Muss ich beim Verkauf von Immobilien im Ausland Mehrwertsteuer berechnen?

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Inhaltsübersicht

Als ausländischer Immobilienbesitzer in Griechenland haben Sie in der Regel keine Mehrwertsteuer berechnen müssen wenn Sie Ihr Wohneigentum verkaufen. Die meisten privaten Immobilienverkäufe durch nicht ansässige Privatpersonen unterliegen der Grunderwerbsteuer und nicht der Mehrwertsteuer, wobei die Mehrwertsteuer in erster Linie für Verkäufe von Neubauten und Gewerbeimmobilien gilt, die von registrierten Unternehmen getätigt werden.

Verständnis der Mehrwertsteuerpflichten beim Verkauf von Immobilien im Ausland

Wenn Sie als ausländischer Eigentümer eine Immobilie in Griechenland verkaufen, ist es für die Einhaltung des griechischen Steuerrechts von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihre Mehrwertsteuerpflichten kennen. Die Anwendung der Mehrwertsteuer hängt von mehreren Schlüsselfaktoren ab, darunter die Art Ihrer Immobilie, wie lange Sie sie bereits besitzen und ob Sie als Privatperson oder über ein Unternehmen verkaufen.

Die griechischen MwSt-Vorschriften unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Immobiliengeschäften. Verkauf von Wohnimmobilien von Privatpersonen sind in der Regel von der Mehrwertsteuer befreit, während für Gewerbeimmobilien und Neubauten Mehrwertsteuerpflichten gelten können. Die Unterscheidung ist vor allem für ausländische Eigentümer wichtig, die ihre griechischen Immobilien über verschiedene Eigentumsstrukturen erworben haben können.

Ihre Mehrwertsteuerpflicht hängt auch davon ab, ob Sie nach griechischem Mehrwertsteuerrecht als Steuerpflichtiger gelten. Privatpersonen, die ihre Ferienhäuser oder Anlageimmobilien verkaufen, fallen in der Regel nicht in den Anwendungsbereich der MwSt.-Registrierungspflicht, so dass ihre Transaktionen stattdessen der Grunderwerbssteuer unterliegen.

Muss ich beim Verkauf meiner griechischen Immobilie als ausländischer Eigentümer Mehrwertsteuer berechnen?

Die meisten ausländischen Immobilienbesitzer keine Mehrwertsteuer berechnen müssen wenn sie ihr griechisches Wohneigentum verkaufen. Privatpersonen, die Ferienhäuser oder Anlageimmobilien verkaufen, sind im Allgemeinen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrem Aufenthaltsstatus.

Die Registrierung und Erhebung der Mehrwertsteuer kann jedoch erforderlich sein, wenn Sie über ein Unternehmen verkaufen, wenn es sich um einen Neubau handelt (Verkauf innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung) oder wenn Sie regelmäßig mit Immobilien handeln, die eher ein Unternehmen als einen privaten Verkauf darstellen.

Verkäufer, die nicht in Griechenland ansässig sind, sollten ihren Status bei den griechischen Steuerbehörden überprüfen oder sich professionell beraten lassen, da sich die individuellen Umstände auf die Mehrwertsteuerpflichten auswirken können. Faktoren wie die Häufigkeit von Immobilientransaktionen und die ursprüngliche Kaufstruktur können Einfluss darauf haben, ob die Mehrwertsteuer in Ihrer speziellen Situation Anwendung findet.

Was ist der Unterschied zwischen der Mehrwertsteuer und der Grunderwerbssteuer bei Immobilienverkäufen?

Grunderwerbsteuer und Mehrwertsteuer sind zwei verschiedene Steuern, die für unterschiedliche Arten von Immobilientransaktionen in Griechenland gelten. Für die ordnungsgemäße Einhaltung der Vorschriften und die Kostenberechnung ist es wichtig zu wissen, welche Steuer für Ihren Verkauf gilt.

Die Grunderwerbsteuer gilt für die meisten Verkäufe von Wohneigentum zwischen privaten Parteien. Diese Steuer wird auf den objektiven Wert der Immobilie oder den angegebenen Verkaufspreis berechnet, je nachdem, welcher Wert höher ist. Es handelt sich um die übliche steuerliche Behandlung für etablierte Wohnimmobilien, die von Privatpersonen verkauft werden.

Die Mehrwertsteuer gilt dagegen in erster Linie für Verkäufe von Neubauten, Gewerbeimmobilien und Verkäufe, die von für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen getätigt werden. Wenn Mehrwertsteuer anfällt, wird sie zum Standardsatz auf den Verkaufspreis erhoben, und der Verkäufer muss für Mehrwertsteuerzwecke registriert sein.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Art des Geschäfts und den beteiligten Parteien. Private Wohnungsverkäufe unterliegen in der Regel der Grunderwerbsteuer, während unternehmensbezogene Immobilientransaktionen oder Neubauten unter die Mehrwertsteuerregelung fallen.

Wann gilt die Mehrwertsteuer für Immobilienverkäufe in Griechenland?

Die Mehrwertsteuer wird in Griechenland unter bestimmten Umständen auf Immobilienverkäufe erhoben, vor allem bei Neubauobjekte oder Verkäufe, die von Unternehmen und nicht von Privatpersonen getätigt werden.

Neue Immobilien, die innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Fertigstellungsbescheinigung verkauft werden, unterliegen der Mehrwertsteuer und nicht der Grunderwerbssteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob der Verkäufer der ursprüngliche Bauträger oder ein späterer Eigentümer ist, sofern die Fünfjahresfrist noch nicht verstrichen ist.

