Gesetzliche Anforderungen für Langzeitvermietungen in Griechenland
Wenn Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie langfristig zu vermieten, haben Sie grundlegende Steuer- und Meldepflichten.
Der Vermieter muss den Mietvertrag elektronisch anmelden und die Mieteinnahmen jährlich über die entsprechenden Steuerformulare melden.
Erforderliche Begleitdokumente
Zu den üblichen Unterlagen gehören:
- Energieausweis (EPC): Erforderlich für die Vermietung von Immobilien.
- Unterzeichneter Mietvertrag.
- Elektronische Mietvertragsmeldung an die AADE: Diese muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Mietbeginn oder bei Änderungen eingereicht werden.
- Unterlagen des Mieters: In der Regel ein Personalausweis/Reisepass und eine griechische Steuernummer (AFM).
- Unterlagen des Eigentümers: Identitäts- und Eigentumsnachweis.
Ausländische Eigentümer benötigen zudem eine griechische AFM (Steueridentifikationsnummer), die für alle immobilienbezogenen Transaktionen erforderlich ist.
Steuern auf Mieteinnahmen
Mieteinnahmen werden in Griechenland progressiv besteuert:
- 0 € – 12.000 €: 15 % (Pauschalsatz).
- 12.001 € – 24.000 €: 25 % (von 35 % gesenkt).
- 24.001 € – 35.000 €: 35 %.
- Über 35.001 €: 45 %
(je nach Steuerjahr gelten Zwischenstufen).
Ein praktischer Vorteil des Miteigentums besteht darin, dass die Steuerklassen pro Eigentümer gelten, was die Gesamtsteuerlast für Paare verringern kann.
Immobilieneigentümer sollten zudem bedenken, dass die ENFIA, die jährliche Grundsteuer in Griechenland, auch dann zu entrichten ist, wenn die Immobilie vermietet ist.
Mieterschutz in Griechenland
Das griechische Mietrecht bietet Mietern in langfristigen Wohnraummietverträgen einen starken Schutz. Die Mindestlaufzeit von drei Jahren gilt auch dann, wenn im Vertrag eine kürzere Laufzeit vereinbart wurde.
Wichtig ist, dass der Verkauf einer vermieteten Immobilie den Mietvertrag nicht automatisch beendet. Ein neuer Eigentümer tritt in die Position des bisherigen Vermieters ein und muss die Rechte des Mieters bis zum Ende der Schutzfrist respektieren.
Für Käufer ist es daher unerlässlich, sich vor Abschluss eines Kaufs über den Status eines bestehenden Mietverhältnisses zu informieren.
Beendigung des Mietverhältnisses
Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können den Mietvertrag unter bestimmten Umständen kündigen, beispielsweise bei Vertragsbruch, Zahlungsverzug, Missbrauch der Immobilie oder schwerwiegenden Mängeln.
Nach Ablauf der dreijährigen Frist wird die Kündigung einfacher, sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere praktische Schritte
Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, ist es ratsam: – den Zustand der Immobilie vor
dem Einzug zu fotografieren.
- eine Gebäudeversicherung in Betracht zu ziehen (empfohlen, jedoch nicht verpflichtend).
- sicherzustellen, dass Zahlungsbedingungen und Verantwortlichkeiten klar schriftlich festgehalten sind.
Kleine Vorsichtsmaßnahmen wie diese können spätere größere Streitigkeiten verhindern und den Mietvorgang für beide Parteien reibungsloser gestalten.
Optionen zur Immobilienverwaltung in Griechenland
Eigentümer können eine Langzeitvermietung selbst verwalten oder eine professionelle Immobilienverwaltungsgesellschaft beauftragen.
Für ausländische Eigentümer, die sich häufig nicht in Griechenland aufhalten, kann eine professionelle Verwaltung eine praktische Lösung sein. Immobilienverwalter können bei der Mieterauswahl, bei Besichtigungen, Reparaturen und der Buchhaltung behilflich sein.
Zwar ist die Verwaltung mit einer Provision verbunden, doch kann sie Zeit sparen, Risiken verringern und dazu beitragen, den Zustand der Immobilie langfristig zu erhalten.
Fazit
Langzeitvermietungen können die perfekte Balance zwischen Stabilität und Sorglosigkeit bieten. Mit vorhersehbaren monatlichen Einnahmen und geringerem täglichen Aufwand bleiben sie eine zuverlässige Wahl für Eigentümer, die möchten, dass ihre Investition in Griechenland still im Hintergrund läuft – während sie einfach das Land selbst genießen.