliegt es den üblichen Verkehrsregeln und darf nicht anders behandelt werden als andere Fahrzeuge, sofern keine Schilder etwas anderes vorschreiben.

Darf man im Wohnmobil übernachten?

Ja, die neue Straßenverkehrsordnung erkennt Wohnmobile als Spezialfahrzeuge an, die für Übernachtungen ausgelegt sind. Solange dein Fahrzeug legal geparkt ist, darfst du darin schlafen.

Das Aufstellen eines „Außenlagers” ist jedoch nicht erlaubt. Dazu gehört das Aufstellen von Gartenmöbeln, Markisen, Tritten, Stützen oder anderen Gegenständen, die den Boden berühren. Diese Handlungen werden als Errichten eines Campingplatzes interpretiert, was außerhalb von organisierten Einrichtungen verboten ist.

Das Parken am Waldrand ist erlaubt, solange der Platz sicher ist und sich nicht an einer befahrenen Straße befindet. Auf Autobahnen oder Schnellstraßen darf nur an ausgewiesenen Rastplätzen angehalten werden.

Was sind die Strafen?

Verstöße gegen diese Regeln können zu Geldstrafen zwischen 300 € und 3.000 € pro Fahrzeug oder Person führen. In schwereren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden.

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