Urlaube im Wohnmobil bieten ein einzigartiges Gefühl von Freiheit und Nähe zur Natur. Angesichts der jüngsten gesetzlichen Änderungen in Griechenland ist es jedoch wichtig, genau zu wissen, wo Sie parken und übernachten dürfen und was nicht mehr erlaubt ist, um Bußgelder oder Missverständnisse zu vermeiden.
Was hat sich 2025 geändert?
Im Jahr 2025 traten durch Gesetzesänderungen des Tourismusministeriums und die aktualisierte griechische Straßenverkehrsordnung neue Vorschriften in Kraft. Ziel ist es, die Nutzung von Wohnmobilen zu regeln, die Umwelt zu schützen und unbefugtes Abstellen zu verhindern, insbesondere in Strandnähe und in Schutzgebieten.
Es gab einige Beschwerden über eine fehlerhafte Durchsetzung in legalen Parkzonen, wie z. B. auf kommunalen Parkplätzen, doch inzwischen wurden Klarstellungen herausgegeben, um Verwirrung zu vermeiden.
Wo darf man legal parken?
Wie in den Vorjahren können Wohnmobile auf lizenzierten, organisierten Campingplätzen parken und übernachten, die alle gesetzlichen und sicherheitstechnischen Standards erfüllen. Dies bleibt die sicherste und unkomplizierteste Option.
Privatpersonen oder Geschäftsinhaber dürfen nicht mehr als ein Wohnmobil beherbergen, es sei denn, sie verfügen über eine offizielle Lizenz. Die kostenlose Beherbergung eines Fahrzeugs ist erlaubt, die Beherbergung von mehr als einem Fahrzeug gilt jedoch als gewerbliche Tätigkeit, die einer Genehmigung bedarf.
Was gilt in Wohngebieten?
Nach jüngsten Klarstellungen der griechischen Polizei dürfen Wohnmobile (mit Eigenantrieb oder als Anhänger) mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern in Städten oder Wohngebieten nicht länger als 24 Stunden am Stück geparkt bleiben.
Wenn Ihr Fahrzeug kürzer als 7,5 Meter ist, gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Parken, vorausgesetzt, Sie verstoßen nicht gegen andere Verkehrs- oder Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung.
Diese Regel gilt auch für Strände, die in Wohngebieten liegen: Das Parken ist nur dort erlaubt, wo es durch Beschilderung oder örtliche Vorschriften gestattet ist.

Wie sieht es außerhalb von Stadtgebieten aus?
Außerhalb von Wohngebieten dürfen Wohnmobile nur in ausgewiesenen Bereichen oder auf dem Seitenstreifen anhalten oder parken, sofern dies sicher und legal ist.
Diese Regel gilt nicht nur für Wohnmobile, sondern für alle Fahrzeuge, unabhängig von Größe oder Gewicht. Die Durchsetzung muss einheitlich erfolgen; die Behörden dürfen keine Bußgelder gegen Wohnmobile verhängen, während sie Privatfahrzeuge ignorieren, die unter denselben Bedingungen geparkt sind.
Die gleiche Logik gilt für Strände außerhalb von Wohngebieten: Sie müssen die allgemeinen Verkehrsregeln und die ausgeschilderten Vorschriften befolgen.
Parken in der Nähe von archäologischen Stätten und auf Parkplätzen
Wohnmobile dürfen in der Nähe von archäologischen Stätten nur parken, wenn es einen ausgewiesenen Parkplatz gibt oder entlang öffentlicher Straßen, sofern die allgemeinen Parkvorschriften eingehalten werden. In nicht eingezäunten oder eindeutig gesperrten archäologischen Stätten mit „Zutritt verboten“-Schildern sind Zufahrt und Parken nicht gestattet, auch nicht in der Nähe.
Das Parken auf kommunalen oder privaten Parkplätzen ist erlaubt, sofern nicht anders angegeben. Wenn ein Wohnmobil einen Parkplatz sicher anfahren und dort parken kann, unterliegt es den üblichen Verkehrsregeln und darf nicht anders behandelt werden als andere Fahrzeuge, es sei denn, Schilder weisen darauf hin.
Dürfen Sie im Wohnmobil übernachten?
Ja, die neue Straßenverkehrsordnung erkennt Wohnmobile als Spezialfahrzeuge an, die für Übernachtungen ausgelegt sind. Solange Ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig geparkt ist, dürfen Sie darin übernachten.
Das Einrichten eines „Außenlagers“ ist jedoch nicht erlaubt. Dazu gehört das Aufstellen von Gartenmöbeln, Markisen, Trittstufen, Stützen oder anderen Gegenständen, die den Boden berühren. Diese Handlungen werden als Einrichtung eines Campingplatzes ausgelegt, was außerhalb organisierter Einrichtungen verboten ist.
Das Parken am Waldrand ist erlaubt, solange der Platz sicher ist und sich nicht auf befahrenen Straßen befindet. Auf Autobahnen oder Schnellstraßen ist das Anhalten nur an ausgeschilderten Rastplätzen gestattet.
Welche Strafen drohen?
Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Geldstrafen zwischen 300 € und 3.000 € pro Fahrzeug oder Person führen. In schwerwiegenderen Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten verhängt werden.