Wohnmobil-Urlaub in Griechenland: Was Sie wissen müssen

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Inhaltsübersicht

Urlaub im Wohnmobil bietet ein einzigartiges Gefühl von Freiheit und Naturverbundenheit. Doch nach Neueste rechtliche Entwicklungen in Griechenland ist es wichtig, genau zu wissen, wo man parken und wohnen darf und was nicht mehr erlaubt ist, um Bußgelder oder Missverständnisse zu vermeiden.

Was hat sich im Jahr 2025 geändert?

Durch Gesetzesänderungen des Tourismusministeriums und die aktualisierte griechische Straßenverkehrsordnung traten 2025 neue Vorschriften in Kraft. Ziel ist es, den Wohnmobilbetrieb zu regeln, die Umwelt zu schützen und unerlaubte Stellplätze zu verhindern, insbesondere in Strandnähe und in Schutzgebieten.

Es gab einige Beschwerden über die unkorrekte Durchsetzung in legalen Parkzonen, wie z. B. auf kommunalen Parkplätzen, aber es wurden nun Klarstellungen vorgenommen, um Verwirrung zu vermeiden.

Wo können Sie legal parken?

Wie in den vergangenen Jahren können Wohnmobile auf lizenzierten, organisierten Campingplätzen, die alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen, parken und übernachten. Dies ist nach wie vor die sicherste und einfachste Möglichkeit.

Privatpersonen oder Geschäftsinhaber dürfen nicht mehr als ein Wohnmobil aufstellen, es sei denn, sie verfügen über eine offizielle Lizenz. Die Unterbringung eines Fahrzeugs ohne Gebühr ist erlaubt, aber die Unterbringung von mehr als einem Fahrzeug wird als gewerbliche Tätigkeit betrachtet, die einer Genehmigung bedarf.

Was gilt in Wohngebieten?

Wie die griechische Polizei kürzlich klarstellte, dürfen Wohnmobile (mit Motor oder Anhänger) mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern in Städten oder Wohngebieten nicht länger als 24 Stunden am Stück abgestellt werden.

Wenn Ihr Fahrzeug weniger als 7,5 Meter lang ist, gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Parken, sofern Sie nicht gegen andere Verkehrs- oder Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen.

Diese Regel gilt auch für Strände, die in Wohngebieten liegen: Das Parken ist nur dort erlaubt, wo es die Beschilderung oder die örtlichen Vorschriften erlauben.

Reisemobil

Wie sieht es außerhalb der städtischen Gebiete aus?

Außerhalb von Wohngebieten dürfen Wohnmobile nur auf ausgewiesenen Flächen oder am Straßenrand halten oder parken, wenn dies sicher und legal ist.

Diese Regel gilt nicht nur für Wohnmobile, sondern für alle Fahrzeuge, unabhängig von Größe und Gewicht. Die Behörden können keine Bußgelder gegen Wohnmobile verhängen, während sie unter denselben Bedingungen geparkte Privatfahrzeuge ignorieren.

Die gleiche Logik gilt für Strände außerhalb von Wohngebieten: Sie müssen sich an die allgemeinen Verkehrsregeln und die Beschilderung halten.

Parken in der Nähe archäologischer Stätten und auf Parkplätzen

Wohnmobile dürfen in der Nähe von archäologischen Stätten nur auf organisierten Parkplätzen oder entlang öffentlicher Straßen parken, sofern die allgemeinen Parkregeln eingehalten werden. Bei nicht eingezäunten oder eindeutig gesperrten archäologischen Stätten mit "Zutritt verboten"-Schildern ist das Betreten und Parken nicht erlaubt, auch nicht in der Nähe.

Das Parken auf kommunalen oder privaten Parkplätzen ist erlaubt, sofern nichts anderes angegeben ist. Wenn ein Wohnmobil sicher auf einen Parkplatz fahren und dort parken kann, unterliegt es den normalen Verkehrsregeln und darf nicht anders als andere Fahrzeuge behandelt werden, es sei denn, dies ist durch Schilder gekennzeichnet.

Kann man im Campervan schlafen?

Ja, die neue Straßenverkehrsordnung erkennt Wohnmobile als Sonderfahrzeuge an, die für Übernachtungen bestimmt sind. Solange Ihr Fahrzeug legal geparkt ist, dürfen Sie darin schlafen.

Das Aufstellen eines "Außenlagers" ist jedoch nicht erlaubt. Dazu gehört das Aufstellen von Gartenmöbeln, Markisen, Stufen, Stützen oder anderen Gegenständen, die den Boden berühren. Diese Handlungen werden als Einrichtung eines Campingplatzes interpretiert, was außerhalb organisierter Einrichtungen verboten ist.

Das Parken an Waldrändern ist erlaubt, sofern der Platz sicher ist und nicht auf aktiven Straßen liegt. Auf Autobahnen oder Schnellstraßen ist das Halten nur an ausgeschilderten Rastplätzen erlaubt.

Was sind die Sanktionen?

Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Geldstrafen zwischen 300 und 3.000 Euro pro Fahrzeug oder Person führen. In schwerwiegenderen Fällen kann eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden.

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