Neue Bauvorschriften für Kleinstädte in Griechenland

Aktuelles

23.04.2025

Kardamyli Village

Anfang dieses Jahres hat das griechische Umweltministerium einen Präsidialerlass (PD 194/2025) verabschiedet, der neue Bauvorschriften für Ortschaften mit weniger als 2.000 Einwohnern festlegt. Dieser Erlass wurde am 15. April 2025 vom Präsidenten der Republik und dem stellvertretenden Minister für Umwelt und Energie unterzeichnet und zielt darauf ab, die Bautätigkeit in zahlreichen Dörfern im ganzen Land zu regeln.


Entwicklungskategorien


Siedlungen werden in drei verschiedene Bebauungszonen eingeteilt – verdichtete, verstreute und dünn besiedelte Gebiete –, für die jeweils spezifische Baukriterien gelten, abhängig vom Gründungsjahr und der Entfernung zum historischen Kern der Siedlung. Der Erlass unterteilt die Siedlungen zudem in verschiedene Typen, darunter Vorstadt-, Küsten-, Berg- und traditionelle Siedlungen, für die jeweils maßgeschneiderte Vorschriften gelten.


Bauvorschriften


Gemäß den Bestimmungen kann die für die Bebaubarkeit erforderliche Mindestgrundstücksfläche je nach Zone variieren und liegt zwischen 300 und 2.000 Quadratmetern, abhängig von verschiedenen Faktoren wie dem Gründungsjahr. Der Erlass sieht zudem bestimmte Ausnahmen vor, bei denen Grundstücke von nur 150 Quadratmetern dennoch als bebaubar gelten können. Die Anforderungen an die Mindestfrontlänge an gesetzlich anerkannten Straßen oder Gemeinschaftsflächen können ebenfalls variieren.


Küstenorte


Gemäß dem Erlass sehen Sonderbestimmungen für Küstensiedlungen vor, dass Gebäude mindestens 15 Meter von der festgelegten Küstenlinie entfernt liegen müssen, um den Schutz der Küstengebiete zu gewährleisten. Spezifische Bestimmungen können erforderlich sein, um den Zugang zum Strand für bestehende Häuser zu gewährleisten, die weniger als 15 Meter von der Küste entfernt liegen.


Beschränkungen der Ausdehnung


Der Erlass sieht zusätzliche Beschränkungen für die Ausweitung von Siedlungsgrenzen vor und lässt Anpassungen nur in Fällen nachgewiesenen Bevölkerungswachstums zu, nicht jedoch aufgrund der Nachfrage nach touristischer Erschließung. Damit soll eine nachhaltige Entwicklung in Griechenland gewährleistet werden.

Häufig gestellte Fragen


Inwiefern betrifft mich das, wenn ich eine Immobilie in Griechenland besitze?


Wenn Sie bereits ein Haus in Griechenland besitzen, sind Sie wahrscheinlich nicht betroffen, da zum Zeitpunkt des Baus Ihres Hauses andere Vorschriften galten. In bestimmten Fällen kann es Ausnahmen geben – beispielsweise, wenn Ihre Immobilie sehr nahe an der Küstenlinie liegt und Sie Vorkehrungen für den Zugang zum Strand treffen müssen. Wenn Sie jedoch ein Grundstück besitzen und einen Bau planen, könnten diese Änderungen Auswirkungen auf Sie haben; daher wird dringend empfohlen, einen zugelassenen Ingenieur zu konsultieren. Im Allgemeinen werden dieser Verordnung baldige Erlasse über die Grenzen bestimmter Siedlungen folgen. In der Zwischenzeit bleiben alle bereits erteilten und genehmigten Baugenehmigungen gültig.


Wer setzt diese neuen Vorschriften durch?


Der Präsidialerlass sieht vor, dass die Einhaltung der Vorschriften durch die Umsetzung lokaler und spezieller Stadtplanungskonzepte überwacht wird. Er enthält jedoch keine detaillierten Angaben zu spezifischen Mechanismen oder Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten, sodass dies ein Bereich bleibt, der möglicherweise einer weiteren Klärung durch die lokalen Behörden oder künftiger staatlicher Leitlinien bedarf.

Weitere Schutzgebiete in Griechenland


Strand- und Küstengebiete


Ein direktes Bauen am Strand ist nicht möglich, da es sich um einen öffentlichen Raum handelt. Beim Kauf von Immobilien außerhalb des Bebauungsplans in Meeresnähe ist es verpflichtend, einen bestimmten Abstand zur Küste einzuhalten. Vor dem Erwerb einer Immobilie wird empfohlen, diese sowohl aus rechtlicher als auch aus städtebaulicher Sicht zu prüfen, um sich über die Risiken und Möglichkeiten im Klaren zu sein.


Waldgebiete


Wenn Sie Grundstücke in einem Gebiet besitzen, das derzeit als Waldfläche ausgewiesen ist, unterliegen Sie als Grundstückseigentümer Einschränkungen hinsichtlich der Bebauung und Erschließung dieser Flächen. Dies liegt daran, dass Waldflächen ebenso wie Küstengebiete und archäologische Stätten als Allgemeingut gelten und dem Staat gehören. Es kann dennoch möglich sein, auf den Teilen Ihres Grundstücks zu bauen, die nicht als Waldfläche definiert sind. Beachten Sie, dass auch bestimmte Gruppen von Felsen, Pflanzen oder Sträuchern als Waldfläche gelten können. Am besten prüfen Sie den Status Ihres Grundstücks, um dessen Einstufung festzustellen.


Wie überprüfe ich den Status meines Grundstücks?


Am besten erkundigen Sie sich auf der offiziellen Website des Forstdienstes und nicht nur beim Verkäufer eines Grundstücks. Sie können den Status Ihres Grundstücks unter https://gis.ktimanet.gr/gis/forestfinal überprüfen. Erfahren Sie mehr über Waldflächen in Griechenland in unserem vollständigen Leitfaden. Um mehr über Bauvorschriften und -beschränkungen in Griechenland zu erfahren, lesen Sie unseren ausführlichen Artikel.

**Die in diesem Blog bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine professionelle Beratung dar. Elxis – At Home in Greece haftet nicht für Folgen, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf diese Informationen ergeben. Den Lesern wird empfohlen, eigene Recherchen anzustellen und sich an zugelassene Fachleute zu wenden, bevor sie Entscheidungen in Bezug auf Immobilien treffen.

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