Anfang dieses Jahres hat das griechische Umweltministerium einen Präsidialerlass (PD 194/2025) verabschiedet, der neue Bauvorschriften für Ortschaften mit weniger als 2.000 Einwohnern festlegt. Dieser Erlass wurde am 15. April 2025 vom Präsidenten der Republik und dem stellvertretenden Minister für Umwelt und Energie unterzeichnet und zielt darauf ab, die Bautätigkeit in zahlreichen Dörfern im ganzen Land zu regeln.
Entwicklungskategorien
Siedlungen werden in drei verschiedene Bebauungszonen eingeteilt – verdichtete, verstreute und dünn besiedelte Gebiete –, für die jeweils spezifische Baukriterien gelten, abhängig vom Gründungsjahr und der Entfernung zum historischen Kern der Siedlung. Der Erlass unterteilt die Siedlungen zudem in verschiedene Typen, darunter Vorstadt-, Küsten-, Berg- und traditionelle Siedlungen, für die jeweils maßgeschneiderte Vorschriften gelten.
Bauvorschriften
Gemäß den Bestimmungen kann die für die Bebaubarkeit erforderliche Mindestgrundstücksfläche je nach Zone variieren und liegt zwischen 300 und 2.000 Quadratmetern, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Gründungsjahr. Der Erlass sieht zudem bestimmte Ausnahmen vor, bei denen Grundstücke von nur 150 Quadratmetern dennoch als bebaubar gelten können. Die Anforderungen an die Mindestfrontlänge an gesetzlich anerkannten Straßen oder Gemeinschaftsflächen können ebenfalls variieren.
Küstenorte
Gemäß dem Erlass sehen Sonderbestimmungen für Küstensiedlungen vor, dass Gebäude mindestens 15 Meter von der festgelegten Küstenlinie entfernt liegen müssen, um den Schutz der Küstengebiete zu gewährleisten. Spezifische Bestimmungen können erforderlich sein, um den Zugang zum Strand für bestehende Häuser zu gewährleisten, die weniger als 15 Meter von der Küste entfernt liegen.
Beschränkungen der Ausdehnung
Der Erlass sieht zusätzliche Beschränkungen für die Ausweitung von Siedlungsgrenzen vor und lässt Anpassungen nur in Fällen nachgewiesenen Bevölkerungswachstums zu, nicht jedoch aufgrund der Nachfrage nach touristischer Erschließung. Damit soll eine nachhaltige Entwicklung in Griechenland gewährleistet werden.