Gewerbliche Immobiliengeschäfte unterliegen häufig der Mehrwertsteuer, insbesondere wenn sie von für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Unternehmen getätigt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die von Unternehmen oder Privatpersonen verkauft werden, die regelmäßig mit Immobilien handeln, können ebenfalls der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.

Darüber hinaus kommt die Mehrwertsteuer zur Anwendung, wenn der Verkäufer für die mehrwertsteuerliche Behandlung eines ansonsten von der Mehrwertsteuer befreiten Umsatzes optiert, obwohl diese Entscheidung im Einvernehmen mit dem Käufer getroffen werden muss und besondere Verfahrensvorschriften erfordert.

Wie kann ich feststellen, ob mein Immobilienverkauf von der Mehrwertsteuer befreit ist?

Um den Status der Mehrwertsteuerbefreiung zu bestimmen, müssen mehrere Schlüsselkriterien in Bezug auf Ihre Immobilie und Ihre Situation als Verkäufer geprüft werden. Die meisten private Wohnungsverkäufe automatisch für die Mehrwertsteuerbefreiung qualifizieren.

Prüfen Sie, ob Ihre Immobilie nach griechischem Recht als "alt" gilt, d. h. ob sie mehr als fünf Jahre vor dem Verkaufsdatum fertiggestellt wurde. Für etablierte Wohnimmobilien, die von Privatpersonen verkauft werden, gilt in der Regel die Grunderwerbsteuer und nicht die Mehrwertsteuer.

Überprüfen Sie Ihren Status als Verkäufer. Privatpersonen, die ihre eigenen Immobilien verkaufen, einschließlich ausländischer Eigentümer, die ihre Ferienhäuser veräußern, unterliegen in der Regel nicht der Mehrwertsteuerregistrierungspflicht. Bei häufigen Immobilientransaktionen oder Verkäufen durch Unternehmen kann sich dieser Status jedoch ändern.

Zu den Dokumentationsanforderungen für den Nachweis der Steuerbefreiung gehören Abgeschlossenheitsbescheinigungen, frühere Übertragungsdokumente und der Nachweis, dass Sie als Verkäufer nicht gewerblich tätig sind. Eine professionelle Rechtsberatung kann Ihnen dabei helfen, Ihren speziellen Freistellungsstatus zu überprüfen und eine ordnungsgemäße Dokumentation sicherzustellen.

Welche steuerlichen Pflichten habe ich als ausländischer Immobilienverkäufer in Griechenland?

Ausländische Immobilienverkäufer in Griechenland müssen neben der Mehrwertsteuer mehrere steuerliche Verpflichtungen erfüllen, darunter Kapitalertragssteuer und mögliche Quellensteueranforderungen, die je nach Wohnsitzstatus und Eigentumsmerkmalen variieren.

Die Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf Ihrer Immobilie erhoben, der sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den ursprünglichen Anschaffungskosten zuzüglich qualifizierter Verbesserungen ergibt. Für Verkäufer, die nicht in Griechenland ansässig sind, können andere Steuersätze und Verfahren gelten als für Steuerinländer.

Es können Quellensteuerpflichten bestehen, die den Käufer oder Notar verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz des Verkaufserlöses für Steuerzwecke einzubehalten. Dieser Mechanismus gewährleistet die Steuererhebung bei nicht gebietsansässigen Verkäufern, die andernfalls nur schwer für unbezahlte Verpflichtungen belangt werden könnten.

Eine ordnungsgemäße Dokumentation ist unerlässlich, einschließlich Original-Kaufverträgen, Belegen für Verbesserungen und Nachweisen für immobilienbezogene Ausgaben, die Ihren steuerpflichtigen Gewinn verringern können. Wenn Verkauf Ihres Hauses in GriechenlandDas Führen umfassender Aufzeichnungen während der gesamten Besitzzeit erleichtert genaue Steuerberechnungen und die Einhaltung der Vorschriften.

Die wichtigsten Erkenntnisse für ausländische Immobilienbesitzer, die in Griechenland verkaufen

Zum Verständnis der Mehrwertsteuerpflichten beim Verkauf griechischer Immobilien als ausländischer Eigentümer muss man wissen, dass die meisten privaten Wohnungsverkäufe Mehrwertsteuerbefreiung und unterliegt stattdessen der Übertragungssteuer. Ihre spezifischen Umstände, die Art der Immobilie und die Dauer des Eigentums bestimmen die anwendbare steuerliche Behandlung.

Die Unterscheidung zwischen Mehrwertsteuer und Grunderwerbsteuer hängt in erster Linie davon ab, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmen verkaufen, vom Alter Ihrer Immobilie und von der Art Ihrer Immobilientransaktionen. Bei Neubauten und häufigen Handelsaktivitäten kann die Mehrwertsteuerpflicht ausgelöst werden.

Neben den mehrwertsteuerlichen Aspekten müssen ausländische Verkäufer auch die Kapitalertragssteuer, potenzielle Quellensteueranforderungen und umfassende Dokumentationsanforderungen berücksichtigen. Eine professionelle rechtliche und steuerliche Beratung gewährleistet die Einhaltung aller geltenden Vorschriften und optimale finanzielle Ergebnisse.

Angesichts der Komplexität grenzüberschreitender Immobilientransaktionen und der sich entwickelnden Steuervorschriften ist es von unschätzbarem Wert, fachkundigen Rat einzuholen, der auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist. Wenn Sie eine persönliche Beratung zu Ihren Verpflichtungen beim Verkauf griechischer Immobilien wünschen, wenden Sie sich bitte an Kontakt unser erfahrenes Anwaltsteam.

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