Griechenland hat ein spezielles Steuerprogramm, um vermögende Privatpersonen (HNWI) zu ermutigen, ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland zu verlegen. Ähnlich wie die Vorteile für Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, ist dies ein großartiges Angebot, wenn man es mit den Steuersystemen in anderen Ländern vergleicht, in denen das Einkommen von Spitzenverdienern mit bis zu 50% besteuert werden kann.
Anstatt eine prozentuale Steuer auf das ausländische Einkommen zu zahlen, bietet Griechenland Ihnen die Möglichkeit, einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Jahr auf das ausländische Einkommen zu zahlen, indem Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Sie können ein Familienmitglied für 20.000 Euro pro Jahr hinzufügen.
Der Pauschalsatz gilt für einen Zeitraum von 15 Jahren.
Ein ähnliches Steuersystem gibt es in Italien, wo Steuerzahler, die dem "Res Non-Dom Program" beitreten, mit einem Pauschalbetrag von 100.000 Euro auf im Ausland erzieltes Einkommen besteuert werden und ein Familienmitglied für weitere 25.000 Euro pro Person hinzufügen können.
Was sind die Anforderungen?
Die Person, die den Antrag stellt, war in 7 der letzten 8 Jahre vor der Verlegung ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig.
Der Antragsteller, ein Verwandter (Ehepartner oder Verwandte in aufsteigender/absteigender Linie) oder eine juristische Person, an der der Antragsteller die Mehrheit der Anteile hält, muss mindestens 500.000,00 €* in Griechenland investieren. Die Investition kann in verschiedenen Formen erfolgen, z. B. in Form von Immobilien/beweglichem Vermögen oder Anteilen an einer juristischen Person in Griechenland.
Der Investitionsbetrag muss mindestens 500.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab dem Datum der Antragstellung getätigt werden.
*Die oben genannte Bedingung ist nicht erforderlich, wenn der Antragsteller bereits eine Aufenthaltsgenehmigung für Investitionen in Griechenland besitzt oder die Goldenes Visum.
Wie funktioniert das griechische Steuersystem für HNWI?
Wenn Sie sich für diese Steuerregelung entscheiden, muss der Antrag bis zum 31. März eingereicht werden und die Belege müssen bis zum 1. Mai eingereicht werden.
Die Besteuerung im Rahmen dieser Regelung funktioniert wie folgt:
Sie zahlen einen Pauschalbetrag von 100.000 Euro pro Jahr, unabhängig von der Höhe der ausländischen Einkünfte im Jahr. Wenn ein Verwandter in den Genuss der Bestimmungen kommen möchte, müssen zusätzlich 20.000 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Einkünfte aus dem Ausland unterliegen nicht der Meldepflicht gegenüber den Steuerbehörden.
Es ist zu beachten, dass im Ausland gezahlte Steuern auf Einkünfte, die unter diese Regelung fallen, nicht auf die Steuerschuld gemäß der Regelung angerechnet werden.
Die Person ist auch von der griechischen Erbschafts- und Schenkungssteuer für alle ausländischen Vermögenswerte befreit.
Einkünfte aus Griechenland müssen jedoch jährlich in einer Einkommensteuererklärung angegeben werden und werden als griechische Einkommensteuer. besteuert.
Obwohl die Regelung für einen Zeitraum von maximal 15 Jahren gilt, kann in jedem Steuerjahr während des 15-Jahres-Zeitraums ein Antrag auf Aufhebung des Status gestellt werden.
Weitere Steuerregelungen in Griechenland, z. B. die Besteuerung von Rentnern in Griechenland, finden Sie unter hier finden. Für weitere Informationen und ausführliche Beratungen empfehlen wir, einen Steuerfachmann zu konsultieren, der sich mit diesen Systemen auskennt.
Haben Sie weitere Fragen?
Wenn Sie Niederländer sind und weitere Fragen zur Verlegung Ihres steuerlichen Wohnsitzes nach Griechenland haben, wenden Sie sich an Ralf Ramakers und sein Team von M&R Adviseurs.
Herr. Ralf Ramakers ist seit 27 Jahren Steuerberater und Mitglied der niederländischen Vereinigung der Steuerberater. Er hat sich auf das Auswanderungsrecht für Niederländer spezialisiert, die nach Griechenland ziehen.
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